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Verwaltungsmodernisierung
(2020)
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat sich längst zu einer Daueraufgabe entwickelt. In den Modernisierungsprozessen stehen derzeit zwei Segmente besonders im Fokus: Digitalisierung und Partizipation. Digitalisierung geht heute weit über die ursprünglich mit diesem Stichwort angesprochene Umwandlung analoger Daten in elektronische Datenformate hinaus. Die Programmatik der Digitalisierung zielt auf den möglichst umfassenden Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken zur Unterstützung, Beschleunigung, Rationalisierung und in Teilen auch Ersetzung von herkömmlichen Verwaltungsabläufen mit der Perspektive auf eine Transformation und Durchdringung sowohl des gesamten Verwaltungshandelns als auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Demgegenüber meint Partizipation nach gängigem Verständnis die Beteiligung von Bürgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. In spezifisch administrativem Zusammenhang geht es vor allem um die Einbindung von Bürgern in Entscheidungsprozesse der Verwaltung und um die Aktivierung der Zivilgesellschaft, die Erschließung bürgerschaftlichen Engagements sowie gesellschaftlicher Ressourcen für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben – und dies alles mit dem Ziel einer Verbesserung der Legitimität und Qualität öffentlicher Verwaltung. Die beiden Modernisierungsansätze stehen nicht unverbunden nebeneinander. Vielmehr gehen sie nicht selten ineinander über. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Optionen zu elektronischer Stellung und Bearbeitung von Anträgen sowie von elektronischen Plattformen für die Bürgerpartizipation.
An diesen Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung setzt der Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch über Digitalisierungs- und Partizipationsprozesse zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Dezember 2019 an der Universität Potsdam stattgefunden hat.
Aus der Einleitung: Die Produktion kommunaler Dienstleistungen steht unter massivem Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind kommunale Dienstleistungen einer Vielzahl von alternativen Erstellungsformen zugeführt worden. Die Neuorganisation der Produktions- und Wertschöpfungskette im öffentlichen Sektor ist dabei identisch mit der Neuorganisation der Produktion in der Industrie. Der Trend geht in Deutschland – wie auch in anderen europäischen Staaten – zu einer Vermarktlichung der Dienstleistungsproduktion. Durch die Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung, neue Formen der Budgetierung und einer Ausrichtung an betriebswirtschaftlichen Instrumenten sind öffentliche Dienstleistungen näher an marktlich ausgerichtete Produktionsformen geführt worden. Anfang der 90er Jahre ging es auf lokaler Ebene vor allem um die Privatisierung der Netzdienstleistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) sowie um die operativ-technischen Dienstleistungen (z.B. Hausmüll, Stadtreinigung). Die desolate Situation der kommunalen Haushalte und die betriebswirtschaftlich geprägte Diskussion um die Modernisierung der Kommunalverwaltung haben die Vermarktlichung jedoch massiv beschleunigt. Vermarktlichung in Deutschland ist auf Privatisierung verkürzt, nicht aber auf die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Dienstleistungsproduktion ausgerichtet. Schrittweise werden sämtliche externen und internen Dienstleistungen dem Markt „ausgesetzt“. Die Vermarktlichung der Produktion hat dabei eine Vielzahl von Facetten. Institutionell kann ein massiver Trend in Richtung Ausgliederungen in Regie- und Eigenbetriebe, Rechtsformwandel in kommunale GmbHs, Auslagerungen durch Vergabe und Outsourcing sowie die materielle Privatisierung der Dienstleistungsproduktion festgestellt werden. Die Produktionsverantwortung wird somit entweder aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommune verlagert, oder sie liegt teilweise gar nicht mehr bei der Kommunalverwaltung. Prozessual gehen immer mehr Kommunen dazu über, marktliche Instrumente (z.B. Kontraktmanagement, Budgetierung, Kundenbefragungen) in ihre Produktion einzubauen, um damit Nachteile der traditionellen bürokratischen Eigenproduktion zu überwinden. Obwohl der Wandel in den Rathäusern damit eine neue Dimension erreicht hat, weil zunehmend die gesamte kommunale Dienstleistungsproduktion unter Wettbewerbsdruck steht, liegen bisher kaum empirische Erfahrungen vor. Die empirische Forschungslücke bezieht sich vor allem auf die Gestaltung des Wettbewerbs und auf das Marktergebnis. Hinlänglich sind Privatisierungen realisiert worden, aber die Frage, ob und wie die öffentliche Dienstleistungsproduktion wettbewerbsfähig gestaltet werden kann, ist bislang nicht zu beantworten. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Konkurrieren statt Privatisieren“, das seit August 2002 am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam durchgeführt wird, untersucht, welche Lösungsstrategien Kommunen entwickeln, um sich den Anforderungen des Wettbewerbes zu stellen und welche Wirkungen sich für die Kommune und den kommunalen Dienstleistungsproduzenten ergeben. Dabei konzentriert sich das Projekt auf ausgewählte interne und externe Dienstleistungen.
