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Das vorliegende Heft 16 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält den Tagungsband zum Workshop „Mechanismen zur Folterverhütung im Vergleich“, welcher am 6. und 7. Oktober 2010 in Potsdam stattfand und die unterschiedlichen Mechanismen zur Folterprävention auf universeller, regionaler und nationaler Ebene beleuchtete.
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Der Band enthält die Vorträge einer Konferenz vom November 2009 in Potsdam. Die Texte untersuchen anhand ausgewählter Beispiele die Entwicklungen der zurückliegenden zwanzig Jahre im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges in einer ganz neuen Situation. Dies gilt für den völkerrechtlichen Rahmen ihrer Außenpolitik, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen, für die mit erhöhter Dynamik fortschreitende europäische Einigung und ihre Konsequenzen. Die bei der Grundrechtsinterpretation im Mehrebenensystem auftauchenden Divergenzen und die Auswirkungen technischer Neuerungen auf das Sozialverhalten prägen Rechtswirklichkeit und Rechtsdogmatik.
Hugo Grotius: Mare Liberum
(2009)
Im März 1609 erschien die Schrift „Mare Liberum“. Das aus diesem Anlaß durchgeführte Podiumsgespräch „Hugo Grotius: Mare Liberum – Zur Aktualität eines Klassikertextes“ erörterte zunächst den Typus des Klassikertextes und untersuchte Aspekte der Grotius-Rezeption. Danach wurde erörtert, inwieweit der Protestant Grotius von Ideen des Katholiken de Vitoria beeinflußt war und was dies für die Webersche Einordnung des Kapitalismus bedeutet. Abschließend stellte das Podiumsgespräch dann den Bezug zur heutigen Situation her und behandelte die Bedrohung der Freiheit der Meere durch Piraterie und setzte sich mit den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union auseinander. Die Publikation enthält die ersten drei Beiträge aus der Feder von Markus Kotzur, Johannes Thumfart und Norman Weiß. Kotzur entwickelt den Begriff des Klassikertexts und macht an den verschiedenen Kategorien – literarische Texte, philosophische, staats- und gesellschaftstheoretische Entwürfe, politische Texte und spezifische Rechtstexte – die jeweiligen Wirkungsmöglichkeiten anschaulich. Er schildert sodann die Besonderheit der spezifisch juristischen Wirkweisen aller Kategorien von Klassikertexten in der völkerrechtlichen Theorie und Praxis gleichermaßen. Weiß schildert die Entstehungshintergründe von „Mare liberum“ und geht darauf ein, wie und warum ein für den konkreten Einzelfall entstandenes Parteigutachten bereits nach wenigen Jahren zum allgemein bedeutsamen Rechtstext werden konnte. In einem zweiten Schritt wird kurz angerissen, wie sich die Rezeption dieses Klassikertexts im zwanzigsten Jahrhundert darstellt. Thumfart unternimmt es, die These Max Webers, der Kapitalismus sei durch den Protestantismus begünstigt worden, um die eigene These zu ergänzen, auch die katholische Religion habe sich förderlich erwiesen: Grotius habe seine Idee eines universalen, natur- und gottgewollten Rechts auf Freihandel in Abhängigkeit von dem katholischen Missionsgedanken entwickelt, wie er knapp sechzig Jahre vor Grotius von dem spanischen Dominikaner Francisco de Vitoria formuliert wurde.
