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Wie wurden die Soldaten der Wehrmacht – in der Kaserne und an der Front – von ihren Unteroffizieren und Offizieren behandelt? Wie war deren Menschenführung beeinflusst vom Nationalsozialismus und welche Bedeutung hatte sie für den Zusammenhalt des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg? Konstantin Franz Eckert schließt, gestützt auf eine breite Quellenbasis, eine wichtige Forschungslücke. Seine Studie zeigt, wie junge Männer auf ihren Militärdienst vorbereitet wurden und was sie von ihren Vorgesetzten erwarteten. Sie weist nach, dass Vorbild und persönlicher Einsatz, Konstruktivität und absolute Unterordnung unter das Gehorsamsprinzip im Dienst des NS-Regimes zentrale Führungselemente der Wehrmacht waren. Zudem wirft sie einen Blick auf die militärische Ausbildung und ordnet die alten Narrative vom »Kasernenhofschleifer« sachlich ein.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Gut zwei Jahrzehnte nach dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen bleiben berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Ist das Politikfeld von den Realitäten überholt worden? Welchen Beitrag haben Entwicklungstheorien für die Weiterentwicklung von Entwicklungspolitik leisten können? Der Beitrag zieht eine Bilanz, die von der ersten Entwicklungsdekade in den 1960er-Jahren bis zu den Folgen der Covid-19-Pandemie reicht. Er plädiert für eine herrschaftskritische Weiterentwicklung des Entwicklungsbegriffs und für eine Stärkung globaler Kooperation.
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Die 2016 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen sind Referenzrahmen von Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene geworden. Städte rückten im Zuge der Agenda 2030 in den Mittelpunkt. Ihre Verwaltungen befinden sich dabei in einem herausfordernden Spannungsfeld: Einerseits haben die SDGs den holistischen Anspruch, vollständig in das Handeln der Kommunen integriert zu werden. Andererseits ist für eine effektive Umsetzung eine starke Anpassung der SDGs an den lokalen Kontext notwendig. Die vorliegende Arbeit betrachtet anhand einer Fallstudie die Frage, wie Kommunen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in ihre Handlungsprogramme und Nachhaltigkeitsstrategien übersetzen, und welche Faktoren Einfluss auf diesen Prozess haben. Dabei wird ein translationstheoretischer Ansatz verwendet, der die Übertragung einer Idee in einen lokalen Kontext als aktiven Transfer versteht, bei dem das Handeln der beteiligten Akteure und deren Konstruktion der aufzunehmenden Idee im Fokus steht. Die Translation wird mit Hilfe von qualitativen Interviews nachvollzogen und analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die SDGs zwar anhand ihrer Relevanz für die Kommune gefiltert werden, der normative Anspruch der SDGs aber erhalten bleibt und angesichts des als gering beurteilten Fortschritts der Kommune besonderes Gewicht erhält. Zentrale Einflussfaktoren für die Translation sind die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen, die Akzeptanz für die SDGs in Verwaltung, Politik und Gesellschaft und nicht zuletzt das persönliche Engagement einzelner Verwaltungsmitarbeiter*innen.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
In Immobilienkaufverträgen finden sich nicht selten Vertragsklauseln, welche die Maklerprovision auf den anderen Beteiligten abwälzen sollen. Die rechtliche Ausgangssituation hat sich für diese sog. Maklerprovisionsklauseln durch die Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB) im Zuge des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. 2020 I 1245) grundlegend verändert. An diese Entwicklung knüpft die vorliegende Klausur an. Sie behandelt Grundfragen des Textformerfordernisses bei Abschluss eines Maklervertrags (§ 656a, § 126b BGB) sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher. Im Mittelpunkt des Falls steht eine Maklerprovisionsklausel aus der Kautelarpraxis. Damit dient der nachfolgende Beitrag nicht nur der Vermittlung des examensrelevanten neuen Maklerrechts, sondern auch der Förderung vertragsgestalterischer Fähigkeiten.
Unsere Würde in Euren Händen
(2024)
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Obwohl Handelsplattformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, besteht im deutschsprachigen Raum ein Mangel an umfassenden Marktübersichten. Dadurch fehlt es Verkäufern, potenziellen Plattformbetreibern und Kunden an einer soliden Grundlage für fundierte Entscheidungen. Das ändern wir mit folgendem Beitrag. Erfahren Sie hier das Wichtigste über den rasant wachsenden Markt der Handelsplattformen.