Neue Haushaltssteuerung
(2005)
Ressourcenverbrauchskonzept
(2003)
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Demografie im Wandel
(2009)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Demografischer Wandel
(2015)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Public Private Partnerships (PPP) sind aktueller denn je: Die Aufgaben der Kommunen werden immer komplexer und lassen sich oft nur meistern, wenn die Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Für die Kommunen bieten PPPs die Chance zu einer schnelleren, bürgernäheren und bedarfsgerechteren Aufgabenerfüllung, zur Konzentration auf kommunale Kernkompetenzen, zur Nutzung privaten Know-hows sowie zu Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen. Für die privaten Partner sind PPPs eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte und Generierung lukrativer Aufträge. Gleichzeitig bringen die Planung, die Finanzierung, der Betrieb und die Beendigung Öffentlich Privater Partnerschaften jedoch komplexe rechtliche und praktische Probleme mit sich. Vor diesem Hintergrund widmete sich die 14. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam im April 2008 den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Problemen im alltäglichen Umgang mit PPPs. Sie beleuchtete die verschiedenen Stationen des Lebenslaufs von PPPs und gab Antworten auf wichtige Fragestellungen bei der Implementierung und Umsetzung von PPP-Projekten. Behandelt wurden unter anderem Themen wie die Novellierung des Vertragsrechts im Verwaltungsverfahrensgesetz, Direktiven des Vergaberechts, Möglichkeiten der Finanzierung durch EU-Fördermittel sowie institutionelle Alternativen (insbes. Public Public Partnerships) und Lösungswege beim Scheitern von PPPs.
Konzepte, nach denen sich die demokratische Mitwirkung der Bürger vornehmlich in Wahlen erschöpft, gehören spätestens seit „Stuttgart 21“ der Vergangenheit an. Indes ist die Bürgerbeteiligung auch jenseits solcher Großprojekte längst zu einem beherrschenden Thema der Zeit herangewachsen. Das gilt zumal für die kommunale Ebene. Dort werden traditionsreiche Partizipationsformen nicht nur intensiv genutzt, sondern zunehmend um neue Beteiligungsvarianten ergänzt und in innovativen Modellprojekten fortentwickelt. Dabei treten zwei Antriebskräfte besonders hervor. Zum einen fordern die Bürger nach den Maximen „Mitmachen, Mitwirken, Mitentscheiden“ deutlich verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Zum anderen setzen die Kommunen verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement zur Erschließung Ressourcen privater Akteure für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Übergreifende Perspektive ist die Ausbildung einer Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune zur Optimierung des Gemeinwohls.
