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Zwischen Idylle und Alptraum : eine Reise durch das krisengeschüttelte Italien (Horaz, Satiren 1,5)
(2002)
Zur Vollmachterteilung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften mit Beteiligung Minderjähriger
(2002)
Verfasser erörtert, im Zusammenhang mit dem Erfordernis der familienrechtlichen Genehmigung, die Problematik der Bevollmächtigung eines Dritten durch die Eltern bezüglich der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder bei Grundstücksgeschäften. Er befasst sich zunächst mit der Natur und den Folgen des Genehmigungsvorbehalts sowie mit den Besonderheiten der hier in Rede stehenden Bevollmächtigung. Sodann behandelt er neben der Frage, ob das Vertretergeschäft dem Genehmigungsvorbehalt unterfalle, vor allem unter welchen Bedingungen die Genehmigung der Vollmachtserteilung des Dritten durch das Familiengericht in Betracht gezogen werden könne. Hierbei geht es insbesondere auf das Thema der unwiderruflichen Vollmacht ein. Der Autor beschäftigt sich in diesem Zusammehang auch mit den Konsequenzen, die die vorgenannte Rechtsprechung für die Beurkundungspraxis mit sich bringe.
Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Zur Nachhaltigkeit der Wirkung eines apparativ unterstützenden Dehn- und Relaxationsverfahrens
(2002)
Zur Gestaltung des Heimkehrermotivs in Zeitungen und Zeitschriften der SBZ und der frühen DDR
(2002)
Nach herrschender Meinung kann ein Auftragnehmer fällige Anschlagszahlungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Unternehmer hat vielmehr nach Kündigung des Vertragsverhältnisses die Schlussrechnung zu erstellen und seine Forderungen auf diesem Wege weiterzuverfolgen. Die Verfasser setzen sich kritisch mit dieser herschenden Meinung auseinander, die ihres Erachtens den Unternehmer insbesondere dann unangemessen benachteiligt, wenn der Besteller das Vertragsverhältnis während eines auf Zahlung fälliger Abschgszahlungen gerichteten Prozesses kündigt.
Zur Erfassung und Beschreibung von Lexik in Texten : Topikketten und funktionale Satzperspektive
(2002)
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
In allen schulischen Bereichen gibt es leistungsschwache Kinder. Benötigt man für den Bereich des Lesen- und Schreibenlernens eine diagnostische Kategorie "Lese-Rechtschreibschwäche? Und ein weiteres Konstrukt "Legasthenie"? Es werden Vorschläge für praxisbezogene diagnostische Kategorien diskutiert.
Zu Gebrauch und Semantik von nazistischen Ausdrücken in der aktuellen öffentlichen Kommunkation
(2002)
Yet another Theta-System
(2002)
Der Beitrag zeigt auf, dass sich mit "Wildnis" und Planung Paradoxien in mehrfacher Hinsicht verbinden: So ist in Mitteleuropa die Grenzziehung zwischen anthropogener Nutzung und ungelenkter Entwicklung immer eine bewusst zu treffende Entscheidung - alle unsere Nationalparke und Kernzonen anderer Schutzgebiete beruhen auf diesem Prinzip. Vor dem Hintergrund des umfassenden Gestaltungsanspruchs einer "Landschafts-"Planung gilt es zudem zu beachten, dass umfassende Eingriffe in komplexe Systeme gerade keine Rückkoppelung mehr zulassen, welche Folgen genau auf welche Einzelmaßnahmen zurückzuführen sind und damit in eine "geplante PLanlosigkeit" münden. In Mitteleuropa wird Wildnis großflächig in der Regel nur als Folge einer bewussten Entscheidung möglich sein, jedoch wird daneben immer auch das Prinzip Zufall als wesentlicher Gestalter stehen. Anlass, sich mit dem Thema Wildnis und Planung zu befassen, geben auch Flächenansprüche nach Räumen ungelenkter Entwicklung, die den vorläufigen Stand einer Entwicklung des Naturschutzgedankens markieren, dabei aber in der flächendeckend von menschlicher Einflussnahme geprägten mitteleuropäischen Kulturlandschaft oft im Konflikt zu Nutzungsinteressen stehen. Daneben zeichnet sich unter den Bedingungen des Weltmarktes und der EU-Osterweiterung ein Rückzug der Landwirtschft aus der Fläche ab, der neue Spielräume eröffnet, zugleich aber die Frage nach Lenkungsmöglichkeiten aufwirft. Der bewusste Umgang mit Wildnis im Siedlungsraum beinhaltet dabei mehrere Dimensionen: Eine räumliche (z.B. Zonierungen oder die Lage von Schutzgebieten betreffend), eine zeitliche (z.B. das Zulassen temporären Verwilderns), die Rolle des Menschen (z.B. die Art eines reglementierten/unregelmentierten Zugangs zu den betreffenden Gebieten) und die Art der Vermittlung des Wildnisgedankens (kommen unterstützend pädagogische Hilfsmittel zum Einsatz oder wird ganz bewusst davon abgesehen?). "Planung und Wildnis" bedeutet dabei, sich gerade auch über letzteres, nämlich die Kommunikation und Vermittlung von Naturschutzzielen im klaren zu sein.