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Die Republik Kosovo stellt einen Beitrittskandidaten sui generis in der Erweiterungsgeschichte der Europäischen Union dar. Die besonderen Beziehungen zwischen der EU und dem "potenziellen" Kandidaten resultieren aus dem ungelösten Territorialkonflikt mit Serbien, dem unvollendeten Staatsaufbau sowie der eingeschränkten Souveränität Kosovos. Diese Einzelfallstudie untersucht Kosovos Integrationsprozess in den Staatenverbund im Kontext der Spezifika des Beitrittsaspiranten, der stockenden EU-Südosterweiterung und der multiplen EU-Krise. Davon ausgehend werden vier Zukunftsszenarien für Kosovos Integrationsverlauf, auch mit Blick auf differenzierte Integrationsoptionen, entwickelt.
Der organisierte Fall
(2018)
Stefanie Büchner untersucht in ihrer qualitativ-explorativen Studie die Fallbearbeitung in drei Jugendämtern. Sie zeigt, dass sich die Bearbeitung von Fällen nur unzureichend verstehen lässt, wenn man Organisationen primär als Rahmen begreift oder auf ihre formale Logik reduziert. Vielmehr strukturieren Organisationen als soziale Systeme Fallbearbeitung modular. Fünf Module der Strukturierung stehen im Zentrum der Untersuchung: Wie werden Fälle arbeitsteilig bearbeitet und wie schlägt sich Organisation in der Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten nieder? Wie lässt sich die unterschiedliche Relevanz von Standards beschreiben? Worin besteht die Herausforderung für Jugendämter, Hilfe und Eingriff zu verantworten und was dokumentiert sich in Dokumentation? Für die Beantwortung dieser Fragen plädiert die Autorin für ein komplexes, allgemeines und spezifisches Verständnis von Organisationen im Feld sozialer Hilfe.
August Boeckh (1785–1867) verfügte über eine umfangreiche private Büchersammlung mit einem beeindruckenden Facettenreichtum. Diese spiegelt Boeckhs Philologiebegriff wider, der sämtliche Lebensbereiche umfasste, und ermöglicht durch die in seinen Büchern hinterlassenen Marginalien einen gut nachvollziehbaren Einblick in den wissenschaftlichen Arbeitsprozess des Philologen.
Aufbauend auf der rekonstruierten Boeckhschen Bibliothek blickt Julia Doborosky auf die Auseinandersetzung zwischen Boeckh und seinem Kritiker Gottfried Hermann um die Ausgestaltung der philologischen Disziplin, das wissenschaftliche Werk Boeckhs selbst und auf seine Interaktion innerhalb eines wissenschaftlich-institutionellen Netzwerks. Anhand dieser drei Säulen zeigt sie die unterschiedlichen Modalitäten auf, in denen Boeckh seinen Philologiebegriff entwickelte, darlegte und zur Anwendung brachte – und wie hierbei seine Büchersammlung als greifbares Zeugnis einer geisteswissenschaftlichen Ideen- und Disziplingeschichte stets präsent ist.
Der Schutz genetischer Daten zwischen dem Recht auf privatsphäre und gerichtlichen Ermittlungen
(2018)
Ausgangspunkt meiner Forschungsarbeit war der Umstand, dass Forschungsbezüge, die im subjektwissenschaftlichen Sinne dezidiert vom Standpunkt der Lernenden ausgehen, bis dato im Rahmen der Schulentwicklungsforschung erheblich unterrepräsentiert waren und sind. Im Wesentlichen waren es zu Beginn der Forschungstätigkeit Untersuchungen, die die Schülerperspektive im Rahmen eines vorbestimmten schulorganisatorischen Settings als erkenntnisleitendes Interesse verfolgten. Zinnecker (2005) sprach von einer Schulentwicklung "ohne Schüler". Forschungsanlagen, die gewählten Forschungsmethoden, Muster, mit denen die Forschenden die gewonnen Daten interpretierten, waren etwa weitgehend von Funktionalität mit Bezug auf die institutionellen Erwartungen bzw. Anforderungen geprägt.
