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In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der Frage beschäftigt, ob und wenn ja inwiefern das spanische que, neben seinen klassischen Verwendungsweisen als Pronomen und Konjunktion, als Diskursmarker (DM) fungieren kann, also ob que in bestimmten Kontexten seinen propositionalen Gehalt verliert und rein diskursive Funktionen übernimmt.
Es wurden 128 Beispiele von satzinitialen que untersucht, welche sich zunächst nicht eindeutig als grammatisches Element klassifizieren lassen. Die Beispiele entstammen einem Korpus, welches auf einem auf Grundlage der zweiten Staffel der Netflix-Serie “Élite” erstellten Transkript basiert. Das Material wurde anhand von fünf auf Grundlage der Forschungsliteratur erstellten Kriterien analysiert und je nach Erfüllung oder Nicht-Erfüllung in die Kategorien “nicht pragmatikalisiert” (NP), “teilweise pragmatikalisiert” (TP) und “pragmatikalisiert” (P) eingeordnet. Innerhalb jeder dieser Kategorien wurde(n) die entsprechende(n) grammatische(n) bzw. pragmatische(n) Funktion(en) spezifiziert und die Ergebnisse in einem Raster zusammengetragen. Für die Funktionszuordnung in der Kategorie (P) wurde hierbei auf die DM-Klassifizierung von Martín Zorraquino und Portolés 1999 zurückgegriffen und hierbei teilweise noch einmal weiter spezifiziert.
Bei der Analyse haben sich 89 als P, 34 als TP und fünf Beispiele als NP herausgestellt. Von den 89 als P eingestuften que wurde der Großteil (84) als “comentador” beschrieben - als DM, der einen Kommentar einführt. So wurden insgesamt 72 que als DM eingestuft, die einen erklärenden Kommentar einleiten.
Es wurde hiermit eine objektive Einstufung von que als DM erreicht, welche gleichzeitig erste Aufschlüsse über die spezifischen Funktionen von que als DM gibt. Die Nutzung konkreter Kriterien zur Analyse von potentiellen DM gewährleistet Objektivität und leistet einen Beitrag zur Systematisierung der teils von Uneinigkeiten und Interpretationen geprägten DM-Forschung.
Nach dem Lebensbruch
(2015)
Im Kontext der algerischen Unabhängigkeit verließen die meisten französisch-jüdischen Staatsbürger/innen die vormalige Kolonie in Nordafrika. Der seinerseits algerischstämmige, jüdische, französische Historiker Benjamin Stora sieht in dieser Übersiedlung das letzte von drei Exilen, in die sich die algerisch-jüdische Bevölkerung während der 130-jährigen Kolonialzeit begeben habe. Ausgehend davon werden in dieser Arbeit drei Romane jüdischer Schriftsteller/innen algerischer Herkunft präsentiert, in denen die Thematik des Heimatverlusts bzw. des Exils behandelt wird, und zwar: Gil Ben Aychs Le livre d’Étoile, Annie Cohens Le marabout de Blida und Rolland Doukhans Berechit. Neben den Thesen Storas bilden im Übrigen die von Jacques Derrida bzw. Hélène Cixous geprägten Begriffe nostalgérie und algériance den gedanklichen Ausgangspunkt für die Untersuchungen.
Im ersten theoretischen Unterkapitel wird anhand verschiedener Definitionen und Sichtweisen des Begriffs Exil – u.a. von Elisabeth Bronfen, Edward Said, Hannah Arendt, Jean Améry, André Aciman – dessen Vielschichtigkeit erörtert. Daran anschließend wird ein Exilbegriff für die vorliegende Arbeit bestimmt, der einen erzwungenen oder freiwilligen, physischen oder mentalen Ortswechsel als Ausgangspunkt hat und seinerseits im Kontrast zu einer Heimat steht, welche als physisch-geografischer oder als ideell-abstrakter Raum gesehen werden kann. Im zweiten Theoriekapitel werden, basierend auf der Annahme, dass das Exil-Motiv eine wichtige Rolle im kollektiven Gedächtnis des Judentums spielt, drei Topoi herausgearbeitet, die sowohl von jüdischen als auch von nichtjüdischen Denker/innen, Literat/innen und Historiker/innen aufgenommen und weiterverarbeitet wurden, und zwar: die biblische Hiobsgeschichte, das Motiv der Wurzellosigkeit bzw. des „Ewigen“ oder „Wandernden Juden“, der Topos vom „Volk des Buches“. Anhand der Thesen Storas wird schließlich in einem dritten Theorieteil die Geschichte des algerischen Judentums in Kürze dargestellt.