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Inhalt: A. Einführung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europäische Akte und Lome-III III. Lomé-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Auswärtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergründe II. Rechtliche Begründung D. Würdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelfälle E. Überwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verstößen I. Überwachung II. Rechtsfolgen F. Mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Inhalt: I. Hintergrund II. Statistische Entwicklungen 1994 - 1997 III. Auswertung der Beschwerden 1. Unzulässigkeitsgründe a) Abweisung ratione temporis b) Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges 2. Inhaltliche Prüfung durch die Kommission a) Untersuchungshaft b) Faires Verfahren c) Materielle Garantien der Art. 8, 10 und 11 d) Eigentum 3. Entscheidungen des Gerichtshofs IV. Fazit
Der Aufsatz stellt die geschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee überblickartig dar, beschreibt Stationen ihrer Verwirklung und erläutert den gegenwärtigen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz. Die normativen Grundlagen und Möglichkeiten der Überwachung der so gesetzten Standards werden beschrieben. Abschließend nimmt der Aufsatz aktuelle Herausforderungen an den Menschenrechtsschutz zu Beginn des neuen Jahrtausends in den Blick. Es handelt sich um die gekürzte Fassung eines Beitrages, der im Sommer 2001 in einem Sammelband veröffentlicht wird.
Das vorliegende Heft 14 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die bisher umfassendste und intensivste Darstellung, rechtliche Analyse und Bewertung des Falles Khaled el- Masri. Die sorgsam begründeten Überlegungen bereiten in jedem Fall das Fundament einer fruchtbaren, möglicherweise streitigen Diskussion. Richtig ist gewiß – und dies durchzieht die Ausführungen wie ein roter Faden –, daß der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht zur Aufgabe der Werte und Normen führen darf, die gegen den Terrorismus gerade verteidigt werden sollen. Bei aller Schwierigkeit, die bei der Definition der damit bestehenden staatlichen Handlungsbandbreite besteht, muß hierüber im Kreis der demokratischen Rechtsstaaten Einigkeit bestehen oder noch hergestellt werden.
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis
(2004)
Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können.
Der Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guantánamo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erläutert die tatsächlichen Verhältnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und prüft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschlägigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erläutert das Verhältnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guantánamo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere für die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grundsätzlich überprüfbar sein. Dies gilt für Kriegsgefangene - die überdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren wären - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außer Kraft gesetzt werden; der Verfasser hält diese Bedingungen jedoch nicht für gegeben.
Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbständiger Verfassungsräume auf Bundes- und Länderebene ermöglicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und Ländern. § 90 Abs. 3 BVerfGG bestätigt ausdrücklich das Recht der Länder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuführen, um die landesstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen abzusichern. In den alten Bundesländern ist diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt worden, dagegen haben die fünf beigetretenen Länder sämtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die Möglichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.
Grund- und Menschenrechte stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Staat. Sie haben sich im Alltag, aber auch in Extremsituationen zu bewähren. Letzteres ist beim Widerstandsrecht der Fall. Für unser heutiges demokratisches und rechtsstaatliches Selbstverständnis sind die folgenden Fragen grundlegend: Was überhaupt ist Widerstand und unter welchen Umständen kann er moralisch gerechtfertigt werden? Wodurch unterscheidet sich politischer Widerstand von bloßem Ungehorsam oder Protest? Woher nimmt er seine Legitimation? Und auf welche historischen Vorbilder darf er sich berufen? Die in diesem Band versammelten Beiträge von Klaus Roth und Bernd Ladwig – beide Autoren sind in der Politischen Philosophie und Ideengeschichte beheimatet – gehen eben diesen grundlegenden Fragen auf dem Wege einer primär ideengeschichtlichen Rückbesinnung auf das Widerstandsthema einerseits (Roth) und einer überwiegend systematisch-philosophischen Begriffsklärung andererseits (Ladwig) nach.
Inhalt: Günther Unser: UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins Johannes Varwick: Deutschland und die UNO: eine abgekühlte Freundschaft? Dominik Steiger: Deutschland im System kollektiver Sicherheit Lilly Sucharipa-Behrmann: „UN Women“ – die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women: eine erste Bilanz Theodor Rathgeber: Der UN-Menschenrechtsrat: Was kann er leisten, was nicht?
Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)
Inhalt: Markus Loewe: Konzeptionelle Stärken und Schwächen der Millennium : Development Goals (MDGs) Ingo Winkelmann: Die Vereinten Nationen, das Seerecht und die Polarregionen Helmut Volger: Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats – eine Bilanz nach zwei Jahrzehnten Norman Weiß: Der UN-Menschenrechtsschutz zehn Jahre nach dem Millenniumsgipfel – neue Strukturen und neue Herausforderungen – auch neue Chancen? Otto Lampe: Deutschland und die Vereinten Nationen – aktuelle Entwicklungen
Inhalt: Edzard Schmidt-Jortzig Menschenrechtliche Entwicklung in Deutschland im Lichte des internationalen Vertragsrechts Thomas Buergenthal Die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für den internationalen Menschenrechtsschutz Hans Christian Krüger Der europäische Menschenrechtsschutz in einem veränderten Europa Norman Weiß 50 Jahre Allgemeine: Erklärung der Menschenrechte — Zusammenfassender Bericht über die übrigen Veranstaltungen Eckart Klein Zur Eröffnung der Ausstellung „Menschenrechte für alle" — 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 28. August 1998
Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? : Menschenrechtsverfahren in der Praxis
(2012)
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Am 25. und 26. Juni 2004 fand die sechste Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Integrative Konzepte in der Reform der Vereinten Nationen". Kennzeichnend für die „Potsdamer UNO-Konferenzen", die traditionell am letzten Wochenende im Juni veranstaltet werden, sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen Seite und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen. Sieben Referate beschäftigten sich mit bisher nicht oder nicht genügend in der Arbeit der Vereinten Nationen einbezogenen Aspekten bei der Struktur-Reform. Die nachstehend abgedruckten sechs Beiträge - von Dr. Jochen Prantl, der zum Thema „Informelle Staatengruppen als Instrument zur Konfliktregulierung: Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen" referiert hatte, lag bei der Drucklegung der Broschüre kein Manuskript vor - und die zugehörigen Diskussionen, die hier zusammengefaßt wiedergegeben werden, geben ein anschauliches Bild von der Komplexität der Aufgabe „UN-Reform". Die damit verbundenen Fragen, die für das zukünftige Funktionieren der Vereinten Nationen, aber auch für das Klima innerhalb der internationalen Gemeinschaft sehr wichtig sind, werden in dieser Dokumentation diskutiert. Die im Forschungskreis vertretene deutschsprachige UN-Forschung machte auf der Konferenz deutlich, daß man zu kurz greift, wenn sich die Reformdiskussion auf den ständigen Sitz für die Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat beschränkt. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, andere, nicht minder wichtige Aspekte dieser Diskussion kennenzulernen. Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der Konferenz.
Inhalt: A. Das Prinzip des Non-refoulement I. Historische Entwicklung II. Beschränkung des RückWeisungsrechts III. Abgrenzung zum Anspruch auf Asyl B. Verankerung des Refoulement-Verbots im Völkerrecht I. Völkervertragsrecht 1. Flüchtlingskonventionen a) Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) b) Konvention der Organisation der Afrikanischen Einheit über spezielle Aspekte des Flüchtlingsproblems in Afrika 2. Menschenrechtskonventionen a) Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) b) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) c) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) d) Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Art. 3 UN-Folterkonvention (UNKF) 3. Auslieferungsverträge 4. Genfer Konvenlion zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten II. Völkergewohnheitsrecht 1. Allgemeines 2. Ausbildung von Rechtsüberzeugung durch: a) Vertragliche Verankerung b) Verankerung in Resolutionen c) offizielle Konventionsentwürfe d) Entschließung des Exekutivkomitees des Programmes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge e) Prinzipien des Asian-African Legal Consultative Committee f) Stellungnahmen anerkannter wissenschaftlicher Vereinigungen und Völkerrechtler 3. Völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Refoulement-Verbots? a) Völkergewohnheitsrecht in statu nascendi b) Regionales Völkergewohnheitsrecht c) Globales Völkergewohnheitsrecht d) Bewertung C. Die Drittstaatenregelung I. Hintergrund II. Mögliche Unvereinbarkeiten mit dem Refoulement-Verbot 1. Zurückweisung an der Grenze 2. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung 3. Anforderungen an die Sicherheit eines Drittstaates 4. Fehlende einheitliche Verfahrensweisen 5. Kettenabschiebung III. Ergebnis D. Umsetzung des Refoulement-Verbots in der Bundesrepublik Deutschland I. Grundsätzliche ausländerrechtliche Regelungen II. Einzelfragen 1. Drittstaatenregelung 2. Flughafenregelung 3. Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen E. Vergleichende Bewertung I. Geltung und Wirkung des Refoulment-Verbots II. Bedeutung des Refoulement-Verbots als Recht des einzelnen Literaturverzeichnis
