Refine
Year of publication
Document Type
- Monograph/Edited Volume (70)
- Article (32)
- Doctoral Thesis (3)
- Master's Thesis (3)
- Conference Proceeding (1)
- Review (1)
Is part of the Bibliography
- yes (110) (remove)
Keywords
- Partizipation (9)
- participation (5)
- Kreisgebietsreform (4)
- Landkreise (4)
- Brandenburg (3)
- Bürgerkommune (3)
- Digitalisierung (3)
- Governance (3)
- Partizipationsprozesse (3)
- Privatisierung (3)
Institute
- Kommunalwissenschaftliches Institut (110) (remove)
Intention der Arbeit war es, die bibliothekarische Fachwelt zunächst auf den Begriff und die Bedeutung des Bürgerhaushaltes aufmerksam zu machen und eine Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Die Öffentliche Bibliothek kann ein Diskussions- bzw. Beteiligungsgegenstand zwischen Bürgerschaft und Politik sowie Verwaltung sein, wenn es im partizipatorischen Verfahren des Bürgerhaushaltes darum geht, Modernisierungsergebnisse in einer Stadt durch gezielte Finanzierung zu erlangen. Eruiert wurde, ob der Bürgerhaushalt das Potential hat, zur Modernisierung von Dienstleistungen Öffentlicher Bibliotheken beizutragen. Mittels Interviews wurden Informationen gesammelt, aufbereitet und ausgewertet.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Inhalt: 0. Einleitung 1. Land, Regionen und Kommunen im Spannungsraum: Zur Genese der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg 1.1 Landesebene 1.2 Kommunale Ebene 2. Ergebnisse und Defizite des bisherigen Modernisierungsprozesses der Landesverwaltung 2.1 „Eckpunkte“ des Reformprozesses im zeitlichen Verlauf 2.2 Bisherige und geplante Ergebnisse 2.3 Probleme, Herausforderungen, Defizite 3. Zur Kooperation von Verwaltung und Beschäftigtenvertretungen 3.1 Rahmenvereinbarung 3.2 Mitarbeiterbeteiligung 4. Personalausgaben und Personalstand Brandenburgs im Vergleich 4.1 Personalausgaben und Konsolidierungspolitik 4.2 Personalstand 5. Zusammenfassung – 10 Thesen
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Verwaltungsmodernisierung
(2020)
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat sich längst zu einer Daueraufgabe entwickelt. In den Modernisierungsprozessen stehen derzeit zwei Segmente besonders im Fokus: Digitalisierung und Partizipation. Digitalisierung geht heute weit über die ursprünglich mit diesem Stichwort angesprochene Umwandlung analoger Daten in elektronische Datenformate hinaus. Die Programmatik der Digitalisierung zielt auf den möglichst umfassenden Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken zur Unterstützung, Beschleunigung, Rationalisierung und in Teilen auch Ersetzung von herkömmlichen Verwaltungsabläufen mit der Perspektive auf eine Transformation und Durchdringung sowohl des gesamten Verwaltungshandelns als auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Demgegenüber meint Partizipation nach gängigem Verständnis die Beteiligung von Bürgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. In spezifisch administrativem Zusammenhang geht es vor allem um die Einbindung von Bürgern in Entscheidungsprozesse der Verwaltung und um die Aktivierung der Zivilgesellschaft, die Erschließung bürgerschaftlichen Engagements sowie gesellschaftlicher Ressourcen für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben – und dies alles mit dem Ziel einer Verbesserung der Legitimität und Qualität öffentlicher Verwaltung. Die beiden Modernisierungsansätze stehen nicht unverbunden nebeneinander. Vielmehr gehen sie nicht selten ineinander über. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Optionen zu elektronischer Stellung und Bearbeitung von Anträgen sowie von elektronischen Plattformen für die Bürgerpartizipation.
An diesen Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung setzt der Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch über Digitalisierungs- und Partizipationsprozesse zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Dezember 2019 an der Universität Potsdam stattgefunden hat.
