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Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Personalauswahlentscheidungen zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus. Die damit verbundene Unsicherheit lässt Entscheider vielfach die Verantwortung an teure Personalauswahlverfahren oder an Personalberater abgeben. Diese Arbeit gibt einen Überblick über die bestehende Personalauswahlforschung und zeigt dabei auf, wie das rationale Paradigma in der Personalauswahl Emotionen als Entscheidungshilfe bisher systematisch ausgegrenzt. Denn Personalverantwortliche stoßen im Rahmen der Auswahlentscheidung immer wieder auf die Frage nach dem „richtigen“ Verhältnis von Emotionen und Verstand: Kann oder soll ich sogar meinen Gefühlen vertrauen? Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, wurden mehrere Entscheider vom Top-Management bis zum Kleinunternehmer befragt. Das Ergebnis ist eine Studie, welche die vielfältigen Strategien im Umgang mit Emotionen in Entscheidungsprozessen analysiert und darstellt. Es wird aufgezeigt, wie Emotionen einerseits Entscheider behindern, stören und Kosten verursachen und wie man anderseits mit einer gewinnbringenden Integration von Emotionen zu besseren Personalentscheidungen gelangen kann. Dabei verknüpft die vorliegende Untersuchung die neuesten Erkenntnisse der Hirnforschung mit der praxisorientierten Welt von Personalentscheidern. Emotionen sind Teil von Entscheidungen. Dies für sich zu erkennen und richtig zu nutzen, führt nach Ansicht des Autors zu besseren und zufriedenstellenderen Entscheidungen.
Die Europäische Währungsunion (EWU) umfasst heute 16 Staaten mit insgesamt 321 Millionen Einwohnern, sie ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von 22,9 Billionen Euro einer der größten Wirtschaftsräume der Erde. In den nächsten Jahren wird die EWU durch die Aufnahme der 2004 und 2007 beigetretenen neuen EU-Länder weiter wachsen. Da der Beitritt von der Erfüllung der Kriterien von Maastricht abhängt, erfolgt die Erweiterung im Gegensatz zur 5. Erweiterungsrunde der EU nicht als Block, sondern sequentiell. Nach den Beitritten von Slowenien am 1.1.2007 und der Slowakei zum 1.1.2009 steht der Beitritt eines ersten großen Landes in den nächsten Jahren bevor. Daher stößt die Frage der Effekte eines solchen Beitritts seit geraumer Zeit auf breites Interesse in der ökonomischen Literatur. Das Forschungsziel der Dissertation ist es, die theoretischen Wirkungsmechanismen eines Beitritts der neuen Mitgliedsländer zur Europäischen Währungsunion abzubilden. Hierzu werden mögliche stabilitätspolitische Konsequenzen sowie die Auswirkungen eines Beitritts auf die geografische Wirtschaftsstruktur und das Wachstum dieser Länder in theoretischen Modellen abgeleitet. Die direkten Effekte des Beitritts werden in einem angewandt-theoretischen Modell zudem quantifiziert. Insgesamt wird der Beitritt aus drei verschiedenen Perspektiven analysiert: Erstens werden die Konsequenzen der Währungsunion für die Stabilitätspolitik der neuen Mitgliedsländer im Rahmen eines neukeynesianischen Modells betrachtet. Zweitens werden die mit der Transaktionskostensenkung verbundenen Gewinne in einem angewandten Gleichgewichtsmodell quantifiziert. Drittens werden die wachstumstheoretischen Wirkungen der Finanzmarktintegration in einem dynamischen Gleichgewichtsmodell untersucht. Da die drei Aspekte der makroökonomischen Stabilität, der Transaktionskostensenkung und der dynamischen Wirkungen der Finanzmarktintegration weitgehend unabhängig voneinander auftreten, ist die Verwendung verschiedener Modelle mit geringen Kosten verbunden. In der Gesamtbeurteilung des EWU-Beitritts der neuen EU-Länder kommt diese Arbeit zu einer anderen Einschätzung als bisherige Studien. Die in Teil eins ermittelten stabilitätspolitischen Konsequenzen sind entweder neutral oder implizieren bei Beitritt zur Währungsunion eine größere Stabilität. Die in Teil zwei und drei ermittelten statischen und dynamischen Gewinne eines Beitritts sind zudem erheblich, so dass ein schneller Beitritt zur Währungsunion für die neuen EU-Mitgliedsländer vorteilhaft ist. Unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) müssen hierzu jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein. Einerseits sind hinreichend entwickelte Finanzmärkte notwendig, um das Ziel einer Konvergenz der neuen und alten EU-Mitgliedsländer zu erreichen. Andererseits wird der Gesamtraum von einer stärkeren Finanzmarktintegration und einer Senkung der Transaktionskosten profitieren, jedoch durch die Übertragung von Schocks der neuen Mitgliedsländer instabiler. Daher kann der Beitritt der neuen Mitgliedsländer zur EWU für den Gesamtraum negativ sein. Diese Kosten sind nur dann zu rechtfertigen, falls über die schnellere Entwicklung der neuen Mitgliedsstaaten eine höhere Stabilität des Währungsraumes erzielt wird. Das neukeynesianische Wachstumsmodell gibt Hinweise, dass eine solche Entwicklung eintreten könnte.
Das Erkenntnisziel der Analyse der Vermögenslage ist die Gewinnung von Informationen über das Vermögen eines Unternehmens und seine Investitionstätigkeiten. In dieser Arbeit stellt das Definitionssystem der Jahresabschlussanalyse (in der Fachliteratur auch Bilanzanalyse genannt) die theoretische Grundlage für die statistische Analyse der Vermögenslage in der Gesamtheit öffentlicher Unternehmen dar. Die Vermögenslage wird mit Hilfe der aus der Bilanz ablesbaren Kennzahlen analysiert. Dabei stellen die Posten der Bilanz ursprüngliche Merkmale dar, auf deren Grundlage die zu untersuchenden Merkmale – Kennzahlen der Vermögenslage gebildet werden. Da die Heterogenität öffentlicher Unternehmen die Vergleichbarkeit der untersuchten Kennzahlen erschwert, stellt die Aufbereitung der Bilanz (Bildung der Strukturbilanz) in diesem Zusammenhang einen wichtigen Zwischenschritt in der Analyse dar, der allerdings schon dem Wirtschaftsprüfer erhebliche Kopfschmerzen bereiten kann, geschweige dem Statistiker. Eine einheitliche Strukturbilanz soll die Vergleichbarkeit der Bilanzkennzahlen gewähren. Die Vorgehensweise bei der Aufbereitung der Bilanz für eine Strukturbilanz wird in der Fachliteratur nicht eindeutig festgelegt. Die fachlichen Beiträge dort bestehen überwiegend aus Hinweisen und Empfehlungen zum Vorgehen in einzelnen Untenehmen, was natürlich gut nachzuvollziehen ist, da jedes Unternehmen eine eigene Spezifik hat. An dieser Stelle muss jedoch ein Statistiker, der sich weniger mit den einzelnen Fällen beschäftigt, sondern die Massenphänomene untersucht, auf eine einheitliche Variante der Bilanzaufbereitung zurückgreifen. Auf die Besonderheiten der Datenaufbereitung für öffentliche Unternehmen und die Bildung der Strukturbilanz soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. In dem folgenden Abschnitt werden die zu untersuchenden Merkmale - Kennzahlen der Vermögenslage definiert. Diesem schließt sich der Abschnitt mit den empirischen Ergebnissen an. Die Berechnungen wurden sowohl für die ganze Grundgesamtheit öffentlicher Unternehmen als auch an einigen Stellen für ihre einzelnen Klassen durchgeführt.
ERP-Architekturen
(2010)
Eine Golf-Währungsunion
(2010)
Die Entwicklung der deutschen Regionen nach der Wiedervereinigung kann mit Hilfe der Neuen Ökonomischen Geographie erklärt werden. Die gängigen Modelle zeigen aber weder, wie dauerhafte Lohnsatzdifferenzen ohne vollständige Agglomeration entstehen, noch wird die Frage beantwortet, in welcher der betrachteten Regionen sich eine Agglomeration bildet. Diese Lücke wird hier geschlossen, indem das Modell von Ludema und Wooton (1997) erweitert und anschließend auf die Situation in Deutschland angewendet wird.
