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Jahresbericht 2016
(2018)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2016 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Direkte Arylierung
(2018)
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Traineeprogramme können im öffentlichen Dienst zur Rekrutierung und Ausbildung von Nachwuchskräften dienen. Solche Programme werden, im Gegensatz zur Privatwirtschaft, wo diese schon seit einigen Jahrzehnten Anwendung finden, im deutschen öffentlichen Dienst erst seit einigen Jahren durchgeführt. Eine erste empirische Erhebung zeigt nun, dass Traineeprogramme im öffentlichen Sektor gut geeignet sind, um Nachwuchskräfte auszubilden und in der Organisation zu sozialisieren. Als entscheidende Einflussfaktoren konnten eine klare Struktur des Programms, ein effektives off-the-job Training, bereichsübergreifende Projektarbeit, der Umfang der Betreuung der Trainees und der Einsatz der jeweiligen Behördenleitung für das Programm identifiziert werden. Deutlich wurde auch, dass während der Einführung eines Traineeprogramms die Trainee-Betreuer entsprechend vorbereitet werden müssen und in den Behörden Akzeptanz für diese neue Form der Nachwuchsgewinnung geschaffen werden muss (Change Management). Die Ergebnisse zeigen jedoch ebenso, dass sich solche Programme nicht zur Personalentwicklung bereits Beschäftigter eignen.
Ceauşescus Polizei
(2018)
Das Buch behandelt die gesellschaftliche Wirkung der sozialistischen Volkspolizei, indem es offizielle Bilder derselben in den Jahren vor dem Ceaușescu-Regime und während desselben mit Vorstellungen vergleicht, die in der Bevölkerung von der Polizei bestanden. Damit enthüllt das Buch zugleich das Verhältnis zwischen dem staatlichen Ordnungsdiskurs und einem Gegendiskurs, der ansatzweise sogar vor 1989 stattgefunden hat. Vorrangiges Ziel ist ein klareres Verständnis des (De-)Legitimierungsprozesses des Regimes. Eine Interdependenz der beiden Diskurse, so die Grundaussage des Buches, diente zunächst der Stabilitätsphase des politischen Regimes, bedingte später dann aber zum Teil den schrittweisen Kollaps seiner Herrschaft in Rumänien. In einem weiteren Sinne untermauern die Erkenntnisse über die Entzauberung des sozialistischen "Ordnungshüters" das bessere Verstehen der allgemeinen sozialpolitischen Ernüchterung in Mittelost- und Südosteuropa gegen 1989 hin. Zahlreiche Widersprüche auf der Ebene der Repräsentation untermauern die Hypothese einer De-Legitimation der Volkspolizei als Institution und nicht zuletzt deshalb im Weiteren des politischen Regimes im Allgemeinen.
Dass sich die repräsentative Demokratie in Deutschland im Wandel befindet, ist nicht neu und kaum umstritten. Herausforderungen im Kontext der Partizipation und Repräsentation rufen ihrerseits Probleme auf Seiten der Input-Legitimation hervor. Demgemäß ist das grundlegende demokratiepolitische Anliegen dieser Arbeit, am Beispiel der Bundes- und Berliner Landesebene darzustellen, wie der repräsentative Politikprozess partizipativer und dennoch effektiv gestaltet werden kann. Basierend auf der philosophischen Strömung des Pragmatismus verfolgt und diskutiert die Arbeit die Synthese aus der pragmatistischen Demokratiekonzeption von Archon Fung und dem empirischen Forschungsprogramm der kriterienbasierten Evaluation demokratischer Innovationen. Dabei wird das analytische Vorgehen Archon Fungs kritisch erweitert, um dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Konzept einer komplexen Bürgergesellschaft – als normativer und praktischer Bezugspunkt – gerecht zu werden. Fungs Konzept wird demnach um die liberale Sphäre der Öffentlichkeit, mithin um die zivilgesellschaftlichen Handlungszusammenhänge ergänzt. Auf Grundlage der Diskussion von demokratischen Innovationen werden schließlich demokratie- und engagementpolitische Handlungsempfehlungen in der Dimension der Partizipation und in der Dimension der Repräsentation formuliert. Mithin verfolgt die Arbeit eine problem- und lösungsorientierte Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Gleichwohl ist die Arbeit als eine pragmatistisch angeleitete Konzeptstudie für die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Praxis in der repräsentativen Demokratie zu verstehen, die trotz ihres theoretischen Charakters ganz im Sinne des Pragmatismus die notwendige empirische Orientierung aufweist. Damit wird das zuweilen problematische Verhältnis zwischen Politischer Theorie und empirischer Demokratieforschung überwunden.