Die hier vorgelegte Dissertation basiert auf 12 Texten, die ich aus meinen bisherigen Veröffentlichungen ausgewählt und im Rahmen eines einführenden Textes, als ein aufeinander aufbauendes Forschungsprogramm dargestellt habe. Im Kern ging und geht es mir darum, mit dem Subjektstandpunkt als Forschungsperspektive, die Schulentwicklungsforschung substantiell zu ergänzen. Mein Forschungsansatz zielt auf verschiedene Ebenen der Forschung: auf eine kategoriale Ebene, auf eine konzeptionelle Ebene und auf die Ebene praxisrelevanter Fragestellungen.
Deutsche auf Kuba
(2018)
Die (fast) vergessene Mauer
(2018)
Wie stark eine Person in ihrer alltäglichen Umgebung auf Anzahlen achtet (Spontane Fokussierung auf Anzahligkeit, kurz SFON) ist individuell sehr unterschiedlich. Zwar liegen bereits hinreichende Belege für einen Zusammenhang zwischen SFON und Zählfertigkeiten, Subitizing und basalen sowie höheren arithmetischen Fertigkeiten im Kindergarten und der frühen Grundschulzeit vor, die Einordnung der relativen Bedeutsamkeit von SFON gegenüber bereits bekannten und gut belegten Prädiktoren fehlt jedoch. Daneben lag der bisherige Schwerpunkt vorrangig auf Zählfertigkeiten. Offen bleiben die Kompetenzen des Kindes in der Mengenerfassung und -verarbeitung sowie die bereits im Vorschulalter vorhandene Kenntnis arabischer Ziffern.
Die Daten dieser Arbeit wurden im Rahmen einer großen epidemiologischen Studie (SCHUES) erhoben. Eine Stichprobe von 1868 Kindergartenkindern (964 Jungen und 904 Mädchen) konnte zwölf Monate vor ihrem Schuleintritt erstmalig untersucht werden. Die Kinder waren hier im Mittel 63 Monate alt. 1704 Kinder konnten erneut rund neun Monate später (im Mittel drei Monate vor Schulbeginn) getestet werden. Das mittlere Alter der Kinder lag bei 72 Monaten. Die erfassten numerisch-mathematischen Fertigkeiten lassen sich in drei Teilbereiche gliedern: Zählfertigkeiten, Ziffernkenntnis und Rechnen/Mengenerfassung. Daneben wurden SFON, die nonverbale und verbale Intelligenz, die phonologische Schleife, der visuell-räumliche Notizblock sowie die zentrale Exekutive und die Aufmerksamkeit zu beiden Messzeitpunkten erhoben.
Die SFON-Tendenz zeigte eine mäßige, numerisch-mathematische Fertigkeiten eine mäßige bis hohe Stabilität über die Zeit. Der an bisher deutlich kleineren Stichproben gefundene Zusammenhang zwischen der SFON-Tendenz und den numerisch-mathematischen Fertigkeiten konnte in der vorliegenden Arbeit repliziert werden. Eine Vorhersage auffälliger als auch sehr guter numerisch-mathematischer Leistungen gelang jedoch weder quer- noch längsschnittlich mit ausreichend hoher Genauigkeit. Auch der bereits in der Literatur beschriebene reziproke Zusammenhang zwischen SFON und numerisch-mathematischen Fertigkeiten konnte durch die vorliegende Arbeit an einer großen Stichprobe repliziert werden. Darüber hinaus wurden Hinweise auf die kausale Struktur des Zusammenhangs gewonnen: Die Ergebnisse zeigten, dass numerisch-mathematische Fertigkeiten SFON besser vorhersagen konnten als andersherum. Die Ergebnisse der Pfadanalysen zeigten weiterhin, dass SFON neben den bedeutsamen Konstrukten des Arbeitsgedächtnisses, der Intelligenz und der Aufmerksamkeit einen eigenständigen Beitrag für die Entwicklung numerischer als auch mathematischer Fertigkeiten leistet. Auch auf die weitere numerische und mathematische Entwicklung bis kurz vor Schuleintritt hat SFON einen bedeutsamen Einfluss. Dieser vollzieht sich jedoch indirekt über das numerisch-mathematische Vorwissen.
