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Bei der dem Beitrag zugrundeliegenden Entscheidung (BayObLG vom 29.9.1998, 1Z BR 67/98) geht es darum, ob sich die Rechtsnachfolge nach einer deutschen Erblasserin, die 1989 mit letztem Wohnsitz in München verstorben ist, hinsichtlich ihrer gesamthändlerischen Beteiligung an einem Grundstück in Ost-Berlin nach dem BGB oder ZGB richtet.
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührung zu Polen : Teil II
(2001)
Der Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an NotBZ 2001, 52, als zweiter Teil einer Fortsetzungsserie zu vermögensrechtlichen Fragen des internationalen Familienrechts im deutsch-polnischen Verhältnis mit dem Bereich des Unterhaltsrechts und mit ausgewählten Qualifikationsproblemen. Die Ausführungen werden durch kurze Beispielfälle ergänzt.