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Hintergrund: Im Rahmen des reformierten Psychotherapeutengesetzes wird eine starkere Praxisorientierung in der klinisch-psychologischen Lehre und in der Prufung psychotherapeutischer Kompetenzen verankert. Hierbei sollen Studierende durch die Interaktion mit standardisierten Patient*innen (SP) therapeutische Kompetenzen erwerben und demonstrieren. Fragestellung: Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, eine evidenzbasierte Umsetzung dieser neuen Lehr- und Prufungsformate zu unterstutzen, indem bisherige Forschungsbefunde zum Einsatz von SP dargestellt und Bereiche, in denen weitere Forschung notwendig ist, aufgezeigt werden. Ergebnisse: Empirische Befunde zeigen, dass SP psychische Storungen authentisch darstellen konnen. Voraussetzung dafur sind beispielsweise die Auswahl geeigneter SP, detaillierte Rollenanleitungen, spezifisches Training, Feedback und Nachschulungen. Auch wenn einige Forschungsfragen, wie zur vergleichenden Wirksamkeit des Einsatzes von SP, noch unbeantwortet sind, lassen sich praktische Implikationen fur SP-Programme in Lehre, Prufung und Forschung ableiten, die in einem Ablaufschema dargestellt werden. Schlussfolgerungen: Der Einsatz von SP bietet gro ss es Potenzial fur die klinisch-psychologische Lehre und Ausbildungsforschung. Um den Einsatz von SP an anderen Standorten zu unterstutzen, werden Beispielmaterialien (z.B. Rollenanleitung) in den elektronischen Supplementen (siehe www.karger.com/doi/10.1159/000509249 fur alle Supplemente) zum Artikel zur Verfugung gestellt.
Zur Abschaffung des Gutachterverfahrens in der Vertragspsychotherapie – ein Qualitätsverlust?
(2021)
Zielsetzung: Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie ein zuverlässiges Qualitätsinstrument darstellt und ob sich aus der geplanten Abschaffung des Gutachterverfahrens das Risiko einer Qualitätsminderung in der ambulanten Psychotherapie ergibt.
Methodik: Es wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Arbeiten von den Jahren 2000 bis 2020 wurden berücksichtigt, welche sich mit dem Gutachterverfahren als Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie befassen. Um die unterschiedlichen Standpunkte der zitierten Autor_innen zu diskutieren, wurde auch Bezug auf weiterführende Literatur genommen.
Ergebnisse: Das Gutachterverfahren scheint empirisch nicht sicher als zuverlässiges Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie herangezogen werden zu können. Die Annahme, dass sich durch eine gutachterbefreite Vertragspsychotherapie eine Qualitätsminderung der Psychotherapie ergibt, wird durch die hier zusammengefassten Arbeiten insgesamt nicht gestützt.