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Institute
Klaus-Dirk Henke, em. Lehrstuhlinhaber für Öffentliche Finanzen und Gesundheitsökonomie am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin, behandelt, ausgehend von der derzeitigen Leistungserbringung im Gesundheitssektor, Chancen und Risiken der Leistungserbringung durch Genossenschaften.
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab des „Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.“, befasst sich in seinem Beitrag mit der Krisenerprobung und Krisenresistenz des genossenschaftlichen Ordnungsmodells. Dabei geht er auf die genossenschaftliche Organisationsstruktur und auf die Genossenschaftsarten ein. Er beschreibt Möglichkeiten von Genossenschaftsgründungen und geht abschließend auf die Nachhaltigkeit neuer Genossenschaften ein.
Genossenschaften
(2014)
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Wolfgang George, Honorarprofessor der TH Mittelhessen und Vorstand der Andramedos eG, diskutiert ausgehend von seiner Definition der Regionalität Potenziale genossenschaftlicher Lösungen am Beispiel der Regionalen Energieversorgung (REV). Er resümiert, dass das Potenzial genossenschaftlicher Lösungen bis heute in diesem Feld nicht annähernd ausgeschöpft sei.
Stabilität und Dynamik der Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(2014)
Das deutsche Bildungssystem ist noch weit davon entfernt, Inklusion im Schulalltag und im Schulunterricht flächendeckend umzusetzen. Dies ist jedoch eine Verpflichtung, die Deutschland mit dem Beitritt zur Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Die Realisierung einer inklusiven Schulentwicklung gestaltet sich schwierig, da die in der Inklusion erfolgreichen Schulen es einerseits nicht schaffen, den notwendigen Bedarf aufzufangen und es andererseits auch nur in bedingtem Maße gelingt, ihr Wissen und ihre Praxiserfahrungen über Inklusion weiterzugeben. Zugleich zeigt sich im Schulalltag die Notwendigkeit eines Abbaus von Barrieren sowie einer Verbesserung der Lernsituation. Debatten über die Anerkennung der heterogenen Rahmenbedingungen und damit über die Umsetzung eines inklusionspädagogischen Ansatzes dürfen nicht nur theoretisch geführt werden. In dem Beitrag werden daher konkrete Möglichkeiten für den Fremdsprachenunterricht und Gute-Praxis-Beispiele aufgezeigt. Auch wenn ohne Frage umfangreichere finanzielle Mittel für eine Inklusionsumsetzung Voraussetzung wären, wird dabei sichtbar, dass adäquates Handeln und ein entsprechender Wille aus Verwaltung-, Schulleiter-, Lehrer- und Schülerperspektive schon vieles bewegen kann. Es wird aufgezeigt, welche Probleme und Herausforderungen sich in einer inklusiven Praxis ergeben können.
Störungen des Hörvermögens
(2014)
Schwerhörigkeiten treten beim Menschen häufig auf und können angeboren oder erworben sein. Man unterscheidet in Schallleitungsschwerhörigkeiten, bei denen Schallaufnahme und Schallleitung in das Innenohr durch Fremdkörper, Infektionen, Verletzungen, Mittelohrbelüftungsprobleme und Fehlbildungen gestört sind und in Schallempfindungsschwerhörigkeiten, bei denen der Sinnesbereich des Innenohres, die Nervenleitung zum Hirnstamm oder die zentrale Verarbeitung im Gehirn betroffen sind. Ursächlich hierfür kommen neben vererbten Faktoren Infektionen, Verletzungen, Lärm, toxische Substanzen, Geburtsprobleme, Stoffwechselstörungen und Tumoren in Betracht. Bestehen Schwerhörigkeiten unbehandelt lange Zeit, kommt es – je nach Ausprägung – bei Kindern zu Störungen der Gehirn-, Sprachund emotionalen Entwicklung, bei allen Betroffenen auch zu Kommunikationsproblemen und zu Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der sozialen Gemeinschaft. Schallleitungsschwerhörigkeiten können medizinisch behandelt und gebessert werden, während bei Schallempfindungsschwerhörigkeiten eine ursächliche medizinische Behandlung zur Zeit nicht möglich ist. In diesen Fällen ist die Versorgung mit Hörsystemen erforderlich. Hierzu zählt man, wiederum in Abhängigkeit vom Ausmaß der Schwerhörigkeit, IdO- und HdO-Hörgeräte, implantierbare Hörgeräte, cochleäre Implantate und Hirnstammimplantate. Bei Schwerhörigkeiten, die durch beruflichen Lärm verursacht sind, ist eine Herausnahme aus dem Lärmberuf Voraussetzung, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Eine besondere Stellung kommt der einseitigen Schallempfindungsschwerhörigkeit zu, da sie bei Normalhörigkeit des anderen Ohres, seltener auffällt, den Betroffenen aber Probleme im täglichen Leben bereiten kann. Wichtig sind ihre Erkennung und Berücksichtigung, zum Beispiel in der Schule, am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr. Dem bleibend hörbehinderten Menschen stehen nach dem Sozialgesetzbuch Hilfen und Vergünstigungen zu, um die durch die Hörbehinderung verursachten Nachteile zum Teil auszugleichen.
Der Weg zum neuen Hören
(2014)