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Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
Rezensiertes Werk: Polizei und Grundrechte : Alternatives Grundrechte-Lehrbuch für die Polizei auf rechtswissenschaftlicher und rechtspolitischer Basis / Martin H. W. Möllers Verfasser: Möllers, Martin H. W. - Frankfurt a. M. : Verl. für Polizeiwiss., 2006. - 324 S. : graph. Darst. - (Die Blaue Reihe: Studienbücher für die Polizei) ISBN: 3-935979-77-0
I. Einleitung; II. Der Begriff der Behinderung; III. Tatsächliche Situation und Notwendigkeit weiterer Maßnahmen; IV. Bisherige Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen; V. Entwurf einer Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen; VI. Ausblick und Fazit
Rezensiertes Werk: Internationally administered territories - international protectorates? : an analysis of sovereignty over internationally administered territories with special reference to the legal status of post-war Kosovo / by Daniel Sven Smyrek. - Berlin : Duncker & Humblot, 2006. - 260 S.- (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht ; 80) Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2005 ISBN: 3-428-11948-7
Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2006. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird in den Ausgaben des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Dokumenten der jeweiligen Ausschüsse und den Informationen des Büros der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR).
I. Introduction
II. Current challenges to the United Nations Human Rights Programme
III. The Secretary General’s Reform report “In larger Freedom” andits impact for the human rights programme
IV. The High Commissioner’s Plan of Action of May 2005
V. Negotiations on the establishment of the Human Rights Counciland first Council activities
VI. Reform of the treaty body system and debates over the creationof a unified standing treaty body
Tradition oder Mimese?
(2006)
Grund- und Menschenrechte stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Staat. Sie haben sich im Alltag, aber auch in Extremsituationen zu bewähren. Letzteres ist beim Widerstandsrecht der Fall. Für unser heutiges demokratisches und rechtsstaatliches Selbstverständnis sind die folgenden Fragen grundlegend: Was überhaupt ist Widerstand und unter welchen Umständen kann er moralisch gerechtfertigt werden? Wodurch unterscheidet sich politischer Widerstand von bloßem Ungehorsam oder Protest? Woher nimmt er seine Legitimation? Und auf welche historischen Vorbilder darf er sich berufen? Die in diesem Band versammelten Beiträge von Klaus Roth und Bernd Ladwig – beide Autoren sind in der Politischen Philosophie und Ideengeschichte beheimatet – gehen eben diesen grundlegenden Fragen auf dem Wege einer primär ideengeschichtlichen Rückbesinnung auf das Widerstandsthema einerseits (Roth) und einer überwiegend systematisch-philosophischen Begriffsklärung andererseits (Ladwig) nach.
Rezensiertes Werk: Sozialstandards im Völkerrecht : eine Studie zu Entwicklung und Bedeutung der Normsetzung der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und des Europarats zu Fragen des Sozialschutzes / von Angelika Nußberger. - Berlin : Duncker & Humblot, 2005. - 587 S. - (Schriften zum Völkerrecht ; 161) Zugl.: München, Univ., Habil.-Schr., 2002 ISBN: 3-428-12009-4
Neue Entwicklungen
(2006)
Themenschwerpunkte: Handelspolitik und Menschenrechte: Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APSplus) der Europäischen Union • Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes • EGMR: Jalloh ./. Deutschland • Tätigkeit des Menschenrechtsrates (Übersicht)