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I. Einführung II. Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung durch §§ 71a ff. VwVfG (Bund) IV. Verfassungsrechtliche Fragen der Verbandsebenenüberschreitung IV. 1. Konstellationen verbandsübergreifenden Handelns IV. 2. Regelungsbedarf aufgrund der DLRL? IV. 3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit IV. 4. Landesverwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung V. Ansiedlungsoptionen V. 1. Vorgaben der DLRL und Modelle in Deutschland (Übersicht) V. 2. Problemfragen der kommunalen Ansiedlung
Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab des „Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.“, befasst sich in seinem Beitrag mit der Krisenerprobung und Krisenresistenz des genossenschaftlichen Ordnungsmodells. Dabei geht er auf die genossenschaftliche Organisationsstruktur und auf die Genossenschaftsarten ein. Er beschreibt Möglichkeiten von Genossenschaftsgründungen und geht abschließend auf die Nachhaltigkeit neuer Genossenschaften ein.
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Das kommunale System des Landes Brandenburg wurde seit der Deutschen Wiedervereinigung durch eine Vielzahl von territorialen und funktionalen Verwaltungsreformen verändert.
Das hier vorliegende Arbeitsheft des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam stellt diese zurückliegenden Reformen sowie den momentanen Verwaltungsaufbau und die Bevölkerungsstruktur des Landes Brandenburg dar (Stand: 1.Juli 2018). Die demographische Entwicklung war und ist dabei ein wichtiger Reformfaktor. Zudem werden verfassungsrechtliche Grundlagen für kommunale Reformen im Land Brandenburg erörtert.
Anschließend werden die möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 für zukünftige Reformen des Brandenburgischen Kommunalsystems anhand einer Fallstudie aus der Modellregion Oderlandregion diskutiert. Dieses Gesetz stellt einen Wendepunkt in der bisherigen Reformstrategie des Landes Brandenburg dar, da Reformen erstmals auf freiwilliger Basis durchgeführt werden sollen.
Durch eine Netzwerkanalyse wird in der Fallstudie insbesondere auf Akteurskonstellationen im Reformprozess eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Hauptverwaltungsbeamten reformwilliger Gemeinden großen Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen.