Refine
Has Fulltext
- yes (287) (remove)
Year of publication
- 2010 (287) (remove)
Document Type
- Article (119)
- Monograph/Edited Volume (47)
- Doctoral Thesis (36)
- Postprint (27)
- Review (21)
- Part of Periodical (16)
- Master's Thesis (10)
- Preprint (7)
- Working Paper (3)
- Conference Proceeding (1)
Language
- German (287) (remove)
Keywords
- Deutschland (18)
- Germany (17)
- Poland (17)
- Polen (17)
- Integration (15)
- Consolidation (14)
- European Union (14)
- Europäische Union (14)
- Vertiefung (14)
- Africa (3)
Institute
- WeltTrends e.V. Potsdam (42)
- Kommunalwissenschaftliches Institut (30)
- MenschenRechtsZentrum (29)
- Historisches Institut (27)
- Wirtschaftswissenschaften (22)
- Department Linguistik (21)
- Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft (19)
- Vereinigung für Jüdische Studien e. V. (18)
- Institut für Informatik und Computational Science (15)
- Institut für Romanistik (9)
Das 3. Herbsttreffen Patholinguistik fand am 21. November 2009 an der Universität Potsdam statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die drei Hauptvorträge zum Schwerpunktthema „Von der Programmierung zu Artikulation: Sprechapraxie bei Kindern und Erwachsenen“. Darüber hinaus enthält der Band die Beiträge aus dem Spektrum Patholinguistik, sowie die Abstracts der Posterpräsentationen.
Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kamen in diesem Raum neue Migrationsprozesse wie die Arbeitsmigration zwischen den südlichen GUS-Republiken und Russland, aber auch grenzüberschreitende Bevölkerungsbewegungen ethnischer Gruppen in ihre „historischen Herkunftsgebiete“ auf. Die in der vorliegenden Arbeit untersuchten, dynamischen Wanderungsprozesse von Kasachen zwischen der Mongolei und Kasachstan weisen Kennzeichen dieses Migrationstypus, aber auch einige Besonderheiten auf. Die vorliegende Arbeit hat längere Forschungsaufenthalte in Kasachstan und der Mongolei von 2006 bis 2009 zur Grundlage. Aus der Mongolei stammende kasachische Migranten im Umland von Almaty und Kasachen im westlichsten aymag der Mongolei, Bayan-Ölgiy, wurden mittels quantitativer und qualitativer Methoden empirischer Sozialforschung befragt. Ergänzend wurden in beiden Staaten Befragungen von Experten aus gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Institutionen durchgeführt, um eine möglichst ausgeglichene Sicht auf die postsowjetischen Migrations- und Inkorporationsprozesse zwischen beiden Staaten sicherzustellen. Zwischen den Migranten in Kasachstan und ihren – noch bzw. wieder – in der Mongolei lebenden Verwandten haben sich in den letzten Jahrzehnten enge soziale Netzwerke entwickelt. Die Aufrechterhaltung der Bindungen wird durch eine Verbesserung der Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen beiden Staaten gefördert. Zirkuläre Migrationsmuster, regelmäßige Besuche und Telefongespräche sowie grenzüberschreitende sozioökonomische Unterstützungsmechanismen haben sich insbesondere in den vergangenen Jahren intensiviert. Diese Interaktionen sind im Kontext der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen im Migrationssystem Mongolei-Kasachstan – und insbesondere in Wechselwirkung mit der staat¬lichen Migrations- und Inkorpora-tionspolitik – einzuordnen. Die Erkenntnisse der vorliegenden Untersuchung lassen sich in aller Kürze so zusammenfassen: (I) Die in sozialen Netzwerken organisierten Interaktionen der Kasachen aus der Mongolei weisen Merkmale von, aber auch Unterschiede zu Konzepten des Transnationalismus-Ansatzes auf. (II) Die sozialen Bindungen zwischen Verwandten generieren Sozialkapital und tragen zur alltäglichen Unterstützung bei. (III) Die lokalen und grenzüberschreitenden Aktivitäten der Migranten sind als Strategien der sozioökonomischen Eingliederung zu deuten. (IV) Ein wesentlicher Teil der aus der Mongolei stammenden Kasachen artikuliert von der Mehrheitsbevölkerung abweichende, hybride Identifikationsmuster, die die politischen Eliten in Kasachstan bisher zu wenig wahrnehmen.
