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In den vergangenen Jahren hat sich die Politikdidaktik zunehmend mit dem Einsatz von Narrationen im Politikunterricht beschäftigt, denn neben Sachtexten bietet auch die Belletristik die Möglichkeit, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Insbesondere die Literatur von Ferdinand von Schirach hat in den letzten Jahren zunehmend Anklang in der Gesellschaft gefunden. Von Schirachs Texte greifen gesellschaftskritische Themen auf, beleuchten diese aus verschiedenen Perspektiven und fordern zur Meinungsbildung heraus. Aus diesem Grund weisen von Schirachs Narrationen ein hohes Potential für die Politische Bildung auf. Politische Bildung schließt auch die Rechterziehung ein. Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach setzt sich sowohl mit rechtlichen, als auch mit politischen Themen im Sinne der Rechtserziehung auseinander. In der vorliegenden Masterarbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Roman Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach als Narration eine Chance für politisch-rechtliches Lernen im Politikunterricht darstellt. Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden die Lernchancen und -grenzen des Romans hinsichtlich seiner Thematik und seines Genres, sowie durch den Roman geförderten Kompetenzen herausgearbeitet und die durch ihn möglichen fächerübergreifenden Bezüge verdeutlicht. Durch die Auseinandersetzung mit von Schirachs Werk beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit politisch-rechtlichen Themen, wie dem Spannungsverhältnis von Recht und Gerechtigkeit, dem Ablauf von Strafgerichtsverfahren, dem theoretischen Anspruch des Rechtsstaates und dessen realen Schwächen. Zudem fördert die Auseinandersetzung mit dem Roman Der Fall Collini die vier fachbezogenen Kompetenzen der Politischen Bildung, sowie Multiperspektivität und exemplarisches Lernen. Des Weiteren verknüpft der Roman historische, politisch-rechtliche und moralisch-ethische Aspekte miteinander, wodurch fächerübergreifende Bezüge mit den Fächern Geschichte, Deutsch und L-E-R hergestellt werden können. Darüber hinaus spricht der Justizroman als Narration seine Leserinnen und Leser auch emotional an und fördert somit eine ganzheitliche und nachhaltige Wissensvermittlung im Sinne der Rechtserziehung. Es hat sich gezeigt, dass Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach sich für die unterrichtliche Beschäftigung innerhalb der Politischen Bildung besonders eignet.
Seit dem Schuljahr 2020/21 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neuer Kernlehrplan für die Realschule, Gesamtschule und Sekundarschule. Dafür haben wir gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bundesland die #-Schulbuchreihen entwickelt.
Mit #Politik Wirtschaft – Nordrhein-Westfalen bieten wir Ihnen innovative und aktuelle Produkte für einen modernen Politik- und Wirtschaftsunterricht. Neben dem neuen Lehrplan sind die Vorgaben des Medienkompetenzrahmens und die besonderen Herausforderungen heterogener Lerngruppen berücksichtigt.
Wir bieten Ihnen einen problemorientierten und schülernahen Unterricht. Die Rubrik ”Gemeinsam aktiv“ ermöglicht ein selbstgesteuertes Lernen. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich projektartig größere Einheiten eines Kapitels. Sie können Ihren Unterricht einfach und schnell besonders vielfältig und spannend gestalten.
Durch Fallbeispiele werden die Schülerinnen und Schüler direkt angesprochen. Eine kreative Vielfalt aus Bild-, Grafik- und Textmaterial, aktivierende Aufgaben, Methoden-und Grundwissenseiten und ein Kompetenzcheck zum Abschluss der Großkapitel vervollständigen das Angebot.
Zu jeder Unterrichtseinheit wird passgenau zum Schulbuch unterschiedliches Differenzierungsmaterial (Texte in einfacher Sprache, Vorstrukturierung von Aufgaben u.v.m.) erstellt. Dieses steht Ihnen in unserem digitalen Lehrermaterial click & teach zur Verfügung und kann von Ihnen nach individuellen Bedürfnissen für einzelne digitale Schulbücher click & study freigeschaltet werden.