Public Private Partnerships (PPP) sind aktueller denn je: Die Aufgaben der Kommunen werden immer komplexer und lassen sich oft nur meistern, wenn die Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Für die Kommunen bieten PPPs die Chance zu einer schnelleren, bürgernäheren und bedarfsgerechteren Aufgabenerfüllung, zur Konzentration auf kommunale Kernkompetenzen, zur Nutzung privaten Know-hows sowie zu Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen. Für die privaten Partner sind PPPs eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte und Generierung lukrativer Aufträge. Gleichzeitig bringen die Planung, die Finanzierung, der Betrieb und die Beendigung Öffentlich Privater Partnerschaften jedoch komplexe rechtliche und praktische Probleme mit sich. Vor diesem Hintergrund widmete sich die 14. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam im April 2008 den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Problemen im alltäglichen Umgang mit PPPs. Sie beleuchtete die verschiedenen Stationen des Lebenslaufs von PPPs und gab Antworten auf wichtige Fragestellungen bei der Implementierung und Umsetzung von PPP-Projekten. Behandelt wurden unter anderem Themen wie die Novellierung des Vertragsrechts im Verwaltungsverfahrensgesetz, Direktiven des Vergaberechts, Möglichkeiten der Finanzierung durch EU-Fördermittel sowie institutionelle Alternativen (insbes. Public Public Partnerships) und Lösungswege beim Scheitern von PPPs.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in dem die geplante Kreisgebietsreform für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Auswirkungen über dieses Bundesland hinaus. Es setzt den weiterhin anstehenden Kreisstrukturreformen auch in anderen Bundesländern bestimmte verfassungsrechtliche Grenzen. Angesichts der Bedeutung dieses Urteils halten die Herausgeber es für sinnvoll, in der vorliegenden Publikation des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam erste Stellungnahmen der Fachwissenschaften einzuholen. Profunde Kenner verschiedener Fachdisziplinen – aus Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie Finanzund Regionalwissenschaft – legen ihre Sicht zu dem Urteil dar. Diese Meinungsäußerungen spiegeln die vielschichtige und zugleich auch kontroverse Debatte zu den Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wider.
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern : der Beitrag von Funktional- und Territorialreformen
(2013)
Der demografische Wandel und die Budgetkrise stellen Leistungsfähigkeit, Strukturen und territoriale Größe kommunaler Verwaltungseinheiten sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene erneut auf den Prüfstand. In vielen deutschen Bundesländern werden daher Gebiets- und Funktionalreformen unterschiedlicher Form diskutiert, vorbereitet oder durchgeführt. Zukunftsfähige bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen erfordern eine politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Darauf aufbauend müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Gebietsreformen erfordern somit immer auch Funktionalreformen. Entscheidungen über den künftigen Umfang der Daseinsvorsorge müssen gefällt werden. Die Alternativen zwischen verbesserter interkommunaler Kooperation und Fusion sind auf Gemeinde- und Kreisebene ebenso abzuwägen wie die Konsequenzen der verschiedenen Modelle für die Verteilung der Finanzmittel an die und zwischen den Gebietskörperschaften. Die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe spielen bei der Zukunftssicherung der Kommunen eine immer größere Rolle. Insbesondere bei kommunalen Gebietsreformen sollten diese Fragen stärker Berücksichtigung finden. Die 18. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) diskutiert interdisziplinär Fragen der Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen. Dabei werden rechts-, finanz-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Aspekte einbezogen.
Die Schule steckt mitten in einem Umbruch: Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie sinkende Schülerzahlen, Zu- und Abwanderungen von Familien mit ihren Kindern, wachsenden Zahlen von Schulpflichtigen mit Migrationshintergrund und anderes mehr gekennzeichnet. Damit steht die Schule vor neuen Herausforderungen. Außerdem hält der Trend zum Gymnasium an. Auch wechselvolle Dauerreformen schaffen unübersichtliche Schulstrukturen und erschweren sichere Orientierung. Und: Im zunehmend raueren Wettbewerb der Schultypen laufen den öffentlichen Schulen immer mehr Schüler davon und zu den Privatschulen über. Schon jetzt sehen sich zahlreiche Kommunen gezwungen, ihre Bildungsangebote zurückzuschrauben und ihre Schulen zu schließen.
