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Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer
(1977)
Inhalt: 1. Problemstellung 2. Auswirkungen von Unternehmensberatungen auf die faktische Unabhängigkeit 2.1. Die Gründe für eine Beeinträchtigung der faktischen Unabhängigkeit 2.2. Einflußfaktoren für die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß einer Unabhängigkeitsbeeinträchtigung 3. Auswirkungen von Unternehmensberatungen auf die wahrgenommene Unabhängigkeit 3.1 . Beschreibung der Untersuchung 3.2. Ergebnisse der Untersuchung 4. Schlußfolgerungen 4.1.Grundfragen zur Auslegung des Ausschlußtatbestandes Besorgnis der Befangenheit(§49 WPO) 4 2. Konsequenzen für die Berufstätigkeit des WP
Im ersten Teil werden die vorliegenden Untersuchungen zur Kinderform der Picture- Frustration Study (P-F S) diskutiert. Die vorgelegten Befunde stützen einander wenig. Neben methodischen Mängeln der Untersuchungen lassen gewisse Besonderheiten des Tests wie der fehlende Geschlechterunterschied, das (unbekannte) Niveau der Selbstdarstellung und der (unberücksichtigte) Anregungsgehalt der Bildvorlagen auf gültigkeitsmindernde Fehlervarianzquellen schließen. Im zweiten Teil wird eine Untersuchung beschrieben, in der die Testergebnisse von 28 neunjährigen Heimkindern beiderlei Geschlechts mit der Beurteilung der Aggressivität durch die Erzieher und mit den Aggressionen im freien Spiel verglichen wurden. Der Rosenzweig-Faktor E und, in gegenläufiger Richtung, die Impunitivität zeigten sehr enge Beziehungen zu den beiden Kriterien. Eine Kontrolle des Niveaus der Selbstdarstellung und des Anregungsgehaltes der Bildvorlagen erwies sich als nicht notwendig. Es ergab sich auch ein Erklärungsansatz in bezug auf die fehlende Geschlechterabhängigkeit der Aggressivitätsvariablen der P-F S.
Für die Entwicklung des geistig behinderten Kindes sind Umwelteinflüsse ebenso bedeutend wie für das unbehinderte. Verschiedene exogene Faktoren, wie die Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Eltern und den Leistungen des geistig behinderten Kindes, sind in der Oberschicht stärker ausgeprägt als in der Unterschicht. Daher ergab sich für die Untersuchung die Frage, ob den Kindern der Oberschicht bezüglich ihrer Berufsbewährung eine günstigere Prognose zu stellen ist, vielleicht deshalb, weil ihre Eltern das Problem, ein behindertes Kind zu haben, leichter rationalisieren können.
In einem ersten Kapitel wird versucht, die experimentellen Arbeiten zur Geistigbehinderten-Psychologie, deren Fragestellung kognitiver Art ist, vier Hauptzielrichtungen zuzuordnen. Der Verfasser fühlt sich einer Defekt-Position verpflichtet. In den vorliegenden Untersuchungen wird auf das Reversal-Shift-Paradigma von Kendler und Mitarbeitern zurückgegriffen, da vermutet wird, daß das von verschiedenen Autoren erwähnte Produktionsdefizit bei Geistigbehinderten nicht zuletzt eine Funktion der Komplexität des Stimulus-Materials sein könnte. Dieses Paradigma kommt mit zweidimensionalem Stimulus-Material aus und ist auch bei geringem Instruktionsverständnis durchführbar. 30 geistigbehinderte Vpn wurden sowohl mit einem Reversal- Shift (Umlernen auf der gleichen Dimension) als auch mit einem Nonreversal-Shift (Umlernen auf eine andere Dimension) behandelt. Beim Reversal-Shift zeigten sich bessere Leistungen. Die Ergebnisse werden in einem Drei-Phasen-Modell diskutiert.
Die Wirkung der Variablen ‚Intelligenz‘ und ‚Geräuschintensität‘ auf die unmittelbare Lernleistung wurde mit zwei Tests untersucht. Dadurch sollten die „Stimulus trace"-Theorie (Ellis 1963) und die „neural theory" (Spitz 1963) bei 45 deutschen, lernbehinderten Kindern geprüft werden. Der „Stimulus trace"-Faktor ließ sich für Geräuschreize nicht bestätigen. Es gab keinen Beweis für die Gültigkeit der neuralen Theorie. Bei Erhöhung der Lautstärke sank die Lernleistung in beiden Tests.
