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Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Obwohl Handelsplattformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, besteht im deutschsprachigen Raum ein Mangel an umfassenden Marktübersichten. Dadurch fehlt es Verkäufern, potenziellen Plattformbetreibern und Kunden an einer soliden Grundlage für fundierte Entscheidungen. Das ändern wir mit folgendem Beitrag. Erfahren Sie hier das Wichtigste über den rasant wachsenden Markt der Handelsplattformen.
Digital Fashion
(2024)
Das virtuelle Kleid als mediale und soziokulturelle Alltagserscheinung der Gegenwart bildet den Gegenstand der vorliegenden interdisziplinären Unter-suchung. An der Schnittstelle zwischen Menschen, Medien und Mode ist das virtuelle Kleid an unrealen Orten und in synthetischen Situationen ausschließlich auf einem Screen erfahrbar. In diesem Dispositiv lassen sich Körperkonzepte, Darstellungskonventionen, soziale Handlungsmuster und Kommunikations-strategien ausmachen, die zwar auf einer radikalen Ablösung vom textilen Material beruhen, aber dennoch nicht ohne sehr konkrete Verweise auf das textile Material auskommen. Dies führt zu neuen Ansätzen der Auseinandersetzung mit Kleidern, die nun als Visualisierung gebündelter Datenpakete zu betrachten sind. Die dynamische Entwicklung neuer Erscheinungsformen und deren nahtlose Einbindung in traditionelle Geschäftsmodelle und bestehende Modekonzepte macht eine Positionsbestimmung notwendig, insbesondere im Hinblick auf gegenwärtige Nachhaltigkeitsdiskurse um immaterielle Produkte. Für diese Studie liefern die hinter den Bildern liegenden Prozesse der ökonomischen Ausrichtung, der Herstellung, der Verwendung und der Rezeption den methodologischen Zugang für die Analyse. Mithilfe eines typologisierenden Instrumentariums wird aus der Vielzahl und Vielfalt der Darstellungen ein Set an forschungsleitenden Beispielen zusammengestellt, welche dann in einer mehrstufigen Kontextanalyse zu einer begrifflichen Fassung des virtuellen Kleides sowie zu fünf Kontexteinheiten führen. Am Beispiel des virtuellen Kleides zeichnet diese Untersuchung den technischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandel nach und arbeitet seine Bedeutung für zukünftige Modeentwicklungen heraus. Damit leistet die Untersuchung einen Beitrag zur medien- und sozialwissenschaftlichen Modeforschung der Gegenwart.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Lust auf Verzicht
(2024)
Der globale Klimawandel nimmt weiter bedrohlich zu. Hitzewellen, Flutkatastrophen und Waldbrände gehören fast schon zum Alltag. Trotzdem ist die Bereitschaft in der deutschen Bevölkerung gering, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das überrascht, denn in Umfragen bekennt sich immer eine große Mehrheit zum Klimaschutz. Allerdings haben wohl viele einen Klimaschutz im Kopf, der persönlich nichts kosten und nichts verändern darf.
Ingo Balderjahn setzt sich mit diesem Widerspruch aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht auseinander und legt offen, warum viele weiterhin ungebremst verschwenderisch und klimaschädlich konsumieren. Andererseits gibt es durchaus Menschen, die deutlich weniger konsumieren, als sie sich finanziell leisten könnten. Diese Minderheit in Deutschland verzichtet freiwillig auf eher unnötige und kurzlebige Güter - ohne irgendetwas dabei zu entbehren. Im Gegenteil: Genügsame Konsumgewohnheiten stärken die persönliche Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Zufriedenheit.
Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Der Band ist den existenziellen Turbulenzen gewidmet, die dem Menschen nicht als katastrophales Ereignis widerfahren, sondern seinen unentrinnbaren Alltag formen. Egal ob Verschiebungen im universitären Selbstverständnis (Vinken), Umgang mit geschlechtlicher Abweichung (Ungelenk; Hordych), Brüchen im Familiengefüge (Brook; Goldmann), Kampf gegen Abholzung (Nixon), technische Totalüberwachung im Alltag (Søilen/Maurer), narratologische Erkundungen von Zeit oder Gattung (Horst; Pierstorff; Reisener), stets erweist sich scheinbar banaler Alltag als erstaunlich produktiver Ausgangspunkt für gesellschaftliche, künstlerische und denkerische Prozesse. Das Gewöhnliche des Alltags ist nicht länger bloß statische Folie für einbrechende Ereignisse – es ist selbst als generatives Werden nobilitiert, das nun aber doppelbödige Wertung annimmt: Alltag verliert im Zuge einer Philosophie der Moderne das Verlässliche (Hüsch; Khurana), wird bedrohlich; zugleich bietet diese neue Unruhe des Alltags, sein "trouble", aber auch Chancen für Veränderung und feministisch-kritische oder künstlerische Intervention.
Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen?
Dirty capitalism
(2024)
Von Garzweiler bis zum Great Pacific Garbage Patch zeigt sich offenkundig: Die kapitalistische Vergesellschaftung ist dreckig. Umso mehr braucht kritische politisch-ökonomische oder sozio-ökonomische Bildung einen gesellschaftstheoretisch fundierten Kapitalismusbegriff. Der Ansatz des Dirty Capitalism leistet hierzu einen expliziten Beitrag. Er greift die vielfältige Kritik an Vorstellungen und analytischer Reichweite eines "reinen" Kapitalismus, wie sie z.B. auch im Ansatz des racial capitalism formuliert wird, auf und erweitert die Analyseperspektive über Klassenverhältnisse hinaus auf Rassismus, (Post-)Kolonialismus, Geschlechter- und Naturverhältnisse. Im Band wird das Konzept weiterentwickelt und als Zugang für die kritische politische Bildung und Politikdidaktik diskutiert und empirisch genutzt.
Das historische Erzählen ist im 19. Jahrhundert eine der prominentesten narrativen Formen. Aber es ist immer auch zukunftsaffin. In diesem Band wird diese Kehrseite der Vergangenheitsorientierung in historischer und systematischer Perspektive entlang folgender Leitfragen untersucht: Wie können Zukunftsreflexionen in Genres analytisch und konzeptionell gefasst werden, die nicht programmatisch dem Zukunftssujet verpflichtet sind? Wie ist das Wissen um Zukunft organisiert und ästhetisch strukturiert? Wie verhält sich eine solche implizite ästhetische Problematisierung von Zukunft gegenüber expliziten Zukunftsmodellen der entstehenden Science Fiction?
Du sollst nicht essen
(2024)
Zwar sind Menschen biologisch gesehen Allesesser, dennoch gibt es keine Gemeinschaft, die alle ihr zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel voll ausschöpft. Immer wird etwas nicht gegessen. Warum wir nicht essen, was wir nicht essen – das beleuchtet dieser Sammelband aus neuro-, ernährungs-, gesellschafts- und religionswissenschaftlicher Perspektive. Ein „religiöser Nutriscore“ gibt Auskunft über die wichtigsten Verzichtsregeln in Judentum, Christentum und Islam. Eine Fotostrecke veranschaulicht, wie bestimmte Speisen zu Festen und Feiertagen zu einem heiligen Essen werden. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, wie Menschen, die verschiedene Speiseregeln befolgen, dennoch zusammen essen können – inklusive Praxistest in der Unimensa.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.