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Virtuelles Hausrecht?
(2015)
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
In jüngerer Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen die Verwaltung Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bewusst nicht umsetzte. Der Autor nimmt diese Entwicklung zum Anlass und befasst sich mit der Frage, welchen Anteil die Vollstreckungsregeln der Verwaltungsgerichtsordnung an dieser Entwicklung haben. Dabei erfasst er sowohl die staatsrechtliche als auch die grundrechtliche Perspektive. Er überprüft insbesondere, ob die Vorschriften, die die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegen den Staat regeln, verfassungsgemäß sind. Nach ausführlicher Diskussion denkbarer Lösungsansätze kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der Vollstreckungsvorschriften dringend geboten ist.
Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt.
Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.
UN-Women
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UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer : ein Beitrag zu den Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
(1998)
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Rechtsstellung der Beteiligten und notwendiger Rechtserwerb bei der Filmproduktion in Australien
(2011)
Es existiert bisher in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft keine umfassende Forschung zu Metaphern. Der vorliegende Band stellt einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke dar. Auf gut zwei Dritteln der Studie wird ein als 'Rechtsmetaphorologie' bezeichnetes Forschungsprogramm theoretisch und methodologisch fundiert. Sie bietet zunächst einen differenzierten Metaphernbegriff an, der das bislang gestörte Verhältnis der Rechtswissenschaft zu 'Metaphern' weitgehend klärt. Danach fokussiert sie auf die Erscheinungsform der hier sog. 'präskriptiven Metapher'. Diese und ihre Anerkennung werden insbesondere philosophisch und anthropologisch legitimiert. Rechtswissenschaftliche Begriffe sind wohl fast immer präskriptive Metaphern. Ein herausragendes Beispiel bieten der Begriff der 'Grundrechte' und die zentralen Begriffe ihrer Dogmatik. Ihre Geschichte bis in die Gegenwart wird im letzten Drittel rechtsmetaphorologisch begründet und in vielerlei Hinsicht neu erzählt
Preisalgorithmenkartelle
(2024)
Mithilfe von Preisalgorithmen sind Unternehmen in der Lage, automatische und wechselseitige Preisanpassungen vorzunehmen. Dadurch können klassische Kartellkonstellationen mangels konspirativer Treffen in den Hintergrund treten. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Preisalgorithmen einen Verstoß gegen das europäische Kartellverbot begründen kann. Dazu werden Fallkonstellationen beleuchtet, die ein algorithmisches Zusammenwirken sowohl unmittelbar zwischen Wettbewerbern als auch mittelbar über einen Dritten begründen. Ferner wird auch auf algorithmenspezifische Compliance-Maßnahmen eingegangen. Schließlich werden die praktischen Herausforderungen bei der Aufdeckung und dem Nachweis solcher Kartelle aufgezeigt.
Der Internationale Pakt für politische und bürgerliche Rechte ist der wichtigste völkerrechtliche Vertrag zur Garantie universeller Menschenrechte und damit für die politische Betätigungsfreiheit. Politische Parteien nehmen für die Verwirklichung dieser Freiheit eine entscheidende Rolle ein, da sie individuelle Meinungen in staatliche Entscheidungen hineintragen können. Unter Bezugnahme auf die Vereinigungsfreiheit, das Wahlrecht, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den Minderheitenschutz zeigt Julian Rössler, dass die Parteienfreiheit auf universeller Ebene umfassend gewährleistet wird. Die völkerrechtliche Parteienfreiheit ist als Garant für eine Pluralität von Parteien und damit auch für politische Meinungsvielfalt in den Vertragsstaaten zu verstehen. Der Zivilpakt ist Grundlage für eine internationale Gemeinschaft von pluralistisch demokratischen Staaten.