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"Come together in Rostock"
(2023)
"Ein Brandenburger Weg"?
(2023)
"Rock gegen Kommunismus"
(2023)
#Gesellschaftslehre 9/10
(2023)
#WAT 5/6
(2023)
(Moralisch) guter Sex
(2023)
In einem kürzlich erschienenen Artikel argumentiert Almut v. Wedelstaedt überzeugend, warum Zustimmung zwar „die Bedingung für die Legitimation von Sex“ ist (2020, 127), dass die moralische Güte von Sex aber nur dann einzuschätzen ist, wenn wir darauf achten, ob die Beteiligten der Handlung sich auf Augenhöhe begegnen. Die Idee ist: Es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch gut sind, und es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch besser sind. Hier möchte ich die Idee des besseren Sexes genauer ausloten. Während v. Wedelstaedt von moralisch gelungenem Sex spricht und somit auf der Ebene der moralischen Bewertung von Sex bleibt, möchte ich die Frage danach stellen, was Sex qualitativ gut macht. Tatsächlich wird in der Zustimmungsdebatte meist davon ausgegangen, dass diese zwei Fragen wenig gemeinsam haben; ob eine sexuelle Handlung legitim ist, hat zunächst nichts damit zu tun, ob diese auch gut ist. Ich werde drei Argumente liefern, warum wir legitimen Sex und qualitativ guten Sex zusammen betrachten sollten – und es wird sich zeigen, dass die gegenwärtige philosophische und rechtstheoretische Debatte Zustimmung verkürzt diskutiert und daher alleingenommen wenig hilfreich ist, stattdessen benötigt die Zustimmungsdebatte auch eine Untersuchung von qualitativ gutem Sex.
1933
(2023)
Der Einsatz in Afghanistan hat Deutschland insgesamt ca. 12 500 000 000 € gekostet und zivile und militärische Kräfte 20 Jahre lang gebunden. Er endete im August des Jahres 2021 mit einem übereilten Abzug aus Kabul und die ursprünglich gesetzten Ziele wurden im Wesentlichen nicht erreicht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einsatz in Afghanistan von 2001 bis 2021 aus Sicht der BRD politikwissenschaftlich und völkerrechtlich aufzuarbeiten. Dazu wird folgende, übergeordnete Forschungsfrage gestellt: Welche Lehren für die Außen- und Sicherheitspolitik der BRD lassen sich aus dem Einsatz in Afghanistan ziehen? Um die Forschungsfrage zu beantworten wurde ein qualitativ deduktiver Ansatz gewählt, der unter Zuhilfenahme von Fachliteratur sowie Expert:inneninterviews versucht, den Einsatzverlauf zu skizzieren und Lehren für künftige, vergleichbare Humanitäre Interventionen aufzuzeigen.
"Aggredior ad ipsum crimen magiae." Mit diesen Worten leitet Apuleius die Widerlegung der gegen ihn gerichteten Anklage ein: Er soll die reiche Witwe Pudentilla durch Liebeszauber zu einer Heirat mit ihm veranlasst haben. Dagegen setzt er sich in seiner Verteidigungsrede "De magia" zur Wehr. Die vorliegende Arbeit soll diese spannende Rede Lateinschülern der gymnasialen Oberstufe durch ein Lektüreheft bekannt machen. Letzteres ist mit kompetenzorientierten Aufgaben und einem Erwartungshorizont versehen. Es wird ferner von der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den in der Rede behandelten Themen flankiert. Das Heft soll den Schülern einerseits die argumentative Strategie der Rede und andererseits das antike Alltagsphänomen 'Magie' näherbringen. Dabei tauchen sie ein in die antiken Vorstellungen von Zauberei und versuchen zugleich die einstigen Vorwürfe der Ankläger zu rekonstruieren, die etwa die Suche nach bestimmten Fischarten, die Behandlung von Epilepsie oder gewisse nächtliche Rituale betreffen. Darüber hinaus fragen sie nach der Unterscheidung magischer von religiösen Praktiken und stellen dabei Bezüge zu ihrer eigenen Lebenswelt her.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2022, NJW Jahr 2022 Seite 1861) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Algorithmen als Dozierende?
