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Die Rechtsfolgen der Tat
(2023)
Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2021)
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Sozialrechtshandbuch
(2022)
Leonhard Frank (1882-1961) hat bereits ein an Erfahrungen reiches Leben hinter sich, als er 1950 nach Deutschland zurückkehrt. Das langjährige Exil lässt der Schriftsteller nicht zuletzt aufgrund mangelnder Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten sowie einer rigiden Immigrationsgesetzgebung in den USA hinter sich. Vor allem jedoch zieht es ihn in seine Heimat als das Land seiner Sprache zurück. Und nur hier weiß er sein Publikum, dessen Resonanz er als existenziell empfindet.
In dieser Studie werden die Bemühungen nachvollzogen, die ein während der Weimarer Republik renommierter und ökonomisch erfolgreicher Autor nach dem erzwungenen Exil während der Zeit des Nationalsozialismus unternimmt, um als linker Schriftsteller seine Position innerhalb der besonderen literarischen und kulturpolitischen Bedingungen in der BRD und der DDR im Jahrzehnt der 1950er Jahre zu finden. Ausgehend von umfangreichen Archivmaterialien werden die Lebens- und Arbeitsumstände Franks in seinem letzten Lebensjahrzehnt in die jeweiligen biographischen, sozialen, politischen und kulturellen Kontexte gesetzt.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Besonderheit, dass Frank als Bürger der Bundesrepublik fortdauernde Beziehungen zu Institutionen und Personen in der DDR unterhielt. Aus dieser Konstellation resultiert eingedenk der politisch-historischen Prozesse, in die sie sich einbettete, ein Spannungsfeld, dessen Spezifika transparent gemacht werden.
"Das Repetitorium:
Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt.
"Terrae motus factus est magnus". In diesen und ähnlichen Worten erinnern mittelalterliche Geschichtsschreiber stets an das verspürte Eintreten von Erdbeben. Für die ereignisgeschichtliche Rekonstruktion der historischen Seismizität besitzt das Verständnis, dieser seit dem Frühmittelalter zunehmend standardisiert gebrauchten Narrativen, einen hohen Wert. Daher ist es wichtig, mit den bislang nahezu unerkannt geblieben Intentionen, Vorstellungsstrukturen und Argumentationsstrategien früh- und hochmittelalterlicher Geschichtsschreiber bekannt zu werden. Ausgehend von den antiken Ursprüngen ermittelt diese Arbeit die Bandbreite einer auf "terrae motus" aufbauenden, spezifisch mittelalterlichen Traditionsbildung und setzt sie in den Kontext zum Wissens- und Erfahrungshorizont früh- und hochmittelalterlicher Gelehrter. Erdbeben besaßen ein außerordentliches hermeneutisches Potential für das mittelalterliche Weltverständnis. Somit sind mittelalterliche Erdbebenbeschreibungen hinsichtlich ihrer deskriptiven Qualität und argumentativen Wertigkeit verschieden. Die Historiographie- und Ideengeschichte sowie die seismologische Parametrisierung von mittelalterlichen Erdbeben wird von diesem Wissen gleichermaßen profitieren.
