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Im Jahr 1966 wurden mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zwei verbindliche völkerrechtliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte abgeschlossen. Das 50jährige Jubiläum dieser beiden Vertragswerke nahm das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) auf einer Tagung im November 2016 zum Anlass, die heutige Bedeutung der Pakte in den Blick zu nehmen.
Die Autoren des Sammelbandes zeichnen aktuelle Debatten nach, die die philosophische Begründung und das Verständnis der Menschenrechte herausfordern. Um Probleme in menschenrechtsfreundlichen Rechtsordnungen zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, untersuchen weitere Beiträge exemplarisch die Wirkung der beiden Menschenrechtspakte in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere durch eine Analyse der Gerichtspraxis.
Hiervon ausgehend suchen die Autoren Antworten auf Compliance-Defizite bei internationalen Menschenrechtsverträgen.
Inhalt: - Rück- und Ausblicke (Heidrun Pohl-Zahn) - Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (Konrad Redeker) - Anwaltliche Anforderungen an die juristische Ausbildung - Thesen - (Hans-Jürgen Rabe) - Vom Beruf des Anwalts (Alexander Ignor) - Anwaltliche Tätigkeit braucht Wissenschaft, die mehr als Wissen schafft (Linda Merschin)
Die Besteuerung der öffentlichen Hand erfreut sich in Praxis und Wissenschaft derzeit stark steigender Aufmerksamkeit. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen hat sich die organisatorische Struktur der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Privatisierung und Kooperation mit Privaten bzw. Outsourcing sind hier zentrale Stichworte. Diese neuen, teilweise hybriden Strukturen der Aufgabenerfüllungen ziehen steuerliche Folgefragen nach sich. So kann die früher häufig geäußerte Formel, dass der Staat von sich selbst keine Steuern erheben solle, heute so nicht mehr gelten. Vielmehr muss eine Besteuerung immer dann erfolgen, wenn die öffentliche Hand zu privaten Mitbewerbern in ein – wenn auch nur potentielles – Konkurrenzverhältnis tritt.
Zum anderen haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, etwa zur Umsatzsteuer, wurde beispielsweise der steuerliche Nexus auf Bereiche der öffentlichen Hand ausgeweitet, die früher nicht als steuerpflichtig galten. Umgekehrt hat der Gesetzgeber versucht, die ertragsteuerliche Lage von Dauerverlustbetrieben der öffentlichen Hand im KStG abschließend zu regeln. Es wird in der Wissenschaft bezweifelt, ob das gelungen ist. So könnten noch viele Beispiele ergänzt werden. Dieses Handbuch systematisiert die auftretenden Fragen wobei alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche Berücksichtigung finden, die mit dem Staat und seinen Untergliederungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und für die Besteuerung relevant sind und somit ein umfassendes Kompendium der Besteuerung der öffentlichen Hand bietet.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Dieses Buch widmet sich dem Landesrecht des Stadtstaats Berlin, insbesondere mit Blick auf dessen organisatorische Strukturen. Berlin weist hier gegenüber den Flächenländern grundlegende Besonderheiten auf, da es keine Gemeinden gibt, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten Berlins werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei findet die aktuelle Rechtsprechung und Literatur mit Bezug zur Berliner Verwaltung eine vollständige Berücksichtigung. Der weiteren Vertiefung dienen Übungsfälle aus der Rechtsprechung der Berliner Gerichte. Das Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Praktiker in Gerichten, Verwaltungen und Beraterschaft.
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Inhalt: - Ungereimtheiten bei der verfassungskonformen Auslegung (Michael Dawin) - Über den Willen des Gesetzgebers als Auslegungsmethode: Die genetische Interpretation in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Brandenburg (Matthias Dombert) A. Anlass B. Die Auslegung der Verfassung C. Die genetische Interpretation in der Rechtsprechung des LVerfG F. Zur Bewertung - Verantwortungsabgrenzung Verfassungsgerichtsbarkeit/Fachgerichtsbarkeit (Peter Macke)