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Deutschland landet in europäischen Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung regelmäßig im hinteren Mittelfeld. Die bisherige Bilanz der Digitalisierung für die deutsche öffentliche Verwaltung ist trotz verstärkter Anstrengungen aller föderaler Ebenen, wie sie insbesondere in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Ausdruck kommen, nach wie vor als eher ernüchternd einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Umsetzung, den Hürden und ausgewählten Wirkungsaspekten der Verwaltungsdigitalisierung auf kommunaler Ebene. Die empirische Basis bildet eine 2019 abgeschlossene Studie zur digitalen Transformation in einem Schlüsselbereich bürgerbezogener Leistungserbringung, den städtischen Bürgerämtern, welche die am meisten nachgefragten kommunalen Dienstleistungen bereitstellen. Aus der Analyse lassen sich wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Entwicklung der Digitalisierung öffentlicher Leistungserbringung in Deutschland ableiten.
Aporien des Rechts
(2021)
Mundus vult decipi
(2021)
Die Menschen glauben, was sie glauben wollen. Betonung auf wollen. (…) Nein, der Glaube der Menschen hängt nicht von Fakten ab, nicht von Beweisen. Schlimmer noch – und das ist fast so etwas wie der zweite Teil der Erleuchtung, eine Steigerung: Man kann ihnen Fakten liefern, man kann sie widerlegen, es hilft nichts. Im Gegenteil, wer etwas glauben will, findet einen Weg! Er wird sich durch den winzigen Spalt quetschen, den die Wahrheit im lässt. Wird die Dinge so lange so drehen und wenden, bis sie wieder in seinen Glauben hineinpassen, und seine ganze Klugheit wird ihn nicht etwa daran hindern, sondern ihm noch dabei behilflich sein.
Eugen Ruge, Metropol
Toren sind, die alles loben und lieben, was im Nebel verdrehter Worte dunkel daherkommt; Toren, die für wahr halten, was ihnen eingefärbt durch wohltönende Phrasen, reizvoll die Ohren kitzelt.
Lukrez, Über die Natur der Dinge
Ein Volkskanzler
(2021)
Wie Grundrechte unter den Augen aller ausgehöhlt und umgebaut werden, wie kurz der Weg von der Demokratie zur Diktatur ist, zeigt Maximilian Steinbeis‘ Gedankenexperiment »Ein Volkskanzler« in sechs Schritten. Auf der Grundlage seines Essays hat er ein Theaterstück verfasst, das bereits auf vielen Bühnen gespielt und nun auch als Kammerspiel verfilmt wurde.
Die didaktische Handreichung unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der Einbettung des Theaterstücks oder der Verfilmung von »Ein Volkskanzler« im Unterricht.
Ingo Juchler setzt sich am Beispiel des Romans „Am kürzeren Ende der Sonnenallee“ (1999) von Thomas Brussig mit „Groteske und Satire im DDR-Roman als didaktische Momente in der politischen Bildung“ auseinander. Nach der Einführung in den Roman erörtert er dessen politischen Sinngehalt, den er in der Auseinandersetzung mit den literarischen Leitfiguren des Romans, Friedrich Schiller und Jean-Paul Sartre, im besonderen Wert der Freiheit findet. Den Toten der Berliner Mauer, die davon Zeugnis geben, setzt Juchler im abschließenden Kapitel ein Denkmal.
