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Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit es bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern eine Begrenzung der Insolvenzabsicherungspflicht geben sollte – eine Problematik, die sich durch die Insolvenz von Thomas Cook zuletzt deutlich verschärft hat und die im Zuge der „Coronakrise“ erneut virulent geraten könnte. Die Verfasser argumentieren vor dem Hintergrund der Richtlinienwidrigkeit der deutschen lex lata für eine ersatzlose Streichung der Haftungshöchstsumme.
Dass Technologien wie Machine Learning-Anwendungen oder Big bzw. Smart Data- Verfahren unbedingt Daten in ausreichender Menge und Güte benötigen, erscheint inzwischen als Binsenweisheit. Vor diesem Hintergrund hat insbesondere der EU-Gesetzgeber für sich zuletzt ein neues Betätigungsfeld entdeckt, indem er versucht, auf unterschiedlichen Wegen Anreize zum Datenteilen zu schaffen, um Innovation zu kreieren. Hierzu zählt auch eine geradezu wohltönend mit ,,Datenaltruismus‘‘ verschlagwortete Konstellation. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Regulierungserwägungen auf supranationaler Ebene dar und nimmt eine erste Analyse vor.
Data Act
(2022)
Der Data Act ist das Herzstück und der vorläufige Abschluss der Vorschläge zur EU-Datenregulierung. Der lang erwartete Entwurf ist ein Paukenschlag: Das Verhältnis zwischen Datenproduzenten, Dateninhabern und Dateninteressenten wird von Grund auf neu austariert. Die EU-Kommission will Datenzugangsrechte, weitreichende Regelungen zu Datenverträgen und Cloud-Services sowie spezifische Interoperabilitätsregelungen normieren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen und ordnet diese ein.
Auch und gerade in der Finanzwirtschaft gelten Blockchain-Anwendungen als taugliches Instrument zur Transaktionsabsicherung sowie Effizienzsteigerung. Wegen ihrer technischen Ausgestaltung, die – zumindest im Ausgangspunkt – eine dezentrale Struktur aufweist und rückwirkende Änderungen sowie v. a. Löschungen grundsätzlich nicht zulässt, was jeweils vertrauensschaffende Wirkungen zeitigen kann, ergeben sich jedoch kaum lösbare Friktionen mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dies gilt zumindest dann, wenn man die Vorzüge der Blockchain nicht aufgeben bzw. ihr technisches Design nicht stark aufweichen möchte. Die Problematik gipfelt letztendlich in der grundlegenden Frage, ob Recht vor bestimmten Technologien, welche die normativen Vorgaben qua Design nicht umsetzen können, kapitulieren sollte. Damit im engen Zusammenhang steht der noch zu selten diskutierte Aspekt, dass es den bisher erwogenen Anwendungsfällen der Blockchain (v. a. außerhalb von FinTech-Szenarien) womöglich an substantiellem Mehrwert mangelt, der es rechtfertigen würde, etwa bei datenschutzrechtlichen Vorgaben de lege lata und de lege ferenda Milde walten zu lassen.
Die Vollstreckung eines Titels, gerichtet auf die Herausgabe von Daten "an sich", hat regelmäßig über § 887 I ZPO zu erfolgen. § 857 I ZPO ist unter Zugrundelegung der Domain-Rechtsprechung auf Daten anwendbar. § 811 ZPO nimmt den Aspekt der Personenbezogenheit von Daten nur unzureichend auf. Datenschutzrechtliche Erwägungen lassen sich jedoch unter Anknüpfung an die Übertragbarkeit iSd § 851 I ZPO berücksichtigen. Daten fallen gem. § 35 I InsO in die Insolvenzmasse. Jedoch ist die Ausdehnung des Massebegriffs aus § 36 II InsO teleologisch zu reduzieren, wenn und soweit die Personenbezogenheit von Daten der Verwertung entgegensteht. Zum Zwecke der Inbesitznahme, Verwaltung und Information gilt § 36 II InsO jedoch ohne Einschränkung auch für Daten.