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand - EGMR: Gäfgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verständnis der UN-Konvention
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
PaRDeS. Zeitschrift der Vereinigung für Jüdische Studien e.V., möchte die fruchtbare und facettenreiche Kultur des Judentums sowie seine Berührungspunkte zur Umwelt in den unterschiedlichen Bereichen dokumentieren. Daneben dient die Zeitschrift als Forum zur Positionierung der Fächer Jüdische Studien und Judaistik innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses sowie zur Diskussion ihrer historischen und gesellschaftlichen Verantwortung.
Ghana ist ein Musterbeispiel dafür, dass ein Entwicklungsland den Weg zu Good Governance schaffen kann. In vielen Studien wird dem Land im afrikanischen Vergleich heute bescheinigt, hier ein Vorreiter zu sein. Dies ist Ausgangslage der vorliegenden Studie, die der Frage nachgeht „Welche Gründe, Muster und Bedingungen führen zur Entstehung von Good Governance?“. Im Zentrum der vorliegenden Studie steht, wie aus der erkenntnisleitenden Fragestellung hervorgeht, eine empirische Untersuchung zur Entstehung von Good Governance und damit ein Transformationsprozess. Dieser wird bewusst über einen sehr langen Zeitraum (über ein halbes Jahrhundert) untersucht, um auch langfristige Entwicklungen einbeziehen zu können. Die Studie wird mit Hilfe eines „Mixed-Methods-Ansatzes“ sowohl unter Rückgriff auf quantitative als auch auf qualitative Methoden durchgeführt, was sich im Rückblick als sehr ertragreich erwiesen hat. Zunächst wird die Qualität der Governance über den gesamten Zeitraum anhand von sechs Indikatoren gemessen. Danach werden qualitativ die Gründe für die Fort- und Rückschritte analysiert. Dabei lassen sich immer wieder Systematiken herausarbeiten, wie zum Beispiel zirkuläre Entwicklungen, die über viele Jahre den Weg hin zu Good Governance verhinderten, bis jeweils Ausbrüche aus den Kreisläufen geschafft werden konnten. Sowohl in der demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung als auch bezogen auf die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und die wirtschaftliche Entwicklung. Auch wenn die verschiedenen Bereiche von Good Governance zunächst einzeln untersucht werden, so zeigen sich gleichzeitig deutlich die Wechselwirkungen der Komponenten. Zum Beispiel kristallisiert sich klar heraus, dass Rechtsstaatlichkeit sowohl auf die Stabilität politischer Systeme wirkt, als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung. Ebenso beeinflussen diese wiederum die Korruption. Ähnliche Verknüpfungen lassen sich auch bei allen anderen Bereichen nachvollziehen. Die Entwicklung eines Landes kann also nur unter Berücksichtigung eines komplexen Governance-Systems verstanden und erklärt werden. Dabei können die Wechselwirkungen entweder konstruktiv oder destruktiv sein. Die Verflechtungen der einzelnen Bereiche werden in einem Negativ- und dann in einem Positiv-Szenario festgehalten. Diese Idealtypen-Bildung spitzt die Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit zu und dient dem analytischen Verständnis der untersuchten Prozesse. Die Untersuchung zeigt, wie Good Governance über das Zusammenspiel verschiedener Faktoren entstehen kann und dass es wissenschaftlich sehr ertragreich ist, Transformationsforschung auf ein komplexes Governance-System auszuweiten. Hierbei werden die vielen empirisch erarbeiteten Ergebnisse zu den einzelnen Transformationen zu komplexen, in sich greifenden Gesamtszenarien zusammengeführt. Da es bisher keine explizite Good Governance-Transformationsforschung gab, wurde hiermit ein erster Schritt in diese Richtung getan. Es wird darüber hinaus deutlich, dass eine Transformation zu Good Governance nicht durch eine kurzfristige Veränderung der Rahmenbedingungen zu erreichen ist. Es geht