Kann eine Kommune ihren Bürgern aber nicht mehr die schulische „Grundversorgung“ anbieten, so hat dies weitreichende Folgen. Wo Schulen schließen müssen, „stirbt auch der Ort“. Ein umfangreiches, vielfältiges und flächendeckendes Bildungsangebot dagegen ist für die Kommune tragender Pfeiler einer funktionsfähigen Infrastruktur. Hier setzt die 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam an. Sie behandelt zentrale Themen der nachhaltigen Gewährleistung schulischer Infrastruktur in den Kommunen einschließlich der dazugehörigen Erfahrungsberichte, die über Best-Practice-Modelle sowie über Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Verwaltungspraxis informieren. Damit gibt die Tagung zugleich Impulse den kommunalen Entscheidungsträgern für die Generierung von und den Umgang mit Gestaltungsoptionen zur Standortsicherung im kommunalen Bildungsmanagement.
Schulen der Zukunft
(2015)
Ressourcenverbrauchskonzept
(2003)
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Vorwort: Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z.B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind. Auch sie könnten ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankertes Recht geltend machen, eine eigene Sparkasse zu errichten. (Prof. Dr. Michael Nierhaus, Geschäftsführender Direktor des KWI)
Aus den Vorbemerkungen: In Deutschland werden kommunale Aufgaben traditionell auf zwei unterschiedlichen kommunalen Ebenen erbracht: der Ebene der Kreisverwaltung und der Ebene der einzelnen Gemeinden (in Brandenburg: Städte und Ämter). Angesichts der in Brandenburg teilweise recht dünnen Besiedlung des ländlichen Raumes und der daraus resultierenden kleinteiligen Gemeindestrukturen werden eine größere Zahl von Aufgaben, die für Bürger in deren Alltag durchaus relevant sind, durch die Kreisverwaltungen erbracht (Beispiele sind: Sozial- und Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Baugenehmigungsverfahren). Die Nutzung dieser Leistungen ist für die Bürger teilweise mit erheblichen Wegen und hohem Zeitaufwand verbunden. Daher wird in den Kommunalwissenschaften seit einiger Zeit der Gedanke einer zumindest teilweisen Integration der Leistungserbringung von Kreis- und Gemeindeverwaltungen diskutiert. Grundidee dabei: die Bürger sollen wohnortnah – z.B. in ihrem Amt – „unter einem Dach“ Dienste des Kreises ebenso wie die des Amtes beantragen und entgegennehmen können. Dies kann durch Übertragung von Aufgaben vom Kreis auf die Amts- oder Stadtverwaltung oder durch gemeinsame Leistungserbringung durch Kreis und Amt erreicht werden. Hier können mithilfe der Möglichkeiten von eGovernment klassische Grenzen überwunden werden. Das setzt voraus, dass eGovernment nicht nur auf die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihrer Adressaten reduziert wird. Vielmehrbeinhaltet eGovernment auch ein Gestaltungspotenzial zur Reorganisation der internen Verwaltungsprozesse und Leistungsorganisation. Wichtiges Ziel des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist es, unter Ausnutzung des IT-Gestaltungspotenzials Leistungen des Kreises vor Ort in den Gemeinden anzubieten. Leitbild dieser Neustrukturierung stellt das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung dar, das der Kreistag im Jahr 2000 mit einem umfassenden Modernisierungsleitbild verabschiedet hat. Durch eine integrierte Kommunalverwaltung soll die oben erwähnte kommunale Zweigliederung (Kreis- und Gemeindeverwaltung) aus der Sicht des Bürgers reduziert werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will das technische Gestaltungspotenzial von eGovernment nutzen, um häufig nachgefragte Leistungen des Kreises auf die kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Dazu arbeitet der Kreis mit den vier kreisangehörigen Pilotgemeinden Beelitz, Rehbrücke, Stahnsdorf und Wiesenburg in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen.