30 Jahre Universität Potsdam
(2021)
Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat anlässlich des 30-jährigen Universitätsjubiläums einen Bildband zusammengestellt. Auf 168 Seiten finden sich rund 400 Fotos aus der Geschichte der Potsdamer Alma Mater – von der Pressekonferenz, auf der Brandenburgs Wissenschaftsminister Dr. Hinrich Enderlein die Gründung der Universität bekannt gibt, bis zu den traurig-schönen menschenleeren Campusimpressionen Anfang 2021. Die Auswahl aus Zehntausenden Bildern, die im Laufe der Jahre entstanden sind, dokumentiert die rasante Entwicklung der drei Uni-Standorte Golm, Am Neuen Palais und Griebnitzsee, begleitet Studierende und Forschende verschiedener Generationen und zeigt Eindrücke von wichtigen großen und kleinen Veranstaltungen und Ereignissen sowie – vor allem – vom Alltag einer Universität.
Die Technologie des 3D-Drucks hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Im Industriebereich entstehen immer modernere und spezialisiertere Druckverfahren, im Hobby- und Privatanwenderbereich hingegen werden stetig kostengünstigere und einfacher zu bedienende Geräte zugänglich. Einzig im Bildungsbereich scheint das Themenfeld hingegen erst langsam eine Rolle zu spielen, obwohl sich zahlreiche Bezugspunkte für einen Einsatz in verschiedensten Fächern finden lassen. Insbesondere im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik sind die Schnittstellen zum Rahmenlehrplan Berlin/Brandenburg augenscheinlich, doch es liegen erst vereinzelt konkrete und systematische didaktische Konzepte und Vorschläge zur unterrichtspraktischen Einbettung vor. Die Verfasserin versucht daher in dieser Arbeit die Relevanz des Themas für die technische Bildung deutlich zu machen, eine kurze technische Einführung in das für einen schulischen Einsatz besonders geeignete FDM-Druckverfahren zu geben und daran anknüpfend konkrete Umsetzungsvorschläge aufzuzeigen: einerseits in Form eines allgemeinen Phasenmodells zur Planung von Technikunterricht sowie andererseits in Form eines exemplarischen Unterrichtskonzepts. Am Beispiel eines Schachsets wird verdeutlicht, wie Schülerinnen und Schüler zum Anfertigen der Konstruktionsunterlagen digitale CAD-Programme nutzen und anschließend mit Hilfe eines 3D-Druckers additiv fertigen können.
Afghanistan und Zentralasien
(2021)
Afghanistan-Krieg
(2021)
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 1864) informiert dieser Beitrag die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Kurz thematisiert wird außerdem das Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Darüber hinaus wird ein Blick in die Pläne zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen geworfen und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH auf diesem Rechtsgebiet vorgestellt.
Zwar war der Gesetzgeber im Jahr 2020 wenig aktiv, die Gerichte haben jedoch eine Vielzahl bedeutender urheberrechtlicher Entscheidungen getroffen. Dieser Bericht widmet sich im Anschluss an Nordemann/Waiblinger (NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 737) der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH im Urheberrecht. Die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte werden, wie üblich, demnächst in GRUR-RR dargestellt.
Im Anschluss an eine allgemeine Erläuterung seiner Rechtsgrundlagen analysieren die Autoren die geltende Rechtslage in Bezug auf ausgewählte aktuelle Fragen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Konkret widmen sie sich den Fragestellungen, ob die Förderung von „Tierrechten“ einen gemeinnützigen Zweck bildet, ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig ein rechtstreues Verhalten voraussetzt und insoweit das Verhalten Dritten zugerechnet werden kann und ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig binnendemokratische Strukturen und eine prinzipielle Zugangsoffenheit bedingt. Hinsichtlich dieser Fragen werden zudem Empfehlungen für zukünftige Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts formuliert.
