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Strafrecht, Allgemeiner Teil
(1995)
Strafrecht, Allgemeiner Teil
(2003)
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2016)
Der Klassiker in der Kategorie „großes Lehrbuch“, völlig neu bearbeitet durch die renommierten Strafrechtslehrer Wolfgang Mitsch (Potsdam) und Jörg Eisele (Tübingen)!
Für Anfänger wie Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet: Klare, leicht verständliche und einprägsame Darstellung mit den examensrelevanten Fragestellungen im Mittelpunkt – dabei wird (auch optisch) zwischen Grundwissen und Einzelheiten sorgfältig unterschieden. Das bewährte didaktische Konzept (v.a. zahlreiche Beispielsfälle) fördert die für den Lernerfolg entscheidende aktive Mitarbeit beim Leser. Ausführlich inbegriffen sind u.a. aktuelle und gefragte Themen wie
Objektive Zurechnung (v.a. eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Vorsatz bei mehraktigem Geschehen (dolus generalis-Fälle)
„Sozialethische" Einschränkungen der Notwehr (Stichworte: Rettungsfolter/Notwehrprovokation)
Anwendungsbereich des Notwehrexzesses (§ 33 StGB)
Hypothetische Einwilligung
Untauglicher Versuch (bei grobem Unverstand/Aberglauben)
Rücktritt vom Versuch (Ausdehnung durch „korrigierten Rücktrittshorizont"/„Gesamtbetrachtungslehre“)
Tätige Reue nach formal vollendeter Straftat
Wahlfeststellung (Verfassungsmäßigkeit).
Für Studenten und Referendare bestens geeignet, aber auch für Wissenschaftler oder Praktiker
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2021)
Fallsammlung zum Strafrecht
(2003)
Dieses Lehrbuch informiert umfassend über die examensrelevanten Straftatbestände des StGB, die Vermögen, Eigentum oder sonstige Vermögensgüter schützen. Der Text bereitet den Stoff systematisch auf und hebt dabei schwierige und umstrittene Einzelfragen durch ausführliche Darstellung der dazu vertretenen Meinungen deutlich hervor. Unterstützt wird der Lernprozess mittels zahlreicher Fallbeispiele mit Lösungshinweisen, die dem Benutzer Gelegenheit zu aktiven Übungen an Strafrechtsfällen geben. Der Leser sollte daher zunächst versuchen, die Fälle selbst zu lösen und danach den Text weiter lesen. Auch die am Ende jedes Kapitels gestellten „Kontrollfragen“ sind eine Aufforderung zur Überprüfung des Lernerfolges und gegebenenfalls Wiederholung der Lektüre. Über den Bereich des Besonderen Teils hinausgehende Repetitionseffekte verspricht das Buch dem Leser auf Grund der vielfältigen Bezugnahmen auf das Allgemeine Strafrecht, beispielsweise zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme oder Versuch, Vollendung und Beendigung.
Jugendstrafrecht
(2020)
Das vorliegende Buch ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden roten Fadens hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Daher sollte die Arbeit mit dem Buch den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den Rhythmus der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem Lehrbuch unterscheidet sich das vorliegende Werk noch in einem zweiten Punkt, der gerade in der heißen Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören.
Die Freiheitsstrafe
(1993)
Konkurrenzen im Strafrecht
(1993)
Die Geldstrafe
(1993)
Sturz aus dem Fenster
(1993)