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Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)
rezensiertes Werk: Karl, Wolfram (Hrsg.): Internationale Gerichtshöfe und nationale Rechtsordnung, Internationales Symposium am Österreichischen Institut für Menschenrechte am 28. und 29. November 2003 in Salzburg zu Ehren von em.o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Franz Matscher(Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte ; Bd. 9). - Kehl a. Rh. [u.a.] : N.P. Engel Verl., 2005. - 254 S. ISBN 3-88357-135-0
Europäische Sozialcharta
(2005)
rezensiertes Werk: Schmidt, Angelika: Europäische Menschenrechtskonvention und Sozialrecht, Die Bedeutung der Straßburger Rechtsprechung für das europäische und deutsche Sozialrecht (Studien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht ; Bd. 29). - Baden-Baden : Nomos- Verl.-gesell.,2003. ISBN 3-8329-0100-0
rezensiertes Werk: Zimmermann, Andreas (Hrsg.): Deutschland und die internationale Gerichtsbarkeit, Vortragsreiheam Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel im WS 2002/03 und SS 2003. (Veröffentlichung des Walther- Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel ; Bd. 149).- Berlin :Duncker & Humblot, 2004. - 118 S. ISBN 3-428-11706-9
Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
I. Einleitung; II. Der Begriff der Behinderung; III. Tatsächliche Situation und Notwendigkeit weiterer Maßnahmen; IV. Bisherige Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen; V. Entwurf einer Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen; VI. Ausblick und Fazit