Die erste Konferenz im Dezember 1999, die Gründungskonferenz, mündete nach einer intensiven Diskussion über die Situation in der deutschen UN-Forschung in die Gründung des Forschungskreises Vereinte Nationen. Dieser hat sich vor allem die bessere Kommunikation untereinander, die Förderung des interdisziplinären Dialogs und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der UN-Forschung zum Ziel gesetzt. Die zweite Konferenz des Forschungskreises fand am 30. Juni und 1. Juli 2000, ebenfalls in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, im Vorfeld einer wichtigen UN-Konferenz, nämlich des Milleni-um-Gipfels im September 2000 in New York statt. Sie widmete sich einer kritischen Bilanz der Rolle der Vereinten Nationen bei der Suche nach Lösungen für die globalen Probleme, in ihren Hauptaufgabengebieten Friedenssicherung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der zweiten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die großen Herausforderungen, aber auch die Chancen der Vereinten Nationen bei der Lösung der globalen Probleme, vor die sich die Völker der Welt zum Beginn des neuen Jahrtausend gestellt sehen.
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Die fünfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen fand am 27. und 28. Juni 2003 an der Universität Potsdam statt. Sie stand unter dem Schwerpunktthema „Die deutsche UN-Politik 1973-2003", würdigte aber auch den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und widmete sich aus aktuellem Anlaß ebenfalls der ,,Neue[n] Struktur der UNInformationsarbeit in Europa".
Insgesamt sieben Referate bereiteten die Konferenzthemen in bewährter Kombination von Wissenschaft und Praxis auf. Die hier abgedruckten Referate machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammengefaßt wiedergegeben werden, deutlich, daß die Attraktivität der Vereinten Nationen gerade für kleine und mittlere Staaten unvermindert vorhanden ist. Der Kontrast der Erwartungen des Neumitgliedes Schweiz mit den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland aus drei Jahrzehnten Mitgliedschaft zeigt dabei ein interessantes Spektrum von Chancen und Grenzen auf.
Die deutschsprachige UN-Forschung aller Disziplinen muß ihren Standort stets aufs Neue definieren. Die Diskussionen, die auf der Konferenz geführt wurden, zeigen das Interesse und die Bereitschaft, sich dieser Herausforderung in Wissenschaft und Praxis zu stellen. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, an dieser Diskussion teilzuhaben.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die organisatorische Kooperation.
Die achte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen wurde am 28. Juni 2008 an der Universität Potsdam veranstaltet. Das Thema der Konferenz lautete „Die Vereinten Nationen in den internationalen Beziehungen“. Für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite kennzeichnend. Die vier Referate, die in der vorliegenden Broschüre dokumentiert werden, blicken aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Vereinten Nationen. Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über das Engagement und die Handlungsspielräume der UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Schweiz kennenzulernen. Außerdem werden die Rolle des UN-Generalsekretärs und die Rolle von Regionalorganisationen bei der Friedenssicherung beleuchtet. Das Referat, das Dr. Inge Kaul zum Thema „Die Vereinten Nationen und ihre Konkurrenten im internationalen System“ bei der Konferenz gehalten hat, wurde leider nicht zur Drucklegung eingereicht. Die vier Referattexte werden ergänzt durch einen Bericht des Koordinators des Forschungskreises Dr. Helmut Volger über die Arbeit des Forschungskreises Vereinten Nationen, der ursprünglich im MenschenRechtsMagazin 2007 veröffentlicht worden ist. Er soll die Leser über die inhaltlichen Schwerpunkte und Erfahrungen bei der Arbeit des Forschungskreises informieren.