Bleiben in Breslau
(2018)
Der Breslauer Jude Willy Cohn musste nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten erleben, wie die deutschen Juden in immer größerem Umfang entrechtet, ausgegrenzt und existenziell bedroht werden. Trotzdem kam eine Auswanderung aus Deutschland als seiner Heimat für ihn letztlich nicht in Betracht. Im Winter 1941 wurde Willy Cohn mit seiner Familie aus Breslau deportiert und von den Nationalsozialisten ermordet.
Ausgehend von Cohns Entscheidung, in Breslau zu bleiben, betrachtet die Untersuchung das Bleiben als Aushandlungsprozess und macht so exemplarisch das Bleiben im NS-Deutschland als Akt der Selbstbehauptung sichtbar. Hierfür wurde der rund 10.000 Seiten umfassende Tagebuchnachlass Willy Cohns aus den Jahren zwischen 1899 und 1941 erstmals in seiner Gesamtheit systematisch gesichtet und ausgewertet.
Der Autor entwickelt ein Modell des strategischen und operativen Managements in Konzernrechtsabteilungen und richtet dabei den Fokus auf praktische Erkenntnisse, die auf betriebs- und volkswirtschaftlichen Theorien sowie zahlreichen Experteninterviews aufgebaut sind. Ein besonderes Augenmerk legt er auf die Spezifika von Rechtsdienstleistungen im Vergleich zu anderen Leistungen, die in einem Konzern benötigt werden. Die Sichtweise des Leiters einer Rechtsabteilung /General Counsels steht dabei im Vordergrund. Es wird die Frage untersucht, wie dieser die Leitung und Steuerung der gesamten Abteilung am effizientesten und effektivsten ausfüllen kann.
Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Junge Menschen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie wie Erwachsene behandelt. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dies verwundert zunächst, denkt man an das ausdifferenzierte System der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Dahinter steckt jedoch die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei näherem Hinsehen entdeckt man aber, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender durch die Hintertür des Vollstreckungsrechts doch jugendgemäße Sanktionen an die Hand gibt. Ausgehend von diesen Eigentümlichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts arbeitet die Untersuchung umfassend auf, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Die Arbeit plädiert schließlich dafür, das Ordnungswidrigkeitenrecht jugendgemäß weiterzuentwickeln und zeigt hierfür Ansätze auf.
Alte Kämpfer der NSDAP
(2018)
Als „Alte Kämpfer“ galten im Nationalsozialismus alle Personen, die bereits weit vor 1933 der NSDAP beigetreten waren. Sie wurden bislang überwiegend als soziale Randexistenzen und Verlierer der Machtergreifung beschrieben. Anja Stanciu zeigt in ihrer Studie am Beispiel der Berliner NSDAP-Stadtverordneten und –Kreisleiter nun, dass etliche Altparteimitglieder nicht nur Wegbereiter, sondern auch wichtige Mitgestalter der NS-Diktatur waren und zur lokalen NS-Funktionselite gehörten. Untersucht werden die Lebensläufe und Netzwerke dieser Männer zwischen 1926 und 1949. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Karrieren der „Alten Kämpfer“ und die politische Mobilisierung der Stadtgesellschaft einander bedingten.
Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt.
Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.
Der organisierte Fall
(2018)
Stefanie Büchner untersucht in ihrer qualitativ-explorativen Studie die Fallbearbeitung in drei Jugendämtern. Sie zeigt, dass sich die Bearbeitung von Fällen nur unzureichend verstehen lässt, wenn man Organisationen primär als Rahmen begreift oder auf ihre formale Logik reduziert. Vielmehr strukturieren Organisationen als soziale Systeme Fallbearbeitung modular. Fünf Module der Strukturierung stehen im Zentrum der Untersuchung: Wie werden Fälle arbeitsteilig bearbeitet und wie schlägt sich Organisation in der Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten nieder? Wie lässt sich die unterschiedliche Relevanz von Standards beschreiben? Worin besteht die Herausforderung für Jugendämter, Hilfe und Eingriff zu verantworten und was dokumentiert sich in Dokumentation? Für die Beantwortung dieser Fragen plädiert die Autorin für ein komplexes, allgemeines und spezifisches Verständnis von Organisationen im Feld sozialer Hilfe.