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Mit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind der Eingriffstatbestand erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst hinter dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte dadurch in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist hingegen, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen und dass der Gesetzgeber mit der neuen Stellung der Abwägung in der Entscheidungsabfolge ausdrücklich den Vorrang von realer Kompensation betont. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert: Dem Schutzgut Landschaftsbild, der Verbindung der Landschaftsplanung zur Eingriffsregelung, den Bezügen zur guten fachlichen Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächenpools und Ökokonten. Angesichts knapper Kassen ist die Gefahr, dass die Eingriffsregelung zum wesentlichen Finanzierungsinstrument für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen wird, nicht von der Hand zu weisen. Handlungsbedarf besteht daher vor allem in der Ausarbeitung fachlicher Konventionen zur notwendigen "Gleichwertigkeit" von Ersatzmaßnahmen sowie zur Festlegung fachlicher Qualitätsprofile für Flächenpools.
Umweltprüfung für Bauleitpläne : Stellungnahme des BDLA zum Referentenentwurf für ein EAG Bau
(2003)
Landscape planning is frequently mentioned in discussions on the implementation of the SEA Directive. However, one needs to bear in mind that SEA and landscape planning have different tasks: i.e., in the case of SEA dealing with the effects of a plan or programme on environmental factors and in the case of landscape planning a conceptual approach. This article looks at the substantial and procedural overlap of the two instruments. The main problem is the coincidence as regards space and time. One benefit to landscape planning would be a more frequent updates of the plans. However, a danger would be the overloading of landscape plans and a narrower scope. The author prefers a flexible combination of both instruments.
Helming, K. (Hrsg.), Sustainable Development of Multifunctional Landscapes; Berlin, Springer, 2003
(2003)
Tasks and Content of Landscape Management Planning and Landscape Implementation Planning - Requirements in terms of feasibility of re-checks Zusammenfassung Vor dem Hintergrund in Nachkontrollen vielfach festgestellter Abweichungen des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) von den Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) werden Aufgabenverteilung und "Abschichtung" zwischen beiden Planwerken kritisch beleuchtet. Im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan nachträglich vorgenommene Anpassungen von z.B. Zielen und räumlicher Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können u.U. auch Auswirkungen auf die im LBP zu erstellende Bilanz der Beeinträchtigungen und Kompensationswirkungen und damit auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben. Verschiedene Fallbeispiele belegen, dass immer dann, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan nicht hinreichend konkretisiert werden, der Bezug zu den Beeinträchtigungen schnell verloren geht. Durchgeführte Maßnahmen entsprechen dann zwar i.d.R. noch den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege im betroffenen Naturraum, aber häufig nicht mehr den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Nachkontrollen sind nur noch im Hinblick auf die korrekte Durchführung, nicht mehr jedoch auf die Funktionserfüllung der Maßnahmen möglich. Als Konsequenz aus den Ergebnissen wird der Vorschlag einer klaren Aufgabenteilung von Landschaftspflegerischem Begleit- und Ausführungsplan entwickelt. Er beinhaltet neben einer hinreichenden Zieldefinition für die Kompensation im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine durchgängige Beibehaltung der Maßnahmenbezeichnungen in beiden Planwerken sowie eine gesonderte Darlegung im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan vorgenommener Änderungen.
Auf vielen ehemaligen Truppenübungsplätzen befinden sich wertvolle Offenlandbiotope, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes darstellt. Die Sicherung dieser Biotope für naturschutzfachliche Zwecke erfodert ein aktives Management der Flächen, welches z.T. mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Finanzierung dieser Kosten stellt eine große Herausforderung dar, da das Management dauerhaft erforderlich ist und somit kontinuierlich entstehende Kosten bewältigt werden müssen. In der Praxis werden im Naturschutz auf ehemaligen Truppenübungsplätzen verschiedene Finanzierungsmodelle eingesetzt, die jedoch auf bislang nur wenigen Flächen langfristig angelegt sind. Häufig ist die Finanzierung der verfolgten Konzepte nur kurz- bis mittelfristig gesichert, so dass die Gefahr einer suboptimalen Allokation ökonomischer Ressourcen besteht, sollte die Finanzierung des Naturschutzes nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können. Um eine hohe Effizienz der Ressourcenallokation zu erreichen, muss diese Gefahr in der Zukunft möglichst vermieden werden, indem Konzepte erarbeitet werden, für die eine langfristige Finanzierung realistisch ist. Unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Belastungen durch militärische Altlasten müssen zudem vorhandene Otimierungspotenziale zur Steigerung der Effzienz des Mitteleinsatzes im Bereich des Naturschutzmanagements zukünftig zunehmend berücksichtigt werden.