Die heile Welt der Rosenburg
(2018)
Die Konsultative
(2018)
Not in my backyard versus Mitsprache für alle. Nur mit der Weisheit der Vielen können die drängenden Fragen der Zukunft gelöst werden. Die vierte Gewalt, die Konsultative, ist ihr Sprachrohr. Unsere Demokratie wird nicht mehr ohne sie auskommen können. Demokratie in der Krise? Politikverdrossenheit allerorten? Verhöhnung und Wut der Bürger wie bei Stuttgart 21? Das ist nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen fordern immer mehr Bürger Mitspracherechte und Gestaltungsmacht. Großprojekte wie die Energiewende bedürfen der Unterstützung aller, und dazu müssen auch tatsächlich alle im Vorhinein einbezogen werden. An vielen Orten beratschlagen engagierte Bürger nun zum Beispiel über den Trassenverlauf von Stromleitungen. Noch viel zu selten, aber immer häufiger findet eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft statt, bevor Gesetze entwickelt und beschlossen werden. Wir sind mittendrin in der Beteiligungsrevolution. Patrizia Nanz und Claus Leggewie, leidenschaftliche Streiter für Partizipation und die Demokratisierung der Demokratie, fordern die Institutionalisierung von Zukunftsräten, ein flächendeckendes Netz konsultativer Gremien von der lokalen bis zur europäischen Ebene. Sie haben mit diesem Konzept nicht nur ein wegweisendes Modell entwickelt, sondern unterstützen längst Bürger aktiv dabei, sich politische Handlungsspielräume zurückzuerobern. Gemeinsam erarbeiten sie praktikable Lösungsvorschläge für aktuelle Fragen wie die Unterbringung von Geflüchteten oder jahrzehntelang schwelende Konflikte wie den um die Endlagerung von Atommüll. Mit einem neuen Kapitel zur digitalen Bürgerbeteiligung.
Die Norminterdependenzen des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umstrukturierungen inländischer Konzerne
(2018)
Die Präsenz der Dinge
(2018)
Menschenähnliche Dinge fordern uns in besonderem Maße heraus. Sie lösen Gefühle und Imaginationen aus, sie beeinflussen unsere Körperhaltung und unsere Mimik. Woher rühren unsere bisweilen starken Reaktionen auf anthropomorphe Artefakte? Warum neigen wir dazu, sie wider besseres Wissen zu verlebendigen? Jana Scholz fragt erstmals gezielt nach der Agency künstlerischer Artefakte in menschlicher Gestalt. Anhand dreier Beispiele aus Fotografie, Mode und Literatur lotet sie das Verhältnis zwischen materiell-visueller Inszenierung und ästhetischer Wahrnehmung aus. Dabei werden neue Sichtweisen auf die Beziehungen von Dingen und Menschen eröffnet – in einer Zeit, in der diese zunehmend undurchdringlich scheinen.
Junge Menschen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie wie Erwachsene behandelt. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dies verwundert zunächst, denkt man an das ausdifferenzierte System der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Dahinter steckt jedoch die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei näherem Hinsehen entdeckt man aber, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender durch die Hintertür des Vollstreckungsrechts doch jugendgemäße Sanktionen an die Hand gibt. Ausgehend von diesen Eigentümlichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts arbeitet die Untersuchung umfassend auf, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Die Arbeit plädiert schließlich dafür, das Ordnungswidrigkeitenrecht jugendgemäß weiterzuentwickeln und zeigt hierfür Ansätze auf.
Sanktionen sind ein wichtiges Instrument des UN-Sicherheitsrats zur Erhaltung des Weltfriedens. Viele zentrale Entscheidungen, wie etwa die Listung und Entlistung terrorverdächtiger Personen, werden fernab der Öffentlichkeit in Sanktionsausschüssen getroffen. Die Einsetzung dieser Ausschüsse hat die Entscheidungsdynamiken im Rat erheblich verändert.
