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Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes : 1. Potsdamer Menschenrechtstag am 26. Oktober 2011
(2012)
Aus Anlass der Neubesetzung des Menschenrechtszentrums mit den Direktoren Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) und Prof. Dr. Logi Gunnarsson fand am 26.10.2011 der Potsdamer Menschenrechtstag unter der Themenstellung „Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes“ statt. Ganz im Sinne der interdisziplinären Ausrichtung des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam beschäftigten sich die beiden Direktoren in ihren Einführungsvorträgen aus ihrer jeweiligen Disziplin heraus mit philosophischen und rechtlichen Problemstellungen der Menschenrechte und ihres Schutzes.
Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abkömmlingen von in diskriminierender Weise ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausbürgerung bestehen würde. Daher wird insoweit regelmäßig auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschränkung der Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger eingeführt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird möglicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschränkt; unter Umständen wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverhältnis zwischen der uneingeschränkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verbürgerten Recht auf Wiedereinbürgerung von Kindern zu Unrecht ausgebürgerter Deutscher erörtert.
Article 1 A, para. 2
(2011)
Article 27
(2012)
Article 35
(2012)
Article 53
(2012)
Article 60
(2012)
Artikel 210 (Koordinierung)
(2015)
Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete Vorbemerkung zu den Artikeln 198-204
(2015)
Das vorliegende Heft 16 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält den Tagungsband zum Workshop „Mechanismen zur Folterverhütung im Vergleich“, welcher am 6. und 7. Oktober 2010 in Potsdam stattfand und die unterschiedlichen Mechanismen zur Folterprävention auf universeller, regionaler und nationaler Ebene beleuchtete.
Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine untersucht der folgende Beitrag, auf welchem Wege, vor welchen völkerrechtlichen Gerichten, in welchem Umfang und mit welcher Aussicht auf Erfolg die Ukraine oder einzelne ukrainische Staatsangehörige Sicherheitsschutz vor der russischen Invasion und/oder den im Zusammenhang damit bereits begangenen oder noch bevorstehenden Völkerrechtsverstößen Rechtsschutz erlangen können. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei anhängige Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, mehrere Staaten- sowie eine große Vielzahl von Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof; zahlreiche Investitionsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie schließlich zwei "Situationen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Abschließend wird die Option der Schaffung eines ad-hoc-Tribunals für das Verbrechen der Aggression behandelt.
Das Völkerstrafrecht steht fast zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts – der völkervertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs – angesichts einer inzwischen deutlich veränderten Weltlage an einem Scheideweg. Daher erscheint es geboten, wenn nicht gar zwingend, die Herausforderungen, mit denen sich der Internationale Strafgerichtshof heute konfrontiert sieht, zu analysieren.
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Die staatsangehörigkeitsrechtliche Optionspflicht des § 29 StAG für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die jus soli die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, bildete eine der Kernfragen des letzten Bundestagswahlkampfes. Im zwischen CDU/CSU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene deutsche Kinder ausländischer Eltern in Zukunft der Optionszwang entfallen soll und die Mehrstaatigkeit akzeptiert wird, während es im Übrigen beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bleiben soll. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund und im Lichte der nunmehr insoweit vorliegenden Entwürfe die sich aus diesen politischen Vorgaben ergebenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungsoptionen und -probleme.
Aus dem Inhalt: - Kinderrechte ohne Vorbehalt – Die Folgen der unmittelbaren Anwendbarkeit des - Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention - Wohin steuert der UN-Menschenrechtsrat? Stand und Perspektiven des Review-Prozesses - Das erste Urteil des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschen- und Völkerrechte
Aus dem Inhalt: - Die Multidimensionalität der Menschenrechte – Chance oder Gefahr für den universellen Menschenrechtsschutz? - Völkerrechtliche Fragen des Einsatzes bewaffneter Drohnen: Menschenrechtsschutz versus Terrorismusbekämpfung? - Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2012 – Teil II: Individualbeschwerden
Aus dem Inhalt: - Extraterritoriale Staatenpflichten und internationale Friedensmissionen - Der Einfluss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf die Aufnahme des Grundrechts auf Asyl in das Grundgesetz - Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Funktionsweise und Umsetzung - Folterprävention in Deutschland – Die neue Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Aus dem Inhalt:
– Replik auf Felix Brönners Beitrag im MRM – MenschenRechtsMagazin Heft 1/2 2019 „Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs“ S. 24 – 37 (Teil 1)
– Der Nachweis von Verletzungen der Menschenrechte durch Satellitenbilder – Dargestellt am Beispiel der Praxis von Untersuchungskommissionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
– Kinder als Menschenrechtsverteidiger:innen – Anforderungen an ein förderliches Umfeld für das Engagement von Kinder