Die Neue Ökonomische Geographie (NEG) erklärt Agglomerationen aus einem mikroökonomischen Totalmodell heraus. Zur Vereinfachung werden verschiedene Symmetrieannahmen getätigt. So wird davon ausgegangen, dass die betrachteten Regionen die gleiche Größe haben, die Ausgabenanteile für verschiedene Gütergruppen identisch sind und die Transportkosten für alle Industrieprodukte die selben sind. Eine Folge dieser Annahmen ist es, dass zwar erklärt werden kann, unter welchen Bedingungen es zur Agglomerationsbildung kommt, nicht aber wo dies geschieht. In dieser Arbeit werden drei Standardmodelle der NEG um verschiedene Asymmetrien erweitert und die Veränderung der Ergebnisse im Vergleich zum jeweiligen Basismodell dargestellt. Dabei wird neben der Theorie auf die Methoden der Simulation eingegangen, die sich grundsätzlich auf andere Modelle übertragen lassen. Darauf aufbauend wird eine asymmetrische Modellvariante auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands angewandt. So lässt sich das Ausbleiben eines flächendeckenden Aufschwungs in den neuen Ländern, die starken Wanderungsbewegungen in die alten Länder und das dauerhafte Lohnsatzgefälle in einem Totalmodell erklären.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung der ersten deutschen Kolonien in Georgien sowie die wirtschaftlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten. Im II. Kapitel wird kurz die Vorgeschichte der Beziehungen zwischen Deutschland und Georgien beschrieben. Es wird gezeigt, dass diese Beziehungen schon im dritten Jahrhundert begannen und nach der Eroberung Georgiens durch die Mongolen im 13. Jahrhundert unterbrochen wurden. Die Wiederherstellung der Beziehungen zwischen den Ländern fand im 17. Jahrhundert statt, wobei eine Intensivierung im 18. Jahrhundert beobachtet werden kann. Im III. Kapitel geht es um die Entstehung der deutschen Kolonien in Georgien; insbesondere entstanden viele deutsche Siedlungen in Ost-Georgien, in der Nähe der Hauptstadt Tbilissi (mit deutschen Bezeichnungen, z.B. Rosenthal, Marienfeld, Alexandersdorf, Petersdorf, Elenendorf usw.) und in Tbilissi. Das IV. Kapitel beschäftigt sich mit der Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten der deutschen Kolonien, insbesondere mit der Gründung von zahlreichen neuen kleinen und mittleren Unternehmen in der Nahrungsproduktion, Landwirtschaft und im Dienstleistungsbereich. Die kleinen und mittleren deutschen Unternehmen verwendeten modernes Know-how und Technologien aus Deutschland. Dies hat wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens beigetragen.
Der vorgestellte Beitrag erforscht die wirtschaftlichen Tätigkeiten des großen deutschen Unternehmens Siemens und Halske in Georgien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diesbezüglich sind in der Arbeit die folgenden Schwerpunkte gesetzt worden: - Erforschung des Wirkens der Firma Siemens und Halske und seiner Folgen; - Darstellung der positiven und negativen Seiten des Einflusses auf die georgische Wirtschaft. Die wissenschaftliche und praktische Relevanz kann wie folgt formuliert werden: - Es wird begründet, dass die Firma Siemens und Halske durch ihre Aktivitäten in Georgien (Bau von Telegrafenleitungen, Einführung einer Reihe von Neuheiten in der Kupfer- und Erdölproduktion) eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielte; - Die Aktivitäten der Firma, deren positive und negative Seiten sowie ihr Einfluss auf die georgische Wirtschaft werden im Einzelnen charakterisiert.
Der vorgestellte Beitrag erforscht die wirtschaftlichen Tätigkeiten der großen deutschen Unternehmen Gelsenkirchen AG, Deutscher Kaiser AG sowie weiterer Firmen und Banken in Georgien am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Diesbezüglich sind in der Arbeit die folgenden Schwerpunkte gesetzt worden: - Erforschung des Wirkens der Firmen Gelsenkirchen AG und Deutscher Kaiser AG und seiner Folgen; - Darstellung der positiven und negativen Seiten ihres Einfluss auf die georgische Wirtschaft; - Darstellung der (insbesondere wirtschaftlichen) Beziehungen zwischen Deutschland und der Demokratischen Republik Georgien (1918 – 1921). Die wissenschaftliche und praktische Relevanz kann wie folgt formuliert werden: - Es wird begründet, dass die deutschen Firmen durch ihre Aktivitäten in Georgien (Bau von Eisenbahnlinien, Einführung einer Reihe von Neuheiten in der Kupfer- und Manganproduktion sowie der Metallverarbeitung) eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielten; - Die Aktivitäten der Firmen, deren positive und negative Seiten sowie ihr Einfluss auf die georgische Wirtschaft werden im Einzelnen charakterisiert.