Anerkennung und Macht
(2021)
In der vorliegenden Untersuchung habe ich das Ziel verfolgt, einen sachlich-eigenständigen Beitrag für eine Debatte gegen Honneths kritische Gesellschaftstheorie zu leisten. In dieser Debatte wird Honneth dahingehend kritisiert, dass es ihm mit seiner kritischen Gesellschaftstheorie entgegen seiner eigenen systematischen Zielsetzung nicht gelingt, in modernen liberaldemokratischen Gesellschaften sämtliche Phänomene von sozialer Herrschaft kritisch zu hinterfragen. Denn soziale Anerkennung, die Honneth als Schlüsselbegriff für diese kritische Hinterfragung behandelt, bei der soziale Herrschaft in Verbindung mit sozialer Missachtung (als mangelnde soziale Anerkennung) steht, kann laut der Kritik faktisch selbst ein Medium für die Stiftung von sozialer Unterwerfung sein. Dies geschieht in Prozessen von Identitätsentwicklung, in denen soziale Anerkennung für Individuen als Anerkannte bestimmte Identitätsmöglichkeiten einräumt und auf diese Weise gleichzeitig andere Identitätsmöglichkeiten ausschließt, womit sie auf diese Identität einschränkend und insofern herrschend wirkt. Es handelt sich um eine Form von sozialer Herrschaft, die durch soziale Anerkennung gestiftet wird. Honneth zieht dem Vorwurf zufolge nicht in Erwägung, dass soziale Anerkennung bei Individuen als Anerkannte einen solchen negativen Effekt erzielen kann. Hieraus ergeben sich die Fragen, ob soziale Anerkennung in Prozessen von Identitätsentwicklung jeweils mit sozialer Herrschaft einhergeht und wie dieser Typus von sozialer Herrschaft kritisiert werden kann. Diese Fragen hat Honneth zuletzt in einem persönlichen Gespräch mit Allen und Cooke (als zwei Teilnehmerinnen der Debatte gegen Honneth) beantwortet. An dieser Stelle vertritt er mit beiden Gesprächsteilnehmerinnen die Auffassung, dass die Operation der Einschränkung von Identitätsmöglichkeiten an sich keine Operation darstellt, welche, wie sonst in der Debatte gegen seine kritische Gesellschaftstheorie behauptet wird, auf soziale Herrschaft zurückführt. Diese Auffassung beruht auf der Idee, wonach soziale Anerkennung sich in jenem praktischen Kontext nur unter der Bedingung als herrschaftsstiftend erweist, dass sie immanente Prinzipien verletzt, die substanziell kritische Maßstäbe definieren.
Mein Beitrag zu dieser Debatte gegen Honneth besteht auf der einen Seite in der Erklärung, dass sowohl jene Auffassung als auch jene Idee argumentativ mangelhaft sind, und auf der anderen Seite in der Ausführung des Vorhabens, diesen argumentativen Mangel selbst zu beheben. Gegen jene Auffassung behaupte ich, dass die drei Autoren in ihrem Gespräch nicht erläutern, inwiefern soziale Anerkennung nicht herrschend wirkt, wenn sie die Identitätsmöglichkeiten von Individuen als Anerkannte einschränkt, denn mit dieser Einschränkung wird vielmehr faktisch über diese Individuen geherrscht – die Debatte gegen Honneth, so zur Unterstützung dieser Ansicht, baut hauptsächlich auf ebendiesem Faktum auf. Gegen jene Idee habe ich fünf problematische Fragen gestellt und beantwortet, die Bezug eigentlich nicht allein auf diese Idee selbst, sondern überdies auf weitere, naheliegende Ideen nehmen, welche die drei Autoren angesprochen haben.
Apokalypse
(2021)
Aporien des Rechts
(2021)