Refine
Year of publication
Document Type
- Article (757)
- Review (145)
- Monograph/Edited Volume (98)
- Part of Periodical (80)
- Other (12)
- Part of a Book (9)
- Report (8)
- Conference Proceeding (6)
- Doctoral Thesis (6)
- Working Paper (5)
Keywords
- Menschenrechte (9)
- Menschenrecht (7)
- Vereinte Nationen (7)
- Kongress (6)
- Völkerrecht (6)
- Deutschland (5)
- Geschichte (5)
- Auslandseinsatz (4)
- Bundeswehr (4)
- Deutschland / Bundeswehr (4)
Institute
- MenschenRechtsZentrum (1130) (remove)
The last years have been affected by Covid-19 and the international emergency mecha-nism to deal with health-related threats. The effects of this period manifested differ-ently worldwide, depending on matters such as international relations, national policies, power dynamics etc. Additionally, the impact of this time will likely have long-term effects which are yet to be known. This paper gives a critical overview of the Public Health Emergency of International Concern (PHEIC) mechanism in the context of Covid-19. It does so by explaining the legal framework for states of emergency, specifically in the context of a PHEIC, while considering its restrictions and limitations on human rights. It further outlines issues in the manifestation of global protections and limitations on human rights during Covid-19. Lastly, considering the likelihood of future PHEICs and the known systemic obstructions, this paper offers ways to im-prove this mechanism from a holistic, non-zero-sum perspective.
In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer problematischen Seite der Samen- und Eizellenspende. Konkret konzentriert er sich auf die Anonymität im Rahmen dieses Verfahrens, die in manchen europäischen Staaten als eine gesetzliche Bedingung festgelegt ist. Es geht um eine Konsequenz der unklaren Regulierung auf EU-Ebene, die es ermöglicht, nationale Vorschriften nach individuellen Präferenzen des Gesetzgebers zu konzipieren. Trotzdem muss auch der menschenrechtliche Kontext berücksichtigt werden, weil die Anonymität des:der Spender:in dazu führt, dass das Kind de facto keine Chancen hat, seine (genetischen oder biologischen) Eltern zu kennen. Im Prinzip verletzt ein solcher Ansatz das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das in entsprechenden Menschenrechtskonventionen verankert und in der Judikatur des EGMR interpretiert wurde.
Aus dem Inhalt:
- Dimensionen von Macht – Unter Betrachtung des ethischen Berufskodex, der professionellen Haltung und systemimmanenten Dilemmata im ungarischen Kinderschutzsystem
– Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK – Chancen und Potenziale eines allgemeinen und umfassenden Diskriminierungsverbots
- Zum aktuellen Stand und zu aktuellen Fragen des Menschenrechtsschutzes von LGBTQI+-Personen
- Fragen nach gerechter Verteilung – eine menschenrechtliche Analyse der Allokation am Beispiel von COVID-19-Impfstoffen für Ältere
- Extraterritorial Constitutional Rights: A Comparative Case Study of the United States and Germany*
- Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 – Teil II: Individualbeschwerden
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist.
The Women, Peace and Security Agenda (WPSA) is an international framework addressing the disproportionate impact of armed conflict on women and girls and promoting their meaningful participation in peacebuilding efforts. The Security Council called on Member States to develop National Action Plans (NAPs) to operationalize the four pillars of the Agenda. This study looks at the relevant steps undertaken by both Germany and the European Union. The author calls for improvements on either level and makes four recommendations.
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.