Auf dieser theoretischen Grundlage werden im analytischen Teil der Arbeit die drei Romane untersucht. Dabei zeigen sich in allen drei Werken verschiedene Exilformen: das geographische, das soziale und das innere Exil, die einander in der Situation der Protagonist/innen überlagern. Außerdem werden Strategien im Umgang mit der Exilsituation deutlich, die mit der jüdischen Tradition und Herkunft der Figuren in Verbindung zu bringen sind. Dazu zählen jüdische Rituale des Alltags, die Suche nach Halt im Glauben, das Thema der Wurzellosigkeit im Kontrast zu Sesshaftigkeit, das Finden von Heimat im Schreiben und die jüdische Tradition der Textauslegung. Dazu wird jeder der Romane mit einem der drei präsentierten Bilder in Verbindung gebracht.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Die fortschreitende Diffusion von E-Government ist ein Phänomen, dem in der internationa-len Forschungsliteratur bereits viel Aufmerksamkeit zu Teil wurde. Erstaunlich wenige Studien widmen sich bislang jedoch dezidiert dem Faktor Interdependenz, der eigentlichen Ursache von Diffusionsprozessen. In dieser Arbeit werden Interdependenzbeziehungen anhand dreier spezifischer Mechanismen der Diffusion, namentlich „Nachahmung“, „Wettbewerb“ und „Lernen“, untersucht. Auf Basis einer empirischen Analyse mit Daten zur Einführung von E-Government-Komponenten in 183 deutschen Städten über den Zeitraum von 1995 bis 2014 konnte ein Einfluss der Mechanismen „Nachahmung“ und „Lernen“ auf das Innovationsverhalten von Kommunen festgestellt werden. Für das Vorliegen von Wettbe-werbsdynamiken ließen sich demgegenüber keine Anhaltspunkte finden. Für zukünftige Forschungen zur Diffusion von Innovationen wird angeregt, verstärkt an die mechanismen- und prozessbasierte Perspektive von Diffusion als theoretischem Rahmenkonzept anzuknüpfen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Politikdidaktik zunehmend mit dem Einsatz von Narrationen im Politikunterricht beschäftigt, denn neben Sachtexten bietet auch die Belletristik die Möglichkeit, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Insbesondere die Literatur von Ferdinand von Schirach hat in den letzten Jahren zunehmend Anklang in der Gesellschaft gefunden. Von Schirachs Texte greifen gesellschaftskritische Themen auf, beleuchten diese aus verschiedenen Perspektiven und fordern zur Meinungsbildung heraus. Aus diesem Grund weisen von Schirachs Narrationen ein hohes Potential für die Politische Bildung auf. Politische Bildung schließt auch die Rechterziehung ein. Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach setzt sich sowohl mit rechtlichen, als auch mit politischen Themen im Sinne der Rechtserziehung auseinander. In der vorliegenden Masterarbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Roman Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach als Narration eine Chance für politisch-rechtliches Lernen im Politikunterricht darstellt. Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden die Lernchancen und -grenzen des Romans hinsichtlich seiner Thematik und seines Genres, sowie durch den Roman geförderten Kompetenzen herausgearbeitet und die durch ihn möglichen fächerübergreifenden Bezüge verdeutlicht. Durch die Auseinandersetzung mit von Schirachs Werk beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit politisch-rechtlichen Themen, wie dem Spannungsverhältnis von Recht und Gerechtigkeit, dem Ablauf von Strafgerichtsverfahren, dem theoretischen Anspruch des Rechtsstaates und dessen realen Schwächen. Zudem fördert die Auseinandersetzung mit dem Roman Der Fall Collini die vier fachbezogenen Kompetenzen der Politischen Bildung, sowie Multiperspektivität und exemplarisches Lernen. Des Weiteren verknüpft der Roman historische, politisch-rechtliche und moralisch-ethische Aspekte miteinander, wodurch fächerübergreifende Bezüge mit den Fächern Geschichte, Deutsch und L-E-R hergestellt werden können. Darüber hinaus spricht der Justizroman als Narration seine Leserinnen und Leser auch emotional an und fördert somit eine ganzheitliche und nachhaltige Wissensvermittlung im Sinne der Rechtserziehung. Es hat sich gezeigt, dass Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach sich für die unterrichtliche Beschäftigung innerhalb der Politischen Bildung besonders eignet.