Editorial
(2021)
Aufgrund der Neuregelung der Psychotherapieausbildung dürften derzeit an fast allen Psychologie-Ausbildungsstandorten die Beratungen über zukünftige Masterstudiengänge in vollem Gang sein. Da die Ausgestaltung der Studiengänge für unser Fach von großer Bedeutung ist, haben DGPs und Fakultätentag zahlreiche Empfehlungen gegeben, die dazu beitragen sollen, dass sich das Psychologie-Studium auch zukünftig an geteilten Standards orientiert. Basierend auf Beratungen in der DGPs-Kommission „Studium und Lehre“ stellt der vorliegende Beitrag die zentralen Empfehlungen und Ressourcen in übersichtlicher Form zusammen und liefert so ein How-to für die Konzeption psychologischer Masterstudiengänge. Gleichzeitig werden die wichtigsten Argumente für die Empfehlungen dargelegt.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Die 24. Auflage enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg aus den Bereichen Staat und Verfassung, Verwaltung, Kommunalrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz, Bau- und Straßenwesen, Bildung und Medien, öffentliches Dienstrecht sowie Rechtspflege und Juristenausbildung. Sie richtet sich an Studierende, Rechtsreferendare, Richter, Verwaltungsbeamte und Rechtsanwälte. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung in Brandenburg, das ausführliche Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Die aktuelle 25. Auflage enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg aus den Bereichen Staat und Verfassung, Verwaltung, Kommunalrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz, Bau- und Straßenwesen, Bildung und Medien, öffentliches Dienstrecht sowie Rechtspflege und Juristinnen- und Juristenausbildung. Sie richtet sich an Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, Richterinnen und Richter, Verwaltungsbeamte sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung in Brandenburg, das ausführliche Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Die Geschichtsschreibung terminiert das Ende des deutschen Zionismus bisher mit dem NS-Verbot der Zionistischen Vereinigung für Deutschland im Zuge des Novemberpogroms 1938. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber von seinem geographischen Kontext entgrenzt, in Erez Israel bereits neue Wurzeln geschlagen. Zionisten aus Deutschland schickten sich nun an, mit ihrem spezifischen Erfahrungshorizont und Wertemaßstab und mitgebrachtem ideologischen Rüstzeug die Entwicklung des jüdischen Nationalheims mitzugestalten und einer umfassenden ökonomischen, kulturellen und politischen Akkulturation der deutschen Alijah den Weg zu bahnen. Entgegen aller zionistischen Theorie gründeten sie auf landsmannschaftlicher Basis im Jahr 1932 die Selbsthilfeorganisation Hitachduth Olej Germania und während des Weltkrieges die Partei Alija Chadascha.
Die Dissertation beinhaltet die Gesamtschau des deutschen Zionismus in seiner letzten Phase in den Jahren 1932 bis 1948; zugleich beleuchtet sie die Geschichte der etwa 60.000 in Palästina eingewanderten Juden aus Deutschland in der für diese Abhandlung relevanten Zeitperiode. Im ersten Teil wird in chronologischer Folge die 1932 beginnende letztmalige Sammlung und Neuformierung des deutschen Zionismus in seiner neu-alten Heimat dargestellt. Wenn man so will, die formativen Jahre im personellen, organisatorischen und ideologisch-politischen Sinne, die schließlich nach dem fast gänzlichen Scheitern der politischen Integration der deutschen Alijah mit der – in der Rückschau – fast zwangsläufig erscheinenden Begründung der Alija Chadascha ihren Abschluss fanden. Im zweiten Teil werden die Positionen der deutschen Zionisten zu den existenziellen Fragen der jüdischen Gemeinschaft in Palästina, hebräisch Jischuw genannt, in der im Fokus stehenden Zeitperiode dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich erstens um die Einwanderungsfrage, die untrennbar verbunden war mit der in der zionistischen Theorie unabdingbaren Forderung nach der Erlangung einer jüdischen Majorität in Palästina; zweitens um die der staatlichen Ausgestaltung des zukünftigen jüdischen Gemeinwesens und drittens um die Frage der adäquaten Reaktion des Jischuw auf die Schoah. In diese jeweils in separaten Kapiteln behandelten Themenkomplexe wird die Frage nach dem anzustrebenden Verhältnis zur britischen Mandatsmacht mit einfließen. Hieran mussten die deutschen Zionisten ihr mitgebrachtes geistig-ideologisches Rüstzeug einem Praxistest unterziehen und nach realpolitischen Antworten suchen.