Auszug: Der Glaube an die Vollkommenheit der Schöpfung und an den damit verbundenen Gedanken einer allenthalben obwaltenden Gerechtigkeit in dieser Welt ist im alten Israel schon früh in die Krise geraten. Das Leiden der Gerechten und das Wohlergehen der Frevler hat die Frage nach einer ausgleichenden Gerechtigkeit zum existenzbedrohenden Zweifel werden lassen, dem die spätere Theologie des FrühJudentums, eingeschlossen der pharisäisch-rabbinsichen, durch den Gedanken einer nachweltlichen, jenseitigen, ausgleichenden Gerechtigkeit Herr zu werden suchte, wennanders sie nicht einem Dualismus verfallen wollte.
Aufgrund der von Winkelmann und Schmalohr (1972) mitgeteilten Interkorrelationen der Subtests des HAWIK (außer Zahlennachsprechen), gewonnen an einer Stichprobe von N = 1020 sogenannten lernbehinderten Sonderschulanwärtern, wurde eine Reanalyse mit zwei unterschiedlichen faktorenanalytischen Techniken und zusätzlichen Kriterien zur Bestimmung der Zahl gemeinsamer Faktoren vorgenommen. Dabei wurde gezeigt, daß die von Winkelmann und Schmalohr (1972) ermittelte und von Schmalohr (1975) für die praktische Diagnostik empfohlene Lösung nicht invariant gegenüber verschiedenen faktorenanalytischen Techniken ist. Darüberhinaus genügt der dritte Faktor nicht dem sogenannten Fürntratt-Kriterium. Somit scheint lediglich die Extraktion von zwei Faktoren angemessen. Diese sind als Verbal- und Handlungsfaktor interpretierbar. Sie korrelieren in der gleichen Größenordnung miteinander wie der Verbal- und Handlungsteil des HAWIK und konfirmieren so die Annahme eines Generalfaktors. Die von Schmalohr für die Praxis empfohlene Prozedur zur Schätzung von Faktorwerten, welche sich auf eine orthogonale dreidimensionale Struktur bezieht, muß auf dem Hintergrund dieser Untersuchung als nicht adäquat bezeichnet werden.
Die Methode der Matrix-Spiele, die in sozialpsychologischen Untersuchungen zur Erfassung von Kooperativität und Kompetitivität verwendet wurde, sollte auf ihre Tragfähigkeit in der Lernbehinderten-Forschung geprüft werden. Es wird über eine Untersuchung berichtet, in der zwei Nicht-Nullsummenspiele und ein Nullsummenspiel mit 56 lernbehinderten und 40 Normalschüler-Vpn durchgeführt wurden. Der Vergleich von Wahlhäufigkeiten zwischen Lernbehinderten und Normalschülern zeigte einige Unterschiede, die auf Retardierungen im Bereich der Kooperativität-Kompetitivität-Entwicklung hinwiesen. Die Diskussion der Ergebnisse unterstützt aber an Hand der Wahlbegründungen nicht eine sozialpsychologische, sondern eine risikobezogene Interpretation des Verhaltens der Vpn.
Die Stellung des Abschlußprüfers im Entscheidungs- und Kontrollprozess der Aktiengesellschaft
(1978)
Der folgende Beitrag untersucht die rechtlichen und faktischen Beziehungen des Abschlußprüfers zu den Organen der Aktiengesellschaft. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die (Macht-)Stellung des Abschlußprüfers nicht unbedingt die Publizitätsziele gewährleistet, sondern daß alle Belastungen aus einem Konflikt mit der Unternehmensleitung von dem Berufsethos der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer aufgefangen werden müssen, zumal auch extern ihre Stellung nur unzulänglich abgesichert ist. Die Analyse schließt mit einem Katalog rechtspolitischer Alternativen. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Einfluß des Vorstands auf die Prüfungsdurchführung so weit als möglich auf seine Funktion als Auskunftsperson zu reduzieren, die Kommunikations- und Sozialbeziehungen des Abschlußprüfers zum Aufsichtsrat und zur Hauptversammlung zu intensivieren und die Machtgrundlagen dieser Prüfungsadressaten zu erweitern.
Der folgende Beitrag behandelt (freiwillige) Prüfungen als Investition. Er zeigt auf, welche positiven und negativen Wirkungen mit Prüfungen verbunden sein können und welche Schwierigkeiten besteben, diese Wirkungen zu prognostizieren und zu bewerten. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Anwendungsbedingungen für quantitative Entscheidungsmodelle im allgemeinen nicht erfüllbar sind. Statt Investitionsrecbnungsverfabren sollten deshalb Nutzwertanalysen verwandt werden, um die Entscheidung über die Durchführung einer konkreten Prüfung vorzubereiten. Diese sind der Problemstruktur von Prüfungen angemessener; aber auch sie können die Subjektivität der Entscheidung nicht aufheben, sondern nur explizit darlegen. Der Beitrag untersucht abschließend einige Faktoren, die das Verhalten von Entscheidungsträgem in solchen Entscheidungssituationen beeinflussen.