Angehende Physiklehrkräfte sollen im Rahmen ihres Studiums fachliches und fachdidaktisches Wissen erwerben, welches die Gestaltung lernförderlichen Unterrichts ermöglicht. Es ist allerdings empirisch nur wenig geklärt, wie sich dieses Wissen im Laufe des Studiums entwickelt und ob es zur Ausbildung von Handlungsfähigkeiten beiträgt. Um derartige Wirkungsaussagen treffen zu können, müssen Instrumente entwickelt werden, die eine valide Testwertinterpretation zulassen. In diesem Beitrag werden auf Basis von im Projekt Profile-P+ entwickelten Instrumenten Validitätsanalysen zur längsschnittlichen Entwicklung des Professionswissens von Physiklehramtsstudierenden im Verlauf des Bachelorstudiums und ihrer Fähigkeiten zur Planung und Reflexion von Physikunterricht sowie zum Erklären von physikalischen Sachverhalten vor und nach dem Praxissemester dargestellt. Neben Wissenstests kamen standardisierte Performanztests zum Einsatz. Die vorliegenden Ergebnisse sprechen dafür, dass die erhobenen Messwerte im Sinne von Wirkungsaussagen interpretiert werden können.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Deutschland und Frankreich benötigen stetige Metallimporte, um ihr Wirtschaftsmodell aufrechtzuerhalten. Internationale Kooperation ist unerlässlich, damit diese Importe zuverlässig und nachhaltig verlaufen. Doch welche Potenziale bieten sich in diesem Bereich, welche Grenzen sind dabei zu erkennen? Dieser Frage geht Yann Wernert durch einen Fallstudienvergleich mit prozessanalytischen Methoden und auf der theoretischen Grundlage des neoliberalen Institutionalismus nach. Er zeigt, dass beide Länder ihre Bemühungen als reaktive Mittelmächte gestalten. Sie wollen durch staatliche Rohstoffstrategien wirtschaftliche, strategische und Nachhaltigkeitsziele erreichen. Während die Analyse durchaus Kooperationspotenziale ausmacht, fallen diese je nach Ländergruppe und Politikbereich sehr unterschiedlich aus.
Und der Zukunft abgewandt
(2010)
Seit dem Ende der DDR, das den Zusammenbruch des Ostblocks und damit die Beendigung des »Kalten Kriegs« einleitete, wird verstärkt versucht, das Wesen dieses Staates zu definieren und damit seine Folgen auf wirtschaftlicher, sozialer, psychologischer und bildungspolitischer Ebene zu verstehen und einzuordnen. Alexandra Budke analysiert in diesem Band das Schulfach Geographie, das neben der Staatsbürgerkunde und der Geschichte ein zentrales Fach war und in dem die in den Lehrplänen definierte »staatsbürgerliche, weltanschauliche oder ideologische Erziehung« auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus stattfinden sollte. Sie klärt, inwiefern Geographieunterricht in der DDR genutzt wurde, um geopolitische Interessen des Staates zu kommunizieren und zu verbreiten. Damit lässt sich durch die detaillierte Analyse des Fachunterrichts auch die Frage beantworten, ob SchülerInnen im Unterricht politisch manipuliert wurden und welche Handlungsmöglichkeiten die zentralen Akteure des Unterrichts, die LehrerInnen und die SchülerInnen, im Rahmen der durch die Bildungspolitik gesetzten curricularen Vorgaben wahrgenommen haben.
Das Ertragsteuerrecht lässt ausdrückliche Regelungen vermissen, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn ein ertragsteuerrelevanter Sachverhalt später wieder rückgängig gemacht wird. Es bleibt deshalb den Rechtsanwendern überlassen, die Fragen über die steuerliche Behandlung von Rückgängigmachungen zu beantworten. Dabei werden die von der Rechtsprechung gefundenen Lösungen in der Literatur immer wieder kritisiert.
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Kritik an der Rechtsprechung der Finanzgerichte in Zusammenhang mit Rückabwicklungen, als besondere Form der Rückgängigmachung, berechtigt ist. Dazu wird zunächst dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Rückabwicklung eines ertragsteuerrelevanten Vorgangs vorliegt und welche steuerliche Folgen ebenjene auslöst. Die Arbeit schließt mit der Forderung nach einer „korrespondierenden Besteuerung“ von Rückabwicklungen und der damit verbundenen teilweisen Abkehr von der derzeitigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Fälle zum Handelsrecht
(2019)
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches ergänzen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. So kennt das Handelsrecht besondere Vertretungsformen wie die Prokura, begründet bestimmte Rügeobliegenheiten oder erfasst Rechtsscheintatbestände. Insbesondere diese Verknüpfungen führen immer wieder zu Schwierigkeiten in Prüfungen.