Die Privatisierungseuphorie der vergangenen Jahrzehnte ist heute weitgehend verflogen. Nicht nur die Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Märkte erschüttert. Auch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Daher war schon vor vielen Jahren eine Trendwende weg von der Privatisierung und hin zu dem gegenläufigen Prozess der Rekommunalisierung zu beobachten. Die Rückkehr zum Öffentlichen beschränkt sich aber nicht auf den kommunalen Bereich, sondern ist längst auch auf Landes-, Bundes-, EU- und sogar globaler Ebene zu beobachten. Ebenenübergreifend lässt sich dieser Trend zu Rekommunalisierung und Rückverstaatlichung mit dem neuen Begriff der „Publizisierung“ erfassen. Freilich ist die Trendwende „hin zum Öffentlichen“ kein durchgängiges Phänomen. Vielmehr gibt es daneben auch Bestrebungen, die auf künftige Privatisierungen abzielen – etwa im Infrastrukturbereich.
An diesen gegenläufigen Entwicklungstendenzen setzt der vorliegende Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Juni 2017 an der Uniwersytet im. Adama Mickiewicza (Adam-Mickiewicz-Universität, UAM) in Poznań stattgefunden hat. Dieses Symposium ist Teil einer Kooperation zwischen der UAM und dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam, die sich mit dem umfassenderen Programm einer „Modernisierung des Gemeinwesens“ beschäftigt und dabei den Fokus insbesondere auf die beiden Modernisierungsansätze „Privatisierung“ und „Publizisierung“ richtet.
Inhalt: 1. Ziele und Methoden 2. Schwieriger Anlauf von Reformprozessen 2.1 Landesebene 2.2 Gemeindeebene 3. Personalausgaben 3.1 Kumulierte Gesamtausgaben Land und Gemeinden 3.2 Personalausgaben beim Land 3.2 Personalausgaben Gemeinden 4. Beschäftigte beim Land 4.1 Anzahl der Beschäftigten 4.1.1 Bestandsaufnahme 4.1.2 Vergleich der Bundesländer 4.1.3 Vergleich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 4.2 Im Haushalt ausgewiesene Stellen und Struktur der Aufgabenbereiche 4.2.1 Im Haushalt ausgewiesene Stellen 4.2.2 Verteilung der Stellen auf die Ressorts 5. Beschäftigte auf Gemeindeebene 5.1. Anzahl der Beschäftigten 5.1.1 Bestandsaufnahme 5.1.2 Vergleich der Bundesländer 5.1.3 Vergleich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 5.2 Verteilung der Beschäftigten auf kommunale Organisationstypen und Aufgabenbereiche 5.2.1 Struktur nach institutionellen Körperschaften 5.2.2 Struktur nach Aufgabenbereichen 6. Zusammenfassung
Konzepte, nach denen sich die demokratische Mitwirkung der Bürger vornehmlich in Wahlen erschöpft, gehören spätestens seit „Stuttgart 21“ der Vergangenheit an. Indes ist die Bürgerbeteiligung auch jenseits solcher Großprojekte längst zu einem beherrschenden Thema der Zeit herangewachsen. Das gilt zumal für die kommunale Ebene. Dort werden traditionsreiche Partizipationsformen nicht nur intensiv genutzt, sondern zunehmend um neue Beteiligungsvarianten ergänzt und in innovativen Modellprojekten fortentwickelt. Dabei treten zwei Antriebskräfte besonders hervor. Zum einen fordern die Bürger nach den Maximen „Mitmachen, Mitwirken, Mitentscheiden“ deutlich verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Zum anderen setzen die Kommunen verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement zur Erschließung Ressourcen privater Akteure für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Übergreifende Perspektive ist die Ausbildung einer Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune zur Optimierung des Gemeinwohls.
Für die kommunale Praxis ist das partizipationsgestützte Miteinander von Verwaltung. Politik und Bürgerschaft in Systementwürfen, Leitbildern, Organisations- und Verfahrensmodellen sowie lokalen Beteiligungsformaten konkretisiert. Doch verbinden sich mit den alten und neuen Ansätzen der Bürgerbeteiligung noch eine ganze Reihe offener Fragen – so etwa nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der neuen kommunalen Beteiligungskultur, nach Erfolgsbedingungen und konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung von Partizipationsmodellen.