Das Referat Bodenschutz in brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat im Oktober ein Vorhaben mit dem Titel "Bodenbewertung für Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg" an den Lehrstuhl für Landschaftsplanung an der Universität Potsdam vergeben. Ziel ist, auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Belange des Bodenschutzes künftig über einheitliche und nachvollziehbare Bewertungsmethoden in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das entwickelte Bewertungsverfahren bezieht sich auf die aus dem BBodSchG ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen Lebensraum- und Regulationsfunktionen sowie auf seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und soll helfen, die spezifisch brandenburgischen Gegebenheiten bei planerischen Bewertungen zu berücksichtigen. Der Beitrag enthält eine Synopse des Herleitungsvorganges und gibt die wesentlichen Bewertungsergebnisse für die einzelnen Teilfunktionen wieder.
In den letzten Jahren wurden in den Kommunen Nachhaltigkeitsindikatorensysteme entwickelt und eingesetzt. Anspruch der Arbeit ist es, die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu bündeln und aufzubereiten sowie die aktuelle Diskussion zusammenzufassen. Dies soll Grundlage für eine gezielte Fortentwicklung und die weitere Diffusion kommunaler Nachhaltigkeitsindikatorensysteme sein. Das F+E-Vorhaben befasst sich dazu mit folgenden Themenstellungen: - Synopse und Auswertung existierender Nachhaltigkeitsindikatorensysteme auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, - Kompatibilität lokaler sowie regionaler und übergeordneter Indikatorensysteme, - Anforderungen an die praxisorientierte Konzeption von kommunalen Nachhaltigkeitsindikatorensystemen, - Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen und Ansätze zur Weiterentwicklung kommunaler Nachhaltigkeitsindikatorensysteme.
Zusammenfassung Eine Diskussion um das künftige Verhältnis von Landschaftsplanung und Strategischer Umweltprüfung (SUP) hat von den unterschiedlichen Aufgabenstellungen beider Instrumente auszugehen (Umweltfolgenprüfung durch die SUP und konzeptionell-planungsbezogener Ansatz der Landschaftsplanung). Um Überschneidungsbereiche von SUP und Landschaftsplanung zu identifizieren, werden in dem Beitrag verfahrensmäßige und inhaltliche Aspekte getrennt betrachtet. Deutlich wird, dass die Landschaftsplanung für den Bereich Natur und Landschaft eine zentrale Daten- und Informationsgrundlage für die SUP sein kann. Es bleibt zu hoffen, dass vor diesem Hintergrund die im Entwurf zu einem SUP-Stammgesetz vom Juli 2003 vorgesehene SUP- Pflicht für Landschaftsplanungen noch einmal überdacht wird. Bei der Zuarbeit zur SUP besteht für die Landschaftsplanung sowohl die Gefahr einer Überfrachtung als auch die Chance für eine substanzielle inhaltliche Weiterentwicklung: Insbesondere können von der SUP Impulse für mehr Prozesshaftigkeit der Landschaftsplanungen, eine größere Aktualität sowie häufigere und zielgenauere Fortschreibungen ihrer Planwerke ausgehen. Eine zu starke Fixierung der Landschaftsplanung auf die SUP würde allerdings zu einer zu starken fachlichen Einengung auf die Folgenprüfung führen. Um dem zu begegnen, scheint eine flexible Kombination beider Instrumente zielführend. Diese kann erreicht werden, indem die Landschaftsplanung einzelne problembezogen angelegte Module zur SUP erarbeitet und damit für sie den wesentlichen Baustein für die Aufarbeitung der Naturschutzaspekte liefert. A discussion abuot the future relation of Landscape Planning and Strategic Environmental Assessment (SEA) has to base on the different tasks of both instruments (analysis of environmental consequences by the SEA and conceptional approach related to planning by Landscape Planning). In order to identify overlapping parts of SEA and Landscape Planning the study separately investigates aspects of procedure and content. The results show that landscape planning can provide a central base of data and information for the SEA. Against this setting the draft of a SEA core law of July 2003 requiring the conduction of SEA for Landscape Planning will hopefully be reconsidered. The contribution of SEA to Landscape Planning on the one hand holds the risk of overloading but also offers the chance for a substantial further development: The SEA can improve the process aspect of Landscape Planning as well as stimulate more topicality and more frequent and exact updating of planning projects. On the other hand, however, a very strong specification of Landscape Planning towards SEA would lead to a restriction on the analysis of environmental consequences. A flexible combination of both instruments appears to fulfil the target. This means that Landscape Planning develops individual problem-related modules of SEA providing the fundamental component to deal with the nature conservation aspects.