Diesen Schwierigkeiten entgeht, wer die einschlägigen Fallgestaltungen trainiert. Der Band beinhaltet exemplarische Klausuren sowie Musterlösungen und gibt fallbezogene Hinweise. Behandelt werden beispielsweise Kaufmannseigenschaft, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Publizität des Handelsregisters (einschließlich der "Rosinentheorie"), Namensrecht, Unternehmensübergang, handelsrechtliche Stellvertretung, Kontokorrent, gutgläubiger Eigentumserwerb, Kommission und Frachtgeschäft.
Das Handelsrecht ist sowohl Pflichtfach- wie Schwerpunktstoff im juristischen Studium. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Handelsrechtslehrbüchern von Brox/Henssler, Jung und Lettl.
Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und ihre Lösung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.
Die verschwundene Diplomatie
(2019)
Das sechste Potsdamer Textbuch ist eine solide und kritische Bilanz der Außenpolitik der DDR. Weder rechtfertigt und verklärt sie nostalgisch eingefärbt das vergangene System, noch verurteilt sie pauschal. Den Beiträgen liegen sowohl umfangreiche Recherchen in den Archiven als auch lebensweltliche Erfahrungen mit der Außenpolitik des deutschen Realsozialismus zugrunde. Der Band, der zum 70. Geburtstag des ehemaligen Professors am Institut für Internationale Beziehungen der DDR Claus Montag erschien, macht generelle Linien der ostdeutschen Außenpolitik sichtbar und zeigt zugleich sehr konkret die internationale Vernetzung der DDR in den verschiedenen Phasen des Kalten Krieges.
Die zunehmende Digitalisierung des Lebens hält in vielen Bereichen Einzug. Im Sinne der Forderung nach lebenslangem Lernen und mit dem Ziel den vielfältigen sich ändernden Anforderungen des täglichen Lebens erfolgreich zu begegnen, bedarf es der Schaffung einer individuellen und persönlichen Lernumgebung jedes Einzelnen. Dieser Beitrag setzt sich zunächst kritisch mit dem Begriff der persönlichen Lernumgebung auseinander. Darauf aufbauend wird der Betrachtungsrahmen auf die Verwendung innerhalb der Institution Hochschule eingeengt. Hieraus erwachsen sowohl Herausforderungen als auch Divergenzen im Spannungsfeld zwischen institutioneller und persönlicher Lernumgebung, die innerhalb eines offenen Gestaltungsprozesses zu lösen sind, sodass sich allgemeingültige Designprinzipien institutioneller persönlicher Lernumgebungen ableiten lassen.
Datenbankbasierte epidemiologische Untersuchung über die Versorgung demenzerkrankter Patienten
(2016)
Hintergrund:
Demenz wird von der Weltgesundheitsorganisation als ein in der Regel chronisch oder progressiv verlaufendes Syndrom definiert, das von einer Vielzahl von Hirnerkrankungen verursacht wird, welche das Gedächtnis, das Denkvermögen, das Verhalten und die Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, beeinflussen. Weltweit leiden 47,5 Millionen Menschen unter Demenz und diese Zahl wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2050 verdreifachen.
In den vorliegenden Studien wurden zum Einem die Faktoren, welche mit dem Risiko einhergehen eine Demenz zu entwickeln, analysiert. Zum Anderen wurde die Persistenz der medikamentösen Behandlung von depressiven Zuständen mit Antidepressiva sowie die Persistenz der medikamentösen Behandlung von Verhaltensstörungen, therapiert mit Antipsychotika, bei Demenzpatienten untersucht.
Durchführung:
Alle drei Studien basieren auf den Daten der IMS Disease Analyzer-Datenbank.
Die Daten der Disease Analyzer-Datenbank werden über standardisierte Schnittstellen direkt monatlich aus dem Praxiscomputer generiert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt und entsprechen in Umfang und Detaillierungsgrad der Patientenakte.
