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Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? : Menschenrechtsverfahren in der Praxis
(2012)
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis
(2004)
Der Aufsatz stellt die geschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee überblickartig dar, beschreibt Stationen ihrer Verwirklung und erläutert den gegenwärtigen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz. Die normativen Grundlagen und Möglichkeiten der Überwachung der so gesetzten Standards werden beschrieben. Abschließend nimmt der Aufsatz aktuelle Herausforderungen an den Menschenrechtsschutz zu Beginn des neuen Jahrtausends in den Blick. Es handelt sich um die gekürzte Fassung eines Beitrages, der im Sommer 2001 in einem Sammelband veröffentlicht wird.
Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Menschenrechte und Bioethik
(2004)
Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen koennen, ohne die Justiz ihrer Funktionsfaehigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "oekonomisierung von Rechtsschutz".
Potsdamer UNO-Konferenzen
(2001)
Tätigkeitsbericht
(1999)
Privatheit gehört angesichts der neuen technischen Möglichkeiten und des von diesen (mit-)determinierten Verhaltens vieler Menschen zu den großen Themen des beginnenden 21. Jahrhunderts. Die vielfältigen Beiträge des Bandes nehmen die damit verbundenen Fragen in den Blick und untersuchen die sozialen Dimensionen des Privaten (Beate Rössler) auf der einen sowie die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen zum Schutz des Rechts auf Privatheit (Stephanie Schiedermair) auf der anderen Seite. Diese Sichtweisen werden durch Einbeziehung der internationalen Debatten über das Recht auf Privatheit (Norman Weiß) und den Rückgriff auf die literarische Behandlung der Unterscheidung von privat und öffentlich (Detlef von Daniels) ergänzt.
Die Autorinnen und Autoren machen wichtige Markierungen für künftige Debatten durch die Zusammenschau von historischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen sichtbar und verdeutlichen, inwieweit die Thematik „Privatheit im digitalen Zeitalter“ mit dem Einzug in diverse Lebensbereiche zunehmend an Bedeutung gewinnt.