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Zur Vollmachterteilung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften mit Beteiligung Minderjähriger
(2002)
Verfasser erörtert, im Zusammenhang mit dem Erfordernis der familienrechtlichen Genehmigung, die Problematik der Bevollmächtigung eines Dritten durch die Eltern bezüglich der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder bei Grundstücksgeschäften. Er befasst sich zunächst mit der Natur und den Folgen des Genehmigungsvorbehalts sowie mit den Besonderheiten der hier in Rede stehenden Bevollmächtigung. Sodann behandelt er neben der Frage, ob das Vertretergeschäft dem Genehmigungsvorbehalt unterfalle, vor allem unter welchen Bedingungen die Genehmigung der Vollmachtserteilung des Dritten durch das Familiengericht in Betracht gezogen werden könne. Hierbei geht es insbesondere auf das Thema der unwiderruflichen Vollmacht ein. Der Autor beschäftigt sich in diesem Zusammehang auch mit den Konsequenzen, die die vorgenannte Rechtsprechung für die Beurkundungspraxis mit sich bringe.
Das nationale Recht wird mehr und mehr durch EG-Recht beeinflussst. In diesem Zusammenhang ergeben sich bei denjenigen EG-Rechtsakten, die anders als EG-Verordnungen nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, sondern von diesen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, vielfältige Probleme. Diese Probleme behandelt der Verfasser aus der Sicht des Anwalts in einer Weise, dass diejenigen, die sich in der Praxis mit derartigen Umsetzungsfragen zu beschäftigen haben, wertvolle Hinweise für eine konkret zu lösende Umsetzungsproblematik erhalten. Ergänzt und damit noch transparenter werden seine Lösungsvorschläge dadurch, dass der Verfasser sie im zweiten Teil der Untersuchung auf die konkrete Fragestellung anwendet, inwieweit es zu einer Umsetzung bzw. ordnungsgemäßen Umsetzung der in den Jahren 1988 bis 2001 erlassenen Fleischhygienegebührenrechtsakte der EG gekommen ist. Diese Arbeit wurde betreut von Professor Dr. D.C. Umbach an der Universität Potsdam. Aus dem Inhalt: Abgrenzung der Umsetzungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Anforderungen an das Vorliegen eines Umsetzungsaktes sowie an eine ordnungsgemäße Umsetzung. Rechtsfolgen bei Umsetzungsverstößen. Prozessuale Fragen.
Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Gegenstand des Projektes war eine Befragung der Gremien zur kommunalen Kriminalitätsverhütung des Landes Brandenburg. Ziel des Projektes war eine Bestandsaufnahme und Systematisierung der konkreten regionalen Erscheinungsformen von Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und ihrer möglichen Ursachen sowie die Ermittlung des von den KKV-Gremien wahrgenommenen politischen Handlungsbedarfs. Inhalt: Gewalt und Fremdenfeindlichkeit: Phänomene, Analyseebenen, Problem- und Thematisierungswellen, Erklärungsansätze und Schlussfolgerungen für die Prävention Kommunale Problemkonstellation und Problembearbeitung gemäß der Expertenbefragung der Leiter der vor Ort bestehenden Gremien kommunaler Kriminalitätsverhütung im Land Brandenburg - Integrationsprobleme und Anlässe der Gewalt - Kommunale Integrationsmaßnahmen - Jugendsubkulturen aus der Sicht kommunaler Gremien zur Kriminalitätsverhütung - Präventionsmaßnahmen zu den Jugendsubkulturen - Gremien zur kommunalen Kriminalitäts-Prävention und Möglichkeiten der Vernetzung - Maßnahmen der KKV-Kommissionen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Prävention - Grundlegende Werte als Basis eines friedlichen Zusammenlebens stärken - Soziale Integration fördern - Umgang mit Medien und Images verbessern - Regionale Identität als Basis gemeinschaftlicher Verantwortung stärken - Die innerschulische soziale Integration verbessern - Kinder- und Jugendarbeit verstetigen - Zivilgesellschaftliche Initiativen unterstützen - Konsequentes rechtsstaatliches Handeln der Ordnungskräfte - Wirkung bisheriger Maßnahmen - Prävention und Präventionsgremien
Zur Nachhaltigkeit der Wirkung eines apparativ unterstützenden Dehn- und Relaxationsverfahrens
(2002)
Zur Gestaltung des Heimkehrermotivs in Zeitungen und Zeitschriften der SBZ und der frühen DDR
(2002)
Nach herrschender Meinung kann ein Auftragnehmer fällige Anschlagszahlungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Unternehmer hat vielmehr nach Kündigung des Vertragsverhältnisses die Schlussrechnung zu erstellen und seine Forderungen auf diesem Wege weiterzuverfolgen. Die Verfasser setzen sich kritisch mit dieser herschenden Meinung auseinander, die ihres Erachtens den Unternehmer insbesondere dann unangemessen benachteiligt, wenn der Besteller das Vertragsverhältnis während eines auf Zahlung fälliger Abschgszahlungen gerichteten Prozesses kündigt.
Zur Erfassung und Beschreibung von Lexik in Texten : Topikketten und funktionale Satzperspektive
(2002)
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.