(2023)
Auf maschinellem Lernen basierende Tools haben schon längst Einzug in unseren Alltag gefunden und so konnten auch in der Lehrkräftebildung erste Anwendungen entwickelt, erprobt und evaluiert werden. Im Teilprojekt Physikdidaktik des Schwerpunktes 2 „Schulpraktische Studien“ wurden auf Basis eines Rahmenmodells für Reflexion (Nowak et al., 2019) automatisierte Analysemethoden (Wulff et al., 2020) entwickelt und fanden Einzug in universitäre fachdidaktische Lehre (Mientus et al., 2021a). Mit dem Projekt konnten Potenziale KI-basierter Unterstützung aufgezeigt und verstetigt sowie spezifische Herausforderungen identifiziert werden. Dieser Beitrag skizziert ausgewählte Anwendungsmöglichkeiten und weiterführende Forschungen unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz computerunterstützter Lehre.
Der Kunst wird seit langem nachgesagt, dem Subjekt ein anderes Verhältnis zur Natur zu eröffnen, als dies die gewöhnliche theoretische oder praktische Erkenntnis ermöglicht. Statt die Natur zum distanzierten Objekt unserer Betrachtung zu machen oder zum bloßen Material und Mittel unserer praktischen Konstruktionen, erschließt sich uns in der Kunst eine Intelligibilität der Natur, die weiter reicht als unsere Begriffe, und eine Natürlichkeit unserer selbst, die uns mit dem verbindet, was uns sonst bloß gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht verwunderlich, dass die jüngeren Diskussionen um das problematische Verhältnis zur Natur, die das Anthropozän geprägt haben, immer wieder den Blick auf die Kunst richten und ihr Vermögen hervorheben, den problematischen modernen Gegensatz von Subjekt und Objekt, Geist und Natur zu überwinden, der uns in diese missliche Lage gebracht hat. Wenn die Kunst hier aber weiterführen soll, dann muss sie über die klassischen ästhetischen Paradigmen des Schönen und des Erhabenen hinausführen. Das Schöne träumt von einer Passung von Subjekt und Natur, die im Anthropozän gerade in Frage steht, und das Erhabene verwendet die Übermacht der Natur als Vehikel, um eine Macht im intelligiblen Subjekt zu markieren, die von der natürlichen Übermacht unberührt bleibt. Diese klassischen Figuren ästhetischer Erfahrung verstellen so, wie tiefgreifend wir das Naturverhältnis neu bestimmen müssen, um auf das Anthropozän zu antworten.
Das Projekt beschäftigt sich mit der visuellen Wirkungsdimension von Lyrik und der Möglichkeit ihrer analytischen Beschreibung. Dafür werden die Anordnung von Versen und Wörtern, Auszeichnungen und andere typographische Strukturen von nicht experimentellen Gedichten seit Ende des 18. Jahrhunderts im Rahmen von Modellanalysen untersucht.
Anschaulichkeiten herstellen
(2023)
Die Handschrift D der Driu liet von der maget entstand um 1220 und ist die älteste vollständige erhaltene Fassung des Textes. Priester Wernher gilt als Verfasser der geistlichen Dichtung und erstellt sie im Jahr 1172 auf der Grundlage apokrypher und biblischer Quellen. Die Handschrift D wird in der mediävistischen Germanistik gerne zu jenen Werken gezählt, die den Auftakt einer zunehmenden Verschriftlichung in der Volkssprache markieren. Gemäß ihrem Erscheinungsbild erweist sich die Handschrift und der Zeitpunkt ihrer Entstehung aber vor allem als ein Wendepunkt, an dem der Einfluss der lateinischen Schriftkultur auf die Produktion volkssprachlicher Literatur besonders deutlich wird. Während insgesamt der Anteil der geistlichen Dichtung kontinuierlich abnimmt, erfolgt von literaturwissenschaftlicher Seite zurecht auch die Einordnung der Handschrift in die weltlich-laikale Hofliteratur. In diesem Kontext steht die Handschrift D aber nicht am Beginn einer Blütezeit, sondern weist vor allem in das blühende Spannungsfeld zwischen der lateinisch geprägten Buchproduktion und der geistlichen Dichtung auf der einen und dem Anspruch einer laikalen Rezeptionsgemeinschaft auf der anderen Seite. In diesem Feld bewegt sich meine medienanthropologische Untersuchung. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf der Rekonstruktion der Handschriftenherstellung sowie auf der Analyse der Darstellungsprinzipien im Bildprogramm.