Zusammenfassung In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird das Landschaftsbild gegenüber den Belangen des Naturhaushalts oft nachrangig behandelt, obwohl es von den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes her gleichermaßen in alle Schritte der Folgenbewältigung einzubeziehen ist. Für diese Schritte werden exemplarisch rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen aufgezeigt. Ingesamt wird so eine strukturierte Herangehensweise deutlich, die über die einzelnen Arbeitsschritte der Erfassung des Ist-Zustandes, der Aufstellung eines Zielkonzeptes, der Ableitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der Begründung von Maßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes hinweg durchgängig auf denselben Beschreibungsmerkmalen aufbaut und damit einen durchgängigen Ableitungszusammenhang von den ermittelten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu darauf Bezug nehmenden Maßnahmen begründet. Wesentlich ist, dass dabei die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraumes im Vordergrund steht und dass nicht nur einzelne Beeinträchtigungen betrachtet, sondern diese jeweils in ihrem Zusammenwirken auf den wahrgenommenen Raumeindruck beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Rechtssicherheit, weshalb sich der verwendete Rahmen eng an die Terminologie des Bundesnaturschutzgesetzes anlehnt Summary How to deal with Disturbance of the Visual Landscape by Traffic Projects? Legal framework conditions and special requirements The impact regulation of nature conservation only gives inferior treatment to the visual landscape compared to other natural resources although nature conservation legislation requires its equal integration into all steps of consequential dealing. For these steps the study shows exemplary legal framework conditions and specialist requirements. They should make clearer a structural approach including individual working steps, such as recording of present site conditions, establishment of a target concept, derivation of measures of avoidance and justification of measures for a sensitive regeneration and design of the visual landcape. The approach continuously bases on the same features of description, leading to a consistent connection between identified disturbances of the visual landscape and related measures. The focus of attemtion should be given to the characteristics of the respective landscape and the analysis should not only consider disturbances or compensation measures individually but also in combination with the general spatial perception. Another important aspect is the legal security; therefore the text closely follows the terminology of the Federal Nature Conservation Legislation.
