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Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in dem die geplante Kreisgebietsreform für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Auswirkungen über dieses Bundesland hinaus. Es setzt den weiterhin anstehenden Kreisstrukturreformen auch in anderen Bundesländern bestimmte verfassungsrechtliche Grenzen. Angesichts der Bedeutung dieses Urteils halten die Herausgeber es für sinnvoll, in der vorliegenden Publikation des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam erste Stellungnahmen der Fachwissenschaften einzuholen. Profunde Kenner verschiedener Fachdisziplinen – aus Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie Finanzund Regionalwissenschaft – legen ihre Sicht zu dem Urteil dar. Diese Meinungsäußerungen spiegeln die vielschichtige und zugleich auch kontroverse Debatte zu den Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wider.
Vorwort: Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z.B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind. Auch sie könnten ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankertes Recht geltend machen, eine eigene Sparkasse zu errichten. (Prof. Dr. Michael Nierhaus, Geschäftsführender Direktor des KWI)
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
Über den Wandel der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund vielgestaltiger Veränderungen in Kontext und Binnenleben von Verwaltungen wurde und wird in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlich relevanten Disziplinen umfänglich geforscht und publiziert. Grund genug, diese Debatte an einer der ältesten kommunalen Aufgaben zu spiegeln: dem Friedhofswesen. Gerade in diesem Bereich kondensieren etwa die aktuellen gesellschaftsstrukturellen Entwicklungen in besonderem Maße. Ob und wie die Kommunen ihre Aufgabenwahrnehmung auf die veränderten Anforderungen einstellen und wie die dabei zu konstatierenden Muster zu erklären sind, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie.
Vorwort des Autors: Dem hier vorgelegten Beitrag liegt eine empirische Untersuchung zugrunde, an der im Frühjahr 2004 bundesweit Städte unterschiedlichster Prägung teilgenommen haben. Die Veröffentlichung durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam soll dazu beitragen, Informationen zur städtischen Konzernbildung zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hier der empirische Blick auf den Konzern Stadt. Ergänzend ist Ziel, ein Modell für eine kommunale Konzernsteuerung unter Berücksichtigung jüngerer Ansätze der verwaltungswissenschaftlichen Forschung (Stichwort des „Gewährleistungsstaates“) zu skizzieren. Hierzu wird im Vorlauf der Ansatz eines kommunalen Konzerns einer theoretischen Analyse unterzogen. Abschließend wird die Skizze einer „kommunalen Gewährleistungs-Holding“ einschließlich eines kurzen Ausblicks entworfen. Die kommunale Konzernbildung ist ein Thema innerhalb des Forschungsgebietes des Public Management, das aus der zunehmenden Tendenz der Städte resultiert, Aufgaben aus der Kernverwaltung auszugliedern. Entscheidungen, öffentliche Aufgaben in unterschiedlichsten institutionellen Arrangements vom traditionellen Amt oder Fachbereich über hybride kommunale Organisationsformen wie der Sonderrechung, dem (optimierten) Regiebetrieb oder dem Eigenbetrieb bis hin zur städtischen Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft in privater Rechtsform zu erbringen, führen zu Strukturen, die im privaten Sektor als Konzerne klassifiziert würden. Aus dieser Entwicklung entsteht Forschungsbedarf sowohl aus Perspektive der Wissenschaft als auch der kommunalen Praxis. An dieser Stelle gedankt sei insbesondere Herrn Prof. Dr. Reichard und dem KWI für die Möglichkeit der Veröffentlichung sowie natürlich den Teilnehmern an der Umfrage.