Antisemitismus
(2023)
Ist Antisemitismus ein Rassismus, der sich gegen Jüdinnen und Juden richtet? Nein, er ist ein eigenständiges Phänomen, zu dessen Besonderheiten gehört, dass er häufig mit einem System der Weltverschwörung verknüpft wird. Doch es gibt rassistischen Antisemitismus. Auch die Shoah basierte auf einer rassistischen Einteilung von Menschen.
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Verstoß gegen nicht-wettbewerbsrechtliche Vorschriften (hier: DSGVO)
(2023)
Artikel 6 Ehe und Familie, Elternrecht, Wächteramt, Trennungsamt, Mutterschutz, uneheliche Kinder
(2023)
Artikel 7 Schulwesen
(2023)
Auf der Suche
(2023)
Fontanes »Short Stories« als Gegengift für den gestressten Menschen von heute
»Der moderne Mensch, angestrengter wie er wird, bedarf auch größerer Erholung. Findet er sie?« Mit dieser verblüffenden Frage schlägt Fontane 1873 neue erzählerische Wege ein. Entstanden sind kluge, vergnügliche Geschichten, die er selbst als »Short Stories« bezeichnete. Die schönsten sind hier versammelt und laden dazu ein, aus dem alltäglichen Wahnsinn herauszutreten und sich auf die Suche nach dem Glück zu machen.
Die brillanten Beobachtungen eines wachen Zeitzeugen, der sein bis heute gültiges Plädoyer zum Besten gibt.
»Man soll den Augenblick ergreifen. Ist es der rechte, so bedeutet es das Glück.« Theodor Fontane
Auffälliges Verhalten von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag zeugt oftmals von den schwierigen Lebenssituationen, in denen sie aufwachsen. Für Lehr- und pädagogische Fachkräfte stellt der Umgang mit den daraus resultierenden Konflikten die größte Herausforderung dar. In diesem Buch werden Ansätze und Lösungen für das Verstehen und Handeln in schwierigen pädagogischen Situationen in der Schule vorgestellt. Außerdem bietet ein inklusiver Förderansatz Impulse für die Schulentwicklung zur Prävention auffälligen Verhaltens.
Zielsetzung und leitendes Erkenntnisinteresse Als Arbeitsgrundlage soll folgende Definition der Bühnengesellschaft als Ausgangspunkt dienen: Die Bühnengesellschaft wird durch die Gesamtzahl der handelnden Personen einer Posse gebildet, die in einem sozialen, psychologischen und mentalen Beziehungsverhältnis zueinanderstehen. Ihr Umfang ist sowohl von gattungsspezifischen als auch von theaterpraktischen Faktoren abhängig. Die Bühnengesellschaft bildet die Schnittstelle zwischen der fiktionalen Welt der Posse und der Lebenswirklichkeit der Zuschauer. Sie verbindet Spielwelt und Wirklichkeit. Durch diese Brückenfunktion werden beide Elemente aufeinander bezogen. Der so umrissene Blick muss bei der Analyse der Bühnengesellschaft von Nestroys Possen folgende unterschiedlich gewichtete und akzentuierte Schwerpunkte enthalten: 1. Figurenkonzeption Die Konzeption der Figuren der Nestroyschen Bühnengesellschaften wird sowohl im Kontext der historischen Wirklichkeit und den herrschenden kulturellen Konzepten als auch in Bezug zur Gattungstradition analysiert unter der erkenntnisleitenden Fragestellung, wie Zeitwirklichkeit („das konfliktreiche Welttheater“) erfahrbar wird. Der Analyse der „komischen Zentralfigur“ kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. 2. Bühnengesellschaftliche Beziehungen Eine Analyse der Figurenkonstellation, des Verhältnisses von Haupt- und Nebenfiguren sowie der Bildung von Gruppierungen erhellt ihre dramaturgische Funktion im Kontext der satirischen Intention. 3. Bühnengesellschaft und Theater Der theaterwissenschaftliche Aspekt wird dadurch akzentuiert, dass Theaterorganisation, Bühne und die männlich-weibliche Zusammensetzung des Ensembles in den Blick genommen werden, um die Abhängigkeit des Umfangs und der Zusammensetzung der Bühnengesellschaft von den realen Gegebenheiten des Volkstheaterbetriebs aufzuzeigen. Auf der Grundlage der genannten Schwerpunkte wird für die Untersuchung folgendes leitendes Erkenntnisinteresse formuliert: Die Bühnengesellschaft besitzt eine Schnittstellenfunktion zwischen der fiktionalen Spielwelt der Posse und der Lebenswirklichkeit der Zuschauerschaft. Durch die Analyse der personellen und strukturellen Gestaltung der Bühnengesellschaft wird ihre Brückenfunktion für die ‚Wirksamkeit‘ der satirischen und parodistischen Intention erhellt.