Dem kometenhaften Aufstieg der weiterhin landsmannschaftlich geprägten Alija Chadascha folgte dann in den ersten Nachkriegsjahren ein ebenso rapider Zerfall. Einige Monate nach der Staatsgründung Israels löste sie sich dann sang- und klanglos auf und das Gros ihrer Aktivisten integrierte sich in das Parteiengefüge des neuen Staates. Der deutsche Zionismus als politische Bewegung kam nun wirklich an sein Ende. Diese Abhandlung wird somit zum einen den Kampf der deutschen Alijah um gesellschaftliche Anerkennung und politische Partizipation im Jischuw nachzeichnen und zum anderen eine geistig-ideologische Verortung des deutschen Zionismus in seiner letzten Phase vollziehen und Tendenzen der ideologischen Neuausrichtung offenlegen. Darüber hinaus werden in der Historiographie vorhandene Allgemeinplätze wie die fast allseits anerkannte These vom Scheitern der deutschen Zionisten in der neuen Heimat einer Überprüfung unterzogen. Die letzte vorhandene Leerstelle im wissenschaftlichen Kanon zur mehr als 50-jährigen Geschichte des deutschen Zionismus wird somit geschlossen.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Waldökosysteme unterliegen vielfältigen Einflüssen wie forstlicher Bewirtschaftung, Stickstoffdeposition, Veränderung des Grundwasserspiegels oder der Einwanderung invasiver Arten. Die Wiederholung historischer Vegetationsaufnahmen ist ein wichtiges Mittel, um Veränderungen der Pflanzengesellschaften zu dokumentieren und mögliche Hauptursachen (Treiber) zu bestimmen. Wir haben 2015 den Vegetationswandel auf 140 semi-permanenten Plots in Wirtschaftswäldern der Elbtalniederung im Nordostdeutschen Tiefland (Sachsen-Anhalt, Brandenburg) untersucht. Die Erstaufnahme erfolgte von 1956 bis 1963. Die Vegetationsaufnahmen decken ein fast einzigartig breites Spektrum unterschiedlicher Waldstandorte ab, das von Feuchtwäldern (Au-, Bruch- und Moorwäldern des Alnion incanae, Alnion glutinosae und Betulion pubescentis) über bodensaure Eichen-Mischwälder (Quercion roboris) bis hin zu bodensauren, meist trockenen Kiefernwäldern mit unterschiedlicher Nährstoffausstattung (Dicrano-Pinion) reicht.
Die Veränderungen der Vegetation haben wir mit Hilfe von Bestandesdaten, Gewinner- und Verliererarten, der α- und β -Diversität sowie der Ellenberg-Zeigerwerte für Stickstoff, Reaktion, Feuchte und Licht analysiert. Dabei wurden, anders als in den meisten bisherigen Wiederholungsuntersuchungen, auch Flächen berücksichtigt, auf denen bis zur Zweitaufnahme ein vollständiger Bestandeswechsel stattgefunden hatte.
Insbesondere in den Feuchtwäldern und den bodensauren Wäldern mit mäßig guter Nährstoffversorgung sind Wechsel der Hauptbaumarten zu verzeichnen; außerdem wurden viele Kiefernbestände zwischenzeitlich neu begründet. Die Artenzahl hat insgesamt und in fast allen Waldtypen abgenommen, die β-Diversität ist jedoch unverändert geblieben bzw. hat sich erhöht. Die Zeigerwerte deuten auf eine Abnahme der Bodenfeuchte in den Au-, Bruch-, und Moorwäldern hin, während insbesondere die bodensauren Kiefernwälder dunkler, nährstoffreicher und feuchter geworden sind. Die Anzahl der Verlierer-Arten ist mehr als doppelt so hoch wie die der Gewinner-Arten, jedoch mit unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Waldtypen. Insbesondere die nassen und feuchten Wälder, die bodensauren Eichen-Mischwälder und die Flechten-Kiefernwälder haben die meisten ihrer charakteristischen Arten verloren.
Veränderungen der Vegetation in den Feuchtwäldern gehen v. a. auf lokal gesunkene Grundwasserspiegel und eine dadurch gestiegene Nährstoffverfügbarkeit zurück; die Artenzusammensetzung der Auwälder wurde zudem sehr stark durch forstliche Eingriffe beeinflusst. Ursachen für den Trend zu feuchteren und nährstoffreicheren Bedingungen in ehemals trockenen bodensauren Kiefern- und Eichenwäldern sind Stickstoffeinträge sowie eine Sukzession nach Aufgabe historischer Waldnutzungs-formen (Streunutzung, Waldweide). Obwohl sich die einzelnen Waldtypen unterschiedlich entwickelt haben, sind Eutrophierung, sinkende Grundwasserspiegel und Waldbaumaßnahmen insgesamt die wichtigsten Ursachen für die beobachteten Vegetationsveränderungen. Forstliche Eingriffe wie Kahlschlag und Bestandesumbau mit Baumartenwechsel sind zugleich die Hauptursache dafür, dass es trotz Nivellierung des Standortsgradienten, gemessen an der β-Diversität, nicht zu einer Homogenisierung der Vegetation gekommen ist.