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Die Arbeit befasst sich auf der Ebene des Textes mit der Frage nach dem Textproduzenten der Buchform des Dramas. Gibt es im Drama ähnlich wie in der Epik oder Lyrik eine vermittelnde Instanz? Und sind die Nebentexte tatsächlich als Anweisungen oder nicht doch eher als Hinweise zu verstehen? Am Beispiel des expressionistischen Dramas "Geschehen" von August Stramm werden die vorherigen Überlegungen überprüft und für eine Textanalyse fruchtbar gemacht.
Nach einer langen Phase der Restriktion und Bekämpfung durch die staatliche Sprachpolitik erleben Regionalsprachen in Frankreich seit den 1970er Jahren verstärktes Interesse und private sowie staatliche Förderungen. Dies gilt auch für das Bretonische. Trotz des kontinuierlichen Rückgangs der Sprecher*innenzahl ist eine konstruierte Verbindung zwischen bretonischer Sprache und einer „bretonischen Identität“ bemerkbar, die sich in positiven Spracheinstellungen zu der Regionalsprache äußert. Die vorliegende Masterarbeit analysiert anhand von öffentlich ausgestrahlten Videointerviews mit den Spitzenkandidat*innen der Regionalwahlen im Jahr 2021 Spracheinstellungen zum Bretonischen. In einem diskursanalytischen Ansatz werden die mündlichen Äußerungen der Politiker*innen auf explizite und implizite positive sowie negative Bewertungen der bretonischen Sprache hin untersucht. Interviewübergreifende Muster in den auftretenden Metaphern, Argumentationsstrukturen und Topoi weisen auf kollektive Wissensbestände und Annahmen hin, auf denen die Spracheinstellungen basieren. Diese bilden die Grundlage für sprachliche sowie sprachpolitische Handlungen.
Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente.
Barrierefreiheit im Sinne (räumlicher) Anpassung an heterogene Schülerschaften wurde bislang kaum an Schulen bzw. konkret im Technikunterricht erforscht. In dieser Arbeit wurden 5 Potsdamer Grundschulen unter dem Siegel „Schule des gemeinsamen Lernens“ unter dem Aspekt der Barrierefreiheit in technischen Fachräumen untersucht. Die Arbeit erfasst den Ist-Zustand über Einrichtung und Ausstattung technischer Fachräume an oben genannten Potsdamer Schulen und zeigt gleichzeitig verschiedene Fachraumkonzepte auf. Hierzu wurden technische Fachräume zum einen auf barrierefreie Elemente untersucht und zum anderen von WAT-Fachlehrkräften in Hinblick auf ihre Barrierefreiheit bewertet.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Bislang konzentrierten sich die Untersuchungen des westdeutschen Blicks auf Ostdeutschland auf den Zeitraum vor der Wende oder auf Rundfunk- und Fernseh-Medien. Die Gegenwartsliteratur stellt einen weißen Fleck in dieser Frage dar. Anhand des Chronotopos-Konzepts von Michail Bachtin werden in dieser Arbeit daher zeitliche und räumliche Tiefenstrukturen in der Darstellung Ostdeutschlands in den Werken Jan Böttchers und Andreas Maiers herausgearbeitet und mit ihrer Darstellung Westdeutschlands verglichen. Neben grundsätzlichen Unterschieden fallen dabei signifikante Übereinstimmungen auf.
