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Vorwort der russischen Seite
(2018)
Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt.
Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.
Wer klingelt?
(2018)
Suchmaschinen spielen eine überragend wichtige Rolle für den Informationszugang im Internet und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung. Gleichzeitig wird der Suchmaschinenmarkt nahezu vollständig von einem einzigen Anbieter beherrscht – Google. Angesichts dessen wird vermehrt eine Regulierung von Suchmaschinen zur Sicherung der für die Demokratie unabdingbaren Meinungsvielfalt gefordert. Die Untersuchung geht der Gebotenheit und den Grenzen einer solchen Regulierung nach und stellt die Frage nach einem kommunikationsverfassungsrechtlichen Schutz von und vor Suchmaschinen.
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.
Grundfragen des Europarechts
(2018)
Der Dritte im Zivilrecht
(2018)
Arme Schweine
(2018)
Genossenschaften haben wieder Konjunktur. Sie betätigen sich in einer Vielzahl von Einsatzfeldern, die herkömmlicherweise den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zufallen. Darüber hinaus ergänzen und ersetzen Genossenschaften das kommunale Leistungsangebot durch die Erledigung von Aufgaben, auf deren Erbringung die Kommunen selbst verzichten. In der Praxis haben sich hybride Kooperationsmodelle gebildet, die eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure vereinen und damit für die lokale Leistungserbringung im kommunalen Interesse fernab einer einseitigen Bindung an „Staat“ oder „Privat“ einen „Dritten Weg“ eröffnen. Davon ausgehend untersucht der Verfasser, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Genossenschaft um einen nachhaltigen Partner der Kommunen bei der Aufrechterhaltung kommunaler Infrastrukturen handeln kann.
Handelsrecht
(2018)
Zum Werk
Dieses Lehrbuch erläutert anschaulich und didaktisch ausgefeilt das im juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studium sowie in der Praxis bedeutsame Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es behandelt die Materie umfassend und fundiert.
Ein Schwerpunkt liegt u.a. auf dem Verhältnis von BGB- und HGB-Regelungen.
Das Werk besticht durch eine klare Gliederung des Stoffes. Die einprägsame Sprache und die tiefgründige Durchdringung des Stoffes machen das Buch nicht nur für Studierende, sondern auch für Spezialisten lesenswert.
Inhalt
- Kaufleute
- Handels- und Unternehmensregister
- Übertragung und Vererbung des kaufmännischen Unternehmens
- Unternehmen und Firma
- Prokura, Handlungsvollmacht, Ladenvollmacht, Scheinvollmacht
- Handelsvertreter, Kommissionsagent, Vertragshändler etc.
- Handelsbücher
- Handelsgeschäfte, Verhältnis zum allgemeinen und besonderen Schuldrecht
- Handelsgeschäfte und Sachenrecht
- Kommission, Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft
Vorteile auf einen Blick
- mit Merksätzen und Übersichten
- prägnante Darstellung
- optimaler Zuschnitt auf studentische Bedürfnisse
- Veranschaulichung der Inhalte durch Fallbeispiele
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den neusten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wurden die jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie im HGB und UWG berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.
Energieversorgung
(2018)
Bürgerwindparks
(2018)
In Deutschland stößt der Ausbau der Windenergie mit dem zunehmenden Heranrücken an Wohnbebauungen immer häufiger auf Widerstand bei der lokalen Bevölkerung. Die Stärkung von Bürgerwindparks gegenüber dem alleinigen Betrieb durch große Energiekonzerne bildet die Chance wieder mehr Akzeptanz für die Windenergie zu schaffen. Das Werk widmet sich in diesem Zusammenhang einer Reihe von Fragestellungen, die verschiedene Rechtsgebiete berühren. Angesichts nur noch begrenzt zur Verfügung stehender Windenergieflächen wird untersucht, ob und mit welchen Mitteln, beispielsweise des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts sowie vertraglicher Instrumente, Flächen speziell für Bürgerwindparks gesichert werden können.
Daneben erfährt der Leser in welchem Rahmen die Regelungen des Kommunalwirtschaftsrechts Gemeinden eine Beteiligung an Bürgerwindparks erlauben. Schließlich werden verschiedenste Gesellschaftsformen daraufhin analysiert, ob sie sich als Organisationsform eines Bürgerwindparks eignen.
