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Der vorliegende Artikel analysiert aus organisationssoziologischer Perspektive, warum die polizeilichen NSU-Ermittlungen auch nach jahrelang erfolglosen Untersuchungen im Bereich der Organisierten Kriminalität eine rechtsextremistische Urheberschaft der NSU-Morde ausschlossen. Um diese Frage zu beantworten, bedient sich der Artikel einer entscheidungstheoretischen Routine- und Lernperspektive. Das mit diesem theoretischen Instrumentarium verfolgte Ziel liegt in der Analyse der Lernobstruktionen der polizeilichen Ermittlungen im NSU-Komplex. Darauf aufbauend werden empirische und analytische Anschlussperspektiven aufgezeigt.
Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.