Die verschiedenen Meßverfahren zur Bestimmung von Bodenwassergehalten und der Bodenfeuchte konnten während ihres Einsatzes im Uvs-Nuur-Becken über einen längeren Zeitraum hinweg erprobt werden. Dabei stellte sich heraus, daß die Thetasonde und die Stechzylinderproben sich zur Bestimmung des volumetrischen Bodenwassergehalts gut eignen. An den Standorten, an denen parallele Messungen mit beiden Verfahren möglich waren, zeigten Vergleiche der Meßreihen, daß sich die beiden Methoden gegenseitig bestätigen. Nur in Einzelfällen traten größere Abweichungen zwischen den Tageswerten auf. Einschränkend auf die Anwendbarkeit der Verfahren und die Genauigkeit der Meßergebnisse kann sich die Bodenbeschaffenheit auswirken. In stark verdichteten oder skelettreichen Böden ist das Einbringen der Sondenmeßstäbe schwierig und stellenweise nicht möglich. Derartige Böden sind auch für die Entnahme von Stechzylinderproben problematisch, da es schwierig ist Materialverluste bei der Entnahme gering zuhalten. Die Verfahren zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Tensiometer und Gipsblocksensoren, hatten gegenüber den anderen Verfahren den Vorteil, daß sie automatisiert waren. Auf diese Weise konnte auch ohne intensive Betreuung eine hohe zeitliche Meßdichte erzielt werden. Über eine Eichkurve, die im Labor erstellt wurde, konnten den Wasserspannungen die entsprechenden Bodenwassergehalte zugeordnet werden. Für Station S 2 sind die Tensiometermeßwerte gut geeignet, um zusammen mit den Stechzylinderproben die Bodenwasserdynamik zu beschreiben. An den anderen Standorten liegen die Wassergehalte, die man über die Eichkurve erhält, verglichen mit Thetasonden- und Stechzylinderwerten sehr viel höher. Beim Einsatz von Tensiometern und Gipsblocksensoren in diesem Gebiet muß aufgrund des geringen Bodenwassergehalts vieler Standorte besonders darauf geachtet werden, daß die Sensoren bzw. die Kerzen eng vom Boden umschlossen sind, ansonsten kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Meßgenauigkeit kommen. Bei den Tensiometern muß zusätzlich darauf geachtet werden, daß der Meßbereich nicht überschritten wird. Die Variabilität zwischen den Bodenwassergehalten der Standorte ergibt sich aus ihrer Lage im Untersuchungsgebiet und dem Witterungsgeschehen. Die deutlichsten Unterschiede zeigen sich beim Vergleich der Standorte der Ebenen und der Hangbereiche. An den Standorten in der Ebene ist die potentielle Evapotranspiration höher als an den Hangstandorten, dies wirkt sich auf die absolute Höhe der Bodenwassergehalte und auf ihre Variabilität aus. In der Ebene gehen die Bodenwassergehalte nach einer Erhöhung durch Niederschlagseinträge aufgrund der starken Evapotranspiration relativ schnell wieder zurück, so kommt es zu einer hohen Variabilität. An den Hangstandorten ist dieser Effekt abgeschwächt, besonders gering ist die potentielle Verdunstung im Wald am Standort S 7. Die Meßreihen dort weisen geringere Gegensätze zwischen den Extrema auf. Die signifikanten Unterschiede der Bodenwassergehalte verschiedener Meßtiefen eines Standortes werden anhand Variationskoeffizienten der Meßreihen deutlich. In 5 cm Bodentiefe spiegelt sich das aktuelle atmosphärische Geschehen wider. Niederschlagseinträge werden durch eine unmittelbare Erhöhung des Bodenwassergehalts sichtbar. Ist die potentielle Verdunstung nach einer Erhöhung der Bodenwassergehalte durch Niederschlagseinträge hoch, verringern sich die Bodenwassergehalte in dieser Meßtiefe auch schnell wieder. In den Bereichen ab 20 cm Bodentiefe sind kurzfristige Erhöhungen des Bodenwassergehalts nur nach sehr starken Niederschlägen zu