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Sowohl in der intersektionalen Ungleichheitsforschung als auch in feministischer Geschlechterforschung bleibt der Fokus bezüglich Themen wie Geschlechterdiskriminierung der Geschlechtergerechtigkeit - trotz der jahrelangen Erkenntnis über die Vielzahl von Geschlechtsidentitäten - zumeist nur auf Lebenssituationen von Männern und Frauen. Dies erweist sich jedoch als höchst problematisch, da Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in einem hohen Maß von Diskriminierung und sozialer Ungleichheit betroffen sind. In der Abschlussarbeit wird deswegen mit Hilfe einer intersektionalen Perspektive auf diese Forschungslücke eingegangen. Es wird dabei die Frage gestellt, welche Möglichkeiten und Grenzen das Konzept der Intersektionalität in Bezug auf die Erforschung von Diskriminierungserfahrungen von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität bietet und worauf die soziale Ungleichheit dieser Personengruppe basiert. Hierfür wird zunächst nicht nur auf grundlegende geschlechtersoziologische Theorien eingegangen sowie das Konzept der Intersektionalität erläutert, sondern auch ausführlich der Wissenschaftsstand zu nicht-binären Personen nachgezeichnet. Bei der darauffolgenden Analyse der Diskriminierungserfahrungen werden vor allem die sprachliche Benachteiligung, die Invalidierung der Geschlechtsidentität sowie die durch Institutionen und systematische Strukturen hervorgerufene, besonders dramatische soziale Ungleichheit deutlich. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen nicht-binären Personen, wobei sich vor allem der Einfluss von Rassismus als äußerst auffällig erweist. Die soziale Ungleichheit der nicht-binären Personen lässt sich dabei zu einem großen Teil durch die in der Gesellschaft vorherrschende Heteronormativität und dem Alltagswissen über eine vermeintliche Dualität der Geschlechter erklären. Im Hinblick auf die Fruchtbarkeit einer intersektionalen Perspektive auf Diskriminierungserfahrungen von nicht-binären Personen zeigen sich Grenzen des Konzepts vor allem bei der notwendigen Limitierung der Kategorienanzahl und bei einer Herangehensweise, welche den Begriff der Intersektionalität wörtlich nimmt. Möglichkeiten bei der Verwendung einer Mischung aus antikategorialen und interkategorialen Ansatzes sind hingegen, eine Kritik an Ausschlüssen in der Forschung zu sozialer Ungleichheit, die kritische Sichtbarhaltung der machtvollen Prozesse hinter Kategorisierungen und das Aufzeigen von Unterschieden innerhalb ansonsten als homogen behandelten sozialen Gruppen. Um das Ausmaß an Diskriminierung für nicht-binäre Personen zu reduzieren, werden deswegen abschließend sowohl strukturelle Veränderung als notwendig erachtet als auch ein aufgeklärter, respektvoller und einschließender Umgang mit nicht-binären Personen in der Wissenschaft und im Alltag.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.