Für die kommunale Praxis ist das partizipationsgestützte Miteinander von Verwaltung. Politik und Bürgerschaft in Systementwürfen, Leitbildern, Organisations- und Verfahrensmodellen sowie lokalen Beteiligungsformaten konkretisiert. Doch verbinden sich mit den alten und neuen Ansätzen der Bürgerbeteiligung noch eine ganze Reihe offener Fragen – so etwa nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der neuen kommunalen Beteiligungskultur, nach Erfolgsbedingungen und konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung von Partizipationsmodellen.
Auf der 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam wurden Schlüsselthemen der Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune, namentlich der normativen Rahmenbedingungen und politischen Direktiven, Modernisierungsimpulse und Aktivierungsstrategien, Erfolgsbedingungen und spezifische Problemlagen einschließlich der Fallstricke in der Praxis und nicht zuletzt ausgewählter Einsatzfelder mit den dazugehörigen Erfahrungen diskutiert.
Die Schule steckt mitten in einem Umbruch: Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie sinkende Schülerzahlen, Zu- und Abwanderungen von Familien mit ihren Kindern, wachsenden Zahlen von Schulpflichtigen mit Migrationshintergrund und anderes mehr gekennzeichnet. Damit steht die Schule vor neuen Herausforderungen. Außerdem hält der Trend zum Gymnasium an. Auch wechselvolle Dauerreformen schaffen unübersichtliche Schulstrukturen und erschweren sichere Orientierung. Und: Im zunehmend raueren Wettbewerb der Schultypen laufen den öffentlichen Schulen immer mehr Schüler davon und zu den Privatschulen über. Schon jetzt sehen sich zahlreiche Kommunen gezwungen, ihre Bildungsangebote zurückzuschrauben und ihre Schulen zu schließen.
Kann eine Kommune ihren Bürgern aber nicht mehr die schulische „Grundversorgung“ anbieten, so hat dies weitreichende Folgen. Wo Schulen schließen müssen, „stirbt auch der Ort“. Ein umfangreiches, vielfältiges und flächendeckendes Bildungsangebot dagegen ist für die Kommune tragender Pfeiler einer funktionsfähigen Infrastruktur. Hier setzt die 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam an. Sie behandelt zentrale Themen der nachhaltigen Gewährleistung schulischer Infrastruktur in den Kommunen einschließlich der dazugehörigen Erfahrungsberichte, die über Best-Practice-Modelle sowie über Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Verwaltungspraxis informieren. Damit gibt die Tagung zugleich Impulse den kommunalen Entscheidungsträgern für die Generierung von und den Umgang mit Gestaltungsoptionen zur Standortsicherung im kommunalen Bildungsmanagement.
Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetrübte Image überrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und längst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugründungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die ständige Ausweitung der Aktionsfelder bestätigen die hohe Attraktivität. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften über Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarität, Bürgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die Überlegungen zur Gewährleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem Rückgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine nüchterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungsträgern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die Privatisierungseuphorie der vergangenen Jahrzehnte ist heute weitgehend verflogen. Nicht nur die Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Märkte erschüttert. Auch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Daher war schon vor vielen Jahren eine Trendwende weg von der Privatisierung und hin zu dem gegenläufigen Prozess der Rekommunalisierung zu beobachten. Die Rückkehr zum Öffentlichen beschränkt sich aber nicht auf den kommunalen Bereich, sondern ist längst auch auf Landes-, Bundes-, EU- und sogar globaler Ebene zu beobachten. Ebenenübergreifend lässt sich dieser Trend zu Rekommunalisierung und Rückverstaatlichung mit dem neuen Begriff der „Publizisierung“ erfassen. Freilich ist die Trendwende „hin zum Öffentlichen“ kein durchgängiges Phänomen. Vielmehr gibt es daneben auch Bestrebungen, die auf künftige Privatisierungen abzielen – etwa im Infrastrukturbereich.