Auf der 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam wurden Schlüsselthemen der Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune, namentlich der normativen Rahmenbedingungen und politischen Direktiven, Modernisierungsimpulse und Aktivierungsstrategien, Erfolgsbedingungen und spezifische Problemlagen einschließlich der Fallstricke in der Praxis und nicht zuletzt ausgewählter Einsatzfelder mit den dazugehörigen Erfahrungen diskutiert.
Neue Haushaltssteuerung
(2005)
Ungefähr fünf Prozent der deutschen Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Dennoch blieb die Problematik der islamischen Bestattungsriten und ihrer Vereinbarkeit mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht lange weitgehend unbeachtet. Obwohl das islamische Recht vorschreibt, die Toten unverzüglich zu bestatten, wurden bis zu 95 % der muslimischen Verstorbenen in ihre „Heimatländer“ überführt. Es bestehen verbreitete Befürchtungen, auf deutschen Friedhöfen nicht nach islamischem Ritus beerdigt werden zu können.
Dieses Arbeitsheft stellt die für das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht relevanten islamischen Bestattungsriten dar, erläutert die jeweilige rechtliche Situation in den Bundesländern (Stand: 1. Januar 2015), bewertet diese aus verfassungsrechtlicher Perspektive und beschreibt Erfahrungen aus der Praxis.
Es widmet sich dabei insbesondere Fragen der rituellen Waschung, des Totengebets, der Bestattung im Leichentuch, der Bestattungsfrist, der Grabaushebung, des Tragens des Leichnams, der Grabschließung, des ewigen Ruherechts, der Anlage muslimischer Grabfelder, der Ausrichtung des Grabes nach Mekka, der Grabgestaltung und Grabpflege sowie der Möglichkeit muslimischer Friedhofsträgerschaft.
Das Arbeitsheft richtet sich an PraktikerInnen in den Friedhofsverwaltungen und (kommunale) EntscheidungsträgerInnen ebenso wie an juristisch geschulte LeserInnen und interessierte Laien.
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Aus der Einleitung: Die Produktion kommunaler Dienstleistungen steht unter massivem Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind kommunale Dienstleistungen einer Vielzahl von alternativen Erstellungsformen zugeführt worden. Die Neuorganisation der Produktions- und Wertschöpfungskette im öffentlichen Sektor ist dabei identisch mit der Neuorganisation der Produktion in der Industrie. Der Trend geht in Deutschland – wie auch in anderen europäischen Staaten – zu einer Vermarktlichung der Dienstleistungsproduktion. Durch die Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung, neue Formen der Budgetierung und einer Ausrichtung an betriebswirtschaftlichen Instrumenten sind öffentliche Dienstleistungen näher an marktlich ausgerichtete Produktionsformen geführt worden. Anfang der 90er Jahre ging es auf lokaler Ebene vor allem um die Privatisierung der Netzdienstleistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) sowie um die operativ-technischen Dienstleistungen (z.B. Hausmüll, Stadtreinigung). Die desolate Situation der kommunalen Haushalte und die betriebswirtschaftlich geprägte Diskussion um die Modernisierung der Kommunalverwaltung haben die Vermarktlichung jedoch massiv beschleunigt. Vermarktlichung in Deutschland ist auf Privatisierung verkürzt, nicht aber auf die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Dienstleistungsproduktion ausgerichtet. Schrittweise werden sämtliche externen und internen Dienstleistungen dem Markt „ausgesetzt“. Die Vermarktlichung der Produktion hat dabei eine Vielzahl von Facetten. Institutionell kann ein massiver Trend in Richtung Ausgliederungen in Regie- und Eigenbetriebe, Rechtsformwandel in kommunale GmbHs, Auslagerungen durch Vergabe und Outsourcing sowie die materielle Privatisierung der Dienstleistungsproduktion festgestellt werden. Die Produktionsverantwortung wird somit entweder aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommune verlagert, oder sie liegt teilweise gar nicht mehr bei der Kommunalverwaltung. Prozessual gehen immer mehr Kommunen dazu über, marktliche Instrumente (z.B. Kontraktmanagement, Budgetierung, Kundenbefragungen) in ihre Produktion einzubauen, um damit Nachteile der traditionellen bürokratischen Eigenproduktion zu überwinden. Obwohl der Wandel in den Rathäusern damit eine neue Dimension erreicht hat, weil zunehmend die gesamte kommunale Dienstleistungsproduktion unter Wettbewerbsdruck steht, liegen bisher kaum empirische Erfahrungen vor. Die empirische Forschungslücke bezieht sich vor allem auf die Gestaltung des Wettbewerbs und auf das Marktergebnis. Hinlänglich sind Privatisierungen realisiert worden, aber die Frage, ob und wie die öffentliche Dienstleistungsproduktion wettbewerbsfähig gestaltet werden kann, ist bislang nicht zu beantworten. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Konkurrieren statt Privatisieren“, das seit August 2002 am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam durchgeführt wird, untersucht, welche Lösungsstrategien Kommunen entwickeln, um sich den Anforderungen des Wettbewerbes zu stellen und welche Wirkungen sich für die Kommune und den kommunalen Dienstleistungsproduzenten ergeben. Dabei konzentriert sich das Projekt auf ausgewählte interne und externe Dienstleistungen.