Die Veränderungen im Bereich der Literaturerwerbung und -nutzung innerhalb der letzten sieben Jahre haben einen Neuentwurf des Mittelverteilungsmodells der Universitätsbibliothek Potsdam unumgänglich gemacht. Dieser gliedert sich klar in Segmente und verankert erstmals auch Open Access im Bibliotheksetat. Damit wird dem angestrebten Transformationsprozess Rechnung getragen.
Die Sorge um die Vorsorge
(2018)
Die Gesundheit unserer Jugend ist seit je ein gesellschaftspolitisches Primat und verdient die grösstmögliche Beachtung. Ein Teilbereich, nämlich Bewegung und Sport, ist in der Schweiz auch aus diesem Grund verfassungsmässig geregelt. Sämtliche Volksschulen müssen bis ins neunte Schuljahr pro Woche drei Lektionen Bewegung und Sport anbieten.. Als einziges Schulfach geniesst Bewegung und Sport diesen bundesgesetzlichen Support im sonst streng föderalistisch organisierten Bildungssystem der Schweiz. Trotz diesen drei verordneten Sportlektionen ist die physische Leistungsfähigkeit unserer Jugend einhergehend mit gesundheitlichen Parametern seit 1985 rückläufig und seit ein paar Jahren auf tiefem Niveau stagnierend. Zudem berichten Lehrpersonen über sinkende Konzentrationsfähigkeit in den letzten Jahren. Um eine flächendeckende Verbesserung der Situation zu bewirken, bietet sich die Schule als zentraler Ort der Einflussnahme an. Dies gilt im Besonderen für den Bereich Bewegung und Sport. Im Jahr 2005 wurde das Programm einer täglichen Bewegungs- und Sportstunde an der Primarschule in Luzern/Schweiz gestartet. Nach einem kontinuierlichen Ausbau kamen ab 2011 etwas über 1300 Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse in den Genuss dieser täglichen Bewegungslektion. Die wissenschaftlichen Untersuchungen in den drei gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen der Konzentrationsfähigkeit, des Übergewichts und der Gleichgewichtsfähigkeit ergaben positive Resultate. So konnte die Konzentrationsfähigkeit – die Basis für erfolgreiches Lernen – signifikant gesteigert werden und teilweise signifikant war die Verbesserung des statischen Gleichgewichts. Ein positiver Trend zeigte sich auch bei der Senkung des Body-Mass-Indexes bei Knaben. Dies konnte bei den Mädchen nicht nachgewiesen werden. Auch wenn nicht alle Hypothesen vollumfänglich bestätigt werden konnten, gilt es festzuhalten, dass das Projekt der täglichen Sport- und Bewegungsstunde die Erwartungen in allen drei Messbereichen erfüllt hat und die Verbesserungen hinsichtlich der Konzentrationsfähigkeit, des Übergewichts und der Gleichgewichtsfähigkeit mehrheitlich ausgewiesen werden können. Es lohnt sich also, die tägliche Sport- und Bewegungsstunde an der Primarschule einzuführen und den Präventionsgedanken auch Taten folgen zu lassen.
Das Werk unternimmt eine erstmalige zusammenfassende Darstellung der Umsatzbesteuerung von Energieleistungen sowie deren mehrwertsteuerrechtlichen Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung aktueller Probleme und Zweifelsfragen. Hierfür werden Problembereiche grundlegend und rechtsdogmatisch beleuchtet. Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Geschäftspraktiken im Energiesektor einer mehrwertsteuerrechtlichen Analyse zu unterwerfen, die stets das unionsrechtliche Mehrwertsteuerrecht und das nationale Umsatzsteuerrecht betrachtet. Es wird untersucht, ob und inwieweit die gegenwärtigen Vorschriften zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Energieleistungen mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar, praxistauglich und angemessen sind. Im Lichte der unaufhaltsam voranschreitenden Energiewende will die vorliegende Untersuchung einen systemimmanenten Überblick der energierechtlichen Implikationen auf das Mehrwertsteuerrecht in einem einheitlichen mehrwertsteuerrechtlichen Gesamtkontext geben.
