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Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes : 1. Potsdamer Menschenrechtstag am 26. Oktober 2011
(2012)
Aus Anlass der Neubesetzung des Menschenrechtszentrums mit den Direktoren Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) und Prof. Dr. Logi Gunnarsson fand am 26.10.2011 der Potsdamer Menschenrechtstag unter der Themenstellung „Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes“ statt. Ganz im Sinne der interdisziplinären Ausrichtung des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam beschäftigten sich die beiden Direktoren in ihren Einführungsvorträgen aus ihrer jeweiligen Disziplin heraus mit philosophischen und rechtlichen Problemstellungen der Menschenrechte und ihres Schutzes.
Abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses zum Bericht Deutschlands gemäß Art. 40 CCPR
(1997)
2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.
50 Jahre Europarat
(1999)
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 50 Jahre Europarat: Gründungsvisionen und Bilanz <1999, Potsdam> / 50 Jahre Europarat: Gründungsvisionen und Bilanz, Tagung am 5. Mai 1999
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam und die Konrad-Adenauer-Stiftung (Bildungswerk Potsdam) veranstalteten gemeinsam
am 5. Mai 1999 eine Tagung aus Anlaß des 50jährigen Bestehens des Europarats in Straßburg.
Nach einer kurzen Darstellung der historischen Fakten wird ein Überblick über Inhalt
und Ablauf der Veranstaltung gegeben werden.
Tagungsbericht: Meyer, Gunda ; Warnke, Marcus ; Wolff, Sascha: 5. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz: Menschenrechte und internationaler Schutz, Die Bedeutung der Menschenrechte für den Schutz von Flüchtlingen <2005, Berlin> / veranst. vom Büro Berlin des UNHCR, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Evangelischen Akademie zu Berlin am 20. und 21. Juni 2005.
25 Jahre KSZE / OSZE
(2000)
Inhaltsübersicht I. Einführung II. Weltpolitischer Hintergrund und theoretische Grundlagen des KSZE-Prozesses 1. Der Weg nach Helsinki 2. Die Schlußakte von Helsinki 3. Von Helsinki nach Paris – 1975-1990 4. Aktuelle Entwicklungen III. Überblick über die Entwicklung der KSZE/OSZE IV. Die zehn Prinzipien – der "Dekalog" – aus dem Ersten Kapitel der Schlußakte V. Die menschliche Dimension der KSZE/OSZE VI. Schlußbetrachtungen
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)<1999, Potsdam> / 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Tagung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam am 25., 26. November 1999
Inhaltsübersicht I. Kurzer Überblick über die Geschichte von Falun Gong 1. Was ist Falun Gong? 2. Die Entwicklung von Falun Gong 3. Der Wendepunkt: Die friedliche Kundgebung der Zehntausend am 25. April 1999 in Peking 4. Verhaftungen und Verbot II. Systematische Verfolgung durch die Staatsgewalt 1. Folter mit Todesfolge 2. Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zur "Umerziehung" 3. Brutalitäten gegenüber Inhaftierten 4. Unmenschlichkeit und gesellschaftlicher Terror 5. Duldung kollektiver Vergewaltigung 6. Beförderung statt Bestrafung für die Gewalttäter III. Von Gesetzwidrigkeit bis zum Verfassungsbruch 1. Keine rechtliche Grundlage für das Verbot von Falun Gong 2. Kompetenzüberschreitung des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin 3. Fehlende staatliche Legitimation für die Verurteilung von Falun Gong als "böse Religion" 4. Eklatante Verletzungen der Grundrechte Falun Gong-Praktizierender in China IV. Fazit
"Our common humanity"
(2000)
"lebensformen+lebenswissen"
(2006)