Nach der Zusammenfassung der vorliegenden Veröffentlichungen wird eine empirische Studie über die Tätigkeiten des Heilerziehungspflegers vor allem als Grundlage für eine praxisorientierte Ausbildung befürwortet. Die Auswertung von 2614 Tätigkeitsnennungen im halbstündigen time-sampling-Verfahren bei Heilerziehungspflege-Schülern aus verschiedenen Geistig- und Mehrfachbehinderten-Einrichtungen kann die Tätigkeitsschwerpunkte erfassen sowie die Abhängigkeiten zwischen diesen Tätigkeiten selbst. Es werden die Zusammenhänge zwischen Behinderungsgrad, Alter, Geschlecht, Gruppengröße und Mitarbeiterzahl einerseits und den Tätigkeiten andererseits herausgearbeitet und schließlich die gefühlsmäßigen Reaktionen auf die Arbeit untersucht. Abschließend werden die Befunde vor allem hinsichtlich ihrer Aussagemöglichkeiten über die vom Heilerziehungspfleger ausgeübten Funktionen diskutiert
Im Rahmen einer Fallstudie wird versucht, das Mikrointeraktionsgeschehen zwischen Therapeut und Klient in der Kinderspieltherapie näher zu beschreiben. Auf der Basis von 900 Interaktionseinheiten wird mit Hilfe einer Informationsanalyse die Kontingenz zwischen dem Therapeuten- und Klientenverhalten ermittelt. Sie gibt an, welche Verhaltensweisen in überzufälliger Weise miteinander verknüpft sind. Mit dieser Information ist es möglich, den Einfluß des Therapeutenverhaltens auf das Klientenverhalten nachzuweisen.
Einleitend wird die berufliche Situation des Heilerziehungspflegers gekennzeichnet: Berufsbezeichnung, Ausbildungsstätten und Schulträger, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Problematik der beruflichen Einordnung (im Vergleich zu anderen erzieherischen Berufen). Der Hauptteil berichtet über Polaritäten-Befragungen an Heilerziehungs-Fachschülern und Heilerziehungspflegern sowie Schülern einer Fachschule für Jugend- und Heimerziehung und von einer Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnen); auch wurden Bewerber für die Fachschule für Heilerziehungspflege herangezogen. Die Befragungen betrafen 32 Aspekte der Berufe. Auf diese Weise wurden durchschnittliche Berufs-Selbstbilder gewonnen. Faktorenanalytisch wurden drei Faktoren aufgedeckt. Mit ihrer Hilfe wurden Vergleiche durchgeführt. In der anschließenden Diskussion wird die Bedeutung dreier herausragender Untersuchungsergebnisse besprochen.
Bei N = 63 Schülern mit einseitig totaler Lippen-Kiefer-Gaumenspalte wird mit Hilfe des Picture-Frustration Tests (Rosenzweig), der Hamburger Neurotizismus- und Extraversionsskala für Kinder und Jugendliche (Buggle und Baumgärtel) sowie des Kinder-Angst-Tests (Thurner und Tewes) untersucht, ob die übliche medizinische und logopädische Therapie ausreicht, Abweichungen im sozialen und affektiven Verhalten zu vermeiden. Die Ergebnisse zeigen, daß sich hinter einer scheinbar gelungenen äußeren Anpassung tiefe Konflikte verbergen. Die Ursachen werden in den bleibenden ästhetischen Beeinträchtigungen des Gesichts und den daraus resultierenden spezifischen Verhaltensweisen der Spaltträger und ihrer Umwelt gesehen. Konsequenzen einer zeitlichen und personellen Erweiterung der therapeutischen Praxis sind daher unumgänglich.
Bei 2 Gruppen von jeweils 4 normalintelligenten, verhaltensgestörten Kindern (Alter 7-11 Jahre) wurde in einer kinderpsychiatrischen Station eine Spieltherapie zur Verbesserung ihrer sozialen Kompetenz durchgeführt. Die Therapie wurde nach verhaltenstherapeutischen, kognitiven und gruppendynamischen Gesichtspunkten geplant. Sie hat bei allen Kindern zu einer signifikanten Verbesserung ihres Sozialverhaltens geführt. In der Diskussion der Ergebnisse wird die vermutete Wirkungsweise der therapeutischen Variablen erörtert. Darüber hinaus werden Vermutungen über den Zusammenhang zwischen den therapeutischen Variablen und einigen individuellen Persönlichkeitszügen der behandelten Kinder angestellt.