um kulturelle Veränderungen, um Lernprozesse, um langfristige Entwicklungen, die in der Studie am Beispiel Ghana analysiert werden. In vielen vorangegangenen Transformationsstudien wurde diese zeitliche Komponente vernachlässigt. Ghana hat bereits viele Schritte getan, um einen Weg in die Zukunft und zu Good Governance zu finden. Die Untersuchung dieser Schritte ist Kern der vorliegenden Arbeit. Der Weg Ghanas ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Europäische Währungsunion (EWU) umfasst heute 16 Staaten mit insgesamt 321 Millionen Einwohnern, sie ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von 22,9 Billionen Euro einer der größten Wirtschaftsräume der Erde. In den nächsten Jahren wird die EWU durch die Aufnahme der 2004 und 2007 beigetretenen neuen EU-Länder weiter wachsen. Da der Beitritt von der Erfüllung der Kriterien von Maastricht abhängt, erfolgt die Erweiterung im Gegensatz zur 5. Erweiterungsrunde der EU nicht als Block, sondern sequentiell. Nach den Beitritten von Slowenien am 1.1.2007 und der Slowakei zum 1.1.2009 steht der Beitritt eines ersten großen Landes in den nächsten Jahren bevor. Daher stößt die Frage der Effekte eines solchen Beitritts seit geraumer Zeit auf breites Interesse in der ökonomischen Literatur. Das Forschungsziel der Dissertation ist es, die theoretischen Wirkungsmechanismen eines Beitritts der neuen Mitgliedsländer zur Europäischen Währungsunion abzubilden. Hierzu werden mögliche stabilitätspolitische Konsequenzen sowie die Auswirkungen eines Beitritts auf die geografische Wirtschaftsstruktur und das Wachstum dieser Länder in theoretischen Modellen abgeleitet. Die direkten Effekte des Beitritts werden in einem angewandt-theoretischen Modell zudem quantifiziert. Insgesamt wird der Beitritt aus drei verschiedenen Perspektiven analysiert: Erstens werden die Konsequenzen der Währungsunion für die Stabilitätspolitik der neuen Mitgliedsländer im Rahmen eines neukeynesianischen Modells betrachtet. Zweitens werden die mit der Transaktionskostensenkung verbundenen Gewinne in einem angewandten Gleichgewichtsmodell quantifiziert. Drittens werden die wachstumstheoretischen Wirkungen der Finanzmarktintegration in einem dynamischen Gleichgewichtsmodell untersucht. Da die drei Aspekte der makroökonomischen Stabilität, der Transaktionskostensenkung und der dynamischen Wirkungen der Finanzmarktintegration weitgehend unabhängig voneinander auftreten, ist die Verwendung verschiedener Modelle mit geringen Kosten verbunden. In der Gesamtbeurteilung des EWU-Beitritts der neuen EU-Länder kommt diese Arbeit zu einer anderen Einschätzung als bisherige Studien. Die in Teil eins ermittelten stabilitätspolitischen Konsequenzen sind entweder neutral oder implizieren bei Beitritt zur Währungsunion eine größere Stabilität. Die in Teil zwei und drei ermittelten statischen und dynamischen Gewinne eines Beitritts sind zudem erheblich, so dass ein schneller Beitritt zur Währungsunion für die neuen EU-Mitgliedsländer vorteilhaft ist. Unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) müssen hierzu jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein. Einerseits sind hinreichend entwickelte Finanzmärkte notwendig, um das Ziel einer Konvergenz der neuen und alten EU-Mitgliedsländer zu erreichen. Andererseits wird der Gesamtraum von einer stärkeren Finanzmarktintegration und einer Senkung der Transaktionskosten profitieren, jedoch durch die Übertragung von Schocks der neuen Mitgliedsländer instabiler. Daher kann der Beitritt der neuen Mitgliedsländer zur EWU für den Gesamtraum negativ sein. Diese Kosten sind nur dann zu rechtfertigen, falls über die schnellere Entwicklung der neuen Mitgliedsstaaten eine höhere Stabilität des Währungsraumes erzielt wird. Das neukeynesianische Wachstumsmodell gibt Hinweise, dass eine solche Entwicklung eintreten könnte.