BCH Codes mit kombinierter Korrektur und Erkennung In dieser Arbeit wird auf Grundlage des BCH Codes untersucht, wie eine Fehlerkorrektur mit einer Erkennung höherer Fehleranzahlen kombiniert werden kann. Mit dem Verfahren der 1-Bit Korrektur mit zusätzlicher Erkennung höherer Fehler wurde ein Ansatz entwickelt, welcher die Erkennung zusätzlicher Fehler durch das parallele Lösen einfacher Gleichungen der Form s_x = s_1^x durchführt. Die Anzahl dieser Gleichungen ist linear zu der Anzahl der zu überprüfenden höheren Fehler.
In dieser Arbeit wurde zusätzlich für bis zu 4-Bit Korrekturen mit zusätzlicher Erkennung höherer Fehler ein weiterer allgemeiner Ansatz vorgestellt. Dabei werden parallel für alle korrigierbaren Fehleranzahlen spekulative Fehlerkorrekturen durchgeführt. Aus den bestimmten Fehlerstellen werden spekulative Syndromkomponenten erzeugt, durch welche die Fehlerstellen bestätigt und höhere erkennbare Fehleranzahlen ausgeschlossen werden können. Die vorgestellten Ansätze unterscheiden sich von dem in entwickelten Ansatz, bei welchem die Anzahl der Fehlerstellen durch die Berechnung von Determinanten in absteigender Reihenfolge berechnet wird, bis die erste Determinante 0 bildet. Bei dem bekannten Verfahren ist durch die Berechnung der Determinanten eine faktorielle Anzahl an Berechnungen in Relation zu der Anzahl zu überprüfender Fehler durchzuführen. Im Vergleich zu dem bekannten sequentiellen Verfahrens nach Berlekamp Massey besitzen die Berechnungen im vorgestellten Ansatz simple Gleichungen und können parallel durchgeführt werden.Bei dem bekannten Verfahren zur parallelen Korrektur von 4-Bit Fehlern ist eine Gleichung vierten Grades im GF(2^m) zu lösen. Dies erfolgt, indem eine Hilfsgleichung dritten Grades und vier Gleichungen zweiten Grades parallel gelöst werden. In der vorliegenden Arbeit wurde gezeigt, dass sich eine Gleichung zweiten Grades einsparen lässt, wodurch sich eine Vereinfachung der Hardware bei einer parallelen Realisierung der 4-Bit Korrektur ergibt. Die erzielten Ergebnisse wurden durch umfangreiche Simulationen in Software und Hardwareimplementierungen überprüft.
Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt, die Einschränkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Versäumnisse. Darüber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.
Berufswahl differenzieren(d)
(2023)
Ein Jahr nach der Gründung der Potsdamer Law-Clinic „Legal-UP“ ziehen die Mitarbeitenden der Universität Potsdam in einem Werkstattbericht Bilanz. Sie stellen ein Projekt vor, das es angehenden Jurist:innen ermöglicht, mit Fokus auf digitale Arbeitsweisen praktische Erfahrungen in der Beratung zu sammeln. Viele Anwält:innen unterstützen die Studierenden als Mentor:innen und sichern die Qualität der studentischen Rechtsberatung. Eine Chance, jungen Menschen den Anwaltsberuf schon in der Ausbildung nahe zu bringen.