Das EU-Datenwirtschaftsrecht nimmt langsam Form an. Dabei gilt es sich zu vergegenwärtigen, dass sich dieses neue Teilrechtsgebiet letztlich auf „digitalisierte Informationen“ bezieht (I.). Es gesellt sich – mit einigen Schnittmengen – „neben“ das Datenschutzrecht (II.). Nachdem sich zunächst v. a. die Rechtswissenschaft mit Fragen zur besseren Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Handelbarkeit von Daten mit oder ohne Personenbezug beschäftigt hat, ist insofern nunmehr insbesondere der EU-Gesetzgeber als Treiber der Materie auszumachen (III.). Dies unterstreicht die Praxisrelevanz der zugrundeliegenden Fragen.
Legal Tech im Reiserecht
(2020)
Mit dem Schlagwort„Legal Tech“ verbinden sich große Hoffnungen und Faszination, aber auch Existenzängste, gar Verachtung. Losgelöst davon, wie man nun zur viel diskutierten Thematik steht - die wenigsten Reiserechtspraktiker dürfte sie emotional gänzlich kalt lassen. Denn eins erscheint sicher: Legal Tech-Produkte verändern den Reiserechtsmarkt in nicht unerheblicher Art und Weise - und diese Entwicklung wird (zumindest in ihren großen Linien) unumkehrbar sein.
On 21 April 2021, the European Commission presented its long-awaited proposal for a Regulation “laying down harmonized rules on Artificial Intelligence”, the so-called “Artificial Intelligence Act” (AIA). This article takes a critical look at the proposed regulation. After an introduction (1), the paper analyzes the unclear preemptive effect of the AIA and EU competences (2), the scope of application (3), the prohibited uses of Artificial Intelligence (AI) (4), the provisions on high-risk AI systems (5), the obligations of providers and users (6), the requirements for AI systems with limited risks (7), the enforcement system (8), the relationship of the AIA with the existing legal framework (9), and the regulatory gaps (10). The last section draws some final conclusions (11).
Private international law (PIL) might seem disconnected from peacebuilding and peacekeeping efforts. However, this perception falls short. PIL, contrary to public international law’s direct peacekeeping potential, indirectly contributes to peace by fostering mutual respect between states. The relationship between PIL and peace stems from the recognition and respect states show for each other’s legal systems. PIL operates on the principle of comity, where states acknowledge the applicability of foreign laws to resolve cases. In essence, while PIL’s impact on peace is indirect and modest, its emphasis on mutual respect and fair treatment contributes to peaceful relations between states, making it an important element in the broader context of peacebuilding and peacekeeping efforts. Private international law (PIL) does not determine substantive fairness for parties but focuses on localizing cases at a meta-level of conflict-of-laws. This localization is guided by party, trade, and regulatory interests, and is rooted in neutrality and respect for other legal systems. While the principle of equivalence and neutrality remains foundational in PIL, exceptions and limitations have been established over time to address specific scenarios, ensuring a balanced approach that respects both foreign legal systems and fundamental legal principles.
Zu den priorisierten Legislativvorhaben der EU-Kommission zählten zuletzt vor allem auch solche, welche die Nutzbarkeit von Daten zur Wohlfahrtssteigerung im Binnenmarkt zum Gegenstand haben. Der Data Governance Act ist bereits in Kraft; nun liegt der Vorschlag für einen Data Act vor. Dieser Beitrag behandelt dessen Verhältnis zum EU-Datenschutzrecht. Hierbei wird deutlich, wie schmerzlich eine ausgefeilte sekundärrechtliche Konkurrenzlehre fehlt.
§ 651j BGB Verjährung
(2020)
§ 651j BGB Verjährung
(2023)
§ 651k BGB Abhilfe
(2020)
§ 651k BGB Abhilfe
(2023)
§ 651l BGB Kündigung
(2020)
§ 651l BGB Kündigung
(2023)