Risikofaktoren für eine Demenzdiagnose
Methode:
Insgesamt wurden in die Studie 11.956 Patienten mit einer Erstdiagnose (Indexdatum) einer Demenz (ICD 10: F01, F03, G30) zwischen Januar 2010 und Dezember 2014 eingeschlossen. 11.956 Kontrollpatienten (ohne Demenz) wurden den Patienten nach Alter, Geschlecht, Art der Krankenversicherung und Arzt zugeordnet. In beiden Fällen wurden die Praxisaufzeichnungen dazu verwendet, sicherzustellen, dass die Patienten vor dem Indexdatum jeweils 10 Jahre kontinuierlich beobachtet worden waren. Insgesamt wurden 23.912 Personen betrachtet.
Mehrere Erkrankungen, die möglicherweise mit Demenz assoziiert sind, wurden anhand von allgemeinärztlichen Diagnosen bestimmt (ICD-10-Codes): Diabetes (E10-E14), Hypertonie (I10), Adipositas (E66), Hyperlipidämie (E78), Schlaganfall (einschließlich transitorische ischämische Attacke, TIA) (I63, I64, G45), Parkinson-Krankheit (G20, G21), intrakranielle Verletzung (S06), koronare Herzkrankheit (I20-I25), leichte kognitive Beeinträchtigung (F06) und psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10). Das Vorhandensein mehrerer Medikamente, wie z. B. Statine, Protonenpumpenhemmer und Antihypertensiva (einschließlich Diuretika, Beta-Blocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Angiotensin-II), wurde ebenfalls bemessen.
Ergebnisse:
Das Durchschnittsalter für die 11.956 Demenzpatienten und die 11.956 der Kontrollkohorte war 80,4 (SD 5,3) Jahre. 39,0% der waren männlich. In dem multivariaten Regressionsmodell, wurden folgende Variablen mit einem erhöhten Risiko von Demenz in einem signifikanten Einfluß assoziiert: milde kognitive Beeinträchtigung (MCI) (OR: 2,12), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (1,96), Parkinson-Krankheit (PD) (1,89), Schlaganfall (1,68), intrakranielle Verletzung (1,30), Diabetes (1,17), Fettstoffwechselstörung (1,07), koronare Herzkrankheit (1,06). Der Einsatz von Antihypertensiva (0,96), Statinen (OR: 0,94) und Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) (0,93) wurden mit einem verringerten Risiko der Entwicklung von Demenz.
Schlussfolgerung:
Die gefundenen Risikofaktoren für Demenz stehen in Einklang mit der Literatur. Nichtsdestotrotz bedürfen die Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Statinen, PPI und Antihypertensiva und einem verringerten Demenzrisiko weiterer Untersuchungen.
Persistenz der Behandlung mit Antidepressiva bei Patienten mit Demenz
Methode:
Patienten wurden ausgewählt, wenn bei ihnen im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 eine Demenzdiagnose (ICD 10: F01, F03, G30) und eine erste Verordnung eines trizyklischen Antidepressivums oder selektiven Serotonin-
Wiederaufnahmehemmers (SSRI) oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SSNRI) vorlagen. Ausgewählte Patienten wurden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nach dem Indexdatum beobachtet. Das letzte Nachbeobachtungsdatum eines Patienten war der 31. Dezember 2014. Insgesamt standen 12.281 Patienten für die Persistenzanalyse zur Verfügung. Der Hauptzielparameter war die Abbruchrate der Antidepressivabehandlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Indexdatum. Behandlungsabbruch wurde definiert als ein Zeitraum von 90 Tagen ohne diese Therapie.