An diesen gegenläufigen Entwicklungstendenzen setzt der vorliegende Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Juni 2017 an der Uniwersytet im. Adama Mickiewicza (Adam-Mickiewicz-Universität, UAM) in Poznań stattgefunden hat. Dieses Symposium ist Teil einer Kooperation zwischen der UAM und dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam, die sich mit dem umfassenderen Programm einer „Modernisierung des Gemeinwesens“ beschäftigt und dabei den Fokus insbesondere auf die beiden Modernisierungsansätze „Privatisierung“ und „Publizisierung“ richtet.
Editorial
(2018)
Editorial
(2020)
Inklusion für alle
(2015)
Inhalt: 1. Ziele und Methoden 2. Schwieriger Anlauf von Reformprozessen 2.1 Landesebene 2.2 Gemeindeebene 3. Personalausgaben 3.1 Kumulierte Gesamtausgaben Land und Gemeinden 3.2 Personalausgaben beim Land 3.2 Personalausgaben Gemeinden 4. Beschäftigte beim Land 4.1 Anzahl der Beschäftigten 4.1.1 Bestandsaufnahme 4.1.2 Vergleich der Bundesländer 4.1.3 Vergleich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 4.2 Im Haushalt ausgewiesene Stellen und Struktur der Aufgabenbereiche 4.2.1 Im Haushalt ausgewiesene Stellen 4.2.2 Verteilung der Stellen auf die Ressorts 5. Beschäftigte auf Gemeindeebene 5.1. Anzahl der Beschäftigten 5.1.1 Bestandsaufnahme 5.1.2 Vergleich der Bundesländer 5.1.3 Vergleich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 5.2 Verteilung der Beschäftigten auf kommunale Organisationstypen und Aufgabenbereiche 5.2.1 Struktur nach institutionellen Körperschaften 5.2.2 Struktur nach Aufgabenbereichen 6. Zusammenfassung
Inhalt: 0. Einleitung 1. Land, Regionen und Kommunen im Spannungsraum: Zur Genese der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg 1.1 Landesebene 1.2 Kommunale Ebene 2. Ergebnisse und Defizite des bisherigen Modernisierungsprozesses der Landesverwaltung 2.1 „Eckpunkte“ des Reformprozesses im zeitlichen Verlauf 2.2 Bisherige und geplante Ergebnisse 2.3 Probleme, Herausforderungen, Defizite 3. Zur Kooperation von Verwaltung und Beschäftigtenvertretungen 3.1 Rahmenvereinbarung 3.2 Mitarbeiterbeteiligung 4. Personalausgaben und Personalstand Brandenburgs im Vergleich 4.1 Personalausgaben und Konsolidierungspolitik 4.2 Personalstand 5. Zusammenfassung – 10 Thesen
Zentrale Aufgaben von Kommunen in Deutschland umfassen die Gewährleistung der Daseinsvorsorge, des öffentlichen Verkehrs, Wirtschaftsförderung, Zugang zu ausreichender Breitbandinfrastruktur, gesundheitliche und soziale Betreuung und Zugang zu kulturellem Leben. Kommunen in ländlichen Regionen stehen gleichzeitig vor zahlreichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen. Neuartige Ansätze und innovative Akteure und Netzwerke werden daher im Kontext der Schaffung von sozialen oder digitalen Innovationen von den Kommunen als Antwort auf diese Herausforderungen begrüßt, stoßen aber auch teilweise auf Barrieren.
In dem Sammelband wird von den Herausgebenden die Frage untersucht, wie sich digitale Vorreiter:innen, die wir „Digitale Pioniere“ nennen, in ländlichen Regionen vernetzen, um einen positiven Beitrag zur ländlichen Regionalentwicklung zu leisten. Dabei liegt der Fokus hauptsächlich auf der kommunalpolitischen Ebene und auf der Frage, wie Digitale Pioniere als Schlüsselakteure in der ländlichen Governance agieren. Die Forschungsergebnisse kommunaler Governance sind anhand ländlicher Untersuchungsteilregionen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Forschungsprojekts „DigPion – Digitale Pioniere in der ländlichen Regionalentwicklung“ (2020–2023) erarbeitet worden. Abschließend wird überprüft, wie die Erkenntnisse und erarbeiteten Handlungsempfehlungen für das Bundesland Brandenburg zu übertragen sind.
