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Inhaltübersicht I. Einleitung II. Zum völkerrechtspolitischen, zeit- und entstehungsgeschichtlichen Hintergrund des FP III. Gegenwärtiger Status des FP – Eine Generalversammlungsresolution, einige Unterzeichnungen und wenige Ratifikationen IV. Der Inhalt des FP - Ein knapper Überblick V. Streitfragen im Verhandlungsverlauf und die deutsche Position zum FP VI. Argumente für und wider Unterzeichnung und Ratifikation des FP – ein Streitgespräch VII. Zusammenfassende Bewertung
Das Verschwindenlassen
(2010)
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
Die vorliegende Zusammenstellung deutscher Menschenrechtspreise dokumentiert menschenrechtliches Engagement aus verschiedenen Perspektiven: - Erstens gibt die Sammlung einen Überblick über die von Einrichtungen und Organisationen vergebenen Menschenrechtspreise. Sie informiert über die Preise selbst und über die aktuellen Preisträger ebenso wie über die Wertvorstellungen und Ziele ihrer Stifter und deren postalische und elektronische Adressen, um bei der Suche nach möglichen Ansprechpartnern behilflich zu sein. - Zweitens vermittelt die Sammlung einen Eindruck von der Vielfalt menschenrechtlichen Handelns am Beispiel der aktuellen Preisträger und weist auf ihre herausragenden und zu würdigenden Leistungen hin. Die Zusammenstellung zeigt, dass Empathie und Empowerment möglich und dem Anliegen förderlich sind. - Drittens bekundet sie das Bedürfnis, den Einsatz für Menschenwürde und Schutz der Menschenrechte öffentlich zu ehren. Damit ist die Absicht verbunden, gesellschaftliches Interesse für diese Fragen zu wecken, die dem Ziel folgt, Menschenrechte leben zu lernen. Die überwiegende Mehrheit – das heißt 35 – der aktuell insgesamt 43 deutschen Menschenrechtspreise wurde erst in den letzten 20 Jahren eingerichtet. Das lässt auch auf den wachsenden Nachdruck im menschenrechtsverbundenen Auftreten (und Handeln) von politischen, konfessionellen, künstlerischen, sportlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgern schließen. Aus der Vielzahl der vergebenen Ehrenpreise wurden all jene Auszeichnungen in der Auflistung berücksichtigt, die entweder im Titel oder in der Beschreibung der Vergabekriterien und Begründungen auf die Begriffe der Menschenrechte und Menschenwürde Bezug nehmen. Grundlage der Daten und Einschätzungen sind in der Regel die Selbstdarstellungen der Vergabeeinrichtungen, wie sie ihren Homepages zu entnehmen waren. Die Web-Adressen – wie unter der Rubrik Kontakt jeweils angegeben – gelten als Beleg. Stichtag für den Rechercheschluss ist der 30. April 2010.
- Das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK gelten absolut; die so genannte „Rettungsfolter“ ist mit der Konvention unvereinbar. - Für den Wegfall der Opfereigenschaft reicht die Verurteilung der Polizeibeamten, welche die unmenschliche Behandlung angeordnet und durchgeführt haben, nicht aus. Relevant sind weiterhin die Höhe der Bestrafung, die Angemessenheit disziplinarischer Maßnahmen sowie die Dauer eines vom Beschwerdeführer aufgrund der unmenschlichen Behandlung eingeleiteten Amtshaftungsverfahrens (Große Kammer). - Die Verwertbarkeit der mittelbar aufgrund der unmenschlichen Behandlung gewonnenen Beweise wird im Rahmen des Art. 6 EMRK geprüft. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch im Rahmen des Art. 3 EMRK der Ausschluss der Verwertung missbräuchlich erlangter Beweise notwendig werden kann. - Die Verwertung von Beweismitteln, die infolge einer Art. 3 verletzenden Maßnahme gewonnen wurden, wirft stets schwerwiegende Fragen in Bezug auf die Fairness des Verfahrens auf. Die Ablehnung der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten verstößt aber nicht per se gegen Art. 6 EMRK. Zulässige, für eine Verwertbarkeit sprechende Kriterien sind das fehlende Beruhen der Verurteilung auf dem missbräuchlich erlangten Beweismittel und die hypothetische Möglichkeit der rechtmäßigen Beweismittelgewinnung. Eine klare Entscheidung zur von der deutschen Rechtsprechung durchgeführten Abwägung der Schwere des Grundrechtsverstoßes mit der Schwere des begangenen Verbrechens trifft der EGMR nicht.
The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Jahresbericht 2009
(2010)
Inhalt: 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur des MRZ 2.1 Status des Zentrums 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Wissenschaftliche Veranstaltungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Publikationen – Neuerscheinungen 2009 3.6 Bibliothek 3.7 Chronologie der Aktivitäten 4. Anhang 4.1 Bisherige Tagungen 4.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 4.3 Satzung des MRZ 4.4 Hinweise auf Web-Seiten anderer Einrichtungen 4.5 Abstract