Methodische Bausteine zur Umsetzung naturschutzfachlicher Anforderungen in regionalen Flächenpools
(2003)
Nachkontrollen in der Eingriffsregelung: Erfahrungen aus 4 Jahren Kontrollpraxis in Brandenburg
(2003)
Zusammenfassung: Im Auftrag des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wurden in den Jahren 1999 bis 2002 stichprobenhafte Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewählter Vorhaben vorgenommen. Untersucht wurden im Rahmen einer sog. "Durchführungskontrolle" die Vollständigkeit und die Qualität der Herstellung der betreffenden Maßnahmen sowie die Qualität ihrer Pflege. Mittlerweile sind zusammen 391 Flächen erfasst, die zwar nicht statistisch abgesichert, aber doch in der Tendenz Aussagen zur Praxis der Eingriffsregelung in Brandenburg ermöglichen. Aus den Ergebnissen wird insbesondere deutlich, dass Ausgleichs- und Ersatzaßnahmen zwar oft qualitativ hochwertig realisiert werden, die Qualität ihrer Pflege in vielen Fällen jedoch nur als mittel oder unzureichend einzustufen war. Daran anknüpfend werden Folgerungen für die Praxis der Eingriffsregelung diskutiert; sie betreffen die Qualität der Planunterlagen, Anforderungen an die Erstellung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie die Prioritätensetzung bei der Durchführung von Kontrollen. Schlagworte: Nachkontrolle, Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen (ökologisch), Ersatzmaßnahmen, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Entwicklung von Landschaftsszenarien als Grundlage für das Management von Flusseinzugsgebieten
(2003)
Zusammenfassung Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird, etwa zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge, auch an der Landnutzung in den Einzugsgebieten anzusetzen sein. Um dabei eintretende Auswirkungen auf die Gewässergüte abzubilden und abzuschätzen, können verschiedene Fachdisziplinen mit ihrem jeweils spezifischen Instrumentenspektrum zum Einsatz kommen. Landschaftsszenarien sind eine Möglichkeit, um verschiedene Methodenbausteine zu integrieren, raumbezogene Auswirkungen der WRRL zu kommunizieren und entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen. Der Beitrag beschreibt am Beispiel des Einzugsgebiets der Havel einen naturräumlich begründeten Ansatz für die Erstellung solcher Landschaftsszenarien. Abstract The implementation of the Water Framework Directive will also address land uses in the catchment areas (e.g. the reduction of diffuse input of material). Several disciplines with their specific methods can contribute to the evaluation of the effects on water quality. Landscape scenarios are useful to integrate different methods, to communicate the results and to highlight the need for action. This article describes such a landscape scenario by using the catchment of the River Havel as an example.
Zusammenfassung Die Eingriffsregelung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführt, griff dabei aber bereits auf eine längere Tradition von "Landschaftspflegeplänen" zurück, die bei verschiedenen Vorhaben überwiegend zu deren Eingrünung erstellt wurden. Entsprechend dauerte es seine Zeit, bis sich über derartige "Gestaltungsmaßnahmen" hinaus die differenzierte wirkungsbezogene Herleitung und Umsetzung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchsetzen konnte. Deutschland hat sich damit eine Regelung gegeben, die den Anspruch eines umfassenden Verschlechterungsverbots der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild verfolgt und im Anwendungsbereich wie auch in den Rechtsfolgen weitergehender ist als in allen anderen Ländern (z.B. USA, Schweiz, Niederlande), in denen gleichfalls Regelungen zur Bewältigung von Umweltauswirkungen existieren. Im Alltagsgeschäft der Naturschutzbehörden ist es dabei eine hohe Zahl an Vorgängen - vielfach mehrere 100 im Jahr -, die von den Fachreferenten zu bewältigen ist. Eine kritische Betrachtung, inwieweit die Eingriffsregelung die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllt hat, ergibt ein differenziertes Bild: -
Auch nach über 25 Jahren Anwendung der Eingriffsregelung nehmen landschaftsästhetische Aspekte häufig noch eine deutlich schwächere Stellung gegenüber den Belangen des Naturhaushalts ein. Als besonders schwierig erweist sich die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes und - ausgehend von den konkreten Beeinträchtigungen, die vom Vorhaben ausgehen - die Ableitung wirkungsbezogener Kompensationsmaßnahmen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird eine Handlungsanleitung zur Erfassung und Beschreibung des Landschaftsbildes vorgelegt, die insbesondere auf eine schlüssige Begründung und Herleitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederhertsellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes abzielt. Wesentlich ist, dass dabei der notwendige Bezug auf die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraums im Vordergrund steht. Daneben werden die Einsetzbarkeit verschiedener Methoden der Landschaftsvisualisierung im Arbeitsablauf der Eingriffsregelung beleuchtet, Hinweise für entsprechende Standards begründet sowie Empfehlungen für Nachkontrollen von Kompensationsmaßnahmen begründet.
This article provides an overview of similarities and differences of local and regional indicator systems for sustainability. While there is a high degree of correspondence in basic matters (e.g., the definition of sustainable development), there are differences regarding the substance dealt with and the choice of indicators. A table presents characteristics of existing indicator systems and contains valuable information for local actors who plan to introduce such a system. Finally, it is concluded that currently indicator systems at the local level fall short of expectations and lag behind their possibilities. The article discusses reasons and presents a modular structure of indicator systems taking into account target groups and functions.