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Der Beitrag behandelt die Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte im Europäischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht. Hierzu werden zunächst einige theoretische Grundlagen der Verfahrenskoordination und der Rechtsvereinheitlichung erörtert. Hierauf aufbauend erfolgt jeweils eine Bestandsaufnahme zur Verfahrenskoordination in den jeweiligen Teildisziplinen, von der ausgehend aktuelle Probleme aufgezeigt und zukünftige Entwicklungsperspektiven ergründet werden. In methodischer Hinsicht werden insbesondere die Potentiale (interdisziplinär-)vergleichender und damit allgemein-prozessualer Forschung unterstrichen.
Die anspruchsvolle Klausur behandelt zunächst Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, wobei der Schwerpunkt auf schwierigen Zurechnungsproblemen aus dem Allgemeinen Teil liegt. Anschließend werden im Kontext von Vermögens- und Anschlussdelikten komplexe und wenig bekannte Beteiligungsfragen thematisiert, die zu eigenständiger Argumentation herausfordern.
Opfer der Diplomatie
(2022)
Schutzloser Fussball-Ultra
(2024)
Parteienfinanzierung
(2023)
E-Bikes und Scientology
(2023)
Triage und Diskrimminierung
(2022)
BDS-Kampagne in der Kommune
(2022)
Dieser Beitrag vergleicht die kommunale Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Länder) als Vertreter der kontinentaleuropäisch-föderalen Verwaltungstradition bei zugleich unterschiedlichen Digitalisierungsansätzen und -fortschritten. Basierend auf Interviews mit 22 Expert*innen und Beobachtungen in je einer Kommune pro Land sowie Dokumenten-, Literatur- und Sekundärdatenanalysen untersucht die Studie, wie Verwaltungsdigitalisierung im Mehrebenensystem organisiert ist und welche Rolle dabei das Verwaltungsprofil spielt sowie welche Innovationsschwerpunkte die Kommunen im Hinblick auf die Leistungserbringung und die internen Prozesse setzen. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Grad lokaler Autonomie den Kommunen ermöglicht, eigene Akzente in der Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Zugleich wirken die stark verflochtenen komplexen Entscheidungsstrukturen und hohen Koordinationsbedarfe in verwaltungsföderalen Systemen, die in Deutschland am stärksten, in Österreich etwas schwächer und in der Schweiz am geringsten ausgeprägt sind, als Digitalisierungshemmnisse. Ferner weisen die Befunde auf eine unitarisierende Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung als Reformbereich hin. Insgesamt trägt die Studie zu einem besseren Verständnis dafür bei, welche Problematik die Verwaltungsdigitalisierung für föderal-dezentrale Verwaltungsmodelle mit sich bringt.
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der RL 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ist dahin auszulegen, dass ein Satellitenbouquet-Anbieter, der verpflichtet ist, für eine Handlung in Form der öffentlichen Wiedergabe über Satellit, an der er mitwirkt, die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte einzuholen, diese Zustimmung – entsprechend der dem betreffenden Sendeunternehmen erteilten Zustimmung – nur in dem Mitgliedstaat einholen muss, in dem die programmtragenden Signale in die zum Satelliten führende Kommunikationskette eingegeben werden.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.
Schon wieder ist Benis Skateboard kaputt. Er braucht dringend ein neues – aber wer soll es bezahlen? Wie gut, dass es den Wettbewerb „Meine Welt in den Gärten der Welt“ gibt. Beni träumt vom Preisgeld und beschließt, ein Kunstwerk zum gerade entstehenden Jüdischen Garten zu schaffen. In Begleitung seiner vergesslichen Oma wird der Ausflug dorthin jedoch zu einer echten Herausforderung. Ständig geht Oma verloren!
Im vierten Band der beliebten Kinderbuch-Reihe um Beni und seine jüdische Familie zieht Beni los. Er muss sich an Bushaltestellen und im großen Park alleine orientieren und findet heraus, dass sich Pflanzen an keine Grenzen halten und auch Menschen gerne mal jemand anders sind.
Kalter Hund
(2021)
Zwischen Schulabbruch und erstem Sex, zwischen Berlin und Istanbul, zwischen religiöser Freundin und wilder Cousine sucht die 16-jährige Gülay ihren Weg. Sie verknallt sich in Hacke und erkennt zu spät, dass sein Rassismus nicht nur Fassade ist, sondern zu echter Gewalt führt. Wird Gülay vor Gericht gegen ihn aussagen? Sie muss eine Entscheidung treffen – allein, rasch und mit allen Konsequenzen.
Lilly und Willy
(2022)
„He, du frecher Wurm, das ist mein Blatt! Mein liebster Landeplatz.“ „Quatsch! Das Blatt kommt in meine Höhle. Ich werde es mampfen.“
Obwohl sie unterschiedlicher nicht sein könnten, entwickelt sich zwischen Lilly-Libelle und Willy-Regenwurm eine dicke Freundschaft voller gemeinsamer Abenteuer … Diese ungewöhnliche Freundschaftsgeschichte ist mit viel Humor erzählt und mit fantasievollen dreidimensionalen Collagen der Künstlerin Anna Adam gestaltet. Das Buch macht zugleich neugierig auf aufregende Vorgänge in der Natur. Kann ein Regenwurm wirklich beides sein, weiblich und männlich? Und wie verwandelt sich eine im Wasser lebende Larve in eine fliegende Libelle?
Der Föderalismus, dessen Wurzeln bis in das Mittelalter zurückreichen, gehört zu den Grundtatsachen der deutschen Geschichte. Dieses historische Erbe spiegelt sich in der heutigen deutschen Staatlichkeit wider, wie sie im Grundgesetz verankert ist und von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben erfüllt wird. Renommierte Historiker, Politologen und Rechtswissenschaftler zeichnen in diesem Band die grundlegenden Entwicklungen der Föderalismusgeschichte in Deutschland seit der Gründung des deutschen Nationalstaats (1871) nach. Sie zeigen dabei die Kontinuitäten und Systembrüche deutscher Staatlichkeit auf – vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den NS-Staat bis hin zur Gegenwart in der Bundesrepublik Deutschland.
Aufklärung und Emanzipation stellten das deutschsprachige Judentum vor die Aufgabe, ein modernes jüdisches Selbstverständnis zu entwickeln, das den neuen gesellschaftlichen Anforderungen entsprach. Dabei war das Gebiet der Erziehung einer jener Bereiche, in denen die jüdische Modernisierung zuerst zum Tragen kam. Durch die Neukonzeption des jüdischen Lernens, die stark von transkulturellen Diskursen geprägt war, entstanden neue pädagogische Konzepte und neue Lehrbücher. Als Erziehungsmittel trugen diese einen wichtigen Teil zum Sozialisierungsprozess des sich transformierenden Judentums bei und sind somit zentrale Quellen für die in jener Zeit stattfindende Aushandlung eines neuen jüdischen Selbstverständnisses. Der Sammelband beleuchtet in Überblicksdarstellungen und Einzelstudien die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen pädagogischen, religiösen und gesellschaftlichen Entwicklungen dieser Zeit und konturiert damit die im Hintergrund der jüdischen Modernisierung stehenden Prozesse des Kulturtransfers genauer.