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Aus den Vorbemerkungen: In Deutschland werden kommunale Aufgaben traditionell auf zwei unterschiedlichen kommunalen Ebenen erbracht: der Ebene der Kreisverwaltung und der Ebene der einzelnen Gemeinden (in Brandenburg: Städte und Ämter). Angesichts der in Brandenburg teilweise recht dünnen Besiedlung des ländlichen Raumes und der daraus resultierenden kleinteiligen Gemeindestrukturen werden eine größere Zahl von Aufgaben, die für Bürger in deren Alltag durchaus relevant sind, durch die Kreisverwaltungen erbracht (Beispiele sind: Sozial- und Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Baugenehmigungsverfahren). Die Nutzung dieser Leistungen ist für die Bürger teilweise mit erheblichen Wegen und hohem Zeitaufwand verbunden. Daher wird in den Kommunalwissenschaften seit einiger Zeit der Gedanke einer zumindest teilweisen Integration der Leistungserbringung von Kreis- und Gemeindeverwaltungen diskutiert. Grundidee dabei: die Bürger sollen wohnortnah – z.B. in ihrem Amt – „unter einem Dach“ Dienste des Kreises ebenso wie die des Amtes beantragen und entgegennehmen können. Dies kann durch Übertragung von Aufgaben vom Kreis auf die Amts- oder Stadtverwaltung oder durch gemeinsame Leistungserbringung durch Kreis und Amt erreicht werden. Hier können mithilfe der Möglichkeiten von eGovernment klassische Grenzen überwunden werden. Das setzt voraus, dass eGovernment nicht nur auf die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihrer Adressaten reduziert wird. Vielmehrbeinhaltet eGovernment auch ein Gestaltungspotenzial zur Reorganisation der internen Verwaltungsprozesse und Leistungsorganisation. Wichtiges Ziel des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist es, unter Ausnutzung des IT-Gestaltungspotenzials Leistungen des Kreises vor Ort in den Gemeinden anzubieten. Leitbild dieser Neustrukturierung stellt das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung dar, das der Kreistag im Jahr 2000 mit einem umfassenden Modernisierungsleitbild verabschiedet hat. Durch eine integrierte Kommunalverwaltung soll die oben erwähnte kommunale Zweigliederung (Kreis- und Gemeindeverwaltung) aus der Sicht des Bürgers reduziert werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will das technische Gestaltungspotenzial von eGovernment nutzen, um häufig nachgefragte Leistungen des Kreises auf die kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Dazu arbeitet der Kreis mit den vier kreisangehörigen Pilotgemeinden Beelitz, Rehbrücke, Stahnsdorf und Wiesenburg in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen.
In Japan wurden die sogenannten „Heisei no Daigappei“ (Große kommunale Gebietsreform) im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Anzahl der Gemeinden von 3.232 auf 1.727 – also um die Hälfte – reduziert. Auch in den neuen Bundesländern in Deutschland sind in den letzten Jahren wieder kommunale Gebietsreformen (Gemeindefusionen) durchgeführt worden. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Gemeinden. Im Vergleich mit Japan ist die Gemeindegröße also deutlich geringer. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Reformunterschiede zwischen Deutschland und Japan erklärt werden. Gefragt wird nach der „Richtung“ und der „Stärke“ der verschiedenen Vektoren (Einflussfaktoren) im Reformprozess der Gemeindefusionen. Besonders reformfördernd wirken in Japan die Vektoren Dezentralisierungsdruck und öffentliche Finanzkrise. Die Unterschiede zwischen Japan und Deutschland beim Vektor demographischer Wandel konnten nicht betrachtet werden. In Deutschland sind für den Reformfortschritt vor allem die Vektoren bürgernahe Demokratie, örtliche Verbundenheit, die Existenz des Ehrenamtsprinzips sowie die Ergänzungsfunktion der Kreise und Ämter ausschlaggebend. Insgesamt betrachtet wirken die Vektoren in Japan stärker reformfördernd als in Deutschland. Deshalb sind im Reformergebnis die Gebietsstrukturen der Gemeinden in Japan derzeit größer als in Deutschland.
Die Einführung der Städteordnung 1808 wird den preußischen Reformern unter Stein und Hardenberg als wichtiger Schritt zur städtischen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Bedeutung der Städteordnung ist in der Wissenschaft und Praxis unbestritten. Sie gilt als die erste Konstituierung des modernen Gemeindeverfassungsrechts. Mit der Schaffung der Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Einführung des freien Mandats der Mitglieder trug sie die Merkmale des ersten modernen „Parlaments“ in Deutschland. Die Stein’sche Städteordnung gewährte der Stadtverordnetenversammlung ein hohes Maß an Autonomie, insbesondere Budget- und Steuerbewilligungsrecht, ohne an staatliche Gesetzesnormen gebunden zu sein. Auch in Potsdam wurde im Zuge der preußischen Reformen im März 1809 erstmals eine Stadtverordnetenversammlung gewählt. Das 200jährige Jubiläum war für Wissenschaftler und Experten aus Politik und Verwaltung Anlass, verfassungsrechtliche Grundlagen, Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Strategien der Stadtverordnetenversammlung im Wandel der Zeit zu diskutieren.
Community Organizing in Deutschland : Eine "neue" Möglichkeit zur Vitalisierung Lokaler Demokratie?
