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Inhalt: I. Hintergrund II. Statistische Entwicklungen 1994 - 1997 III. Auswertung der Beschwerden 1. Unzulässigkeitsgründe a) Abweisung ratione temporis b) Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges 2. Inhaltliche Prüfung durch die Kommission a) Untersuchungshaft b) Faires Verfahren c) Materielle Garantien der Art. 8, 10 und 11 d) Eigentum 3. Entscheidungen des Gerichtshofs IV. Fazit
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
Transformation in Guatemala
(1999)
50 Jahre Europarat
(1999)
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 50 Jahre Europarat: Gründungsvisionen und Bilanz <1999, Potsdam> / 50 Jahre Europarat: Gründungsvisionen und Bilanz, Tagung am 5. Mai 1999
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam und die Konrad-Adenauer-Stiftung (Bildungswerk Potsdam) veranstalteten gemeinsam
am 5. Mai 1999 eine Tagung aus Anlaß des 50jährigen Bestehens des Europarats in Straßburg.
Nach einer kurzen Darstellung der historischen Fakten wird ein Überblick über Inhalt
und Ablauf der Veranstaltung gegeben werden.
Inhaltsübersicht I. Allgemeines II. Notwendigkeit der Maßnahme 1. Tatsächlicher Hintergrund 2. Einschätzung der Polizeischüler 3. Eindruck des Verfassers III. Beschreibung der Maßnahme 1. Schüler, Trainer und Dauer 2. Unterrichtsinhalte 3. Unterrichtsform IV. Würdigung 1. Allgemeines 2. Methode 3. Inhalt 4. Wirkung V. Schlußfolgerungen