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• Is the Sierra Leonean Amnesty Law Compatible with International Law? • Zur völkerrechtlichen Beurteilung nationaler Amnestieregelungen • 25 Schlußakte vom Helsinki • Mitgliedstaaten des Europarates: Italien • EGMR, Elsholz ./. Deutschland, Urteil vom 13. Juli 2000 • Dokumentation: Grundrechtecharta der Europäischen Union
Vor vierzig Jahren
(2000)
"Our common humanity"
(2000)
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)<1999, Potsdam> / 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Tagung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam am 25., 26. November 1999
25 Jahre KSZE / OSZE
(2000)
Inhaltsübersicht I. Einführung II. Weltpolitischer Hintergrund und theoretische Grundlagen des KSZE-Prozesses 1. Der Weg nach Helsinki 2. Die Schlußakte von Helsinki 3. Von Helsinki nach Paris – 1975-1990 4. Aktuelle Entwicklungen III. Überblick über die Entwicklung der KSZE/OSZE IV. Die zehn Prinzipien – der "Dekalog" – aus dem Ersten Kapitel der Schlußakte V. Die menschliche Dimension der KSZE/OSZE VI. Schlußbetrachtungen
Inhalt: A. Einführung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europäische Akte und Lome-III III. Lomé-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Auswärtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergründe II. Rechtliche Begründung D. Würdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelfälle E. Überwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verstößen I. Überwachung II. Rechtsfolgen F. Mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die vorliegende Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nach. Die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das Bundesverfassungsgericht sie behebt.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.