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Landschaft
(2005)
Zusammenfassung und Fazit Über die im ROG ausgewiesenen Möglichkeiten, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen in die Entwicklung der anzustrebenden Freiraumstruktur einzubinden sowie mittels der entsprechenden Aussagemöglichkeiten v. a. der überörtlichen Landschaftsplanung las-sen sich für die Eingriffsregelung Verknüpfungen zur regionalen Ebene herstellen. Nicht nur die viel beklagte und durch exemplarische Auswertungen des brandenburgischen Eingriffs- und Kompensationsflächenkatasters (EKIS) z. T. auch tatsächlich nachweisbare Zersplitte-rung der Kompensationsflächen, sondern auch künftige Anforderungen zur Umsetzung eines Biotopverbunds nach $ 3 BNatSchG und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie die Sicherung des kohärenten Netzes NATURA 2000 machen die Notwendigkeit deutlich, die rechtlich angelegten Möglichkeiten einer übergreifenden, auf regionaler Ebene ansetzenden Lenkung von Kompensationsmaßnahmen stärker auszuschöpfen. Gesehen werden muss jedoch auch, dass ein solches stärker konzeptionell ("Top- down") bestimmtes Herangehen zwar fachlich wünschenswert ist, konkrete Erfahrungen aus der wissenschaftlichen Begleitung zum regionalen Flächenpool "Kulturlandschaft Mittlere Havel" jedoch darauf hindeuten, dass bei der Konzeption und Umsetzung regionaler Flächenpools zwei naturschutzfachliche Ebenen zu unterscheiden sind: Zum Einen besagte konzeptionell-strategische Planung und Vorbereitung auf der Zielebene, zum Anderen die Klärung der Ver-fügbarkeit einzelner Flächen und die konkrete, ins Detail gehende Maßnahmenplanung. Es ist wohl nur eingeschränkt realistisch, regionale Flächenpools ausschließlich über eine hie-rarchische "Top-down-Steuerung" mittels der Maßgaben von Landschaftsplanung und Raumordnung zu installieren, sondern im Gegenzug müssen im konkreten Flächenbezug die Klärung standörtlicher Flächeneignungen, der jeweiligen Flächenverfügbarkeiten, die Entwicklung örtlicher Projektgebiete sowie kooperative Verhandlungen mit den einzelnen örtli-chen Akteuren und Grundstückseigentümern erfolgen. Daraus lässt sich die Forderung ablei-ten, dass in der Diskussion um regionale Flächenpools neben der konzeptionellen Steuerung der Ebene der konkreten Maßnahmenspezifizierung und -durchführung verstärkte Aufmerk-samkeit gewidmet werden sollte, um im Zusammenwirken von "Top-Down"- und "Bottom- up"-Ansätzen zu einem effektiven Kompensationsmanagement zu gelangen.
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.