Wasser ist rar im Nahen Osten. Die knappe Ressource wird immer häufiger zum Gegenstand politischer Konflikte in der ohnehin instabilen Region. Der Konflikt zwischen Israel und Palästina gilt als eines der gravierendsten Beispiele für diese Entwicklung: Wasser als umkämpftes Menschenrecht, Wasser als strategisches Mittel der Besetzungspolitik und Wasser als Gegenstand langwieriger Verhandlungen. Der Wasserkonflikt ist so alt wie der Nahostkonflikt selbst. Sogar mit Beginn des Oslo-Prozesses 1993 hat es weder einen grundlegenden Wandel im Wasserkonflikt, noch in der Aussicht auf Veränderung der Wasserknappheit gegeben. Immerhin können die Palästinenser in der momentanen Situation ihre eigene Wasserversorgung dort selbst verwalten, wo es ihnen laut der Übereinkünfte erlaubt ist. Jedoch ist diese Freiheit eine sehr begrenzte und eine endgültige Klärung dieses Streitpunktes wurde, zusammen mit Jerusalem, den Flüchtlingen, den Siedlungen und der Staatsbildung auf die Endstatusverhandlungen verschoben. Chadi Bahouth, Absolvent des Otto-Suhr-Instituts der Freien Universität Berlin, untersucht in seiner Doktorarbeit die Gründe für die ungelöste Wasserfrage. Er analysiert die historische und rechtliche Chronologie des Konfliktes, bietet Lösungsvorschläge für die Wasserkrise an und erklärt, warum die Region dennoch für Generationen nicht zur Ruhe kommen wird.
Hartz IV im Umbruch
(2010)
I. Zankapfel „Dienstleistungsrichtlinie“ II. Regelungsmotive und Eckpunkte der Dienstleistungsrichtlinie III. Regelungsmotive und Eckpunkte des 4. VwVfÄndG IV. Ausgewählte Problemfelder der Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung aus kommunaler Perspektive V. Innovationsimpuls „Dienstleistungsrichtlinie“
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Bislang konzentrierten sich die Untersuchungen des westdeutschen Blicks auf Ostdeutschland auf den Zeitraum vor der Wende oder auf Rundfunk- und Fernseh-Medien. Die Gegenwartsliteratur stellt einen weißen Fleck in dieser Frage dar. Anhand des Chronotopos-Konzepts von Michail Bachtin werden in dieser Arbeit daher zeitliche und räumliche Tiefenstrukturen in der Darstellung Ostdeutschlands in den Werken Jan Böttchers und Andreas Maiers herausgearbeitet und mit ihrer Darstellung Westdeutschlands verglichen. Neben grundsätzlichen Unterschieden fallen dabei signifikante Übereinstimmungen auf.
Portal alumni
(2010)
Das gerade begonnene Jahr wird für die Universität Potsdam ein besonderes werden, ist es doch das 20. Jahr ihres Bestehens. Auf das Erreichte ist die Hochschule mit Recht stolz. Die Universität Potsdam ist für Studieninteressierte ungebrochen attraktiv, was die steigenden Bewerberzahlen zeigen. Allein im vergangenen Jahr haben Uni-Wissenschaftler knapp 42 Millionen Euro Drittmittel eingeworben und die Liste gemeinsamer Verbundprojekte mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Region wächst weiter. Zu den Erfolgen zählt weiterhin auch die steigende Anzahl von Absolventinnen und Absolventen der Hochschule.
In die Gründung der Universität Potsdam am 15. Juli 1991 flossen zwei Vorgängereinrichtungen ein. Die wichtigste war die Brandenburgische Landeshochschule, vorher Pädagogische Hochschule, die über vier Jahrzehnte hinweg Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet hat. Die Lehrerbildung hat auch für die Universität Potsdam profilbildenden Charakter, denn allein vier der fünf Fakultäten sind an der Lehrerbildung beteiligt und haben Generationen von jungen Leuten für den Lehrerberuf qualifiziert. Heute ist das Ziel aller an der Lehrerbildung Beteiligten, eine professionsorientierte, qualitativ hochwertige Lehrerbildung zu sichern, die sich an den Kompetenzen Erziehen, Unterrichten, Beraten, Betreuen, Innovieren und Organisieren orientiert. Eine besondere Herausforderung sieht die Universität Potsdam dabei in der Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehrerbildung.