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.
In einem rund 2.200 ha großen Waldgebiet bei Magdeburgerforth (Fläming, Sachsen-Anhalt) wurden 1948 bis 1950 von Harro Passarge 120 Vegetationsaufnahmen sowie eine Vegetationskartierung erstellt. Das Gebiet zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Waldtypen aus den Verbänden Agrostio-Quercion petraeae, Alnion glutinosae, Alnion incanae, Carpinion betuli, Dicrano-Pinion und Quercion roboris aus. Daher und weil viele der heute in Wäldern wirksamen Prozesse (z. B. Stickstoffeintrag,
Klimawandel) vor 60 Jahren noch nicht spürbar waren, bietet sich das Gebiet für eine Wiederholungsuntersuchung besonders an. Da die Aufnahmeflächen von Passarge nicht punktgenau verortet waren, wurden im Jahr 2014 in einem über die Forstabteilungen und die Vegetationskarte definierten Suchraum immer die der Erstaufnahme ähnlichsten Waldbestände erfasst. Insgesamt konnten 97 (81 %) der Aufnahmen wiederholt werden. Vegetationsveränderungen werden mithilfe einer NMDS-Ordination, der Gegenüberstellung von α -Diversität, Zeigerwerten und Waldbindungskategorien für die beiden
Aufnahmezeitpunkte sowie über die Identifikation von Gewinner- und Verlierer-Arten analysiert.
Auch wenn methodenbedingt bei der Wiederholungsuntersuchung nur die jeweils geringstmögliche
Vegetationsveränderung abgebildet wird, konnten Ergebnisse erzielt werden, die mit denen quasi permanenter Plots übereinstimmen. Die beobachteten allgemeinen Trends (Eutrophierung, Sukzession nach Nutzungswandel, Verlust lichtliebender und magerkeitszeigender Arten, Ausbreitung von stickstoffliebenden Arten und mesophilen Waldarten, Einwanderung von Neophyten, keine generelle Abnahme der Artenzahl) stimmen gut mit den in zahlreichen Studien aus mitteleuropäischen Wäldern festgestellten überein. Durch das von nassen bis trockenen sowie von bodensauer-nährstoffarmen bis zu relativ basenreichen Böden reichende Standortsspektrum innerhalb des Untersuchungsgebietes konnte aber – deutlicher als in den meisten bisherigen Fallstudien – gezeigt werden, dass sich die Resilienz der
Wälder gegenüber Vegetationsveränderung je nach Ausgangsgesellschaft stark unterscheidet und jeweils unterschiedliche Treiber wirksam sind. Stellario-Carpinetum und Luzulo-Quercetum erwiesen
sich als relativ stabil, und auch in den Feuchtwäldern des Circaeo-Alnetum gab es trotz eines Artenwechsels wenig Hinweise auf Umweltveränderungen. Dagegen wiesen die Wälder nährstoffarmer Standorte (Sphagno-Alnetum, Betulo-Quercetum, Dicrano-Pinion) viele Verliererarten und eine starke Eutrophierungstendenz auf. Die in besonderem Maße von historischen Waldnutzungsformen abhängigen thermophilen Wälder und die Flechten-Kiefernwälder gingen weitgehend verloren.
Die Nutzung sozialer Netzwerke ist für viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Dies zeigt sich insbesondere an den Nutzerzahlen. Facebook hat beispielsweise mittlerweile mehr als 2,2 Milliarden Nutzer. Zu den wesentlichen Funktionen der sozialen Netzwerke gehört das Teilen von nutzergenerierten Inhalten, die beispielsweise als Fotos oder Videos dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterfallen können.