beobachten. Veränderungen wie der allmähliche Rückgang des Bodenwassergehalts in den tieferen Bodenschichten an S 3 sind nur über einen längeren Zeitraum festzustellen. Die zeitliche Variabilität der Bodenwassergehalte wird vom Witterungsgeschehen, insbesondere den Niederschlägen und der potentiellen Verdunstung, bestimmt. Im Sommer 1998 ist das Verhältnis von Niederschlag und potentieller Verdunstung so, daß auch nach den Hauptniederschlägen des Jahres in den Sommermonaten keine Erhöhung der Bodenwassergehalte stattgefunden hat. An Station S 3 ist in den tieferen Bodenschichten eine Austrocknung zu verzeichnen. Dies ist der Hauptunterschied zwischen den Jahren 1997 und 1998. 1997 fällt sehr viel mehr Regen als 1998, es kommt zu einer nachhaltigen Durchfeuchtung des Bodens. Auch die Verdunstung ist 1997 geringer. Nach Niederschlägen findet daher kein so schneller Rückgang der Bodenwassergehalte wie 1998 statt, und die Variabilität der Meßwerte ist geringer. Es ist anzunehmen, daß die Bodenwassergehalte am Anfang der Meßperiode des Jahres 1998, die im Laufe des Meßzeitraums abnehmen, Vorräte aus den Einträgen des Jahres 1997 darstellen. Eine nachhaltige Durchfeuchtung des Bodens findet also nur bei sehr hohen Niederschlagseinträgen wie im Jahr 1997 statt.
"Aggredior ad ipsum crimen magiae." Mit diesen Worten leitet Apuleius die Widerlegung der gegen ihn gerichteten Anklage ein: Er soll die reiche Witwe Pudentilla durch Liebeszauber zu einer Heirat mit ihm veranlasst haben. Dagegen setzt er sich in seiner Verteidigungsrede "De magia" zur Wehr. Die vorliegende Arbeit soll diese spannende Rede Lateinschülern der gymnasialen Oberstufe durch ein Lektüreheft bekannt machen. Letzteres ist mit kompetenzorientierten Aufgaben und einem Erwartungshorizont versehen. Es wird ferner von der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den in der Rede behandelten Themen flankiert. Das Heft soll den Schülern einerseits die argumentative Strategie der Rede und andererseits das antike Alltagsphänomen 'Magie' näherbringen. Dabei tauchen sie ein in die antiken Vorstellungen von Zauberei und versuchen zugleich die einstigen Vorwürfe der Ankläger zu rekonstruieren, die etwa die Suche nach bestimmten Fischarten, die Behandlung von Epilepsie oder gewisse nächtliche Rituale betreffen. Darüber hinaus fragen sie nach der Unterscheidung magischer von religiösen Praktiken und stellen dabei Bezüge zu ihrer eigenen Lebenswelt her.
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie im Reichsstift Quedlinburg während der wettinischen Schutzherrschaft (1477/79–1698) die Herrschaft zwischen den fürstlichen Äbtissinnen, dem Stiftskapitel und den Schutzherren bzw. Erbvögten verteilt und organisiert war. Sie fragt danach, wie das Stift verfaßt war. Es wurde versucht, soweit es möglich ist, das Reichsstift Quedlinburg innerhalb eines Zeitraumes von gut 200 Jahren als politisches System zu analysieren. Um diese Frage beantworten zu können, werden in der Hauptsache zwei symbolische Handlungen untersucht: Introduktion und Huldigung. Im ersten Hauptteil werden die Herrschaftsrechte und -grundlagen aufgezeigt, um dann im folgenden Hauptteil Herrschaftsanspruch und -wirklichkeit dieser drei Herrschaftsträger anhand des Zeremonielles zu überprüfen. Zudem interessieren die Fragen, ob es im Untersuchungszeitraum zu Veränderungen der Stiftsverfassung kam, wenn ja, worin diese bestanden, von wem sie ausgegangen und wer davon wie betroffen war. Von Interesse ist ebenso der Zugriff der untersuchten Akteure auf die Stiftsuntertanen, deren Wahrnehmung von Herrschaft und wie sich diese ihnen präsentierte.
