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Heuristiken der Urteilsbildung umfassen bottom-up bzw. schemagesteuerte Strategien innerhalb der sozialen Informationsverarbeitung, mit deren Hilfe trotz unsicherer Datenlage hinreichend genaue Urteile gefällt werden können. Die Anker- und Anpassungsheuristik als eine Form solcher Faustregeln beschreibt im Wesentlichen die Wirkung von vorgegebenen Zahlen (den so genannten Ankerwerten) auf numerische Schätzungen. Urteile unter Unsicherheit sind zum Beispiel im Bereich der Rechtsprechung zu beobachten, wobei die Entscheidungsprozesse hier eher normativ auf der Basis der vorliegenden Informationen, d.h. einer datengesteuerten Verarbeitung, erfolgen sollten. In einer Serie von drei Experimenten wurde die Ankerheuristik auf den Bereich der Rechtsprechung übertragen. Mit Hilfe der Vignettentechnik wurden N = 229 Rechtsreferendare sowie N = 600 Studierende der Rechtswissenschaften zu ihrem Strafverhalten befragt. Im Mittelpunkt standen drei Zielsetzungen: (1) die Replikation und Erweiterung der Ankereffekts in Bezug auf eine größere Gruppe von Deliktarten; (2) die Analyse individueller Unterschiede in der Ankernutzung unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsvariablen (Need for Cognition und Need for Cognitive Closure) sowie (3) die Anregung zu verstärkter systematischer Informationsverarbeitung durch die Indizierung einer Genauigkeitsmotivation. Der Ankereffekt in der juristischen Urteilsfindung konnte für die verschiedenen Deliktgruppen repliziert werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die wahrgenommene Schwere der geschilderten Taten mit dem Strafmaß korrelierte. Dieser Zusammenhang wurde durch die Einführung von Ankerwerten deutlich reduziert. Entgegen den bisherigen Untersuchungen war zwar auch bei den Rechtsreferendaren ein Ankereffekt zu beobachten, der jedoch geringer ausfiel als bei den Studierenden der Rechtswissenschaften. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsmerkmale konnte die Erwartung bestätigt werden, dass ein geringes Kognitionsbedürfnis sowie ein hohes Geschlossenheitsbedürfnis mit höherer Anfälligkeit für die Ankerheuristik einhergehen. Die Erzeugung eines Rechtfertigungsdrucks dagegen veranlasste die Probanden, sich intensiver mit den Materialien zu beschäftigen und eher datengeleitet vorzugehen. Implikationen für die juristische Praxis werden diskutiert.
Vor dem Hintergrund steigender psychischer Erkrankungen setzt sich die Arbeit damit auseinander, welche Möglichkeiten bestehen, um die psychische Gesundheit von Mitarbeitern zu fördern. Die Arbeit konzentriert sich auf das Erleben sozialer Unterstützung im Arbeitskontext. Zunächst wurde ein diagnostisches Instrument entwickelt, welches das Erleben sozialer Unterstützung im beruflichen Kontext reliabel und valide abzubilden vermag (N=936). Im Mittelpunkt der empirischen Untersuchung stand die Überprüfung der gesundheitsförderlichen Wirkung sozial unterstützenden Verhaltens bei Lehrern, Feuerwehrbediensteten, Krankenschwestern und Polizisten (N=1.041) unter differentiellem Aspekt. Hauptaugenmerk wurde dabei auf das personenbezogene Merkmal des individuellen Bewältigungsmusters im Beruf gelegt. Auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse wurde ein Interventionsprogramm für Lehrer zum Zwecke der Gesundheitsförderung abgeleitet (N=207), in dem sowohl personen- als auch bedingungsbezogene Elemente kombiniert wurden und welches das berufliche Unterstützungserleben von Schulleitern und Lehrern fokussierte. Es war Ziel der Intervention, das Unterstützungserleben im beruflichen Kontext zu stärken und nachhaltige Veränderungen zu initiieren. Ebenso wie in anderen Untersuchungen konnte bestätigt werden, dass dem Unterstützungserleben im Arbeitskontext eine wichtige Pufferfunktion zukommt. Personen, die sich insbesondere vom Vorgesetzten unterstützt fühlen, weisen in den Gesundheitsindikatoren günstigere Werte auf als jene, die aus ihrem beruflichen Umfeld kaum Unterstützung wahrnehmen. Durch die Berücksichtigung des individuellen Bewältigungsmusters als personales Merkmal kann zusätzliche Kriteriumsvarianz aufgeklärt werden. Die Intervention belegt, dass die sinnvolle Kombination von verhältnis- und personbezogenen Elementen Schulen dabei hilft, aus eigener Kraft Ressourcen zu stärken und Belastungen abzubauen.