Als demographische Daten wurden Alter, Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), Art der Praxis (Neurologe oder Allgemeinmediziner) und Praxisregion (Ost- oder Westdeutschland) erhoben. Die folgenden Demenzdiagnosen wurden berücksichtigt: Alzheimer-Krankheit (G30), vaskuläre Demenz (F01) und nicht näher bezeichnete Demenz (F03). Darüber hinaus wurde der Charlson-Komorbiditäts-Index als allgemeiner Marker für Komorbidität verwendet. Darüber hinaus wurden die folgenden Diagnosen als Komorbiditäten in die Studie aufgenommen: Depression (ICD 10: F32-33), Delir (F05), Typ-2-Diabetes mellitus (E11, E14), Hypertonie (I10), koronare Herzkrankheit (I24, I25), Schlaganfall (I63, I64), Myokardinfarkt (I21-23) und Herzinsuffizienz (I50).
Ergebnisse:
Nach sechs Monaten Nachbeobachtung hatten 52,7 % (von 12,281 Demenzpatienten) der mit Antidepressiva behandelten Demenzpatienten die Medikamenteneinnahme abgebrochen. Die multivariaten Regressionsanalysen zeigten ein signifikant geringeres Risiko für einen Behandlungsabbruch bei mit SSRRI oder SSNRI behandelten Patienten verglichen mit Patienten, die trizyklische Antidepressiva einnahmen. Es zeigte sich ein signifikant geringeres Risiko eines Behandlungsabbruchs bei jüngeren Patienten.
Schlussfolgerung:
Die Ergebnisse zeigen eine unzureichende Persistenz mit Antipsychotika bei Demenzpatienten unter Alltagsbedingungen. Es muss eine Verbesserung erreicht werden, um die in den Richtlinien empfohlene Behandlung sicherzustellen.
Persistenz der Behandlung mit Antipsychotika bei Patienten mit Demenz
Methode:
Diese Studie umfasste Patienten im Alter ab 60 Jahren mit Demenz beliebigen Ursprungs, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 (Indexdatum) zum ersten Mal Antipsychotikaverordnungen (ATC: N05A) von deutschen Psychiatern erhielten. Der Nachbeobachtungszeitraum endete im Oktober 2015. Die Demenz wurde auf Grundlage der ICD-10-Codes für vaskuläre Demenz (F01), nicht näher bezeichnete Demenz (F03) und Alzheimer-Krankheit (G30) bewertet.
Der Hauptzielparameter war die Behandlungspersistenzrate über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nach dem Indexdatum. Die Persistenz wurde als Therapiezeit ohne Absetzen der Behandlung, definiert als mindestens 180 Tage ohne Antipsychotikatherapie, geschätzt. Alle Patienten wurden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ab ihrem Indexdatum beobachtet.
Gleichzeitig auftretende Erkrankungen wurden anhand von Diagnosen (ICD-10-Codes) von Depression (F32, F33), Parkinson-Krankheit (G20), psychischer Störungen aufgrund bekannter physiologischer Erkrankungen (F06) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund physiologischer Erkrankungen (F07) bestimmt. Als demographische Daten wurden Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich) erhoben.
Ergebnisse:
12,979 Demenzpatienten mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahre (52.1% leben in Pflegeheimen) wurden in diese Studie analysiert. Nach zwei Jahren Nachbeobachtung hatten 54,8 %, 57,2 %, 61,1 % bzw. 65,4 % der Patienten zwischen 60-69, 70-79, 80-89 bzw. 90-99 Jahren Antipsychotikaverordnungen erhalten (p<0,001). 82,6 % der in Pflegeheimen lebenden Patienten und 76,2 % der Patienten in häuslicher Pflege setzten ihre Behandlung ebenfalls länger als 6 Monate fort; nach zwei Jahren lag der Anteil bei 63,9 % (in Pflegeheimen) bzw. 55,0 % (in häuslicher Pflege) (p<0,001).
Schlussfolgerung:
Die Studie zeigt, dass der Anteil der mit Antipsychotika behandelten Demenzpatienten sehr hoch ist. Weitere Studien, einschließlich qualitativer Untersuchungen, sind nötig, um die Gründe für dieses Verschreibungsverhalten zu verstehen und zu erklären.