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Aus dem Inhalt:
- 10 Jahre Responsibility to Protect: Ein Sieg für die Menschenrechte? – Eine politik- und rechtswissenschaftliche Analyse
- Neue Regeln zur Abwesenheit des Angeklagten vor dem IStGH:
Menschenrechtliche Anforderungen an In-absentia-Verfahren
- EGMR: S.A.S. ./. Frankreich – Urteilsbesprechung zum Burkaverbot
Jahresbericht 2014
(2015)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) beging im Jahr 2014 sein zwanzigjähriges Bestehen. Aus diesem Grund beschäftigt sich der aktuelle Jahresbericht nicht nur – wie ansonsten üblich – mit der spezifischen Organisationsstruktur und der Arbeit im Berichtszeitraum, sondern gibt einleitend einen knappen Überblick über die umfangreiche Tätigkeit des MRZ seit seiner Gründung. Diese Bilanz wird durch eine ausführliche Liste der Veranstaltungen und Schriftenreihen im Anhang vervollständigt.
I. Gründung, Aufgaben und Struktur des Hochkommissariats
II. Zur Rolle des OHCHR im und gegenüber dem Menschenrechtsrat
III. Zu Erfolgschancen von Feldmissionen in eher schwierigen Ländern: China, Russische Föderation, Afghanistan, Sudan und Kolumbien
IV. Zur Frage der politischen Unabhängigkeit des OHCHR
V. Schlussfolgerungen und Ausblick
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.
Mit Kinderschuhen im Gepäck
(2015)
Zu kleine Kinderschuhe zwängen ein, zu große geben keinen Halt. Liebe, Fürsorge und Mitgefühl helfen, die jeweils passenden Kinderschuhe zu finden. In ihnen lernt das Kind am besten, seine individuellen Fähigkeiten zu entfalten, sie in die Gemeinschaft einzubringen und seinen eigenen Weg zu finden.
Der Band spannt einen Bogen von neurowissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundfragen des Biografierens über Porträts von Persönlichkeiten bis hin zu gelebten menschenrechtlichen Werten.
Die Autoren und Autorinnen, Studierende der Universität Potsdam, gehen auf Spurensuche und fragen, wie die von ihnen vorgestellten Menschen zu denen wurden, die sie waren oder sind, ob und wie sie sich selbst fanden, ihre persönlichen Fähigkeiten entfalteten und anderen halfen. Sie stoßen auf kraftschenkende Kindheiten und erlebtes Glück, auf Authentizität, Verantwortung und Gleichwürdigkeit ebenso wie auf Schicksalsschläge, Ablehnung und Unrecht, auf Wünsche und Sehnsüchte, innere Zerrissenheit und Schmerz, vor allem aber auf die individuellen und sozialen Stärken dieser Persönlichkeiten.
Neuendorf, Bedeutung und Rezeption des Art. 6 Abs. 1 EMRK im deutschen und englischen Steuerrecht
(2015)
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2013
(2015)
Aus dem Inhalt:
Belastung und Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: neuere Entwicklungen - Extraterritoriale Anwendbarkeit der Rassendiskriminierungskonvention - Globale Verantwortlichkeit oder traditionelles Souveränitätsdenken – Gründe für die Haltung zur “Responsibility to Protect” von nicht-westlichen Staaten