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As digital media infiltrate an increasingly greater proportion of our lives, concern about the possibility of various forms of technology addictions has emerged. For technology addiction, researchers have developed a variety of self-reported scales in areas such as Internet, smartphones, videogames, social network sites (SNS) or television. However, no uniform criteria or definition exists for technology addiction. Utilized dimensions of technology addiction, to measure specific outcomes, lack a conceptual standard. Therefore, linkages between technology areas dimensions have not been examined in a broader way by the research community, in order to develop a uniform technology addiction scale.
In this regard, firstly, a theoretical model was developed in order to extract common technology dimensions. Secondly, a systematic literature review in the areas of Internet, smartphone, video games and SNS was conducted in order to extract the dimensions used. To identify relevant studies, nine databases (GoogleScholar, ScienceDirect, PubMed, EmeraldInsight, Wiley, SpringerLink, ACM, iEEE and JSTOR) were searched, producing 4698 results, and 50 studies met the inclusion criteria. Thirdly, the developed theoretical model was utilized in order to determine the dimension in each of the identified scales.
Based on analysis of the dimensional distributions, the findings suggest that there are common dimensions across areas of technology such as “compulsive use” and “negative outcomes” but also differences in dimensions across areas such as “social comfort” and “mood regulation”, which are more used in the area of SNS. Moreover, new dimensions such as “cognitive absorption” or “utility and function loss" for technology addiction were extracted, which should be considered as these have not yet been researched in a broader way. In addition, no gold standard for the conceptual criteria or definition for technology addiction has been developed yet.
Sowohl in der intersektionalen Ungleichheitsforschung als auch in feministischer Geschlechterforschung bleibt der Fokus bezüglich Themen wie Geschlechterdiskriminierung der Geschlechtergerechtigkeit - trotz der jahrelangen Erkenntnis über die Vielzahl von Geschlechtsidentitäten - zumeist nur auf Lebenssituationen von Männern und Frauen. Dies erweist sich jedoch als höchst problematisch, da Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in einem hohen Maß von Diskriminierung und sozialer Ungleichheit betroffen sind. In der Abschlussarbeit wird deswegen mit Hilfe einer intersektionalen Perspektive auf diese Forschungslücke eingegangen. Es wird dabei die Frage gestellt, welche Möglichkeiten und Grenzen das Konzept der Intersektionalität in Bezug auf die Erforschung von Diskriminierungserfahrungen von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität bietet und worauf die soziale Ungleichheit dieser Personengruppe basiert. Hierfür wird zunächst nicht nur auf grundlegende geschlechtersoziologische Theorien eingegangen sowie das Konzept der Intersektionalität erläutert, sondern auch ausführlich der Wissenschaftsstand zu nicht-binären Personen nachgezeichnet. Bei der darauffolgenden Analyse der Diskriminierungserfahrungen werden vor allem die sprachliche Benachteiligung, die Invalidierung der Geschlechtsidentität sowie die durch Institutionen und systematische Strukturen hervorgerufene, besonders dramatische soziale Ungleichheit deutlich. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen nicht-binären Personen, wobei sich vor allem der Einfluss von Rassismus als äußerst auffällig erweist. Die soziale Ungleichheit der nicht-binären Personen lässt sich dabei zu einem großen Teil durch die in der Gesellschaft vorherrschende Heteronormativität und dem Alltagswissen über eine vermeintliche Dualität der Geschlechter erklären. Im Hinblick auf die Fruchtbarkeit einer intersektionalen Perspektive auf Diskriminierungserfahrungen von nicht-binären Personen zeigen sich Grenzen des Konzepts vor allem bei der notwendigen Limitierung der Kategorienanzahl und bei einer Herangehensweise, welche den Begriff der Intersektionalität wörtlich nimmt. Möglichkeiten bei der Verwendung einer Mischung aus antikategorialen und interkategorialen Ansatzes sind hingegen, eine Kritik an Ausschlüssen in der Forschung zu sozialer Ungleichheit, die kritische Sichtbarhaltung der machtvollen Prozesse hinter Kategorisierungen und das Aufzeigen von Unterschieden innerhalb ansonsten als homogen behandelten sozialen Gruppen. Um das Ausmaß an Diskriminierung für nicht-binäre Personen zu reduzieren, werden deswegen abschließend sowohl strukturelle Veränderung als notwendig erachtet als auch ein aufgeklärter, respektvoller und einschließender Umgang mit nicht-binären Personen in der Wissenschaft und im Alltag.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern der Beutelsbacher Konsens in einem ausgewählten Schulbuch für den Politikunterricht in der Sekundarstufe I in Brandenburg berücksichtigt wird. Um sich dieser Frage anzunähern, werden zunächst die drei Grundsätze des Konsenses wiedergegeben: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Da der Konsens, auch wenn er von einem Großteil der Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker geteilt wird, immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist, werden in einem ersten Schritt Ansätze zur Aktualisierung bzw. Erweiterung dargestellt und anschließend aktuelle Streitpunkte aufgezeigt. In einem kurzen Zwischenfazit wird dann ein für die Schulbuchanalyse unabdingliches, eindeutiges Verständnis des Konsenses entwickelt.
Im folgenden Schritt wird die Rolle von Schulbüchern als Lehr- und Lernmedien diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, weshalb sich gerade Schulbücher für eine Analyse im Rahmen der vorliegenden Arbeit eignen. Vor diesem Hintergrund wird das Konzept der Schulbuchanalyse vorgestellt. In diesem Rahmen werden der Untersuchungsschwerpunkt (Kontroversitätsgebot) und der Untersuchungsgegenstand (Kontroverse um Migration und Integration) eingegrenzt. In der Folge wird das Schulbuch Politik und Co. 1 mithilfe des erarbeiteten Untersuchungsinstruments (Kodierleitfaden) analysiert. Zudem werden die Ergebnisse pointiert und die gewählte Vorgehensweise reflektiert.