(2010)
Als Instrument der Bürgerbeteiligung wurde Community Organizing von Saul D. Alinsky zum ersten Mal 1939 in Chicago/Illinois erfolgreich umgesetzt. Konzeptionell speist es sich aus der Stadtsoziologie, der sozialen Arbeit sowie einer interkulturell ausgerichteten, politischen Erwachsenenbildung. In den USA hat es sich seitdem auf lokaler und überregionaler Ebene etabliert und wird nun auch in Deutschland rezipiert und zunehmend projekthaft umgesetzt. Diese Arbeit beschreibt das Konzept des Community Organizing in Deutschland explorativ und zeigt fördernde und hemmende Faktoren für dessen Umsetzung auf. Zudem wird das Konzept für den deutschen Fall bezüglich partizipativer Demokratietheorien theoretisch diskutiert und verortet: Kann Community Organizing der Theorie der partizipativen Demokratie zugeordnet werden? Hierfür wurde die Ausprägung der Kriterien Deliberation, direkter Demokratie im weitesten Sinne, Dezentralisierung, Segmentierung und Delegation untersucht und bewertet. Die zweite Frage setzt sich mit der Wirksamkeit von umgesetzten Community Organizing-Projekten auseinander: Kann es als erfolgreiches Bürgerbeteiligungsinstrument auf lokaler Ebene betrachtet werden und inwiefern können dabei die demokratietheoretischen Kriterien Legitimität, Effektivität und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?
Motivation: Die Durchführung von Prozessen in der öffentlichen Verwaltung des kreisangehörigen und eher ländlich geprägten Raumes unter intensiver Nutzung der Informationstechnik (local eGovernment) war Gegenstand der Forschung im Projekt „eLoGo“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam. Als ein Ergebnis des Projektes entstanden mehrere Modelle, die das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsprozessen und Informationstechnik auf einem Referenzniveau beschreiben. Aus diesen Modellen können konkrete Modelle für einen speziellen Anwendungsbereich (z.B. für das Sozial- oder Kfz-Wesen) abgeleitet werden. In diesem Projektbericht wird über die eLoGo-Referenzmodelle für eGovernment-Architekturen informiert. Eine detaillierte Darstellung der Referenzmodelle ist im Rahmen dieses Berichtes jedoch nicht möglich. Aufgrund des technischen Inhalts und aufgrund des generell-abstrakten Charakters ist die Darste llung im Rahmen eines Projektberichts hierfür nur bedingt geeignet. Daher erfolgt die detaillierte Darstellung der eLoGo-Referenzmodelle in Form von zwei öffentlich zugänglichen Spezifikationen („Public Available Specification“, PAS), die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) auf Basis der Projektergebnisse erarbeitet und vom Beuth Verlag veröffentlicht werden. Durch diese Kooperation mit weltweit anerkannten Institutionen für die Erarbeitung und Herausgabe technischer Richtlinien und Standards werden die Ergebnisse der praktische Nutzung und Verwertung zugeführt.
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Ungefähr fünf Prozent der deutschen Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Dennoch blieb die Problematik der islamischen Bestattungsriten und ihrer Vereinbarkeit mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht lange weitgehend unbeachtet. Obwohl das islamische Recht vorschreibt, die Toten unverzüglich zu bestatten, wurden bis zu 95 % der muslimischen Verstorbenen in ihre „Heimatländer“ überführt. Es bestehen verbreitete Befürchtungen, auf deutschen Friedhöfen nicht nach islamischem Ritus beerdigt werden zu können.
Dieses Arbeitsheft stellt die für das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht relevanten islamischen Bestattungsriten dar, erläutert die jeweilige rechtliche Situation in den Bundesländern (Stand: 1. Januar 2015), bewertet diese aus verfassungsrechtlicher Perspektive und beschreibt Erfahrungen aus der Praxis.
Es widmet sich dabei insbesondere Fragen der rituellen Waschung, des Totengebets, der Bestattung im Leichentuch, der Bestattungsfrist, der Grabaushebung, des Tragens des Leichnams, der Grabschließung, des ewigen Ruherechts, der Anlage muslimischer Grabfelder, der Ausrichtung des Grabes nach Mekka, der Grabgestaltung und Grabpflege sowie der Möglichkeit muslimischer Friedhofsträgerschaft.
Das Arbeitsheft richtet sich an PraktikerInnen in den Friedhofsverwaltungen und (kommunale) EntscheidungsträgerInnen ebenso wie an juristisch geschulte LeserInnen und interessierte Laien.