Die Arbeit beleuchtet die Beziehungen zwischen der DDR und der Volksrepublik China in den Jahren 1978 bis 1990. Dabei werden sowohl die innen-, wie auch die außenpolitischen Bedingungen dieser Beziehungen in der DDR und China beleuchtet. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Sowjetunion gelegt. Die Beziehungen Moskaus gegenüber Beijing und Ostberlin werden dargestellt und mit den daraus resultierenden Folgen für die DDR-Führung in Bezug gesetzt.
Die Arbeit geht aus von der Annahme, dass Literatur und Malerei, obgleich sie ihren Darstellungsformen entsprechend unterschiedliche Werkzeuge oder Strategien nutzen, ähnliche Potentiale der Gedächtnisreflexion für den Rezipienten bereitstellen. Selbst wenn die Strategien zur Erlangung eines Potentials der Reflexion von Gedächtnis also an die jeweilige Disziplin gebunden sind, so können doch die reflektierten Aspekte ähnliche sein. Ziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, dass in Theorie und Praxis solche Überschneidungen auffindbar sind. Dabei sollen Literatur und bildende Kunst (hier: Malerei) als zwei von vielen möglichen Erinnerungsmedien und ihre Funktionen innerhalb eines kollektiven Gedächtnisses als solche dargestellt werden. Speziell befasst sich die Arbeit dann mit der Funktion der Reflexion des kollektiven Erinnerns als Wirkungspotential, das im Rezeptionsprozess aktualisiert werden kann. Verschiedene Strategien der Gedächtnisreflexion werden unterschieden und in den drei Anwendungsbeispielen analysiert. Die Arbeit fasst zunächst einige von den Studien Jan und Aleida Assmanns ausgehende narratologische Konzepte zur Erinnerungskultur zusammen, darunter die Ansätze von Astrid Erll und Birgit Neumann. Es kristalliert sich eine Unterscheidung von Gedächtnisbildung und Gedächtnisreflexion heraus. Genauer in den Blick genommen wird Astrid Erlls Modell einer „Rhetorik des kollektiven Gedächtnisses.“ Auf drei Textebenen, der Handlungsebene, der Textstruktur und der sprachlichen Ebene können Potentiale der Gedächtnisreflexion beschrieben werden. Anhand dieser Unterteilungen werden im Anwendungsteil dann zwei literarische Prosatexte der gegenwärtigen Erinnerungsliteratur in den Blick genommen. Beide Texte, sowohl Grass' Im Krebsgang als auch Timms Halbschatten weisen vielfältige Strategien der Gedächtnisreflexion auf, die sich aber in ihrer Schwerpunktbildung voneinander unterscheiden. Zudem wird die Methodik auf den Gemäldezyklus 18. Oktober 1977 des Malers Gerhard Richter angewandt.
Die moderne Kultur- und Sozialgeschichte lässt sich – auf den Ebenen des Transports, der Informationsübertragung und der interpersonellen Kommunikation – als ein sich permanent steigernder Beschleunigungsprozess beschreiben. Insbesondere neuartige Medientechnologien verkürzen die zeitlichen Intervalle der Kommunikation zunehmend. Es ist davon auszugehen, dass sich die dem Geschwindigkeitsimperativ unterliegenden neuen Kommunikationsbedingungen in sprachlichen Innovationen niederschlagen und diese wiederum Indikatoren für Sprachwandel sind. In der jüngsten linguistischen Forschung wird allerdings vielfach die These geäußert, der Sprachgebrauch in den neuen Medien indiziere fundamentale Veränderungen der Schriftlichkeit und führe zu einem sprachlichen Verfall besonderen Ausmaßes. Diese These soll am Beispiel schriftbasierter Alltagskommunikation – vom Telegramm über den Brief und der Internetkommunikation bis hin zur SMS-Kommunikation – in medien-, kultur- und texthistorischen Zusammenhängen überprüft werden. Es geht darum, die kulturhistorischen Modalitäten der Medien- und Beschleunigungsgenese aufzudecken und spezifische mediale und kontextuelle Bedingungen sprachlicher Veränderungen herauszustellen.
