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Inhalt: Markus Loewe: Konzeptionelle Stärken und Schwächen der Millennium : Development Goals (MDGs) Ingo Winkelmann: Die Vereinten Nationen, das Seerecht und die Polarregionen Helmut Volger: Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats – eine Bilanz nach zwei Jahrzehnten Norman Weiß: Der UN-Menschenrechtsschutz zehn Jahre nach dem Millenniumsgipfel – neue Strukturen und neue Herausforderungen – auch neue Chancen? Otto Lampe: Deutschland und die Vereinten Nationen – aktuelle Entwicklungen
Das G.I.F.-Drittmittelprojekt über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
(2011)
Der Forschungskreis Vereinte Nationen wurde 1999 als informelles Netzwerk für UN-Forschung gegründet mit dem Ziel, den Informationsaustausch unter den Wissenschaftlern der verschiedenen Fachdisziplinen und den Dialog mit den Praktikern zu fördern. Die regelmäßig stattfindenden Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen widmen sich der kritischen Analyse der UN-Forschung. Darüber hinaus bieten sie ein Forum für die Diskussion mit Politikern, UN-Mitarbeitern, Diplomaten und Journalisten über die Aufgaben der Vereinten Nationen und ihre Strukturen sowie über Konzepte zu ihrer Reform. Im vorliegenden Buch werden wichtige Referate der Potsdamer UNO-Konferenzen 2000 – 2008 veröffentlicht, die sich unter anderem den Themenbereichen Friedenssicherung, Menschenrechtsschutz und Umweltschutz durch die Vereinten Nationen, der Reform der UN-Hauptorgane sowie der deutschen UN-Politik und der UN-Politik im Rahmen der Europäischen Union widmen, und die ergänzt werden durch Beiträge der beiden Herausgeber zu den Problemen und Perspektiven der UN-Forschung in Deutschland.
Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen koennen, ohne die Justiz ihrer Funktionsfaehigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "oekonomisierung von Rechtsschutz".
Inhalt: - I. Einleitung - II. Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Rechtsangleichungsmaßnahmen im Arbeitsrecht - II.1. Gleichbehandlung - II.2. Betriebsübergang - III. Arbeitsrechtlich relevanteRechtsprechung des EuGH zu den rechtlichenRahmenbedingungen des Binnenmarkts - III.1. Dienstleistungsfreiheit und Entsendung von Arbeitnehmern - III.2. Die EuGH-Urteile „Viking Line“, „Laval“ und„Rüffert“ aus den Jahren 2007 und 2008 - IV. Das Selbstverständnis des EuGH als „Integrationsmotor“ als Erklärung für scheinbar gegenläufige ordnungspolitische Ausrichtungen des EuGH - V. Fazit
Inhalt: - A. Ausgangspunkt - B. Informationsrisiken im Mängelgewährleistungsrecht - B.I. Unsicherheiten hinsichtlich des tatsächlichenVorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen - B.II. Auswirkungen der Informationsrisiken - B.III. Zwischenergebnis - C. Verteilung von Informationsrisiken im Systemder kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte - C.I. Notwendigkeit eines Korrektivs? - C.II. Auflösung der Informationsrisiken durchallgemeine zivilrechtliche Instrumente - C.III. Lösungsansätze - D. Ausblick
IT-Strafrecht
(2011)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklung des IT-Strafrechts - II.1. Computerstrafrecht - II.1.1. Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - II.1.2. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 - II.2. Internetstrafrecht - II.2.1. Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz vom 22. Juli 1997 - II.2.2. Weitere Änderungen im Internetstrafrecht - II.3. Parallelen zwischen Computer- und Internetstrafrecht - III. Schluss