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Der Aufsatz bestimmt den Begriff der völkerrechtlichen "Diskriminierung" und stellt die allgemeinen völkervertraglichen und völkergewohnheitsrechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Rassendiskriminierung vor. Sodann geht die Autorin auf die Regelungen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Diskriminierungsschutz ein und verdeutlicht den Schutzbereich und die innerstaatliche Bedeutung von Art. 26 an Fallbeispielen.
Das Verbot rassischer Hetze und die Strafbarkeit der sog. Holocaustlüge : Art. 19/20 des IPbpR
(2002)
Eine wertorientierte Rechtsordnung ist vor die Aufgabe gestellt, gegebenenfalls konfligierende Werte untereinander in Ausgleich zu bringen: Freiheit der Meinungsäußerung einerseits, das Verbot bestimmter Inhalte, um Ehre und Leben von Menschen zu schützen, andererseits. Der Aufsatz stellt den Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar und beschreibt die Möglichkeiten zulässiger Beschränkungen. Er geht weiterhin auf die Strafbarkeit der sogenannten Holocaustlüge in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Die frühen Askanier
(2002)
Implizites versus explizites Leistungsstreben : Befunde zur Unabhängigkeit zweier Motivationssysteme
(2002)
Der Beitrag zeigt auf, dass sich mit "Wildnis" und Planung Paradoxien in mehrfacher Hinsicht verbinden: So ist in Mitteleuropa die Grenzziehung zwischen anthropogener Nutzung und ungelenkter Entwicklung immer eine bewusst zu treffende Entscheidung - alle unsere Nationalparke und Kernzonen anderer Schutzgebiete beruhen auf diesem Prinzip. Vor dem Hintergrund des umfassenden Gestaltungsanspruchs einer "Landschafts-"Planung gilt es zudem zu beachten, dass umfassende Eingriffe in komplexe Systeme gerade keine Rückkoppelung mehr zulassen, welche Folgen genau auf welche Einzelmaßnahmen zurückzuführen sind und damit in eine "geplante PLanlosigkeit" münden. In Mitteleuropa wird Wildnis großflächig in der Regel nur als Folge einer bewussten Entscheidung möglich sein, jedoch wird daneben immer auch das Prinzip Zufall als wesentlicher Gestalter stehen. Anlass, sich mit dem Thema Wildnis und Planung zu befassen, geben auch Flächenansprüche nach Räumen ungelenkter Entwicklung, die den vorläufigen Stand einer Entwicklung des Naturschutzgedankens markieren, dabei aber in der flächendeckend von menschlicher Einflussnahme geprägten mitteleuropäischen Kulturlandschaft oft im Konflikt zu Nutzungsinteressen stehen. Daneben zeichnet sich unter den Bedingungen des Weltmarktes und der EU-Osterweiterung ein Rückzug der Landwirtschft aus der Fläche ab, der neue Spielräume eröffnet, zugleich aber die Frage nach Lenkungsmöglichkeiten aufwirft. Der bewusste Umgang mit Wildnis im Siedlungsraum beinhaltet dabei mehrere Dimensionen: Eine räumliche (z.B. Zonierungen oder die Lage von Schutzgebieten betreffend), eine zeitliche (z.B. das Zulassen temporären Verwilderns), die Rolle des Menschen (z.B. die Art eines reglementierten/unregelmentierten Zugangs zu den betreffenden Gebieten) und die Art der Vermittlung des Wildnisgedankens (kommen unterstützend pädagogische Hilfsmittel zum Einsatz oder wird ganz bewusst davon abgesehen?). "Planung und Wildnis" bedeutet dabei, sich gerade auch über letzteres, nämlich die Kommunikation und Vermittlung von Naturschutzzielen im klaren zu sein.
Influence on the admittance of projects in the Context of the FFH-Impact Assessment - Analysis of Procedural Documents. With the impact assessment according to the FFH-Guideline and the regulations based on this guideline very strict standards are applied to the reliability of relevant projects. To provide an overview on the present practice of FFH-impact assessment, procedural documents from the Federal States Bavaria, Brandenburg and Thuringia have been analysed. The survey included the examination of the fields of application of FFH-impact assessments, the evaluation of the relevance of disturbances in the impact regulation and the consideration of the individual examination steps in the following exception procedure for the admittance of projects. The results show that the development of the legal concepts in the reports and the sequence of the separate examination steps display significant insecurity. There are conspicuous tendencies, at least in the examples investigated, towards a practice of the FFH-impact assessment in favour of approval.