Kundenanalyse und Evaluierung zu eGovernment im Kfz-Zulassungswesen : zwei empirische Studien
(2003)
Vorwort: Bevor eGovernment umgesetzt wird, sollte eine Nutzer- oder Kundenanalyse durchgeführt werden und nachdem eGovernment umgesetzt wurde, eine Evaluierung. Obwohl das bei allen Reformprojekten – einschließlich der eGovernmentprojekte – als selbstverständlich vorausgesetzt werden müsste, fehlen häufig solche Analyse- und Evaluierungsstudien. In Nutzeranalysen ist zu klären, was der Kunde eigentlich will und wie die Leistungsstruktur tatsächlich verbessert werden kann, um nicht teure Lösungen ohne Nutzen zu etablieren. Häufig stehen jedoch Projekte unter hohem Zeitdruck, so dass auf allzu detaillierte Nutzeranalysen verzichtet wird. Man meint zu wissen, was der Kunde will, weil die Lösungen in den Reformköpfen schon vorhanden sind. Nach nunmehr einigen Jahren eGovernment treten bei vielen Akteuren erste Ernüchterungserscheinungen über Machbarkeit und Nutzen elektronischer Leistungsabwicklung auf. Aus heutiger Sicht hätte mancherorts eine fundierte Nutzeranalyse – gegenüber naivem und hastigem Technikeuphorismus – manchen Steuereuro gespart. In solchen Projekten haben die Entscheider dann wohl auch kein Interesse an Evaluierungen. Eine Evaluierung, als Prüfung/ Bewertung einer Leistungsstruktur durch eine externe Expertengruppe, ist jedoch Grundvoraussetzung um Mängel aufzudecken und zu beseitigen. Gerade durch den externen Blick ist es möglich, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen, die handelnde Akteure in der Verwaltung nicht oder nicht mehr sehen. Der vorliegende Projektbericht besteht aus einer Nutzer- bzw. Kundenanalyse und einer Evaluierung eines eGovernment-Projektes (eLoGo) im Bereich des Kfz- Zulassungswesen. Dabei ging es um die Verlagerung von Leistungen des Kreises in die Gemeinde durch neue Informationstechnologien im Kreis Potsdam- Mittelmark. Über eine Front-Office/Back-Office-Architektur werden Kfz-Leistungen in der Gemeinde angeboten, während die Verantwortung für die IT-Infrastruktur und die Datenhaltung weiterhin im kreislichen Straßenverkehrsamt bleibt. Das Ergebnis der Kundenanalyse hat Eingang in einen Konzeptionsvorschlag zur Neugestaltung der Leistungserbringung in diesem Bereich gefunden (siehe KWI-Projektbericht 2). Nach der Etablierung der neuen Leistungsstruktur wurde eine Evaluierung vorgenommen. Diese Evaluierung ist Grundlage für die weitere Verbesserung der Leistungsstruktur, womit der „Projektkreislauf“ geschlossen ist. Auch wenn sich die hier dargestellten Nutzeranalyse und Evaluierung auf das Kfz- Zulassungswesen beziehen, sind Methodik und Herangehensweise auch auf andere öffentliche Leistungen übertragbar.
