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Die ersten beiden Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen im Dezember 1999 und im Juni 2000 in der Universität Potsdam standen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienten zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die dritte Konferenz des Forschungskreises, die am 29. und 30. Juni 2001 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Bilanz der Arbeit der Vereinten Nationen ein Jahr nach dem Milleniumsgipfel 2000 in New York in ihren Hauptaufgabengebieten sowie der deutschen UN-Politik in diesem Kontext.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der dritten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die weitreichenden strukturellen Probleme, denen sich die Vereinten Nationen durch die Prozesse der Globalisierung in der Friedenssicherung, beim Schutz der Menschenrechte und in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt sehen. Sie stellen eine erste Evaluation der Reformmaßnahmen dar, die seit dem Milleniumsgipfel beschlossen wurden. Zugleich verdeutlichen sie die enge Wechselbeziehung zwischen der Arbeit der Weltorganisation und der nationalen Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer, wie sie sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland zeigt.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
The interview offers a reconstruction of the German reception of Durkheim since the middle of the 1970s. Hans Joas, who was one of its major protagonists, discusses the backdrop that finally permitted a scholarly examination of Durkheim’s sociology in Germany. Focussing on his personal reception Joas then gives an account of the Durkheimian themes that inspire his work.
Majorities for minorities
(2022)
Does the process of making a constitution affect the expansiveness of rights protections in the constitution? In particular, is more participation in constitution-making processes better for minority rights protections? While the process of constitution making and its impact on various outcomes have received significant attention, little is known about the impact public participation or deliberation in this process has on the scope and content of minority rights. Using a wide variety of data to empirically assess the relationship between constitution-making processes and the protection of rights for minorities, we find a positive relationship between participatory drafting processes and the inclusion of minority protections in constitutions under some conditions. The article's findings have important implications for understanding political representation and lend support to core arguments about the role of the public in constitutional design.
Es ist meist ein homogenes Verständnis vom Schulwesen, das in den Köpfen vieler Pädagog*innen, Lehrer*innen, Eltern und Bildungspolitiker*innen scheinbar zu Erfolg von Schule und Bildung führt und noch tief sitzt. Dass real existierende Heterogenität, die sich alltäglich Lehrer*innen und Pädagog*innen zeigt, als problematisch und konfliktreich gesehen wird, ist durch meine zahlreichen persönlichen und fachlichen Erlebnisse im Austausch in Lehrerfortbildungen sowie im Rahmen von Elternarbeit und schulischen Gremien eine häufige Erfahrung. Wo Diversität und Unterschiede gesehen und empfunden werden, wird Diskriminierung nicht ausgeschlossen.
Doch was erklärt diese negativ behaftete Haltung und den Umgang mit Vielfalt? Welche Problemfelder sind in der Auseinandersetzung mit Diversität an Schulen in Berlin zu verorten? Können Diversitäts- und Antidiskriminierungskonzepte etwas Positives im professionellen Umgang mit Vielfalt an Schulen bewirken? Wo liegen Chancen in der Umsetzung solcher Konzepte? Welche Hindernisse stehen dem im Weg? Kann Diversität als Markenzeichen einer Schule gesehen werden?
Als Forscherin ist es essenziell, in Bezug auf die problemorientierte Sicht auf Diversität an Schulen den für mich offenen Fragen nachzugehen und ebenso die vielfältigen Perspektiven von Expert*innen auf diese Thematik im Rahmen dieser Arbeit aufzuzeigen, um Chancen und Herausforderungen zu den genannten Fragen im schulischen Kontext zu ergründen. Mit dieser Masterarbeit können zudem Impulse für eine Reformierung der Schulentwicklungsarbeit sowie Anstöße für weitere Forschungsarbeiten im Bereich der Diversitätsprozesse an unseren Schulen gegeben werden. Im kommenden Kapitel gehe ich auf einige wesentliche Anhaltspunkte ein, die dieser Forschung Relevanz verleihen.
Does complementarity between restrictions and violence stabilize authoritarian power-sharing in the face of popular rebellion? Scholars widely concur that the central political conflict in authoritarian regimes plays out between people on the inside of the regime. This chapter adds to the debate and studies coup attempts in light of two interconnected hypotheses. First, violence against campaigns destabilizes power-sharing because it exposes a weak leadership. Second, this adverse effect of violence declines as the routine level of restrictions increases, because restrictions act as a sorting mechanism for uncompromising political opposition. Both hypotheses are tested using Bayesian multilevel statistical analysis on a data set of 253 coup attempts in 198 authoritarian regimes between 1949 and 2007. This study design allows separation of repression’s time-dependent effects from its context effects, and it demonstrates the value of Bayesian methods for studying rare political phenomena such as coups d’état. The chapter’s conclusion, however, is straightforward: Once citizens form campaigns, repression can only deteriorate the situation because it opens a frontline right at the center of authoritarian rule.
A room full of ‘views’
(2023)
Quantitative research into the effectiveness of the UN human rights treaty bodies (UNTBs) in eliciting remedial responses from states is impeded by a lack of usable data on how states respond to their decisions. The new Treaty Body Views Dataset (TBVD) aims to fill this gap. It comprises details on all published decisions in individual complaints cases issued by the UNTBs between 1979 and 2019 and matches these with information on their state of compliance. The TBVD can be used for research on the activities of the treaty bodies, the nature of the decisions themselves, or state behavior following a decision. An empirical application illustrates how the TBVD can advance knowledge about the factors that correlate with compliance with adverse UNTB decisions. Results show that the likelihood of implementation hinges critically on decision-level characteristics, and reveal differences and similarities between compliance with UNTB decisions and regional human rights court judgments.