Transitional Justice bezeichnet staatliche Anstrengungen um vergangene Menschenrechtsverletzungen am Ende von Represionen aufzuarbeiten. Reparationszahlungen an die Opfer, die eines der Hauptinstrumente staatlicher Aufarbeitung darstellen können, blieben in der Transitional Justice-Literatur vergleichweise unerforscht. Dieses Buch versucht diese Lücke zu schließen und fragt, warum manche Staaten solche Programme eingeleitet haben, während andere junge Demokratien darauf verzichteten. Dabei setzt sie Reparationszahlungen in den Kontext anderer Transitional Justice-Maßnahmen und greift gleichzeitig zwei Haupterklärungsansätze für gerichtliche Verfahren und Wahrheitskommissionen auf. In diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit Transitional Justice aus moralischer Überzeugung oder aus taktischem Kalkül der neuen Eliten eingeleitet wurde. In dem die Arbeit diese Frage am Beispiel der Zahlung von Entschädigungsleistungen diskutiert, kann sie auch Aussagen darüber machen, wie valide die bestehenden Erklärungsansätze für Transitional Justice sind. Anhand der südamerikanischen Regimewechsel in den 1980ern wird aufgezeigt, dass Reparationszahlungen oft zur Legitimation von Amnestien verwendet wurden. Wenn Täter und Opfer relativ starkes Drohpotential besaßen, versuchten Regierungen den Opfern durch Entschädigung entgegenzukommen um Amnestien für die Täter bei gleichzeitiger Anerkennung der Taten zu rechtfertigen. Entschädigungszahlungen wurden somit oft aus strategischen Erwägungen geleistet, was man bei der normativen Bewertung dieser Programme berücksichtigen sollte.
Die vorliegende Zusammenstellung deutscher Menschenrechtspreise dokumentiert menschenrechtliches Engagement aus verschiedenen Perspektiven: - Erstens gibt die Sammlung einen Überblick über die von Einrichtungen und Organisationen vergebenen Menschenrechtspreise. Sie informiert über die Preise selbst und über die aktuellen Preisträger ebenso wie über die Wertvorstellungen und Ziele ihrer Stifter und deren postalische und elektronische Adressen, um bei der Suche nach möglichen Ansprechpartnern behilflich zu sein. - Zweitens vermittelt die Sammlung einen Eindruck von der Vielfalt menschenrechtlichen Handelns am Beispiel der aktuellen Preisträger und weist auf ihre herausragenden und zu würdigenden Leistungen hin. Die Zusammenstellung zeigt, dass Empathie und Empowerment möglich und dem Anliegen förderlich sind. - Drittens bekundet sie das Bedürfnis, den Einsatz für Menschenwürde und Schutz der Menschenrechte öffentlich zu ehren. Damit ist die Absicht verbunden, gesellschaftliches Interesse für diese Fragen zu wecken, die dem Ziel folgt, Menschenrechte leben zu lernen. Die überwiegende Mehrheit – das heißt 35 – der aktuell insgesamt 43 deutschen Menschenrechtspreise wurde erst in den letzten 20 Jahren eingerichtet. Das lässt auch auf den wachsenden Nachdruck im menschenrechtsverbundenen Auftreten (und Handeln) von politischen, konfessionellen, künstlerischen, sportlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgern schließen. Aus der Vielzahl der vergebenen Ehrenpreise wurden all jene Auszeichnungen in der Auflistung berücksichtigt, die entweder im Titel oder in der Beschreibung der Vergabekriterien und Begründungen auf die Begriffe der Menschenrechte und Menschenwürde Bezug nehmen. Grundlage der Daten und Einschätzungen sind in der Regel die Selbstdarstellungen der Vergabeeinrichtungen, wie sie ihren Homepages zu entnehmen waren. Die Web-Adressen – wie unter der Rubrik Kontakt jeweils angegeben – gelten als Beleg. Stichtag für den Rechercheschluss ist der 30. April 2010.
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.