Inhalt: 1. Untersuchungsfeld 2. Allgemeine Angaben zu den befragten Kommunen 2.1 Haushaltsdefizit/-überschuss 2.2. Schuldenstand zum 31.12.2004 und Zinsausgaben 2.3. Durchschnittsverzinsung 3. Kommunales Debt Management 3.1. Zielsetzungen 3.2. Kreditmanagement 3.3. Derivatemanagement 3.4. Organisatorische Aspekte 4. Fazit
Vorwort des Autors: Die vorliegende Studie erging aus einer empirischen Untersuchung, die im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Wettbewerb in kommunalen Inhousebetrieben“ bei Herrn Prof. Dr. Reichard am Lehrstuhl Public Management an der Universität Potsdam durchgeführt worden ist. Die gesonderte Veröffentlichung dieser empirischen Studie durch das Kommunalwissenschaftliche Institut verfolgt das Ziel, die äußerst interessanten Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung einer breiten kommunalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei bot sich die Chance, den Ergebnissen und Schlussfolgerungen einen weit größeren Raum zu gewähren als es im Rahmen der Dissertation möglich gewesen ist. Insofern handelt es sich hier nicht um einen Auszug der Dissertation, sondern um eine ausführlichere und teilweise auch weiterführende Betrachtung empirischer Befunde zur Frage, ob die Voraussetzungen für Marktwettbewerb zwischen internen Dienstleistungsbetrieben der Kommunen und externen Anbietern bereits gegeben sind. Da für Marktwettbewerb zahlreiche Reformaspekte des Neuen Steuerungsmodells gegeben sein müssen, bedeutete dies gleichsam die Frage nach dem Stand der kommunalen Verwaltungsreform, die im Zuge der empirischen Untersuchung den 87 Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg gestellt worden ist. Um diese empirische Fragestellung verstehen zu können, behandelt diese Studie vorab die Frage, weshalb und in welchem Rahmen Marktwettbewerb für kommunale Inhousebetriebe sinnvoll sein kann und welche Unterschiede zu bisher angewandten Wettbewerbsformen bestehen.
Inhalt: 1. Vorbemerkungen 1.1. Zur Wahl der Methode bei der Erhebung und Auswertung von Interviews 1.2. Zur Konzeption des Interviewleitfadens 1.3. Zur Auswahl der Probanden 2. Kreisgebietsreform in Brandenburg 2.1. Leitidee und Gestaltungsoptionen 2.2. Politische Umsetzung 2.3. Bewertung und Vergleich 3. Hypothesen zu möglichen langfristigen Auswirkungen 4. Auswertung der Interviews 4.1. Generelle Bewertung der Kreisgebietsreform 4.2. Strukturpolitische Ergebnisse 4.3. Verwaltungsaufbau und Personal 4.3.1. Standortkonzept 4.3.2. Personalzusammenführung 4.4. Kreisidentität und Partizipation 4.4.1. Kollektive Identität und Kreise 4.4.2. Einschätzung des erreichten Standes der Kreisidentität 4.4.3. Kreisverwaltung und Kreisidentität 4.4.4. Parteien bzw. Verbände und Kreisidentität 4.4.5. Bürgerpartizipation auf Kreisebene 4.5. Kreise und Land bzw. Gemeinden/Ämter 4.5.1. Kreise und Land 4.5.2. Kreise und Gemeinden bzw. Ämter 4.6. Kreise und Verwaltungsreformen 5. Fazit – Thesen zu den langfristigen Auswirkungen der Kreisgebietsreform 5.1. Zusammenfassung 5.2. Ausblick
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Als Folge der demografischen Entwicklungen und der finanziellen Engpässe vieler Bundesländer kommt es seit einigen Jahren in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland erneut zu tiefgreifenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene. Mit Hilfe von Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreformen wird versucht, die Verwaltungseffektivität zu erhöhen sowie die kreislichen Aufgaben- und Territorialstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Auffassung vieler Reformer kann die angestrebte Effektivitätssteigerung, die insbesondere zu Kostenersparnissen und Synergieeffekten führen soll, v. a. durch eine deutliche Vergrößerung der Verwaltungsräume erreicht werden.