Brasilien in den BRICS
(2023)
Dielektrophorese ist die Manipulation polarisierbarer Partikel durch inhomogene elektrische Wechselfelder. In dieser Arbeit wurden drei verschiedene Enzyme durch Dielektrophorese immobilisiert und anschließend hinsichtlich ihrer katalytischen Aktivität untersucht: Meerrettichperoxidase, Cholinoxidase aus Alcaligenes sp. und Glucoseoxidase aus Aspergillus niger. Die Immobilisierung erfolgte durch Dielektrophorese auf nano-Elektrodenarrays aus Wolfram-Zylindern mit 500 nm Durchmesser oder aus Titannitrid-Ringen mit 20 nm Breite. Die Immobilisierung der Enzyme konnte fluoreszenzmikroskopisch entweder anhand der intrinsischen Fluoreszenz oder aufgrund einer Fluoreszenzmarkierung vor oder nach der Immobilisierung für alle getesteten Enzyme nachgewiesen werden. Die Messung der Enzymaktivität erfolgte quantitativ durch den direkten oder indirekten Nachweis des gebildeten Produktes oder, im Falle der Cholinoxidase, durch Beobachtung der intrinsischen Fluoreszenz des Cofaktors FAD, die vom Oxidationszustand dieses Enzyms abhängt. Für die Meerrettichperoxidase konnte so eine hohe erhaltene Enzymaktivität nach der Immobilisierung nachgewiesen werden. Die Aktivität der permanent immobilisierten Fraktion der Meerrettichperoxidase entsprach bis zu 47 % der höchstmöglichen Aktivität einer Monolage dieses Enzyms auf den Elektroden des Chips. Diese Aktivität kann als aktive, aber zufällig gegenüber der Oberfläche ausgerichtete Enzymschicht interpretiert werden. Für die permanent immobilisierte Glucoseoxidase wurde nur eine Aktivität entsprechend <1,3 % der Aktivität einer solchen Enzymschicht detektiert, während für die immobilisierte Cholinoxidase gar keine Aktivität nachgewiesen werden konnte. Die Aktivität der durch DEP immobilisierten Enzyme konnte somit quantitativ bestimmt werden. Der Anteil an erhaltener Aktivität hängt dabei stark vom verwendeten Enzym ab.
Im Sommersemester 2022 wurde erstmalig die Lehrveranstaltung „Chemieunterricht für heterogene Lerngruppen“ angeboten. Diese Lehrveranstaltung ist im Rahmen von PSI-Potsdam im Schwerpunkt „Inklusion und Heterogenität“ entstanden. Die Lehrveranstaltung wurde synchron online durchgeführt. Die Studierenden erhielten viele Möglichkeiten zur Diskussion sowie zur selbstständigen Erstellung von Unterrichtsmaterialien. Zum erfolgreichen Abschluss des Moduls erstellten die Studierenden ein Portfolio zu einem selbst gewählten Thema. Die Lehrveranstaltung wurde von den Studierenden sehr gut bewertet.
Chronologie der Englandreise
(2023)
Corona "ex post"
(2023)
Der Beitrag untersucht den grundrechtlichen Rahmen für Infektionsschutzmaßnahmen am Beispiel der Corona-Pandemie.
Neben dem Spannungsverhältnis von Abwehr- und Schutzpflichtdimension werden insbesondere die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in Zeiten fortdauernder Ungewissheit sowie die wachsenden Bedeutung der Gleichheitsrechte beleuchtet. Dabei nimmt der Beitrag auf alte und neue Rechtsprechung des BVerfG Bezug und setzt diese ins Verhältnis zueinander.
Coronitalization
(2023)
Nach mehreren Jahren weltweiter Pandemie ist deutlich geworden, dass Corona Verwaltungshandeln in erheblichem Maße beeinflusst und bestimmt hat. Dieser Beitrag fasst die Forschung und empirischen Erkenntnisse zur Verwaltungsdigitalisierung während der Corona-Pandemie in Deutschland thematisch zusammen. Dabei wird untersucht, inwiefern die Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen die Digitalisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung beeinflusst und vorangebracht haben. Insgesamt ist von einem Schub für die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie auszugehen. Eine solche Coronitalization äußerte sich vor allem in verstärkten Investitionen in IKT und E-Services und der vermehrten Abkehr von analogen Prozessen sowie dem Einsatz flexibler Arbeitsmodelle, wie dem Homeoffice, unter Zuhilfenahme digitaler Infrastruktur.
Nach der einleitenden Bemerkung, dass die alteuropäische (mittelalterliche und früh neuzeitliche) Identität grundsätzlich konfessionell bestimmt war (Heiraten, Vergabe von Ämtern, Kriegsbündnisse u. a. orientierten sich an der Konfession), gliederte der Referent seinen Vortrag in zwei Abschnitte:
Teil 1: Reflexion über die christliche Identität Alteuropas an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit
Teil 2: Die Folgen von Katholischer Reform, Reformation und Gegenreformation für die europäische Geschichte im Konfessionellen Zeitalter, mit einigen Ausblicken auf das aufgeklärte, säkulare 18. Jahrhundert