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(2008)
Die Geschichte der Landtage in der SBZ und in der frühen DDR ist weithin in Vergessenheit geraten. Obwohl die allgemeine Forschungsmeinung ihnen bislang nur die Rolle einer Fußnote der Landesgeschichte beigemessen hat, besaßen die Parlamente in Wirklichkeit für die Nachkriegszeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel der Landtage von Brandenburg und Thüringen den Wandel der Volksvertretungen von ihren Anfängen 1946 bis zur Auflösung 1952. Im Sinne einer vergleichenden Landesgeschichte werden die Parlamente nicht nur in den von der Besatzungsmacht vorgegebenen politischen und administrativen Rahmen eingeordnet, sondern es wird auch nach ihren strukturellen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gefragt. Das Augenmerk richtet sich zudem auf die Wandlung der Landtagsfraktionen von CDU und LDP: Pochten diese anfangs auf Eigenständigkeit und Gleichberechtigung, wurden sie rasch einem Prozess der politischen Anpassung und schließlich der Ausschaltung unterworfen. An dessen Ende stand die vollständige Unterordnung unter den Willen der Einheitspartei. Die Publikation versteht sich somit als ein Beitrag zum besseren Verständnis der Diktaturdurchsetzung in der SBZ/DDR auf Landesebene.
Der Beitrag zeigt in einem ersten Schritt, dass die "Absurda comica" ein theologisches Gleichnis darstellt, in dem der König die Rolle Gottes, Pickelhäring die Rolle des Teufels und die Handwerker die Rolle des Menschen übernehmen. Schlüssel für dieses Gleichnis ist Lk 9.60 und Mt 8.22, wo Christus von seinen Jüngern fordert, "die Toten ihre Toten begraben zu lassen", d.h. sich vom Reich der Welt abzuwenden. Auf die "Absurda comica" übertragen, besagt dies, dass die Handwerker die Rollenhaftigkeit und die Narrheit ihrer Existenz erkennen müssen, wenn sie vor Gott gerechtfertigt werden wollen. In einem zweiten Schritt wird gezeigt, dass die "Absurda comica" als ein solches Gleichnis in der Tradition der Fastnachtspiele steht, deren Funktion eben dieser Aufweis der menschlichen Narrheit war. Das protestantische Schuldrama trat dabei bewusst in die Tradition dieser Fastnachtspiele, wie sich gerade an der "Absurda comica" zeigen lässt. In einem dritten Schritt wird diese These in einem Vergleich mit Jacob Masens "Rusticus imperans" und Christian Weises "Tobias und die Schwalbe" bestätigt.
Das Drama des 17. Jahrhunderts steht nicht in einem ästhetischen, sondern als Argument in einem sozialen, politischen oder, in der Sprache der Zeit, moralphilosophischen Kontext. Ein erster Teil des Aufsatzes zeigt, dass die Poetik in der aristotelischen Schulphilosophie als Teil der Logik, das heißt der Argumentationstheorie im weitesten Sinne galt, und die Dichtung selbst somit als Anwendung einer argumentativen Form. Ein zweiter Teil zeigt an drei Beispielen, dass diese logische, argumentationstheoretische Auffassung des Dramas auch den Poetiken der Zeit zugrunde liegt. Ein dritter Teil führt an einigen Dramen (u.a. Gryphius’ „Catharina von Georgien“, Masens „Androphilus“ und Birkens „Silvia“) kurz vor, in welcher Form sie als Argument zu verstehen sind. Der vierte Teil zeigt, dass die Auffassung des Dramas als Argument ihren sozialhistorischen Kontext im Schultheater hat. Ein letzter Teil widmet sich der Frage, was nach Überzeugung der Frühen Neuzeit die Eigentümlichkeit des Dramas ausmacht, wenn es sich als Argument nicht von anderen Argumentationsformen unterscheidet.