Um diese geschützten Inhalte darstellen und verbreiten zu können, benötigen die sozialen Netzwerke die entsprechenden Nutzungsrechte ihrer Nutzer. Daher finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Regelungen über die Einräumung der Rechte, die von den Nutzern in den allermeisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung ungelesen akzeptiert werden.
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob eine Nutzungsrechtseinräumung an den urheberrechtlich geschützten Inhalten der Nutzer durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke wirksam ist. Hierfür ist insbesondere entscheidend, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlenden Leitbildcharakter des Übertragungszweckgrundsatzes einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke entgegensteht, oder, ob dieser als Maßstab für die Inhaltskontrolle herangezogen werden kann.
Die Geschichtswissenschaft wirft derzeit mit Hilfe verschiedener Historikerkommissionen einen zweiten Blick auf die personellen und institutionellen Kontinuitäten und Brüche im Nachkriegsdeutschland. Während bislang vor allem die Bundesrepublik im Mittelpunkt bestand, wendet sich die Forschung jetzt auch verstärkt der DDR zu. Denn inzwischen ist auf breiterer Quellenbasis ein deutsch-deutscher Vergleich des Auf- und Umbaus staatlicher Stellen nach dem Ende der NS-Diktatur möglich. Die Beiträge untersuchen am Beispiel von vier zentralen Bereichen staatlichen Handelns (Justiz, Wirtschaft, Sicherheit und Inneres) die Nachwirkungen der NS-Vergangenheit in Behörden und Ministerien des geteilten Deutschland. Über den empirischen Befund personeller Kontinuitäten und Diskontinuitäten hinaus gehen die Autoren der Frage danach, in welcher Form die Erfahrung des Bruchs bzw. des Neuanfangs gedanklich verarbeitet und politisch umgesetzt wurde.
Ob Online-Kurse, videobasierte Lehrangebote, mobile Applikationen, eigenentwickelte oder kommerzielle Web 2.0-Anwendungen, die Fülle digitaler Unterstützungsangebote ist kaum zu überblicken. Dabei bieten mobile Endgeräte, Web-Anwendungen und Apps Chancen Lehre, Studium und Forschung maßgeblich neu zu gestalten. Im Beitrag wird ein Beschreibungsrahmen für die mediendidaktische Ausgestaltung von Lehr-, Lern- und Forschungsarrangements vorgestellt, der die technischen Gesichtspunkte hervorhebt. Anschließend werden unterschiedliche Nutzungsszenarien unter Einbeziehung digitaler Medien skizziert. Diese werden als Ausgangspunkt genommen um das Konzept einer Systemarchitektur vorzustellen, die es zum einen ermöglicht beliebige Applikationen automatisiert bereit zu stellen und zum anderen die anfallenden Nutzendendaten plattformübergreifend zu aggregieren und für eine Ausgestaltung virtueller Lehr- und Lernräumen zu nutzen.
Grenzüberschreitende, internetbasierte Dienstleistungen werfen zahlreiche steuerrechtliche Probleme auf. Die Grundfrage lautet, wie im digitalen Zeitalter das Besteuerungssubstrat zwischen den beteiligten Staaten idealerweise aufzuteilen ist. Die Umsatzsteuer ist strukturell geeignet, die fortschreitende Digitalisierung rechtlich in den Griff zu bekommen. Bislang fehlen jedoch technische Lösungsansätze, um den Ansässigkeitsort von Dienstleistungsempfängern zweifelsfrei feststellen zu können. Für die Ertragsteuer sind betriebsstättengebundene und betriebsstättenlose Lösungskonzepte zu analysieren. Die betriebsstättengebundenen Optionen knüpfen an einen digitalen Nexus an, z.B. Webseitenklicks. Zu den betriebsstättenlosen Entwürfen zählt u.a. eine Quellensteuer auf digitale Transaktionen. Durchsetzen dürfte sich die formelhafte Gewinnaufteilung. Ihr gelingt durch eine starre Aufteilung der Gewinne eine realitätsnahe Abbildung der grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten.