Portal alumni stellt in der hier vorliegenden Ausgabe im Jubiläumsjahr zwölf Absolventen der Lehrerbildung vor. Sie berichten aus jeweils individueller Perspektive, wie sie ihr Studium an der Universität Potsdam erlebt haben und wie es sie geprägt hat. Und natürlich stellt das Magazin zugleich aktuelle Entwicklungstrends in der Lehrerbildung vor. Wie in allen Heften zuvor berichten wir von der Alumni-Arbeit des Jahres 2010 und stellen Höhepunkte des Unialltags vor. Wir wünschen Ihnen eine unterhaltsame Lektüre und sind gespannt auf Ihr Feedback zu diesem Heft.
Das Geschlechtsrollenselbstkonzept, das sich im Laufe der Sozialisation in Auseinandersetzung mit den vorherrschenden Vorstellungen der umgebenden Kultur entwickelt, steht in Beziehung zu Affekten, Kognitionen und Verhaltensweisen in einer Vielzahl von Bereichen. Bisherige GSK-Instrumente messen jedoch nahezu ausschließlich den positiven Aspekt von Maskulinität und Femininität. Die Definition des allgemeinen Selbstkonzepts gibt diese Limitierung auf positive Valenz nicht vor, und aus gesundheitspsychologischer Sicht sowie der Gruppenforschung ist die Bedeutung negativer Eigenschaften zur Selbstbeschreibung bekannt. Vor diesem Hintergrund wurden sieben aufeinander aufbauende Studien durchgeführt mit dem Ziel ein neues Instrument zu entwickeln, deren Items zum einen kulturell aktuellen Eigenschaften zur Selbstbeschreibung entsprechen und zum anderen die Valenzunterschiede dieser Merkmalsbeschreibungen berücksichtigen. Nach einer kritischen empirischen Überprüfung des deutschen BSRI, um Schwächen der Items ausschließlich positiver Valenz aufzudecken, wurde eine neue Skala entwickelt, die von Beginn an auch negative Selbstbeschreibungen berücksichtigte um der Komplexität des geschlechtlichen Selbst gerecht zu werden. Aufgrund der Einschätzungen zur Typizität und sozialen Erwünschtheit sowie mit ersten Resultaten aus der Selbstbeschreibung wurde die Auswahl der Items für die Teilskalen vorgenommen. In zwei weiteren Studien wurden schließlich die vier neu entwickelten Teilskalen des neuen GSK-Inventars einer Validierung unterzogen. Jeder der Teilskalen wurden theoriegeleitet spezifische Konstrukte zugeordnet und es konnte nachgewiesen werden, dass alle Teilskalen ihren eigenen Beitrag zur Vorhersage psychologischer Konzepte leisten können. So standen beispielsweise die negativen maskulinen Eigenschaften in engerer Beziehung zu Aggressivität und machtbezogenen Werten als die positiven Aspekte der Maskulinität. Als Ergebnis dieser Entwicklung stehen am Ende vier kurze, unabhängige, reliable Teilskalen, die positive als auch negative Aspekte von Maskulinität und Femininität abbilden und mittels sehr unterschiedlicher psychologischer Erlebens- und Verhaltenskonstrukte validiert wurden, die die Unabhängigkeit der Skalen belegen und diese für einen Einsatz in der Forschung empfehlen. Die Einführung einer individuellen Wertkomponente im Zuge der Selbstbeschreibung, angelehnt an das bekannte Erwartungs-mal-Wert Modell der Motivations- und Einstellungsforschung, und die daraus mögliche multiplikative Verknüpfung von Selbsteinschätzung und persönlicher Wichtigkeit der Eigenschaften konnten den Aufklärungswert in Bezug auf unterschiedliche Validierungskonstrukte dagegen nicht verbessern und wurden daher nicht ins das Instrument integriert.