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„Wir schaffen das!“
(2016)
Tagungsbericht: Hander, Manuela ; Heinisch, Inga-Lena: „Mord im Namen der Ehre - Hintergründe von „Ehrenmorden", eine weit verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen" <2005, Berlin> / veranst. vom Kurdistan Kultur- und Hilfsverein e.V. in Kooperation mit dem Forum Berliner Migrantinnenprojekte und mit Unterstützung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit am 28. September 2005
„Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> / [Tagungsbericht]
(2003)
Tagungsbericht: Schäfer, Bernhard: Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> /Tagungsbericht „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" veranstaltet vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), amnesty international Deutschland (ai) und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) vom 27. bis zum 28. Juni 2003 im Rathaus von Berlin
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Individualbeschwerden, die von den UN-Vertragsüberwachungsorganen – mit Ausnahme des Menschenrechtsausschusses – von August 2006 bis September 2007 behandelt wurden. Alle zitierten Dokumente sind über die Seiten des Büros der Hohen Kommissarin der für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) einsehbar.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2006. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird in den Ausgaben des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Dokumenten der jeweiligen Ausschüsse und den Informationen des Büros der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR).
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2005. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird wie gewohnt ausführlich in Heft 1 und 2 des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Ausschußdokumenten und den Informationen des Büros der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte.
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklungsbedingungen und Probleme - II.1. Die konkrete Problemlage nach 1989 - II.2. Überlagernde Effekte - III. Die Lösungsansätze - III.1. Funktional- und Gebietsreform - III.2. Qualitätsaspekte - III.3. Reaktion auf Europäisierung - III.4. Adaption von Tendenzen aus der Privatwirtschaft - IV. Fazit
Zwischen Sein und Sollen
(2015)
Zwischen Recht und Moral
(2005)
Zum Wohle des Vaterlands
(2008)
Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Ziviles Personal in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtung - Die Rolle des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) // Winrich Kühne in Zusammenarbeit mit Wibke Hansen und Julia Hett
Ziviles Personal in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtung - Die Rolle des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
rezensiertes Werk: Lein, Yehezkel ; Cohen-Lifshitz, Alon: Under the guise of security. Routing the Separation Barrier to Enable the Expansion of Israeli Settlements in the West Bank. - BIMKOM (Planners for Planning Rights) ; B'Tselem (The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories), 2005. ISSN 0793-S20X.
Xenophobia
(2008)
Inhaltsübersicht I. Ziele, Maßstäbe und Grundmuster des internationalen Menschenrechtsschutzes II. Strukturen und allgemeine Bedeutung von Individualbeschwerdeverfahren III. Zum Gewinn eines speziellen Individualbeschwerdeverfahrens nach der Kinderrechtskonvention IV.Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte V. Fazit
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.
1. Zur Typologisierung dreier Klassen von enschenrechten Menschenrechten 1.1 Rechtssystematisch 1.2 Historisch 1.3 Philosophisch 1.4 Politikwissenschaftlich 2. Die Klasse der WSK-Rechte 2.1. WSK-Rechte insgesamt 2.2 Teilklasse: Wirtschaftliche Rechte 2.3 Teilklasse: Soziale Rechte 2.4 Teilklasse: Kulturelle Rechte 3. Die WSK-Rechte im Einzelnen 3.1 Arbeit 3.2 Gerechte Arbeitsbedingungen 3.3 Gewerkschaftsbildung/Streikrecht 3.4 Soziale Sicherheit 3.5 Schutz der Familie 3.6 Angemessener Lebensstandard 3.7 Ernährung 3.8 Wohnen 3.9 Eigentum 3.10 Gesundheit 3.11 Bildung 3.12 Teilhabe am kulturellen Leben 3.13 Geistiges Eigentum 3.14 Wasser 4. Theorien globaler Gerechtigkeit