Die empirische Arbeit untersucht den interlingualen Transfer von französischen und deutschen Filmtiteln im vergangenen Jahrhundert. Sie basiert auf einem Korpus von 3.200 französischen Originaltiteln und ihren deutschen Neutiteln und schließt eine Forschungslücke der Filmtitelübersetzung für das Sprachenpaar deutsch-französisch. Im theoretischen Teil werden die text- und übersetzungswissenschaftlichen Grundlagen dargelegt. Filmtitel bilden eine eigene Textsorte, die unter Zuhilfenahme der Textualitätskriterien von de Beaugrande/Dressler spezifiziert wird. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Korpus werden maßgebliche Funktionen von Filmtiteln, wie Werbung, Information, Identifikation, Kontakt und Interpretation erörtert. Auf E. Prunčs Translationstypologie basieren jene fünf Strategien, die bei der Übertragung von französischen Filmtiteln in den deutschen Sprach- und Kulturraum zum Einsatz kommen: Identität, Analogie, Variation, Innovation sowie hybride Formen. Ausführlich werden Übersetzungen von Umtitelungen abgegrenzt. Die Auswertung des Korpus ergibt, dass Titelinnovation die am häufigsten angewandte Strategie beim Titeltransfer im gesamten Untersuchungszeitraum darstellt, während Titelidentitäten am seltensten zum Einsatz kommen. Die Betrachtung kürzerer Zeitspannen zeigt gewisse Tendenzen auf, beispielsweise die deutliche Zunahme von Hybridtiteln in jüngster Zeit. Erstmals wird in dieser Arbeit das Phänomen der Mehrfachbetitelungen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern aufgegriffen, indem nach Motiven für unterschiedliche Neutitel in Deutschland, der ehemaligen DDR und Österreich gesucht wird. Den Abschluss bildet eine Betrachtung der Filmtitel aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive, denn zusammen mit ihren Filmen stellen Titel von hoher Kommerzialität geprägte Texte dar, und wie jedes Wirtschaftsgut erfahren auch sie eine präzise juristische Regulierung.
Die hier vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bisher unbekannten pädagogischen Biographie des jüdischen Lehrers, Schulleiters, Museumsgründers und Zionisten Hans Herbert Hammerstein/ Yisrael Shiloni (1901-1996). Eingebunden in die Darstellung des bildungshistorischen Kontexts beleuchtet der Beitrag alle relevanten Lebensabschnitte des Protagonisten. Wichtigste Station seines pädagogischen Werdegangs ist die „Private Jüdische Volksschule Bonn“. Zwischen 1934 bis 1937 gründete und leitete Hammerstein/ Shiloni diese Einrichtung, die vielleicht die einzige jüdische Volksschule ihrer Zeit war, die ausschließlich nach reformpädagogischen Prinzipien arbeitete. Nicht unerwähnt soll auch das „Museum Deutsches Judentum“ bleiben, dass den Abschluss seines pädagogischen Lebensweges bildet. Hammerstein/ Shiloni gründete diese Institution 1971 in Israel, um die Geschichte des deutschen Judentums zu dokumentieren. Das Museum besteht bis heute als „Museum der deutschsprachigen Juden – Kulturzentrum der Jeckes“ in Tefen und nimmt einen festen Platz in der israelischen Museumslandschaft ein. Hammersteins/ Shilonis Leben ist trotz seiner Einzigartigkeit doch zugleich exemplarisch für die Generation deutscher Zionisten, die nach dem Ersten Weltkrieg den Zionismus als Erziehungs- und Bildungsprojekt verstand und ihre persönliche, kulturelle sowie politische Identität aus ihm schöpfte. Damit leistet diese biographische Arbeit sowohl einen Beitrag zur Geschichte der weitgehend vergessenen jüdischen Reformpädagogik, als auch zur Bildungsgeschichte der deutschen Juden im 20. Jahrhundert.