Inhalt: 1. Vorbemerkungen 1.1. Zur Wahl der Methode bei der Erhebung und Auswertung von Interviews 1.2. Zur Konzeption des Interviewleitfadens 1.3. Zur Auswahl der Probanden 2. Kreisgebietsreform in Brandenburg 2.1. Leitidee und Gestaltungsoptionen 2.2. Politische Umsetzung 2.3. Bewertung und Vergleich 3. Hypothesen zu möglichen langfristigen Auswirkungen 4. Auswertung der Interviews 4.1. Generelle Bewertung der Kreisgebietsreform 4.2. Strukturpolitische Ergebnisse 4.3. Verwaltungsaufbau und Personal 4.3.1. Standortkonzept 4.3.2. Personalzusammenführung 4.4. Kreisidentität und Partizipation 4.4.1. Kollektive Identität und Kreise 4.4.2. Einschätzung des erreichten Standes der Kreisidentität 4.4.3. Kreisverwaltung und Kreisidentität 4.4.4. Parteien bzw. Verbände und Kreisidentität 4.4.5. Bürgerpartizipation auf Kreisebene 4.5. Kreise und Land bzw. Gemeinden/Ämter 4.5.1. Kreise und Land 4.5.2. Kreise und Gemeinden bzw. Ämter 4.6. Kreise und Verwaltungsreformen 5. Fazit – Thesen zu den langfristigen Auswirkungen der Kreisgebietsreform 5.1. Zusammenfassung 5.2. Ausblick
Inhalt: Vorwort 1. Problemstellung, Ziele und Methodik 1.1. Problemstellung 1.2. Ziele der Voruntersuchung 1.3. Methodik und Analysefokus 2. Ausgangslage/Ist-Situation 2.1. Gewährleistungsstaat zwischen Wohlfahrtsstaat und liberalem „Nachtwächterstaat“ 2.2. Privatisierungsforderung versus Wettbewerbskonzept 2.3. Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte 2.4. Deregulierung und Liberalisierung von Märkten zur Stärkung des Wettbewerbs besonders durch die EU-Kommission 2.5. Neues Steuerungsmodell 2.6. Zwischenfazit 3. Anforderungen an Kommunen: Markt- und Wettbewerbsstärkung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells 3.1. Organisatorische Bedingungen 3.2. Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen 3.3. Sonstige betriebswirtschaftliche Bedingungen 4. Ordnungspolitische Optionen: Ausstieg der Kommunen aus kommunalen Dienstleistungen und Übergabe an den (privaten) Markt vs. Beteiligung am Wettbewerb unter fairen Wettbewerbsbedingungen 5. Überblick über die rechtliche Lage im Hinblick auf die Beteiligung kommunaler Einrichtungen am Marktwettbewerb 5.1. Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen 5.2. Öffentliches Vergaberecht 5.2.1. Bindung an das Vergaberecht 5.2.2. Anwendung der verschiedenen Verdingungsordnungen 5.2.3. Vergabepflicht nach Ausschreibung 5.3. Zusammenfassung der rechtlichen Situation 6. Handlungsmöglichkeiten der Kommunen 6.1. Beteiligung der kommunalen Einrichtungen an förmlichen Vergabeverfahren (Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung nach VOB/A der VOL/A) der eigenen Verwaltung 6.2. Beteiligung kommunaler Regie- und Eigenbetriebe oder kommunaler Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften an Ausschreibungen anderer Behörden 6.3. Überführung der kommunalen Einrichtung in eine bestehende oder neue Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft 6.4. Gründung einer „Ausschreibungsgesellschaft“ 6.5. Erbringung von Leistungen für private Dritte 7. Vergabepolitik als Wettbewerbspolitik 7.1. Preisabfragen 7.2. Ausschreibung und parallele Kostenermittlung in Eigenregie 7.3. Marktstrukturpolitik: Ausschreibung und Vergabe von Teilleistungen 8. Fazit