Der "Alt-Anschliesser-Fall"
(2018)
Mit dieser Arbeit zeigt der Autor die vielfältigen Wege der politischen Willensbildung im Bundestag einschließlich außerparlamentarischer Einflussnahmen auf und misst sie speziell am Grundgesetz.
Aufgrund der Fülle der im Parlament behandelten Thematiken kann nicht jeder Abgeordnete auf jedem Gebiet über ausreichende Sachkenntnisse verfügen. Dies zieht eine Zusammenarbeit der Abgeordneten in Fraktionen und Ausschüssen sowie Kontakte zu außerparlamentarischen Dritten nach sich. Beides dient auch dazu, fremde Wissensressourcen zu erschließen. Wenngleich dies nicht die einzige Ursache für außerparlamentarische Zusammenarbeit ist, zeigt sich hieran, dass Praktiken der Kooperation nicht grundsätzlich unlauter sein können. Der Autor zeigt die Grenzen/Bedingungen der Zulässigkeit auf.
"Vorübergehende" Leiharbeit
(2018)
Leiharbeit ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Von besonderer Bedeutung für Entleiher und Leiharbeitnehmer waren und sind seit jeher die zeitliche Limitierung von Leiharbeit. Die Unbestimmtheit des durch die Leiharbeitsrichtlinie eingeführten Merkmals der »vorübergehenden« Dauer von Leiharbeit hat in Literatur und Rechtsprechung viele Meinungen hervorgerufen. Rechtssicherheit haben all diese nicht gebracht. Der Autor widmet sich der Herkunft und Bedeutung des Begriffs der vorübergehenden Dauer und bietet ein grundrechts- und unionsrechtskonformes Lösungsmodell zum Verständnis und Umgang mit diesem Merkmal. Die gefundenen Ergebnisse überträgt er auf die AÜG-Novelle von 2017.
Anhand des religiösen Selbstverständnisses der Kirchen und des darauf beruhenden Begriffs der »Dienstgemeinschaft« untersucht der Autor Zulässigkeit und Grenzen der Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Er empfiehlt die Schaffung von Regelwerken zur Einhaltung kirchlicher Loyalitätspflichten.
Vorwort der deutschen Seite
(2018)
Der Band enthält die Vorträge, welche anlässlich der Verabschiedung von Detlev W. Belling in den Ruhestand gehalten wurden:
Der Beitrag des Ministers der Justiz von Ungarn, László Trócsányi, befasst sich mit dem Thema Demokratie, Identität und Rechtsstaat – die europäische Integration und die Mitgliedstaaten. Entwickelt wird eine Vision der Europäischen Union, die statt auf fortschreitender Zentralisierung stärker auf einer gleichberechtigten Kooperation der Mitgliedstaaten basiert. Die nationalen Verfassungsidentitäten sollen als unentbehrliche Bestandteile der nationalen Souveränität nicht der europäischen Integration geopfert werden. Vor allem der Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts wird in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt. „Integrationswut“ gelte es zu verhindern. Die Rechtsstaatlichkeit einzelner Mitgliedstaaten dürfe durch die Union nicht infrage gestellt werden.
In seiner Abschlussvorlesung geht Detlev W. Belling der Frage nach, ob und inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse durch die Gnadenträger in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. Detailliert werden in diesem Zusammenhang nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das breit gefächerte Meinungsspektrum der Literatur abgebildet. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der ferneren und unmittelbaren Geschichte wird die Entwicklung des Gnadenrechts nachgezeichnet. Missbrauchsgefahren, wie sie nicht nur kennzeichnend für Diktaturen und Monarchien sind, werden aufgezeigt. Die Erkenntnisse aus der historischen Darstellung aufgreifend, wird anhand einer umfassenden Analyse der geltenden Rechtslage nachgewiesen, aus welchen Gründen die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts geboten ist.
Familienrecht §§ 1297-1921
(2018)
Das vorliegende Werk ist das Ergebnis der 4. Woche des Russischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin hielten Vorträge zum Völkerrecht, Verfassungs- und Staatsangehörigkeitsrecht, Bürgerlichen Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Finanzrecht und Bankrecht. Das russische Recht befindet sich nach dem Ende der Sowjetunion im Wandel. Die Beiträge zeugen vom hohen Stand der Jurisprudenz an der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin. Die Wochen des Russischen Rechts tragen dazu bei, das Recht der Russischen Föderation bei uns in Deutschland bekannt zu machen und rechtsvergleichend zur Diskussion zu stellen.