Dinge und Einstellungen
(2018)
Direkte Arylierung
(2018)
Hintergrund Schnellkräftige Wurfeingangsbewegungen stellen im Judo entscheidende Voraussetzungen für den Wettkampferfolg dar, weshalb das Training der Anrissbewegung ein zentrales Element des judospezifischen Trainings darstellt. Das Ziel der Studie bestand darin, die Effekte eines Anrisstrainings mit einem Judoergometer-System (ATJ) gegenüber einem tradierten Anrisstraining mit Partner (ATP) auf kinetische und elektromyografische Parameter des Anreißens bei Wurfeingangsbewegungen von Judoka zu untersuchen. Methode Männliche leistungsorientierte Judoka (N = 24, Alter: 22 ± 4 Jahre; Trainingserfahrung: 15 ± 3 Jahre) wurden randomisiert in zwei Gruppen aufgeteilt. Im Crossover-Design absolvierte die erste Gruppe über vier Wochen ein ATJ gefolgt von vier Wochen ATP (je 3x/ Woche). Die zweite Gruppe führte beide Trainingsvarianten in umgekehrter Reihenfolge durch. ATJ und ATP wurden zusätzlich zum bestehenden Training absolviert. Vor dem Training sowie nach vier und nach acht Wochen Training wurden Tests zur Erfassung kinetischer Parameter (dynamisch-realisierte Maximalkraft, Explosivkraft, mechanische Arbeit) und elektromyografischer (EMG) Schulter-/ Rumpfmuskelaktivitäten (M. biceps brachii, M. deltoideus, M. trapezius, M. erector spinae) für die Hub- und Zugarmseite bei Wurfeingangsbewegungen am Judoergometer sowie sportartunspezifische Krafttests (d. h. Liegend-Anreißen, Klimmziehen) durchgeführt.
Ergebnisse Die Ergebnisse der statistischen Analyse ergaben über den gesamten Interventionszeitraum (8 Wochen) für beide Trainingsgruppen signifikante Verbesserungen der kinetischen Parameter (p <,05; 0,83 ≤d≤ 1,77) und EMG-Aktivitäten (p <,05; 1,07 ≤d≤ 2,25). Darüber hinaus zeigten sich größere Zuwachsraten in der Explosivkraft, der mechanischen Arbeit und den Schulter-/Rumpfmuskelaktivitäten (M. deltoideus, M. erector spinae, M. trapezius) zugunsten von ATJ im Vergleich zu ATP (p <,05; 1,25 ≤d≤ 2,79). Für die sportartunspezifischen Kraftwerte wurden keine signifikanten Veränderungen festgestellt.
Schlussfolgerung Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass ATJ gegenüber ATP größere Steigerungsraten von kinetischen und elektromyografischen Parametern des Anreißens bei Wurfeingangsbewegungen von Judoka bewirkt. Die trainingsbedingten Leistungssteigerungen scheinen zumindest teilweise auf neuronalen Anpassungen zu beruhen.
Wandlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Systems, proaktiv oder reaktiv Maßnahmen für die Modifikation seiner Eigenschaften schnell und effizient zu entwickeln, umzusetzen und anzuwenden sowie sich proaktiv darauf vorzubereiten, inaktiv zu sein und passiv Einwirkungen aus der Umwelt zu tolerieren. Die Eigenschaften wandlungsfähiger Systeme werden häufig als Indikatoren (z.B. Modularität, Wissen) verwendet. Dabei existiert eine Vielzahl potenzieller Indikatoren, deren jeweilige Relevanz jedoch ungeklärt ist. Hier setzt die Zielstellung der vorliegenden Arbeit an. Das Erkenntnisziel ist die Erklärung der Wandlungsfähigkeit sozio-technischer Systeme. Zu diesem Zweck wird ein Erklärungsmodell der indikatorbasierten Wandlungsfähigkeit erstellt, das zum Nachweis von Wandlungsfähigkeit, zur Bewertung dieser sowie zur Systemanalyse genutzt werden kann. Weiterhin wird exemplarisch eine positive Korrelation von Wandlungsfähigkeit und Schnelligkeit sowie Effizienz bei Veränderungsprojekten nachgewiesen.