Digital Fashion
(2024)
Das virtuelle Kleid als mediale und soziokulturelle Alltagserscheinung der Gegenwart bildet den Gegenstand der vorliegenden interdisziplinären Unter-suchung. An der Schnittstelle zwischen Menschen, Medien und Mode ist das virtuelle Kleid an unrealen Orten und in synthetischen Situationen ausschließlich auf einem Screen erfahrbar. In diesem Dispositiv lassen sich Körperkonzepte, Darstellungskonventionen, soziale Handlungsmuster und Kommunikations-strategien ausmachen, die zwar auf einer radikalen Ablösung vom textilen Material beruhen, aber dennoch nicht ohne sehr konkrete Verweise auf das textile Material auskommen. Dies führt zu neuen Ansätzen der Auseinandersetzung mit Kleidern, die nun als Visualisierung gebündelter Datenpakete zu betrachten sind. Die dynamische Entwicklung neuer Erscheinungsformen und deren nahtlose Einbindung in traditionelle Geschäftsmodelle und bestehende Modekonzepte macht eine Positionsbestimmung notwendig, insbesondere im Hinblick auf gegenwärtige Nachhaltigkeitsdiskurse um immaterielle Produkte. Für diese Studie liefern die hinter den Bildern liegenden Prozesse der ökonomischen Ausrichtung, der Herstellung, der Verwendung und der Rezeption den methodologischen Zugang für die Analyse. Mithilfe eines typologisierenden Instrumentariums wird aus der Vielzahl und Vielfalt der Darstellungen ein Set an forschungsleitenden Beispielen zusammengestellt, welche dann in einer mehrstufigen Kontextanalyse zu einer begrifflichen Fassung des virtuellen Kleides sowie zu fünf Kontexteinheiten führen. Am Beispiel des virtuellen Kleides zeichnet diese Untersuchung den technischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandel nach und arbeitet seine Bedeutung für zukünftige Modeentwicklungen heraus. Damit leistet die Untersuchung einen Beitrag zur medien- und sozialwissenschaftlichen Modeforschung der Gegenwart.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Lust auf Verzicht
(2024)
Der globale Klimawandel nimmt weiter bedrohlich zu. Hitzewellen, Flutkatastrophen und Waldbrände gehören fast schon zum Alltag. Trotzdem ist die Bereitschaft in der deutschen Bevölkerung gering, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das überrascht, denn in Umfragen bekennt sich immer eine große Mehrheit zum Klimaschutz. Allerdings haben wohl viele einen Klimaschutz im Kopf, der persönlich nichts kosten und nichts verändern darf.
Ingo Balderjahn setzt sich mit diesem Widerspruch aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht auseinander und legt offen, warum viele weiterhin ungebremst verschwenderisch und klimaschädlich konsumieren. Andererseits gibt es durchaus Menschen, die deutlich weniger konsumieren, als sie sich finanziell leisten könnten. Diese Minderheit in Deutschland verzichtet freiwillig auf eher unnötige und kurzlebige Güter - ohne irgendetwas dabei zu entbehren. Im Gegenteil: Genügsame Konsumgewohnheiten stärken die persönliche Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Zufriedenheit.
Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil aktueller Verwaltungsreformen. Trotz der hohen Bedeutung und langjähriger Bemühungen bleibt die Bilanz der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ambivalent. Diese Studie konzentriert sich auf drei erfolgreiche Digitalisierungsvorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und analysiert mittels problemzentrierter Expertenbefragung Einflussfaktoren auf die Umsetzung von OZG-Vorhaben und den Einfluss des Managements in diesem Prozess. Die Analyse erfolgt theoriegeleitet basierend auf dem Ansatz der begrenzten Rationalität und der ökonomischen Theorie der Bürokratie. Die Ergebnisse zeigen, dass anzunehmen ist, dass die identifizierten Einflussfaktoren unterschiedlich auf Nachnutzbarkeit und Reifegrad von Verwaltungsleistungen wirken und als Folgen begrenzter Rationalität im menschlichen Problemlösungsprozess interpretiert werden können. Managerinnen unterstützen die operativen Akteure bei der Umsetzung, indem sie deren begrenzte Rationalität mit geeigneten Strategien adressieren. Dazu können sie Ressourcen bereitstellen, mit ihrer Expertise unterstützen, Informationen zugänglich machen, Entscheidungswege verändern sowie zur Konfliktlösung beitragen. Die Studie bietet wertvolle Einblicke in die tatsächliche Managementpraxis und leitet daraus Empfehlungen für die Umsetzung öffentlicher Digitalisierungsvorhaben sowie für die Steuerung öffentlicher Verwaltungen ab. Diese Studie liefert einen wichtigen Beitrag zum Verständnis des Einflusses des Managements in der Verwaltungsdigitalisierung. Die Studie unterstreicht außerdem die Notwendigkeit weiterer Forschung in diesem Bereich, um die Praktiken und Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung besser zu verstehen und effektiv zu adressieren.
Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Der Band ist den existenziellen Turbulenzen gewidmet, die dem Menschen nicht als katastrophales Ereignis widerfahren, sondern seinen unentrinnbaren Alltag formen. Egal ob Verschiebungen im universitären Selbstverständnis (Vinken), Umgang mit geschlechtlicher Abweichung (Ungelenk; Hordych), Brüchen im Familiengefüge (Brook; Goldmann), Kampf gegen Abholzung (Nixon), technische Totalüberwachung im Alltag (Søilen/Maurer), narratologische Erkundungen von Zeit oder Gattung (Horst; Pierstorff; Reisener), stets erweist sich scheinbar banaler Alltag als erstaunlich produktiver Ausgangspunkt für gesellschaftliche, künstlerische und denkerische Prozesse. Das Gewöhnliche des Alltags ist nicht länger bloß statische Folie für einbrechende Ereignisse – es ist selbst als generatives Werden nobilitiert, das nun aber doppelbödige Wertung annimmt: Alltag verliert im Zuge einer Philosophie der Moderne das Verlässliche (Hüsch; Khurana), wird bedrohlich; zugleich bietet diese neue Unruhe des Alltags, sein "trouble", aber auch Chancen für Veränderung und feministisch-kritische oder künstlerische Intervention.
Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen?
Dirty capitalism
(2024)
Von Garzweiler bis zum Great Pacific Garbage Patch zeigt sich offenkundig: Die kapitalistische Vergesellschaftung ist dreckig. Umso mehr braucht kritische politisch-ökonomische oder sozio-ökonomische Bildung einen gesellschaftstheoretisch fundierten Kapitalismusbegriff. Der Ansatz des Dirty Capitalism leistet hierzu einen expliziten Beitrag. Er greift die vielfältige Kritik an Vorstellungen und analytischer Reichweite eines "reinen" Kapitalismus, wie sie z.B. auch im Ansatz des racial capitalism formuliert wird, auf und erweitert die Analyseperspektive über Klassenverhältnisse hinaus auf Rassismus, (Post-)Kolonialismus, Geschlechter- und Naturverhältnisse. Im Band wird das Konzept weiterentwickelt und als Zugang für die kritische politische Bildung und Politikdidaktik diskutiert und empirisch genutzt.
Du sollst nicht essen
(2024)
Zwar sind Menschen biologisch gesehen Allesesser, dennoch gibt es keine Gemeinschaft, die alle ihr zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel voll ausschöpft. Immer wird etwas nicht gegessen. Warum wir nicht essen, was wir nicht essen – das beleuchtet dieser Sammelband aus neuro-, ernährungs-, gesellschafts- und religionswissenschaftlicher Perspektive. Ein „religiöser Nutriscore“ gibt Auskunft über die wichtigsten Verzichtsregeln in Judentum, Christentum und Islam. Eine Fotostrecke veranschaulicht, wie bestimmte Speisen zu Festen und Feiertagen zu einem heiligen Essen werden. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, wie Menschen, die verschiedene Speiseregeln befolgen, dennoch zusammen essen können – inklusive Praxistest in der Unimensa.
Siedlerkolonialismus
(2024)
„Siedlerkolonialismus“ ist der erste in deutscher Sprache erscheinende Band zum in Deutschland vernachlässigten geschichts- und sozialwissenschaftlichen Paradigma des Siedlerkolonialismus. Diese international breit diskutierte Perspektive eröffnet einen neuen Blick auf die westliche Moderne und ihrem Verhältnis zum Rest der Welt. Seit 1492 beobachten wir den immer eliminatorischen, oft auch genozidalen Charakter weißer europäischer Siedlergesellschaften in ihrem Verhältnis zu Indigenen, deren Land sie besetzen, sich aneignen und die sie bis heute ausplündern. Die versammelten Grundlagentexte des Paradigmas sowie aktuelle Analysen führen in das Paradigma ein und verdeutlichen, seine entscheidende Bedeutung gerade für deutsche Debatten.
Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik sind in aller Munde. Dabei erscheinen manche der diskutierten Anwendungsfälle noch als reine Theorie. Anders ist dies in der Medizin. Das Werk befasst sich mit den drängendsten juristischen Fragen, blickt dabei aber auch über den Tellerrand, indem medizinisch-technische sowie ethisch-philosophische Aspekte nicht ausgeklammert bleiben.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Das historische Erzählen ist im 19. Jahrhundert eine der prominentesten narrativen Formen. Aber es ist immer auch zukunftsaffin. In diesem Band wird diese Kehrseite der Vergangenheitsorientierung in historischer und systematischer Perspektive entlang folgender Leitfragen untersucht: Wie können Zukunftsreflexionen in Genres analytisch und konzeptionell gefasst werden, die nicht programmatisch dem Zukunftssujet verpflichtet sind? Wie ist das Wissen um Zukunft organisiert und ästhetisch strukturiert? Wie verhält sich eine solche implizite ästhetische Problematisierung von Zukunft gegenüber expliziten Zukunftsmodellen der entstehenden Science Fiction?