Neben dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der lokalen Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, das zumeist im Mittelpunkt der Reformvorhaben steht, gilt es jedoch gleichermaßen, die Legitimität lokalen Handelns durch Demokratie und bürgerschaftliche Teilhabe zu erhalten. Der Gesetzgeber steht daher vor der Aufgabe, beide Zielvorstellungen in einem Reformprozess zu berücksichtigen und die Größe der administrativen Einheiten so zu gestalten, dass in ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und Bürgernähe entsteht.
Ausgehend von dieser Problematik werden jene Thesen und Annahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des LVerfG M-V vom 26. Juli 2007 im Kontext von Effizienz und Partizipation stehen, und auf die Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen übertragen. Konkret werden die Auswirkungen des territorialen Neuzuschnitts der sächsischen Landkreise auf die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamts erstmals auch durch eine breite Empirie untersucht.
Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern : der Beitrag von Funktional- und Territorialreformen
(2013)
Der demografische Wandel und die Budgetkrise stellen Leistungsfähigkeit, Strukturen und territoriale Größe kommunaler Verwaltungseinheiten sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene erneut auf den Prüfstand. In vielen deutschen Bundesländern werden daher Gebiets- und Funktionalreformen unterschiedlicher Form diskutiert, vorbereitet oder durchgeführt. Zukunftsfähige bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen erfordern eine politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Darauf aufbauend müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Gebietsreformen erfordern somit immer auch Funktionalreformen. Entscheidungen über den künftigen Umfang der Daseinsvorsorge müssen gefällt werden. Die Alternativen zwischen verbesserter interkommunaler Kooperation und Fusion sind auf Gemeinde- und Kreisebene ebenso abzuwägen wie die Konsequenzen der verschiedenen Modelle für die Verteilung der Finanzmittel an die und zwischen den Gebietskörperschaften. Die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe spielen bei der Zukunftssicherung der Kommunen eine immer größere Rolle. Insbesondere bei kommunalen Gebietsreformen sollten diese Fragen stärker Berücksichtigung finden. Die 18. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) diskutiert interdisziplinär Fragen der Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen. Dabei werden rechts-, finanz-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Aspekte einbezogen.
Bürgerbeteiligungsverfahren auf lokaler Ebene sollen die Mitwirkungschancen der BürgerInnen vergrößern. Auf Landkreisebene werden diese bislang wenig genutzt. Dies verwundert kaum, denn die Identifikation der BürgerInnen mit dieser administrativen Ebene ist deutlich geringer als mit ihren Gemeinden. Das fehlende Wissen über Zuständigkeiten verstärkt diesen Effekt. Als einer der ersten deutschen Landkreise führte der Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2012-2013 ein Bürgerhaushaltsverfahren durch. Dieses Gutachten dient der Evaluation dieses demokratischen Experiments. Dabei sollen Vorschläge zu dessen möglicher Weiterführung gemacht werden. Die vom Gutachter geführten Interviews mit Kreistagsmitgliedern und Führungskräften der Kreisverwaltung zeigten eine generell positive Einschätzung des Bürgerhaushalts und die weit verbreitete Bereitschaft, dieses Experiment fortzusetzen. Im Gutachten werden drei unterschiedliche Szenarien für eine mögliche Fortsetzung des Bürgerhaushalts im Landkreis entwickelt. Das „Weiter so“-Szenario mit viel Kontinuität, die Entwicklung eines Bürgerhaushalts in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft oder eines Bürgerhaushalts der interkommunalen Zusammenarbeit.