Ein Werk zweier Künstler?
(2018)
The author suggests an attribution for two largely unknown Baroque sculptures inside the Church of St. Peter and Paul at Potsdam. The crucifixus, which has so far not been attributed to an artist, is shown to exhibit parallels to a 1716 work by Paul Egell. It remains unclear, however, whether the Potsdam crucifixus was also created by Egell himself or by Johann Peter Benckert, who congenially completed it in 1763 with a statue of the kneeling Maria Magdalena. The appealing depiction of the saint as an elegant sinner and penitent offers believers various possibilities for identification.
Psychiatrische Stationen sind ein wichtiges Element in der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit akuter Eigen- oder Fremdgefährdung. Leider kommt es in diesem Rahmen immer wieder auch zu Aggression, Gewalt (Konflikten) sowie zur Anwendung von Zwang (Eindämmung). Als entscheidender Faktor für den sachgemäßen Umgang mit diesen Situationen wird sowohl die Quantität als auch die Qualität der Mitarbeitenden angesehen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung mit der Versorgungssituation auf akutpsychiatrischen Stationen. Die Hypothese lautet, dass sowohl die Größe der akutpsychiatrischen Station als auch die Anzahl der Pflegenden einen Einfluss auf das Vorkommen konflikthafter Situationen haben. Hierfür sind Daten in 6 Kliniken auf insgesamt 12 psychiatrischen Stationen erfasst worden. Als Erfassungsinstrument diente die Patient Staff Conflict Checklist – Shift Report (PCC-SR). Insgesamt konnten 2026 Schichten (Früh‑, Spät- und Nachtschicht) erfasst und ausgewertet werden. Die personelle Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal variierte erheblich. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Stationsgröße als auch die Anzahl der Pflegepersonen auf akutpsychiatrischen Stationen einen signifikanten Einfluss auf das Vorkommen von Konflikten haben. In den Ergebnissen zeigt sich weiterhin, dass sich die Inzidenz des konflikthaften Verhaltens von Patienten sowohl im Hinblick auf die untersuchten Stationen der beteiligten Krankenhäuser als auch im Hinblick auf die betrachteten Dienstzeittypen unterscheiden. Darüber hinaus zeigt sich, dass das Ausmaß der Schließung einer Akutstation und die Größe einer Station einen negativen Einfluss auf die Inzidenz von Konflikten im stationär akutpsychiatrischen Kontext haben. Das Auftreten konflikthaften Verhaltens kann zur Fremd- oder Selbstgefährdung und zu einer Vielzahl deeskalierender und eindämmender Maßnahmen führen. Hierfür sind entsprechende personelle Ressourcen erforderlich.
Einleitung
(2018)
"Vor 50 Jahren sah Theodor W. Adorno ‚Theorie‘ in einer prekären Lage – ausgerechnet in einer Phase also, auf die wir heute nostalgisch als ihre Hochzeit zurückblicken. In diese Lage sei sie gebracht worden durch eine „Ungeduld, welche die Welt verändern will, ohne sie zu interpretieren“, wie er kurz vor seinem Tod in Überlegungen zu seiner Position gegenüber der aktivistischen ’68er-Student*innenschaft festhält. Heute ist uns dieser Zusammenhang fremd, da wir geneigt sind, mit der gleichen Nostalgie, die unseren Blick auf die Hochzeit der Theorie prägt, widerständigen Aktivismus herbeizusehnen. Die „Resignation vor der Realität“, gegen die Adorno sich verteidigt, scheint sich zu einem
allgemeinen Charakteristikum der Gegenwart ausgeweitet zu haben. Angesichts dessen läuft Theorie Gefahr, als doppelte Resignation gebrandmarkt zu werden, geht ihre vermeintliche Abgewandtheit von der Welt doch mit einer Hinwendung zu vergangenem Denken einher, die sie unausweichlich anachronistisch erscheinen lässt. ..."