Nikotin in den unterschiedlichsten Darreichungsformen verringert bei verschiedenen Spezies im räumlichen Hinweisreizparadigma die Kosten invalider Hinweisreize. Welcher Teilprozess genau durch Nikotin beeinflusst wird, ist bislang nicht untersucht worden. Die gängige Interpretation ist, daß Nikotin das Loslösen von Aufmerksamkeit von einem bisher beachteten Ort erleichtert. In fünf Studien, drei elektrophysiologischen und zwei behavioralen wurden drei mögliche Mechanismen der Nikotinwirkung an Nichtrauchern untersucht. Experiment 1 und 2 gingen der Frage nach, ob Nikotin eine Modulation sensorischer gain Kontrolle bewirkt. Dazu wurden ereigniskorrelierte Potentiale (EKP) im Posner-Paradigma erhoben und die Wirkung von Nikotin auf die aufmerksamkeitsassoziierten Komponenten P1 und N1 betrachtet. Nikotin verringerte die Kosten invalider Hinweisreize bei Aufmerksamkeitslenkung durch endogene Hinweisreize, nicht aber bei exogenen Hinweisreizen. Die P1 und N1 Komponenten zeigten sich unbeeinflusst von Nikotin, damit findet also die Annahme einer Wirkung auf sensorische Suppression keine Unterstützung. In Experiment 3 und 4 wurde untersucht, ob Nikotin einen Effekt auf kostenträchtige unwillkürliche Aufmerksamkeitsverschiebungen, Distraktionen, hat. In Experiment 3 wurden in einem räumlichen Daueraufmerksamkeitsparadigma Distraktionen durch deviante Stimulusmerkmale ausgelöst und die Wirkung von Nikotin auf eine distraktionsassoziierte Komponente des EKP, die P3a, betrachtet. In Experiment 4 wurde in einem Hinweisreizparadigma durch zusätzliche Stimuli eine Distraktion ausgelöst und die Nikotinwirkung auf die Reaktionszeitkosten untersucht. Nikotin zeigte keinen Einfluss auf Distraktionskosten in beiden Studien und auch keine Wirkung auf die P3a Komponente in Experiment 3. In Experiment 4 wurde zusätzlich die Wirkung von Nikotin auf das Loslösen von Aufmerksamkeit untersucht, indem die Schwierigkeit des Loslösens variiert wurde. Auch hier zeigte sich keine Nikotinwirkung. Allerdings konnte in beiden Studien weder die häufig berichtete generelle Reaktionszeitverkürzung noch die Verringerung der Kosten invalider Hinweisreize repliziert werden, so dass zum Einen keine Aussage über die Wirkung von Nikotin auf Distraktionen oder den Aufmerksamkeitsloslöseprozess gemacht werden können, zum Anderen sich die Frage stellte, unter welchen Bedingungen Nikotin einen differentiellen Effekt überhaupt zeigt. Im letzten Experiment wurde hierzu die Häufigkeit der Reaktionsanforderung einerseits und die zeitlichen Aspekte der Aufmerksamkeitslenkung andererseits variiert und der Effekt des Nikotins auf den Validitätseffekt, die Reaktionszeitdifferenz zwischen valide und invalide vorhergesagten Zielreizen, betrachtet. Nikotin verringerte bei Individuen, bei denen Aufmerksamkeitslenkung in allen Bedingungen evident war, in der Tendenz den Validitätseffekt in der ereignisärmsten Bedingung, wenn nur selten willentliche Aufmerksamkeitsausrichtung notwendig war. Dies könnte als Hinweis gedeutet werden, dass Nikotin unter Bedingungen, die große Anforderungen an die Vigilanz stellen, die top-down Zuweisung von Aufmerksamkeitsressourcen unterstützt.
Motivationsdiagnostik
(2006)
Motivation
(2006)
Messung von Blickbewegungen
(2006)
In einer Längsschnittstudie wurde untersucht, inwieweit sich die regelmäßige Beschäftigung mit dem Medium der gewalthaltigen Bildschirmspiele auf aggressionsbegünstigende Kognitionen und die Aufrechterhaltung einer aggressiven Persönlichkeitsdisposition auswirkt. Es wurden insgesamt N = 349 Mädchen und Jungen im Alter von 12 bis 16 Jahren im Abstand von sechs Monaten zweimal zu ihrem Konsum von und der Präferenz für gewalthaltige Bildschirmspiele sowie zu normativen Überzeugung bzgl. der Angemessenheit aggressiven Verhaltens in Konfliktsituationen und zur feindseligen Attribution in uneindeutigen Situationen befragt. Geschlecht und Aggressivität wurden als antezedente Variablen des Gewaltspielkonsums berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigten, dass zwar sowohl Jungen als auch Mädchen regelmäßig Bildschirmspiele nutzten, sich aber insbesondere die hochaggressiven Jungen zu den Gewaltgenres hingezogen fühlten. Die Analyse der querschnittlichen Zusammenhänge zu T1 erbrachte, dass der Gewaltspielkonsum erwartungskonform die Akzeptanz physisch-aggressiver Handlungen vorhersagte: Je mehr sie sich mit Kampfspielen beschäftigten, desto mehr stimmten Jugendliche physisch-aggressiven Verhaltensweisen als angemessener Reaktion auf einen Konflikt zu. Dieser Zusammenhang wurde dabei durch einen Moderatoreffekt der Aggressivität qualifiziert: Danach stimmten insbesondere diejenigen Jugendlichen, die sich selbst als aggressiv beschrieben und zusätzlich viel Gewaltspiele nutzten, den aggressiven Normen zu. Der Einfluss des Medienkonsums auf die Attribution in uneindeutigen sozialen Interaktionen zeigte sich hingegen nur indirekt, fast vollständig durch die normativen Überzeugungen vermittelt. Die Analyse der längsschnittlichen Daten über den Zeitraum eines halben Jahres ergab für Mädchen und Jungen eine stärkere Beeinflussung der Aggressivität durch den Gewaltspielkonsum als umgekehrt der Beschäftigung mit dem Medium durch die Persönlichkeit. Auch die aufgrund sozialkognitiver Erklärungsmodelle zur langfristigen Wirkung von Mediengewalt getroffene Annahme, dass eine allmähliche Verfestigung aggressiver Tendenzen in der Persönlichkeitsstruktur durch verschiedene Prozesse, wie z.B. die normativen Überzeugungen vermittelt werden, konnte empirisch mittels Mediationsanalysen gestützt werden.