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In der Jugendpolitik ist die Unterscheidung zwischen einer sportbezogenen und einer "allgemeinen", außersportlichen Jugendarbeit seit langem eine gängige Differenzierung, die weit mehr als nur analytischen Charakter hat. Sie beinhaltet auch die eher selten explizitierte Unterstellung, dass es eine Grenzlinie gäbe zwischen einer "rein sportlich orientierten Arbeit" ohne pädagogische Qualität einerseits und einer "eigentlichen" Jugendarbeit mit pädagogischem Anspruch andererseits. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Argumentationslinien diskutiert, mit denen das (Un-)Pädagogische einer Jugendarbeit in Sportorganisationen begründet wird, um die fehlende Kohärenz in den Begründungsmustern aufzeigen. Dabei wird auch deutlich werden, dass die Grenzziehung zwischen einer "unpädagogischen" sportbezogenen und einer "pädagogisch wertvollen" allgemeinen Jugendarbeit de facto von allen Seiten - und somit auch von den Sportverbänden und insbesondere der Deutschen Sportjugend (dsj) - zumindest in den argumentativen Grundzügen anerkannt wird, so dass das "normative" Begründungsmuster der staatlichen Jugendpolitik weitgehend unkritisch übernommen und legitimiert wird. Die konkrete Praxis der Jugendarbeit in Sportvereinen hingegen, auf die sich eine programmatische pädagogische Rechtfertigung der Sport(jugend)organisationen wie auch die pädagogischen "Vorgaben" der staatlichen Jugendpolitik zu beziehen hätten, scheint weder von der einen, noch von der anderen Seite angemessen berücksichtigt zu werden.
Der Artikel diskutiert den Roman „A jak królem, a jak katem będziesz“ (1968, „Und wenn du König und wenn du Henker bist“) von Tadeusz Nowak unter besonderer Berücksichtigung der Frage, wie die – durch die Augenzeugenschaft der Shoah begründeten – Traumata des polnischen Dorfes in Nowaks Text sichtbar werden. Der Roman ist geprägt durch ein ambivalentes, zwischen Wunsch- und Schuldnarrativen pendelndes Erzählen. Der Protagonist verkörpert einen unbequemen Helden, der tief verwurzelt in den volkstümlichen Traditionen seiner bäuerlichen Herkunft ist. Als paternalistischer Beschützer und Rächer seines jüdischen Freundes erlebt er die Zerstörung der dörflichen Idylle. Taumelnd zwischen Rachegedanken und Schuldgefühlen gegenüber seiner Dorfgemeinschaft verfällt Piotr dem Wahnsinn. Ein Weiterleben nach Kriegsende ist für ihn nur durch Amnesie und kathartische Wiederaufnahme in das dörfliche Kollektiv möglich. Die Stärke von Nowaks Roman liegt nicht allein in der Rekonstruktion der polnischen volkstümlichen Kultur. Vielmehr zeigt der Roman den Versuch, die historischen und sozialen Traumata des polnischen Dorfes während der Jahre 1939–1945 – die in der direkten und unmittelbaren Augenzeugenschaft der Shoah begründet liegen – mit dem der ruralen Bevölkerung eigenen Wort-, Legenden- und Erfahrungsschatz wiederzugeben.
Zwischen Schah und Khomeini
(2015)
1978/79 fegte eine Revolution das Regime von Schah Mohammad Reza Pahlavi im Iran hinweg - eine islamische Revolution, an deren Ende ein Gottesstaat unter Führung der Geistlichkeit stand, mit Ayatollah Khomeini an der Spitze. Die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher befand sich in einer Zwickmühle: Einerseits war der Iran ein wichtiger Erdöllieferant und Handelspartner, andererseits verstörte die Gewalt gegen politische Gegner und Vertreter der westlichen Staatengemeinschaft, die in der Besetzung der amerikanischen Botschaft in Teheran gipfelte. Frank Bösch zeigt auf der Basis neuer Quellen, wie die Bundesregierung auf die islamische Revolution reagierte, zwischen interessengeleitetem Pragmatismus und außenpolitisch gebotener Bündnistreue zu den USA lavierte und so hinter den Kulissen als Vermittler zwischen Teheran und Washington fungieren konnte.
Zwischen Verflüssigung und Verfestigung : zur Ästhetik der disziplinären Gestalt der Sonderpädagogik
(2009)
Zwölf Punkte auf einer Kugel
(1994)
§ 219a StGB
(2023)
„Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung.
Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert.
§ 23 Strafbestimmung
(2017)
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
(2017)
§ 90 a BGB : nur juristische Begriffskosmetik? : Reflektionen zur Stellung des Tieres im Recht
(1996)
§§ 128 - 129
(2006)
§§ 17 - 18
(2006)
§§ 22 - 29 a
(2006)
§§ 366 - 372
(2009)
§§ 614 - 630 BGB
(2004)